Stiftungsfonds -
Investitionen, mit denen Sie auf Dauer helfen

© Welthungerhilfe
Stiftungsfonds: Sie bestimmen die Verwendung
Wenn Sie einen konkreten Arbeitsbereich der Welthungerhilfe besonders unterstützen möchten, bietet Ihnen ein Stiftungsfonds die Möglichkeit dazu. Denn ein Stiftungsfonds ist eine zweckgebundene Zustiftung. Sie können mit ihm auch ein Land oder einen Kontinent gezielt unterstützen. Wir stellen Ihnen gern Förderbereiche vor, die Ihren Vorstellungen entsprechen. Und natürlich informieren wir Sie regelmäßig über die von Ihnen geförderten Bereiche.
Ihr Engagement trägt Ihren Namen
Ein Stiftungsfonds kann den Namen des Stifters tragen, etwa "Max Mustermann Fonds für Äthiopien". Damit setzen Sie ein sichtbares Zeichen Ihres Engagements. Zugleich können Sie mit Ihrem Fonds werben und Freunde, Bekannte und Arbeitskollegen einladen, sich zu beteiligen. Ob private Feier oder Jubiläum - bei vielen Anlässen können Sie um Einzahlung in Ihrem Fonds bitten.
Sie helfen nachhaltig

Tabelle der Erträge
Ebenso wie eine Zustiftung vergrößert ein Stiftungsfonds das Kapital und damit die Erträge der Stiftung Welthungerhilfe. Diese Form der Hilfe wirkt langfristig, denn nur die Erträge werden verbraucht. Das Kapital bleibt unangetastet. Schon mit 5.000 Euro können Sie einen Stiftungsfonds gründen - übrigens ohne aufwändige behördliche Genehmigung. Aus gutem Grund wurde diese Summe als Untergrenze für die Gründung festgelegt: Aus den Erträgen soll schließlich spürbare Hilfe geleistet werden. Für die Gründung Ihres Stifungsfonds und für weitere Einzahlungen gewährt der Gesetzgeber attraktive Steuervorteile.
Ein sinnvolles und individuelles Geschenk
Ein Stiftungsfonds, der den Namen des Beschenkten trägt, ist auch ein außergewöhnliches Geschenk. Der Beschenkte erhält ein Zertifikat über die Fondsgründung und regelmäßige Informationen über das in seinem Namen unterstützte Projekt.
Steuervorteile für Stiftungsfonds
Ihr Engagement bringt nicht nur den Menschen in Entwicklungsländern nachhaltigen Nutzen, sondern auch Ihnen durch attraktive Steuervorteile. Innerhalb von zehn Jahren können bis zu einer Million Euro steuerfrei in den Kapitalstock einer gemeinnützigen Stiftung fließen. Außerdem sind Spenden an die Stiftung jährlich bis zu 20 Prozent des Gesamtbetrages Ihrer Einkünfte steuerlich abzugsfähig.
Werterhaltung und Transparenz
Das Stiftungsvermögen wird nach strengen und auf Sicherheit und Werterhaltung bedachten Richtlinien am Kapitalmarkt angelegt. Die Arbeit der Stiftung Welthungerhilfe überwachen die Stiftungsaufsicht der Bezirksregierung Köln, das Finanzamt Bonn-Außenstadt und eine unabhängige Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.
Stiftung Deutsche Welthungerhilfe
Friedrich-Ebert-Straße 1
53173 Bonn
Konto 2 555 555
BLZ 380 400 07
Commerzbank Bonn
IBAN: DE91 3804 0007 0255 5555 00
BIC: COBADEFFXXX
Wir beraten Sie gerne
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an
Tobias Beck
Tel.: 0228/22 88 - 427
Tobias Beck

Marc Herbeck
Tel.: 0228/22 88 - 602
Marc Herbeck
