Das ehrenamtliche Präsidium
Das ehrenamtlich tätige Präsidium wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von vier Jahren gewählt. Es besteht aus dem Präsidenten, dem Vizepräsidenten, dem Vorsitzenden des Finanzausschusses und bis zu vier weiteren Mitgliedern. Das Präsidium repräsentiert die Welthungerhilfe nach außen, beruft den Vorstand und die Mitglieder des Gutachterausschusses, überwacht und berät den Vorstand.
Zudem beschließt das Präsidium im Rahmen der von der Mitgliederversammlung vorgegebenen Richtlinien über die entwicklungspolitischen Grundsatzpositionen und Strategien sowie über die Grundsätze der Projektförderung.
Das Präsidium der Welthungerhilfe ist satzungsgemäß identisch mit dem Vorstand der Stiftung Welthungerhilfe.
Letzte Änderung an dieser Seite: 21.06.2011







