Kandidaten wollen sich gegen Hunger weltweit engagieren
Koalitionsvertrag 2018: Diese Punkte dürfen nicht fehlen
Die Parteien führen Koalitionsverhandlungen für eine neue Regierung. Sechs Punkte, die aus Sicht der Welthungerhilfe besonders wichtig sind.
Steuerkonzept, Bildungspolitik, Digitalisierung – die Liste der Themen, die CDU, CSU und SPD für einen Koalitionsvertrag verhandeln, um eine gemeinsame Regierung zu bilden, ist lang. Ein Thema, das nicht vergessen werden darf, ist die Entwicklungszusammenarbeit. Sechs Punkte sind aus Sicht der Welthungerhilfe für das Regierungsprogramm der Großen Koalition besonders wichtig:
1. Nachhaltige Entwicklungsziele müssen den politischen Rahmen bilden
Die neue Bundesregierung muss die nachhaltigen Entwicklungsziele der Agenda 2030 als politischen Handlungsrahmen für ihre Arbeit definieren und dafür die Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie weiterentwickeln und konsequent umsetzen. Das bedeutet z.B., die Folgen aller politischer Maßnahmen zu überprüfen und sicherzustellen, dass Deutschland ressourcenschonend, sozial gerecht, inklusiv und nachhaltig wirtschaftet – auch mit Blick auf die Auswirkungen auf Entwicklungsländer. Auch sollten die Prinzipien der ökologischen, sozialen und wirtschaftlichen Nachhaltigkeit im Grundgesetz verankert werden.
2. Mehr Anstrengungen im weltweiten Kampf gegen Hunger, Armut und globale Ungleichheit
Die Einkommen von einem Großteil der 2,5 Milliarden Menschen, die von kleinbäuerlicher Landwirtschaft leben, sind so gering, dass viele von ihnen Hunger leiden. Die ländliche Entwicklung und die Überwindung von Hunger und Armut bis 2030 sollte deshalb den Schwerpunkt der deutschen Entwicklungszusammenarbeit bilden. Deutschland muss die Entwicklung der kleinbäuerlichen Landwirtschaft hin zu wirtschaftlich und sozial tragfähigen bäuerlichen Betrieben fördern sowie in nachhaltige Ernährungssysteme investieren. Dazu gehören auch Weiterverarbeitungskapazitäten zum Aufbau lokaler und regionaler Wertschöpfungsketten. Darüber hinaus benötigt die Landbevölkerung, insbesondere Kleinbauernfamilien, Frauen und Kinder, einen besseren Zugang zu Wasser-, Sanitär- und Gesundheitsversorgung, zu Bildung und sozialen Sicherungssystemen.
Die Zusagen der G7-Staaten müssen umgesetzt werden, 500 Millionen Menschen aus Hunger und Mangelernährung zu führen. Auch eine Verstetigung und Weiterentwicklung der BMZ-Sonderinitiative „Eine Welt ohne Hunger“ wäre ein wichtiger Beitrag.
3. Mehr tun für ärmste und fragile Staaten sowie das Potenzial zivilgesellschaftlicher Organisationen stärker nutzen
Die neue Bundesregierung muss sicherstellen, dass sie die Selbstverpflichtung, 0,7 Prozent des Bruttonationaleinkommens (BNE) für Entwicklungszusammenarbeit auszugeben, auch weiterhin einhält – allerdings ohne hierbei die Aufwendungen für Geflüchtete in Deutschland anzurechnen. Ferner sollte Deutschland die Entwicklungszusammenarbeit stärker auf die Gruppe der ärmsten und fragilen Staaten, also der Least Developed Countries (LDCs), ausrichten und 0,2 Prozent des Bruttonationaleinkommens (BNE) für diese Länder aufwenden.
Nichtregierungsorganisationen (NGO) haben in der Vergangenheit erheblich zu Erfolgen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit beigetragen. Um das Potential von NGOs in Ergänzung zur bi– und multilateraler Entwicklungszusammenarbeit stärker zu nutzen, sollte ein Mittelaufwuchs auch zivilgesellschaftlichen Organisationen überproportional zu Gute kommen. Auch sind neue Förderinstrumente erforderlich.
4. Handel und Privatinvestitionen müssen fair und entwicklungsfördernd sein
Deutschland sollte seinen Einfluss für eine gerechtere europäische und internationale Handelspolitik nutzen. Hier sollte die neue Bundesregierung besonders bei der Ausgestaltung von EU-Handelspräferenzen und Marktzugängen für Entwicklungsländer ansetzen und auf die gezielte Förderung von Beschäftigung durch lokale Unternehmen setzen. Sie muss z.B. verhindern, dass Exporte aus Deutschland und der EU den Aufbau von lokalen und regionalen Märkten konterkarieren. Außerdem muss sie Anreize für nachhaltige Produktion und nachhaltigen Konsum schaffen, indem sie selbst in der öffentlichen Beschaffung vor allem nachhaltig produzierte und fair gehandelte Agrarprodukte einkauft. Privatwirtschaftliches Engagement für die wirtschaftliche Zusammenarbeit mit Entwicklungsländern ist begrüßenswert. Jedoch müssen Unternehmen Menschenrechte sowie international gültige Umwelt-, Arbeits- und Sozialstandards entlang der gesamten Wertschöpfungskette wahren. Die Einhaltung entsprechender Standards ist von der Bundesregierung auch gesetzlich durchzusetzen.
5. Fluchtursachenbekämpfung darf nicht allein Aufgabe der Entwicklungszusammenarbeit sein
Politisch Verfolgte haben entsprechend der Genfer Konvention Anspruch auf Asyl in der EU. Für Menschen, die aufgrund von Hunger und akuter wirtschaftlicher Not gezwungen sind zu migrieren, müssen langfristig wieder Perspektiven in ihren Heimatländern hergestellt werden. Dazu bedarf es entwicklungsfreundlichen Handelns aller Ressorts, nicht nur des Entwicklungsministeriums. Zudem muss auch die entwicklungsorientierte Nothilfe ausgeweitet werden. Darüber hinaus braucht Deutschland ein Einwanderungsgesetz, das denjenigen, die eine Perspektive in Deutschland suchen, Möglichkeiten dazu schafft.
6. Klimaziele einhalten und Auswirkungen des Klimawandels vorbeugen
Der Klimawandel ist neben gewaltsamen Konflikten einer der größte Hungertreiber und trägt durch extreme Wetterereignisse maßgeblich zur steigenden Zahlen von hungernden Menschen bei. Am härtesten trifft der Klimawandel schon heute die ärmsten Länder – und damit diejenigen, die den Klimawandel nicht verursacht haben. Die Bundesregierung muss beim Klimaschutz international eine Vorreiter-Rolle einnehmen und das Pariser Klimaabkommen konsequent umsetzen. Deutsche Entwicklungspolitik sowie ihre Finanzierungs- und Versicherungsinstrumente sollten die Widerstandsfähigkeit gegen zunehmende Dürren, Fluten und andere extreme Ereignisse verbessern helfen.