Nahrungsmittelhilfe
Nahrungsmittelhilfe ist die Lieferung von Nahrungsmitteln in Entwicklungs- oder Katastrophengebiete auf Kosten der Geberstaaten. Sie macht insgesamt rund fünf Prozent der öffentlichen Entwicklungshilfe aus, bei einzelnen Geberstaaten (wie den USA) liegt der Anteil höher. Rund ein Fünftel der Nahrungsmittelhilfe kaufen Geber in dem Land, in dem sie verwendet werden soll, oder in dessen Nachbarländern. Rund vier Fünftel werden aus den Geberländern geliefert. Einige, besonders die USA, nutzen das zum Abbau ihrer Agrarüberschüsse.
Die jeweils verfügbare Menge richtet sich daher mehr nach den Ernten in den Geberstaaten als nach dem Bedarf der armen Länder. Verwendet wird grob ein Zehntel der Nahrungsmittelhilfe für Katastrophen- und Flüchtlingshilfe. Zwei Zehntel werden bei Entwicklungsvorhaben eingesetzt, vor allem als Bezahlung für Gemeinschaftsarbeiten (food for work). Der größte Teil wird Ländern, in denen Nahrungsmangel herrscht, regelmäßig zur Verfügung gestellt.
Nahrungsmittelhilfe ist eine sehr problematische Form der Hilfe. In der Not- und Flüchtlingshilfe ist sie erforderlich, auch hier ist aber der Kauf am Ort oft sinnvoll und die zielgenaue Verteilung nicht leicht. Der Nutzen der übrigen beiden Verwendungsarten ist zweifelhaft. Billige Nahrungslieferungen können einheimische Bauern entmutigen – besonders wenn die Empfängerregierung oder ein Hilfswerk die Hilfe im Zielland auf den Markt bringt. Geberländer können so arme Staaten von dauernder Hilfe abhängig machen. Laut einer Studie des DAC von 2005 ist es meist sinnvoller, die Armutsbekämpfung mit Geld statt mit Nahrungsmitteln zu unterstützen.
