NRO-Fazilität: Welthungerhilfe-Präsidium fasst Beschluss

Hilfsprojekt der Welthungerhilfe in Afghanistan: Frauen arbeiten in einem neu angelegten Gemüsegarten. © Kropke
Hilfsprojekt der Welthungerhilfe in Afghanistan:
Frauen arbeiten in einem neu angelegten
Gemüsegarten. © Kropke
(23.07.2010) Zur aktuellen Diskussion um die vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) zusätzlich für Afghanistan bereit gestellten Mittel schlägt der Vorstandsvorsitzende der Welthungerhilfe, Dr. Wolfgang Jamann die Rückkehr zu einer sachlichen Auseinandersetzung im Sinne der wirksamen Arbeit vor Ort vor. "Wir sollten die bislang gut funktionierenden partnerschaftlichen Prinzipien zwischen BMZ und NROen beachten – im Interesse der afghanischen Zivilbevölkerung, der Sicherheit unserer Mitarbeiter vor Ort und der politischen Kultur in Deutschland."

Das Präsidium der Welthungerhilfe hat sich eingehend mit der neuen Afghanistan-Fazilität auseinander gesetzt und folgenden Beschluss gefasst:



Dr. Wolfgang Jamann zu Besuch in Afghanistan.
Wolfgang Jamann zu Besuch
in Afghanistan.
"Die Welthungerhilfe arbeitet seit 1993 erfolgreich in Afghanistan, derzeit in zwei Projektstandorten, Shebergan und Jalalabad. Die dort bestehenden erfolgreichen Projekte werden fortgeführt, wir suchen aber auch sinnvolle Anschlussmöglichkeiten sowie Ausweitungen. Bei diesen Projekten werden die bestehenden Positionen zur Unabhängigkeit von humanitärer Hilfe und Entwicklungszusammenarbeit sowie die Prinzipien der zivil-militärischen Zusammenarbeit strikt beachtet. Zudem streben wir eine bestmögliche Sicherheitsanalyse an und treffen bestmögliche Sicherheitsvorkehrungen für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Wir wissen aber auch, dass es keine hundertprozentige Sicherheit gibt.

Zur Finanzierung setzt die Welthungerhilfe ein breites Spektrum an Kofinanzierungsmitteln ein, und strebt durch den Einsatz verfügbarer Eigenmittel nach größtmöglicher Unabhängigkeit. Sie prüft sorgfältig Mittel von Zuwendungsgebern, die im Kontext von zivil-militärischer Strategie angeboten werden und beantragt diese nur, wenn die o.g. Prinzipien berücksichtigt sind. Dies gilt auch für die neu ausgeschriebene NRO-Fazilität des BMZ.

Hier wird die Welthungerhilfe bei ihren Anträgen in einer Präambel auf ihre bestehenden Neutralitätsprinzipien hinweisen, und keine Projektbedingungen akzeptieren, die diesen widersprechen."

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