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EU-Urteil

Welthungerhilfe begrüßt EU-Urteil zum Saatguthandel mit „alten Sorten“

Die Bäuerin Sor Poung jaetet Unkraut im Reisfeld.
Die Bäuerin Sor Poung jaetet Unkraut im Reisfeld.
Dr. Heinz Peters Team Sector Strategy, Knowledge & Learning (bis 2021)

Die EU-Marktordung sieht für fast alle landwirtschaftlichen Produkte Normierungen und Reglementierungen vor. Saatgut muss demnach auch nach mehrmaligem Nachbau die gleichen Eigenschaften aufweisen. Die Vermarktung der sogenannten  „alten“, nicht offiziell gelisteten, Sorten, fand bisher in einem Graubereich statt.

Der Europäische Gerichtshof hat nun entschieden, dass es die EU-Richtlinien den Bauern nicht verbietet, selbst Saatgut aus amtlich nicht zugelassenen Pflanzensorten herzustellen und zu vermarkten. Ein großer französischer Saatgutproduzent hatte gegen ein bäuerliches Netzwerk geklagt, welches speziell diese Sorten zum Verkauf anbot. Das Urteil bedeutet einen Sieg für die Nutzpflanzenvielfalt.

Vor dem Hintergrund der UN Dekade zur Biologischen Vielfalt wäre ein anderes Urteil auch nicht nachvollziehbar gewesen, denn die Pflege landwirtschaftlicher Vielfalt ist das Gebot der Stunde. Nur so lassen sich der bedrohliche Verlust von Arten und Sorten aufhalten. Künftigen Risiken, die sich aus dem Klimawandel ergeben kann nur so begegnet werden. Die Zahlen, die den Verlust von Pflanzen-, Tier- und Mikroorganismenarten, den Variabilitätsrückgang innerhalb von Arten und die Zerstörung von natürlichen Lebensräumen der letzten 100 Jahre kennzeichnen, sind besorgniserregend: Die biologische Vielfalt der Landwirtschaft ist in diesem Zeitraum um 75 Prozent zurückgegangen: die Vielfalt der landwirtschaftlichen Nutzpflanzen verringerte sich jährlich um weitere 2 Prozent. Weltweit gingen außerdem 40 Prozent der Wälder und 50 Prozent der Feuchtgebiete verloren. Damit geht auch der Verlust wertvoller Gene wilder Urformen unserer Nutzpflanzen einher, die nun für die Pflanzenzüchtung nicht mehr zur Verfügung stehen.

90 Prozent unserer heutigen Nahrungsenergie stammt von nur 15 Pflanzen- und 8 Tierarten. Lediglich 3 Nutzpflanzenarten (Reis, Mais, Weizen) stellen 60 Prozent der Nahrung weltweit. Es ist aber nicht nur der Verlust der Arten, der die Reaktionsmöglichkeiten auf die Herausforderungen der zukünftigen Ernährungssicherung (etwa den zunehmenden Risiken, die durch den Klimawandel bedingt sind) einschränkt, sondern genauso der Verlust innerhalb einer Art, der die Sortenvielfalt betrifft. Wurden früher noch 30.000 Reisorten in Indien kultiviert, bestehen heute 75 Prozent der indischen Reisernte aus nur einem Dutzend Sorten.

Weltweit fordern Bauern die Vielfalt der Natur und der landwirtschaftlichen Gen-Ressourcen zu fördern und nicht durch überzogenen Saatgutschutz oder gar Patentrechte, die lediglich den wirtschaftlichen Interessen der Agrarindustrie dienen, weiter zu dezimieren. Die Welthungerhilfe setzt sich in Ihren Ernährungssicherungsprojekten dafür ein, auch in ihren Partnerländern den Trend zur Verarmung der landwirtschaftlichen Vielfalt entgegenzuwirken. Das Urteil des Europäischen Gerichtshofes bedeutet in diesem Sinne einen Motivationsschub.

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