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03.02.2015 | Blog

Recht auf Nahrung – auf Augenhöhe?

Das Recht auf Nahrung ist ein fundamentales Menschenrecht

Schulkind in Burundi bekommt Nahrung
Jeden Tag sterben 7.000 Kinder weltweit an den Folgen von Mangelernährung. In Burundi freuen sich Kinder über eine regelmäßige warme Mahlzeit am Tag - in der Mittagspause in der Schule. © Karin Desmarowitz
Andrea Sonntag Policy and External Relations

Dass jeder Mensch das Recht darauf hat, sich ausreichend und gesund zu ernähren, dürfte wohl kaum jemand in Frage stellen. Und doch sind die über 800 Millionen unterernährten Menschen und die mehr als 7.000 Kinder, die weltweit täglich an den Folgen von Mangelernährung sterben, bevor sie ihren fünften Geburtstag erreicht haben, Ausdruck dafür, dass dieses Recht für einen großen Teil der Weltbevölkerung nicht verwirklicht ist.

Staaten müssen das Recht auf Nahrung achten

Es ist Teil des Völkerrechtes und damit bindend für die immerhin 162 Staaten, die den Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte ratifiziert haben. Was dieses Menschenrecht beinhaltet, wie es verwirklicht werden kann und durch wen – dies wird in den freiwilligen Leitlinien zum Recht auf Nahrung geklärt, die im Jahr 2004 durch die UN-Mitgliedsstaaten verabschiedet wurden.

Im Vorfeld des G7-Gipfels setzt sich die Welthungerhilfe dafür ein, dass die wirtschaftsstarken Industrieländer mehr Mittel für eine Landwirtschaft im Interesse dieser marginalisierten Gruppen zur Verfügung stellt und ihre Ernährungssicherheit verbessert. Mit der POWA-Konferenz unternimmt sie den Versuch, Akteure aus Politik, Zivilgesellschaft, Wissenschaft und Privatsektor aus dem Süden und Norden über aussichtsreiche Ansätze miteinander ins Gespräch zu bringen.

„Multi-Stakeholder-Ansätze“ haben Konjunktur

Sie gelten fast schon als Voraussetzung, ohne die Entwicklungsanstrengungen chancenlos sind. Vieles spricht dafür, Regierungen, Unternehmen, die immer größeren Einfluss auf die Gestaltung von Agrar- und Ernährungspolitiken nimmt, Wissenschaftler und die von Mangelernährung betroffenen Bevölkerungsgruppen selbst an einen Tisch zu bringen.

 Aber sprechen diese Akteure tatsächlich auf Augenhöhe miteinander – angesichts von Regierungsinstitutionen, denen es häufig an qualifiziertem Personal mangelt, von Unternehmen der Privatwirtschaft, die diese Lücken mit eigenen Beratern schließen, angesichts eines stetigen Rückgangs öffentlich finanzierter Forschung und mangelnder Information der Bevölkerung über ihre Rechte und fehlender Transparenz über von Regierungs- und Unternehmenshandeln?

Wie viel Multi-Stakeholder-Dialog brauchen wir, und wo brauchen wir eigentlich staatliche Maßnahmen, die den Zugang zu Nahrung für verletzliche Bevölkerungsgruppen schützen?

Zum Beispiel, indem Regierungen rechtliche Rahmenbedingungen dafür schaffen, dass Unternehmen in ihrem Land nicht die Ernährungssicherheit ihrer Bevölkerung gefährden, indem sie ihr ihre Produktionsgrundlagen nehmen oder ungesunde Ernährungsgewohnheiten fördern, sondern bestenfalls zu einer Verbesserung der Ernährungssituation beitragen.

Die Rollen der beteiligten Akteure

Wichtig wird sein, dass diese Verpflichtungen zu einem Maßstab der Entwicklungsagenda nach 2015 und dem neuen Klimaabkommen, die in diesem Jahr verhandelt werden, gemacht werden.

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