Exportsubventionen

Bananenernte in Ecuador. © Lohnes
Bananenernte in Ecuador. © Lohnes

Exportsubventionen sind staatliche Leistungen oder Vergünstigungen an einheimische Unternehmen mit dem Ziel, diesen mehr und preisgünstigere Exporte zu ermöglichen. Dadurch erhalten sie gegenüber Anbietern aus anderen Ländern einen Wettbewerbsvorteil. Besonders schädlich für arme Länder sind Exportsubventionen der Industrieländer für ihre Agrarprodukte.

Die Europäische Union garantiert zum Beispiel ihren Landwirten für viele Produkte Mindestpreise in Europa und erstattet unter bestimmten Bedingungen bei Exporten die Differenz zum niedrigeren Weltmarktpreis (etwa für Milch, Fleisch und Zucker). Das kann die Weltmarktpreise infolge des Angebots aus Europa weiter drücken und Bauern in armen Staaten durch Billigimporte ruinieren.

Die Industrieländer haben in den Verhandlungen über Welthandelsregeln die allmähliche Abschaffung der Exportsubventionen in Aussicht gestellt. Was dies umfasst, ist aber umstritten. Denn Exporte zu Preisen unter den Produktionskosten sind auch ohne Exportsubventionen möglich: Wenn Erzeuger im Inland so hohe Gewinne machen, dass sie überschüssige Produkte mit Verlust abgeben können. Oder wenn ihre Waren mit inländischen Subventionen verbilligt werden. Ein Beispiel sind die Beihilfen für US-amerikanische Baumwollfarmer. Sie ermöglichen diesen Exporte, die westafrikanische Anbauer schwer schädigen.

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