Recht auf Nahrung – auf Augenhöhe?
Das Recht auf Nahrung ist ein fundamentales Menschenrecht
Dass jeder Mensch das Recht darauf hat, sich ausreichend und gesund zu ernähren, dürfte wohl kaum jemand in Frage stellen. Und doch sind die über 800 Millionen unterernährten Menschen und die mehr als 7.000 Kinder, die weltweit täglich an den Folgen von Mangelernährung sterben, bevor sie ihren fünften Geburtstag erreicht haben, Ausdruck dafür, dass dieses Recht für einen großen Teil der Weltbevölkerung nicht verwirklicht ist.
Staaten müssen das Recht auf Nahrung achten
Es ist Teil des Völkerrechtes und damit bindend für die immerhin 162 Staaten, die den Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte ratifiziert haben. Was dieses Menschenrecht beinhaltet, wie es verwirklicht werden kann und durch wen – dies wird in den freiwilligen Leitlinien zum Recht auf Nahrung geklärt, die im Jahr 2004 durch die UN-Mitgliedsstaaten verabschiedet wurden.
- Die Menschen müssen entweder Zugang zu Ressourcen haben, um ausreichend Nahrung produzieren zu können oder ein ausreichendes Einkommen haben, um sie kaufen zu können – ohne Abstriche bei anderen fundamentalen Rechten, wie dem auf Gesundheit oder Bildung machen zu müssen.
- Die Staaten sind in der Pflicht, das Recht auf Nahrung zu achten, zu schützen und zu verwirklichen. Das gilt insbesondere gegenüber den verletzlichsten Gruppen – zu denen Kleinbauern und –bäuerinnen, Landlose und indigene Gruppen und unter ihnen insbesondere Frauen und Kinder zählen.
Im Vorfeld des G7-Gipfels setzt sich die Welthungerhilfe dafür ein, dass die wirtschaftsstarken Industrieländer mehr Mittel für eine Landwirtschaft im Interesse dieser marginalisierten Gruppen zur Verfügung stellt und ihre Ernährungssicherheit verbessert. Mit der POWA-Konferenz unternimmt sie den Versuch, Akteure aus Politik, Zivilgesellschaft, Wissenschaft und Privatsektor aus dem Süden und Norden über aussichtsreiche Ansätze miteinander ins Gespräch zu bringen.
„Multi-Stakeholder-Ansätze“ haben Konjunktur
Sie gelten fast schon als Voraussetzung, ohne die Entwicklungsanstrengungen chancenlos sind. Vieles spricht dafür, Regierungen, Unternehmen, die immer größeren Einfluss auf die Gestaltung von Agrar- und Ernährungspolitiken nimmt, Wissenschaftler und die von Mangelernährung betroffenen Bevölkerungsgruppen selbst an einen Tisch zu bringen.
Aber sprechen diese Akteure tatsächlich auf Augenhöhe miteinander – angesichts von Regierungsinstitutionen, denen es häufig an qualifiziertem Personal mangelt, von Unternehmen der Privatwirtschaft, die diese Lücken mit eigenen Beratern schließen, angesichts eines stetigen Rückgangs öffentlich finanzierter Forschung und mangelnder Information der Bevölkerung über ihre Rechte und fehlender Transparenz über von Regierungs- und Unternehmenshandeln?
Wie viel Multi-Stakeholder-Dialog brauchen wir, und wo brauchen wir eigentlich staatliche Maßnahmen, die den Zugang zu Nahrung für verletzliche Bevölkerungsgruppen schützen?
Zum Beispiel, indem Regierungen rechtliche Rahmenbedingungen dafür schaffen, dass Unternehmen in ihrem Land nicht die Ernährungssicherheit ihrer Bevölkerung gefährden, indem sie ihr ihre Produktionsgrundlagen nehmen oder ungesunde Ernährungsgewohnheiten fördern, sondern bestenfalls zu einer Verbesserung der Ernährungssituation beitragen.
Die Rollen der beteiligten Akteure
- Es sind die Regierungen, die den Auftrag haben, sich auf der Grundlage internationalen und nationalen Rechts für das Wohl ihrer Bevölkerung einzusetzen und die ihren Bürgern darüber Rechenschaft schuldig sind. Unternehmen verfolgen primär wirtschaftliche Interessen – was ihren positiven Beitrag zur Ernährungssicherung natürlich nicht ausschließt.
- Als Bürger und Zivilgesellschaft ist es unsere Aufgabe, unsere Regierungen zur Rechenschaft zu ziehen, darüber, wie sie ihren menschenrechtlichen Verpflichtungen nachkommen.
Wichtig wird sein, dass diese Verpflichtungen zu einem Maßstab der Entwicklungsagenda nach 2015 und dem neuen Klimaabkommen, die in diesem Jahr verhandelt werden, gemacht werden.