Ihre steuerlichen Begünstigungen
Engagement für "einen guten Zweck" kann mit steuerlichen Vorteilen verbunden sein. Als Stifter oder Stifterin werden Sie steuerlich begünstigt. Zuwendungen an gemeinnützige Stiftungen können gegen Vorlage einer Zuwendungsbestätigung als Sonderausgaben steuermindernd geltend gemacht werden.
Das Stiftungsrecht, welches im September 2007 beschlossen wurde, bildet hierfür rückwirkend zum 1. Januar 2007 die Grundlage. Das Gesetz sieht generell folgende Abzugsmöglichkeiten bei Zuwendungen (Spenden, Zustiftung) an Stiftungen vor:
I. Zuwendungen von Privatpersonen
II. Zuwendungen von Unternehmen
Stiftung Deutsche Welthungerhilfe
Friedrich-Ebert-Straße 1
53173 Bonn
Konto 2 555 555
BLZ 380 400 07
Commerzbank Bonn
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