EU-Entwicklungspolitik

Nahrungsmittelverteilung im Kongo. © Kaiser
Nahrungsmittelverteilung im Kongo. © Kaiser
Die EU-Entwicklungspolitik ist die gemeinsame Entwicklungspolitik der Europäischen Union. Sie ersetzt nicht die Entwicklungspolitiken der EU-Mitgliedstaaten, sondern tritt zu diesen hinzu: Rund ein Siebtel der Entwicklungshilfe aus dem Gebiet der EU wird zentral aus Brüssel vergeben, der Rest national von den Mitgliedstaaten.

Das Kernstück der EU-Entwicklungspolitik sind besondere Beziehungen zu 78 armen Ländern, die früher Kolonien eines europäischen Staates waren, den sogenannten AKP-Staaten. Für sie steht mit dem Europäischen Entwicklungsfonds ein besonderer Topf für Entwicklungshilfe zur Verfügung. Daneben hat die EU Kooperations- und Hilfsprogramme für die nordafrikanischen Mittelmeer-Anrainer sowie für osteuropäische Staaten und die frühere Sowjetunion aufgelegt. Sie strebt engere Beziehungen zu Regionalorganisationen in Lateinamerika und Asien an und vergibt Katastrophenhilfe.

Für die EU-Entwicklungspolitik sind in der Europäischen Kommission in Brüssel ein eigener Kommissar und eine Abteilung für Entwicklung geschaffen worden. Sie sind zuständig für die Zusammenarbeit mit den AKP-Staaten und darüber hinaus für Grundsatzfragen der Entwicklungspolitik. Hierzu gehören die Berücksichtigung von Entwicklungsbelangen in anderen Politikfeldern und die Koordination der EU-Entwicklungspolitik mit der der Mitgliedstaaten.

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