Cotonou-Abkommen

Lokale Mitarbeiter der Welthungerhilfe im Sudan. © Meissner
Lokale Mitarbeiter der Welthungerhilfe im
Sudan helfen bei der Nahrungsmittelverteilung.
© Meissner
Das Cotonou-Abkommen ist der Rahmen für die Zusammenarbeit der Europäischen Union (EU) mit 78 Entwicklungsländern. Deren besondere Beziehungen gehen überwiegend auf die Kolonialzeit zurück. Zu diesen sogenannten AKP-Staaten gehören alle 48 Staaten in Afrika südlich der Sahara sowie 15 in der Karibik und 15 im Pazifik (meist kleinere Inselstaaten). Die meisten zählen zu den ärmsten Ländern.

Das nach der Hauptstadt von Benin benannte Cotonou-Abkommen wurde im Jahr 2000 geschlossen, trat 2003 in Kraft und läuft bis 2020. Seit 1975 hatte Europa den AKP-Staaten unter dem Lomé-Abkommen Entwicklungshilfe aus dem Europäischen Entwicklungsfonds (EEF) garantiert. Für ihre Industriegüter wurde der europäische Markt einseitig geöffnet sowie Erlöseinbrüche beim Export bestimmter Rohstoffe teilweise ausgeglichen.

Das Cotonou-Abkommen beendet diese Ausgleichszahlungen sowie die einseitige Marktöffnung. Nun handelt die EU mit einzelnen Gruppen von AKP-Staaten Wirtschaftspartnerschaftsabkommen aus, die eine gegenseitige Marktöffnung vorsehen. Sie sollen den regionalen Handel unter den AKP-Staaten und ihre Einbindung in die Weltwirtschaft fördern. Dieser Ansatz ist entwicklungspolitisch umstritten.

Zusätzlich führt das Cotonou-Abkommen den politischen Dialog über Themen wie Demokratie, Menschenrechte, Konfliktprävention, Migration und seit 2004 auch Bekämpfung des Terrorismus. Die Hilfe aus dem EEF bindet das Cotonou-Abkommen an die Einhaltung von Mindeststandards bei der Regierungsführung.

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