Menschenrechte
Menschenrechte sind Rechte, die Allen allein dadurch, dass sie Menschen sind, unbedingt und überall zustehen. Im Internationalen Pakt über Bürgerliche und Politische Rechte (Zivilpakt) sind Menschenrechte der ersten Generation niedergelegt: Schutzrechte gegen staatliche Willkür wie das Recht auf Leben, Freiheit und Eigentum, Gewissens- und Religionsfreiheit sowie politische Beteiligungsrechte.
Der Internationale Pakt über Wirtschaftliche, Soziale und Kulturelle Rechte (Sozialpakt) enthält Menschenrechte der zweiten Generation: soziale Anspruchsrechte wie das Recht auf Bildung, einen angemessenen Lebensstandard und den besten erreichbaren Gesundheitszustand. Hieraus werden für alle Staaten Pflichten abgeleitet, Armut und Not zu bekämpfen.
Weitere Konventionen regeln einzelne Menschenrechte genauer, etwa das Verbot von Folter, Sklaverei, Völkermord oder Frauendiskriminierung. Dem Zivilpakt waren Mitte 2006 156 Staaten beigetreten, dem Sozialpakt 153. Beide sind 1966 von der UN-Generalversammlung beschlossen worden und seit 1976 in Kraft. Fast alle Staaten erkennen im Prinzip die Geltung von Menschenrechten an, ihr Gehalt und Umfang sind aber strittig.
Umgesetzt werden müssen die Menschenrechte von den Staaten. Es gibt nur schwache internationale Instrumente, sie dazu zu zwingen. Die UN und nichtstaatliche Organisationen beobachten die Beachtung der Menschenrechte und können einzelne Regierungen in Verruf bringen. Beschwerden von Einzelnen bei den UN gegen Verletzungen des Zivilpakts lassen rund 100 Staaten zu, für den Soziapakt gibt es diese Möglichkeit nicht.
In Europa und Amerika gibt es jedoch regionale Gerichtshöfe für Menschenrechte. Wegweisend könnte die Gründung des internationalen Strafgerichtshofes (1998) sein. Er kann Verbrechen gegen die Menschlichkeit ahnden, wenn nationale Gerichte dies nicht tun.
