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Geldauflagen und Bußgelder
gegen Hunger und Armut
Jedes Jahr werden mehrere Millionen Euro als Geldauflagen und Bußgeldzuweisungen von Gerichten, Staatsanwaltschaften und Finanzbehörden verhängt. Ein Teil dieser Gelder wird gemeinnützigen Organisationen wie z.B. der Welthungerhilfe zugewiesen. Dafür danken wir - denn jede Hilfe zählt im Kampf gegen Hunger und Armut!
Allen Beteiligten einer Geldauflage oder Zuweisung garantieren wir:
- eine schnelle und diskrete Abwicklung
- die unverzügliche Unterrichtung über eingehende Zahlungen, ebenfalls des Zahlungsverzugs
- dass dieses Geld Menschen zugute kommt, die sich durch Hilfe zur Selbsthilfe ein eigenbestimmtes Leben aufbauen Mehr zu unseren Hilfsprojekten erfahren Sie hier.
Material für Zuweisung bestellen:
Gerichten, Staatsanwaltschaften und Finanzbehörden senden wir gerne für die Zuweisung folgende Materialien zu:
- Adressaufkleber
- vorgedruckte Überweisungsträger
- Informationsmaterial zur Welthungerhilfe
Bestellung unter Tel. 0228 / 22 88 - 254 oder
per E-Mail an marlies.bois@welthungerhilfe.de
Sonderkonto für Geldauflagen und zugewiesene Bußgelder
Für Geldauflagen und Bußgelder haben wir ein spezielles Konto eingerichtet. Damit stellen wir sicher, dass für diese Zahlungen keine Zuwendungsbestätigungen ausgestellt werden.
Unser Sonderkonto:
Postbank Köln
BLZ 370 100 50
Konto 3322508
Ausschließlich zur Verwendung von Zahlungen
für Geldauflagen und Bußgelder!
