Aktionsplan für Unternehmen zum Kampf gegen Kinderarbeit


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Kinderrechte sind Menschenrechte! Kinder haben das Recht auf eine Kindheit ohne Kinderarbeit, und sie haben das Recht auf Bildung. Die Staaten tragen die Hauptverantwortung für den Respekt, den Schutz und die Verwirklichung der Menschenrechte von Kindern. Aber auch Unternehmen sind verpflichtet, einen Beitrag zu leisten, dass internationale Übereinkommen umgesetzt werden.

Viele Unternehmen beteiligen sich bereits bei der Bekämpfung von Kinderarbeit. Sie tun das nicht nur aus ethischen, sondern auch aus handfesten betriebswirtschaftlichen Gründen heraus: Unternehmen brauchen gut ausgebildete Arbeitnehmer. Länder, in denen die Bevölkerung noch nicht einmal über elementare Fertigkeiten verfügt, sind keine attraktiven Investitionsstandorte.

Aus diesem Grund hat die Kampagne "Stopp Kinderarbeit! Schule ist der beste Arbeitsplatz" einen Aktionsplan für Unternehmen aufgelegt: "In die Schule, nicht zur Arbeit" ist ein Maßnahmenkatalog, mit dem Unternehmen sicherstellen können, dass keine Kinderarbeiter bei der Herstellung ihrer Produkte beteiligt sind. Zudem sollten sie sich intensiv dafür einsetzen, dass alle Kinder in die Schule gehen können.

 

Unterricht in Indien. © Lachenmaier
Unterricht in Indien.
© Lachenmaier
Alle für ein Ziel

Besonders wichtig hierbei: Unternehmen sollten ihre Unternehmenspolitik zum Thema Kinderarbeit an internationalen Übereinkommen orientieren (ILO-Kernarbeitsnormen, ILO-Konventionen 138 und 182, UN-Kinderrechtskonvention, UN-Millenniumentwicklungsziele). Weiter sollten sie sich bemühen, dass ihr Verhaltenskodex im gesamten Produktionsprozess angewandt wird. Die Einhaltung des Verbots von Kinderarbeit muss regelmäßig durch unabhängige Kontrolleure überprüft werden. Im Fokus sollte auch die Umsetzung allgemeiner Arbeitsrechte wie faire Entlohnung stehen. Um den Kampf gegen Kinderarbeit ernsthaft anzugehen, bietet sich ein Zusammenschluss mit anderen Akteuren wie Gewerkschaften, Nichtregierungsorganisationen und Regierungen an.

Verbraucher können einen Beitrag leisten, indem sie Unternehmen auffordern, den Maßnahmenkatalog umzusetzen.

Letzte Änderung an dieser Seite: 27.03.2009
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