Aktion LebensLäufe: Rund und die Spende

Spenden-Überweisung

Sind nach Abschluss der Aktion LebensLäufe alle Spenden eingesammelt, überweisen Sie bitte den Gesamtbetrag auf das Spendenkonto der Welthungerhilfe:

Kontonummer: 33 22 5
Sparkasse KölnBonn
Bankleitzahl: 370 501 98


Bitte verwenden Sie den Überweisungsträger, der Ihrer Aktionsmappe beiliegt.
Wichtig: Folgende Angaben sind im Verwendungszweck des Überweisungsträgers unbedingt erforderlich, damit Ihre Spende korrekt zugeordnet werden kann:

  • Stichwort: "LebensLäufe"
  • Name des Veranstalters, PLZ

 

Zuwendungsbestätigungen

Auf Wunsch stellen wir Spendern ab einer Spende von 15,- Euro eine Zuwendungsbestätigung aus.

Wünscht ein Sponsor eine Zuwendungsbestätigung, markiert er bitte das entsprechende Kästchen auf der "Sponsoring-Erklärung". Als Veranstalter können Sie nach Abschluss der Aktion alle entsprechenden "Sponsoring-Erklärungen" einfach an uns schicken.

Alternativ können Sie eine gesonderte "Spendenaufstellung" (Muster im Anhang) erstellen, die alle Sponsoren erfasst, die eine Zuwendungsbestätigung wünschen. Bitte achten Sie auf Vollständigkeit der Angaben (Name und Adresse des Spenders, Spendenbetrag). Wichtig: Ohne die Unterschrift der kompletten "Spendenaufstellung" durch den Veranstalter können wir keine Zuwendungsbestätigungen erstellen.

Wichtig: Nach § 50, Abs.1 der Einkommenssteuerdurchführungsverordnung (EstDV) ist die Ausstellung von Zuwendungsbestätigungen nur auf amtlichen Vordrucken zulässig. Geben Sie uns deshalb unbedingt das Überweisungsdatum Ihrer Gesamtspende an, denn dieses müssen wir in die Quittungen eintragen.

Die Ausstellung der Zuwendungsbestätigungen erfolgt, sobald die Gesamtspende Ihrer Aktion LebensLäufe bei uns eingegangen ist.

Spendenverwendung und Transparenz: DZI

Die Welthungerhilfe ist Träger des Spendensiegels des Deutschen Zentralinstituts für soziale Fragen (DZI). Das DZI ist die unabhängige Kontrollinstanz für Spendenorganisationen. Ihr Spendensiegel würdigt eine transparente Mittelverwendung, die Angemessenheit der Verwaltungsausgaben sowie sachliche und wahrhaftige Information und Werbung. Alle Organisationen müssen ihre Eignung für das DZI-Siegel jährlich neu unter Beweis stellen.

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