Die Zustiftung - Grundstein für dauerhafte Hilfe

 


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Zustiftung: einmal investieren – dauerhaft helfen

Jede Stiftung ist auf sogenannte Zustiftungen angwiesen, um ihr Kapital zu erhöhen. Mit einer Zustiftung stocken Sie das Kapital - und damit die Erträge - der Stiftung Welthungerhilfe auf. Da nur die Erträge des Stiftungskapitals in die Projektarbeit fließen, bleibt das Kapital Ihrer Zustiftung auf Dauer erhalten.

Schritt für Schritt und flexibel helfen

Anders als eine Spende, die einmalig und in voller Höhe in ein Projekt fließt, legt Ihre Zustiftung also den Grundstein für eine langfristige, sichere Finanzierung von Projekten. Schon mit einer einmaligen Zustiftung ermöglichen Sie Jahr für Jahr Hilfe zur Selbsthilfe für Menschen in Entwicklungsländern. Aus den Erträgen werden Projekte der Welthungerhilfe mit langer Laufzeit unterstützt, die auf eine dauerhaft kalkulierbare Finanzierung angewiesen sind – also etwa Ausbildungsprojekte für Jugendliche oder Berufsbildung für Frauen. Diese Kalkulierbarkeit ist wichtig, weil damit das schwankende Spendenaufkommen ausgeglichen werden kann und die Menschen vor Ort verlässliche Hilfe zur Selbsthilfe erhalten.

Kleine Schritte - große Wirkung

Übersicht der Erträge

Sie können bereits kleinste Beträge zustiften. Auch regelmäßige Zustiftungen – am bequemsten per Dauerauftrag bei Ihrem Kreditinstitut – sind möglich. So erreichen Sie schrittweise denselben Effekt wie mit einer einmaligen größeren Zustiftung. Natürlich ist die Hilfe um so größer, je höher Ihre Zustiftung ist. Doch auch mit kleinen Schritten können Sie viel bewegen.

Steuervorteile für Zustiftungen

Ihr Engagement bringt nicht nur den Menschen in Entwicklungsländern nachhaltigen Nutzen, sondern auch Ihnen durch attraktive Steuervorteile. Innerhalb von zehn Jahren können bis zu einer Million Euro steuerfrei in den Kapitalstock einer gemeinnützigen Stiftung fließen. Außerdem sind Spenden an die Stiftung jährlich bis zu 20 Prozent des Gesamtbetrages Ihrer Einkünfte steuerlich abzugsfähig. 

Werterhaltung und Transparenz

Das Stiftungsvermögen wird nach strengen und auf Sicherheit und Werterhaltung bedachten Richtlinien am Kapitalmarkt angelegt. Die Arbeit der Stiftung Welthungerhilfe überwachen die Stiftungsaufsicht der Bezirksregierung Köln, das Finanzamt Bonn-Außenstadt und eine unabhängige Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.

 

 

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