Was tun Regierungen wirklich für das Recht auf Nahrung?

Von Dr. Rafaël Schneider

Kartoffeln sind in vielen Ländern ein wichtiges Grundnahrungsmittel. © Lohnes
Kartoffeln sind in vielen Ländern ein wichtiges
Grundnahrungsmittel. © Lohnes
Die Welthungerhilfe hat in Zusammenarbeit mit der Menschenrechtsorganisation FIAN International im vergangenen Jahr einen Monitoring-Leitfaden entwickelt: Screen state action against hunger! heißt das soeben fertig gestellte Instrument. Mit diesem kann geprüft werden, wie Regierungen das Recht auf Nahrung handhaben.

Bereits 2004 hatten die Mitgliedsstaaten der FAO freiwillige Leitlinien für das Recht auf Nahrung verabschiedet. Darin geben sie Empfehlungen, wie Regierungen in ihren Ländern die Umsetzung des Menschenrechts auf Nahrung gestalten können: Von Katastrophenvorsorge, Institutionen- und Landreformen über Schulbildung bis hin zu Frauenrechten oder dem Zugang zu Gericht.


Für die Welthungerhilfe ist es wichtig sicherzustellen, dass die freiwilligen Leitlinien auch tatsächlich auf Länderebene genutzt werden. Sei es durch Regierungsinstitutionen, sei es durch die Zivilgesellschaft. Deshalb stellt der neue Monitoring-Leitfaden Checklisten und Interpretationshilfen zur Verfügung. Sie erleichtern die Prüfung, in welcher Weise die 19 Leitlinien in der nationalen Gesetzgebung verankert sind, wie die Umsetzung verläuft und welche Ergebnisse es gibt.

In der ersten Projektphase (2006/2007) haben Partnerorganisationen der Welthungerhilfe in Indien, Uganda, Kolumbien und Bolivien an der Erarbeitung des Monitoring-Leitfadens mitgewirkt. Einige von ihnen werden in der zweiten Phase (2008/2009) bei der Erstellung und Präsentation von nationalen Schattenberichten von Welthungerhilfe und FIAN unterstützt werden. In ihren Berichten halten sie staatliche Unterlassungen gegenüber dem Recht auf Nahrung und Menschenrechtsverletzungen fest und stellen diese nicht nur auf nationaler Ebene vor: Die Schattenberichte werden der FAO und dem UN-Komitee für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Menschenrechte in Genf vorgelegt!
 

Letzte Änderung an dieser Seite: 08.02.2008

Autor

Dr. Rafaël Schneider ist Mitarbeiter der Welthungerhilfe in Bonn.

Monitoring-Leitfaden 

Screen state action against hunger!

Recht auf Nahurng: Gesetzliche Verankerung

Das Menschenrecht auf angemessene Ernährung ist Teil des geltenden Völkerrechts und im Artikel 11 des Internationalen Paktes über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte ("Sozialpakt") von 1966 niedergelegt. Das Menschenrecht auf Nahrung verpflichtet Regierungen dazu, alles in ihrer Macht stehende zu tun, damit ihre Bürgerinnen und Bürger sich und ihre Familien ernähren können. Sei es durch eigene Produktion oder durch Einkommen und Vermögen oder durch fremde Hilfe. Es verpflichtet die Regierungen auch, dieses Recht gegenüber einschränkenden Interventionen Dritter zu schützen. Die internationale Staatengemeinschaft ist in der Pflicht, nationale Regierungen bei der Umsetzung des Rechts auf Nahrung zu unterstützen.

Freiwillige Leitlinien zum Recht auf Nahrung

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