• Startseite
  • Spenden & Helfen
  • So helfen Bußgelder

  • © Welthungerhilfe

    Geldauflagen und Bußgelder
    gegen Hunger und Armut


    Jedes Jahr werden mehrere Millionen Euro als Geldauflagen und Bußgeldzuweisungen von Gerichten, Staatsanwaltschaften und Finanzbehörden verhängt. Ein Teil dieser Gelder wird gemeinnützigen Organisationen wie z.B. der Welthungerhilfe zugewiesen. Dafür danken wir - denn jede Hilfe zählt im Kampf gegen Hunger und Armut!

     

    Allen Beteiligten einer Geldauflage oder Zuweisung garantieren wir:

    • eine schnelle und diskrete Abwicklung
    • die unverzügliche Unterrichtung über eingehende Zahlungen, ebenfalls des Zahlungsverzugs
    • dass dieses Geld Menschen zugute kommt, die sich durch Hilfe zur Selbsthilfe ein eigenbestimmtes Leben aufbauen Mehr zu unseren Hilfsprojekten erfahren Sie hier.

     

    Material für Zuweisung bestellen:

    Gerichten, Staatsanwaltschaften und Finanzbehörden senden wir gerne für die Zuweisung folgende Materialien zu:

    • Adressaufkleber
    • vorgedruckte Überweisungsträger
    • Informationsmaterial zur Welthungerhilfe

    Bestellung unter Tel. 0228 / 22 88 - 254 oder
    per E-Mail an

     

    Sonderkonto für Geldauflagen und zugewiesene Bußgelder

    Für Geldauflagen und Bußgelder haben wir ein spezielles Konto eingerichtet. Damit stellen wir sicher, dass für diese Zahlungen keine Zuwendungsbestätigungen ausgestellt werden.


    Unser Sonderkonto:
    Postbank Köln
    BLZ 370 100 50
    Konto 3322508

    Ausschließlich zur Verwendung von Zahlungen
    für Geldauflagen und Bußgelder!

    © Copyright 2009 Deutsche Welthungerhilfe e.V. – ImpressumKontakt