Welthungerhilfe begrüßt Antrag für neue Konvention zur Nahrungsmittelhilfe

Verteilung von Nahrungsmitteln im Sudan.
© Herzau(14.03.2008) Die Welthungerhilfe begrüßt den parteiübergreifenden Antrag für eine neue Nahrungsmittelkonvention, über den heute im Bundestag debattiert wird. Bislang war es das wichtigste Ziel der Konvention, dass jedes der 23 beteiligten Industriestaaten pro Jahr eine bestimmte Quote an Nahrungsmitteln für akut Hungernde zur Verfügung stellt.
Die erhöhten Getreide- und Transportkosten, verursacht durch gestiegene Rohölpreise, die Verknappung von Getreide aufgrund des Booms der Biokraftstoffe und des Bevölkerungswachstums, haben allerdings viele Industriestaaten dazu verleitet, vor allem leicht zugängliche Entwicklungsländer zu beliefern. So profitierten in erster Linie Küstenstaaten von den Nahrungsmittellieferungen. Binnenländer in Krisengebieten wurden dagegen vernachlässigt oder zu spät beliefert.
"Damit muss Schluss sein", sagt Rafael Schneider, Entwicklungsexperte der Welthungerhilfe. "Die Nahrungsmittelhilfe muss zuallererst den am schlimmsten Betroffenen zugute kommen." Nach Ansicht der Welthungerhilfe müssen außerdem bei akuten Hungerkrisen verschiedene Instrumente zum Tragen kommen. Dazu gehören beispielweise Geldzahlungen, falls auf den lokalen Märkten ausreichend Lebensmittel verfügbar sind.
Weiterhin ist es zwingend notwendig, dass die Soforthilfe in langfristige Ernährungssicherung mündet. "Die Nahrungsmittelhilfe muss auf akute Notlagen beschränkt bleiben. Nur Hilfe zur Selbsthilfe führt dauerhaft aus der Krise", so Schneider weiter.
Die Welthungerhilfe wertet positiv, dass sich diese Forderungen in dem parteiübergreifenden Antrag wiederfinden. "Mit diesem Mandat wird das das Bundesentwicklungshilfeministerium gegenüber der Europäischen Union eine führende Position in den Verhandlungen einnehmen können für eine neue Nahrungsmittelkonvention, die wirklich den Notleidenden hilft."
Rafael Schneider steht auf Anfrage für Interviews zur Verfügung.
Pressemitteilung
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