Entwicklungshilfe – statistisch schöngerechnet



Die G8-Staaten haben 2005 versprochen, die Entwicklungshilfe bis zum Jahr 2010 um 50 Milliarden Dollar aufzustocken. Damit würden die reichen Staaten 0,36% ihres Bruttosozialprodukts für die Entwicklungshilfe bereitstellen. Das ist zwar nur die Hälfte dessen, was laut UNO nötig wäre um die Millenniumsziele zur Halbierung der Armut zu erreichen, wäre aber immerhin ein Fortschritt. Die EU will ihre Hilfen bis 2010 sogar auf 0,56 Prozent des BSP steigern.

Mittlerweile haben die Industriestaaten ihre Entwicklungshilfe auf über 100 Milliarden Dollar im Jahr erhöht – auf dem Papier.

Die Realität sieht anders aus!

In Wirklichkeit steht heute aber nicht viel mehr Geld für die konkrete Hilfe zur Verfügung als vor ein paar Jahren. Der größte Teil der zusätzlichen Entwicklungshilfe resultiert aus Schuldenstreichungen. In den Jahren 2005 und 2006 wurden dem Irak und Nigeria zunächst 19 und dann noch einmal 14 Milliarden Dollar erlassen. Anders als auf dem Entwicklungsgipfel 2002 in Monterrey beschlossen, wurde der Erlass nicht zusätzlich gewährt, sondern vollständig als Entwicklungshilfe angerechnet – obwohl viele der Schulden aus Anleihen stammen, die mit Entwicklung nichts zu tun hatten. Diese Gelder, etwa für Anschaffungen unter Saddam Hussein, wurden damit nachträglich in Entwicklungshilfe umdeklariert.

 

Statistiken werden seit Jahren geschönt

Die Entwicklungshilfestatistiken wurden schon in den vergangenen Jahrzehnten immer wieder aufpoliert. Seit 1979 werden Verwaltungskosten angerechnet. Dazu gehören zum Beispiel auch die Gehälter und laufenden Kosten des zuständigen Ministeriums. 1984 kamen die Kosten für Studenten aus Entwicklungsländern dazu. Kommen also zehn Prozent der Studenten einer deutschen Universität aus Entwicklungsländern, werden automatisch zehn Prozent aller Kosten für diese Universität als deutsche Entwicklungshilfe angerechnet – auch wenn die  Absolventen später in Deutschland bleiben und hier als Ingeneure oder Ärzte arbeiten.

 

Abschiebung - moderne Form der Entwicklungshilfe

Seit 1994 gelten sogar Hilfsmaßnahmen für Flüchtlinge und Asylbewerber aus Entwicklungsländern offiziell als Entwicklungshilfe. Mittlerweile werden sogar die Kosten für die Abschiebung abgelehnter Asylbewerber als Entwicklungshilfe angerechnet.

 

Auch Verpflichtungsermächtigungen gegenüber internationalen Organisationen gelten als Entwicklungshilfe – egal ob das Geld je abgerufen wird. Problematisch sind auch gebundene Kredite: Wenn nur ein Viertel der gewährten Summe als Zuschuss vergeben wird, gilt der gesamte Kredit als „Entwicklungshilfe“. Mit dieser sog. Mischfinanzierung werden vor allem Aufträge für die Wirtschaft der Industrieländer gesichert. Für Deutschland heißt das nach Angaben des BMZ: eine Milliarde Euro Entwicklungshilfe ziehen bis zu drei Milliarden Exporte und zwei Milliarden Euro öffentliche Einnahmen nach sich.

 

(Karl-Albrecht Immel; Stand: April 2007)

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