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12.03.2018 | Blog

Koalitionsvertrag 2018: Wichtiges Signal für ZeroHunger

Im neuen Koalitionsvertrag wird die Überwindung des Hungers explizit als Priorität der Entwicklungspolitik genannt. Aber werden den Worten auch Taten folgen?

Unterzeichnung Koalitionsvertrag
Die amtierenden Parteichefs Olaf Scholz (SPD), Bundeskanzerlin Angela Merkel (CDU) und Horst Seehofer (CSU) unterzeichnen den Koalitionsvertrag (12. März 2018) © dpa
Dr. Till Wahnbaeck Vorstandsvorsitzender (bis 08/2018)

Die weltweiten Flüchtlings- und Migrationsbewegungen der letzten beiden Jahre haben uns gezeigt, dass immer mehr Menschen die Lebensperspektiven fehlen. Der fortschreitende Klimawandel, ungelöste Konflikte und andauernde Kriege sowie wirtschaftliche Miseren geschehen in Afrika, Asien oder Lateinamerika, aber die Auswirkungen spüren wir auch in Europa. Gleichzeitig hat unser politisches Handeln in Deutschland Auswirkungen auf den Rest der Welt. Deshalb ist der Koalitionsvertrag auch ein wichtiges Signal für die 815 Millionen hungernden Menschen auf der Welt.

Koalitionsvertrag berücksichtigt Entwicklungspolitik

Die Überwindung von Hunger und Armut werden explizit als Priorität für die Entwicklungspolitik benannt. Konkret sollen kleinbäuerliche Landwirt*innen sowie lokale und genossenschaftliche Ansätze gefördert werden, um die Lebensmittelmittelproduktion für die regionalen Märkte zu stärken. Dies ist ein wichtiges Bekenntnis, denn noch immer leben drei von vier Hungernden auf dem Land.

Die neue Bundesregierung bekennt sich dazu, dass die Überwindung von Hunger und Armut Priorität haben.

Till Wahnbaeck Ehemaliger Vorstandsvorsitzender der Welthungerhilfe

Auch andere zentrale Forderungen der Welthungerhilfe haben Eingang in den Vertrag gefunden. Die Regierungsparteien wollen Deutschland zum Vorreiter für eine faire Handelspolitik mit verbindlichen sozialen, ökologischen und menschenrechtlichen Standards machen. Wirtschaftsabkommen der EU mit afrikanischen Staaten sollen überprüft und es soll sichergestellt werden, dass der Export von landwirtschaftlichen Produkten nicht zu Lasten von Entwicklungsländern geht.

Bekenntnis zu Agenda 2030 und Pariser Klimaabkommen

Es ist ermutigend, dass sich die neue Bundesregierung zu einer ambitionierten Umsetzung der Agenda 2030 mit ihren Nachhaltigkeitszielen ebenso bekennt wie zum Pariser Klimaabkommen. Gerade die armen Länder wie Äthiopien oder Bangladesch leiden besonders unter den Folgen des Klimawandels und brauchen Hilfe bei der Anpassung.

Wir erleben in unserer täglichen Arbeit in Krisengebieten, dass humanitäre Hilfe nicht losgelöst von politischen Maßnahmen erfolgreich sein kann. Es ist gut, dass der Koalitionsvertrag dem Rechnung trägt. Das humanitäre Engagement soll nicht nur ausgebaut, sondern stärker mit der Krisenprävention sowie langfristigen Stabilisierungsmaßnahmen verknüpft werden. Problematisch ist aber, dass die Ausgaben für die Entwicklungszusammenarbeit an die Steigerung des Verteidigungsetats gekoppelt werden.

Diese sechs Punkte dürfen im Koalitionsvertrag nicht fehlen.

Jetzt Worten Taten folgen lassen!

Die Koalitionsverhandlungen haben sich aus Sicht der Welthungerhilfe gelohnt, denn die neue Bundesregierung bekennt sich dazu, dass die Überwindung von Hunger und Armut klar Priorität haben. Wie so oft in der Politik wird es jetzt darauf ankommen, ob den Worten auch Taten folgen. Und die drücken sich darin aus, wie viel Geld für konkrete Maßnahmen zur Verfügung steht.

Dazu gibt es leider bisher keine klare Aussage, sondern lediglich die Absicht, das 1972 vereinbarte Ziel 0,7 Prozent des Bruttoinlandproduktes für Entwicklungszusammenarbeit auszugeben, so bald wie möglich einzuhalten. An dieser Stelle muss die Regierung bei den bevorstehenden Haushaltsverhandlungen noch nachlegen. Erst dann wird aus dem positiven Signal für die Hungernden eine echte Chance für ein besseres Leben.

Zuerst erschienen im Offenburger Tageblatt am 12. März 2018.

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