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Allg. Geschäfts­bedingungen für Veranstaltungen der Welthungerhilfe

Mit der verbindlichen Anmeldung zu Veranstaltungen von Welthungerhilfe e.V. erkennt der Teilnehmer neben den Bedingungen und Bestimmungen der einzelnen Ausschreibungen die nachfolgenden Teilnahmebedingungen für uneingeschränkt an.

§ 1 Anwendungsbereich

 1. Diese Teilnahmebedingungen regeln das zwischen den Teilnehmer*innen und dem Veranstalter (namentlich Welthungerhilfe e.V.) zustande kommende Rechtsverhältnis (Organisationsvertrag). Sie sind gelegentlichen inhaltlichen Änderungen unterworfen. Sie sind in ihrer bei Anmeldung jeweils gültigen Fassung Bestandteil des Vertrages zwischen Veranstalter und Teilnehmer*in. Änderungen, die unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen der Teilnehmer*innen erfolgen und die vom Veranstalter im Internet oder in Schriftform bekanntgegeben werden, werden ohne weiteres Vertragsbestandteil.

2. Vertragspartner für die Teilnehmer*innen ist Welthungerhilfe e.V. Friedrich-Ebert-Str. 1 53173 Bonn.

 3. Sämtliche Erklärungen einer teilnehmenden Person gegenüber dem Veranstalter sind an Welthungerhilfe e.V. zu richten.

 § 2 Teilnahmebedingungen

1. Startberechtigt ist jede*r, der*die das in der jeweiligen Veranstaltungsausschreibung vorgeschriebene Lebensalter für die ausgewählte Disziplin erreicht hat.

2. Das Mitführen von Babyjoggern, Hunden, und das Tragen von Ohrhörern beziehungsweise das Hören von Musik ist während des Laufes nicht gestattet.

 3. Sportgeräte wie Handbikes, Inline-Skates, Walking-Stöcke etc. sind nur dann zugelassen, wenn dies in der Veranstaltungsausschreibung angegeben ist oder Welthungerhilfe e.V. dies ausdrücklich genehmigt.

 4. Organisatorische Maßnahmen gibt der Veranstalter den Teilnehmer*innen vor Beginn der Veranstaltung bekannt. Den Anweisungen des Veranstalters und seines Personals ist unbedingt Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlungen, die den ordnungsgemäßen Verlauf der Veranstaltung stören oder die Sicherheit der übrigen Teilnehmer*innen gefährden können, ist der Veranstalter berechtigt, den jederzeitigen Ausschluss des*der Betreffenden von der Veranstaltung und/oder die Disqualifizierung auszusprechen. Ein Anspruch auf Erstattung der Teilnahmegebühr besteht in diesen Fällen nicht. Rechtlich bindende Erklärungen können gegenüber den Teilnehmer*innen nur von dem hierfür befugten Personenkreis des Veranstalters, der Polizei und den Ordnungsbehörden abgegeben werden. Zu diesem Personenkreis zählen auch die Angehörigen der die Veranstaltung betreuenden medizinischen Dienste, die bei entsprechenden gesundheitlichen Anzeichen zum Schutz der teilnehmenden Person diesem auch die Teilnahme bzw. Fortsetzung der Teilnahme an der Veranstaltung untersagen können.

§ 3 Gesundheit

1. Der*die Teilnehmer*in bestätigt mit seiner Anmeldung zu den jeweiligen Veranstaltungen von Welthungerhilfe e.V. seine gesundheitlichen Voraussetzungen zur Teilnahme eigenverantwortlich, gegebenenfalls unter Hinzuziehung eines Arztes, geprüft zu haben und die gesundheitlichen Risiken aus seiner/ihrer Teilnahme zu übernehmen.

 2. Der Veranstalter behält sich vor, Teilnehmer*innen durch ärztliches Fachpersonal aus dem Rennen zu nehmen, wenn die Gesundheit der teilnehmenden Person gefährdet erscheint.

  § 4 Anmeldung und Teilnehmerbeitrag

1. Eine Anmeldung ist bis zu den jeweilig ausgeschriebenen Meldeschlüssen möglich, sofern etwaige Teilnehmerlimits nicht vorher erreicht werden. Nachmeldungen sind zum erhöhten Nachmeldetarif, gemäß der einzelnen Ausschreibungsbedingungen, möglich.

2. Der Veranstalter behält sich vor, zu jeder Zeit ein Teilnehmerlimit festzusetzen. Anmeldungen, die das Limit überschreiten, werden nicht angenommen. Soweit bei Limitsetzung mehr Anmeldungen als Startplätze vorliegen, entscheidet das Datum des Zahlungseingangs.

3. Die verbindlichen Anmeldungen erfolgen nach der Meldung beim Veranstalter online über die entsprechenden Internetseiten der jeweiligen Veranstaltungen und nach dem Eingang der Spende für den Startplatz. Eine Anmeldung auf anderem als dem oben genannten Weg (Telefon, Fax, E-Mail etc.) ist nicht möglich, es sei denn dies wird von Welthungerhilfe e.V. ausdrücklich zugelassen.

4. Die ergänzende Möglichkeit der Vor-Ort-Anmeldung besteht entsprechend den einzelnen Ausschreibungsunterlagen – sofern das Teilnehmerlimit noch nicht erreicht wurde.

5. Für Sammelanmeldungen und Anmeldungen von Staffeln und Mannschaften gilt: Der*die Anmelder*in der Sammelanmeldung beziehungsweise der*die Anmelder*in einer Staffel oder Mannschaft erklärt ausdrücklich, dass die Teilnahmebedingungen allen von ihm*ihr angemeldeten Teilnehmer*innen bekannt sind und sie diese uneingeschränkt anerkennen.

6. Mit der Anmeldung sind, unabhängig von einer tatsächlichen Teilnahme, die Startspende sowie die individuell gewählte Zusatzspende zur Zahlung fällig. Die Höhe der Startspende kann zeitlich gestaffelt sein und ergibt sich aus der jeweiligen Ausschreibung. Maßgeblich für die Berechnung der Startspende ist der Tag der Online-Anmeldung.

7. Die Anmeldung ist erst dann verbindlich, wenn der gesamte Organisationsbeitrag (Startspende und eventuell gebuchte Zusatzspende) bei Welthungerhilfe e.V. eingegangen ist. Sollte bis zum Meldeschluss der Organisationsbeitrag nicht beim Veranstalter eingegangen sein, entsteht kein Recht auf die Teilnahme. Eine Teilnahme ist dann nur noch im Rahmen einer Nachmeldung gegen Zahlung der erhöhten Nachmeldespende möglich, sofern das Teilnehmerlimit noch nicht erreicht ist.

8. Das Teilnahmerecht ist ein höchstpersönliches Recht. Ummeldungen auf andere Personen können nur persönlich im Rahmen der Startnummernausgabe der jeweiligen Veranstaltung vorgenommen werden.  

9. Welthungerhilfe e.V. kann ohne Angabe von Gründen die Anmeldung einer teilnehmenden Person ablehnen. Sollte die Anmeldung online erfolgt sein und die Startspende bereits entrichtet sein, wird dieser an den*die Teilnehmer*in ohne Abzüge zurückerstattet. Die Nicht-Annahme der Anmeldung wird dem*der Teilnehmer*in mitgeteilt.

§ 5 Zahlungsbedingungen und Startspenden-Erstattung

1. Jede Spende wird durch den vom Veranstalter beauftragten Dienstleister für Zeitmessung, Anmeldeabwicklung und Ergebniserfassung per Lastschriftverfahren eingezogen und von diesem anschließend auf das Konto Welthungerhilfe e.V. überwiesen.

2. Kosten, die aufgrund fehlerhafter Bankangaben oder Rücklastschriften entstehen, gehen zu Lasten des Anmeldenden und werden dem Teilnehmenden in Rechnung gestellt.

3. Soweit keine Online-Anmeldebestätigung versandt werden kann (z.B. bei fehlerhaften E-Mailadressen) gilt der Nachweis der Abbuchung der Startspende vom Konto der teilnehmenden Person (Kontoauszug) als Anmeldebestätigung, der zusammen mit dem Personalausweis bei Abholung der Startunterlagen vorzulegen ist.

4. Bei Abmeldung der teilnehmenden Person oder Nichtantreten erfolgt keine Erstattung der Startspende (und ggf. Zusatzspende). Dies gilt auch bei Vorlage eines ärztlichen Attests.

5. Die bei der Anmeldung gebuchten Zusatzspenden werden nicht übertragen oder erstattet.

6. Sollte die Veranstaltung aufgrund von höherer Gewalt, behördlicher Anordnung, Unwetter (Sturm, Hochwasser etc.), Attentats- bzw. Terrordrohungen, Feuer oder anderen Gründen, die der Veranstalter nicht zu vertreten hat, abgesagt werden oder in ihrer Durchführungsform verändert werden müssen, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung oder Minderung der Startspende oder Rückgabe erworbener Artikel.

 § 6 Datenschutz

1. Die bei der Anmeldung vom*von der Teilnehmer*in angegebenen personenbezogenen Daten werden gespeichert und zu Zwecken der Durchführung und Abwicklung der Veranstaltungen verarbeitet (§ 28 Bundesdatenschutzgesetz). Dies gilt insbesondere für die zur Zahlungsabwicklung notwendigen Daten. Bei Angabe einer E-Mailadresse erfolgt die Kommunikation ausschließlich über diesen Kommunikationsweg.

2. Der*die Teilnehmer*in erklärt sich außerdem damit einverstanden, dass die im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung gemachten Fotos, Filmaufnahmen, Interviews u. a. in Rundfunk, Fernsehen, Printmedien, Büchern, fotomechanischen Vervielfältigungen (Filme, Videos etc.) usw. ohne Anspruch auf Vergütung verbreitet und veröffentlicht werden. Die Welthungerhilfe beabsichtigt, diese Aufnahmen im Rahmen ihrer satzungsmäßigen gemeinnützigen Zwecke selbst oder durch Weitergabe an Dritte in unveränderter oder veränderter Form ohne zeitliche, örtliche oder sonstige Beschränkung zu nutzen und in jeglicher Form zu Website der Welthungerhilfe, über Internetportale Dritter zu veröffentlichen.  Im Zusammenhang mit der Aktion/Veranstaltung #ZeroHungerRun am 19.07.18 werden Aufnahmen erstellt und die Welthungerhilfe wird Film/Bild/Tonaufnahmen von Teilnehmer/innen anfertigen lassen.

Für den Fall, dass der*die Abgebildete nicht volljährig ist, erklären die gesetzliche Vertreter ihr Einverständnis mit der oben von ihrem Kind eingereichten Anmeldung.

3. Der*die Teilnehmer*in erklärt sich damit einverstanden, dass personenbezogene Daten zum Zwecke der Zusendung von Fotos, Videos etc. der teilnehmenden Person auf der Strecke und beim Zieleinlauf an ein vom Veranstalter beauftragtes Unternehmen weitergegeben werden. Hiermit erklärt der*die Teilnehmer*in jedoch nicht zugleich, dass ein solches Foto etc. gekauft werden soll.

4. Der*die Teilnehmer*in erklärt sich damit einverstanden, dass die erhobenen personenbezogenen Daten an vom Veranstalter beauftragte Dritte zum Zweck der Zeitmessung, Erstellung der Starter- und Ergebnislisten sowie der Einstellung dieser Listen ins Internet weitergegeben und auch dort gspeichert werden.  

5. Der*die Teilnehmer*in erklärt sich ausdrücklich mit der Veröffentlichung von Name, Vorname, Geschlecht, Geburtsjahr, Verein, Startnummer und Ergebnis (Platzierungen und Zeiten) in allen veranstaltungsrelevanten Printmedien (Teilnehmerliste, Ergebnisliste etc.) und in allen elektronischen Medien wie dem Internet einverstanden.

6. Der*die Teilnehmer*in erklärt sich damit einverstanden, dass die gespeicherten persönlichen Daten einzig für Werbezwecke von Welthungerhilfe e.V. verwendet werden dürfen.

7. Der*die Teilnehmer*in ist berechtigt, der Weitergabe seiner personenbezogenen Daten zu widersprechen. Er*sie hat dies schriftlich Welthungerhilfe e.V. mitzuteilen. Mit dem Widerspruch entfällt insbesondere die Möglichkeit von Einträgen in der Starter- und Ergebnisliste und der Zeitmessung.

8. Bzgl. weiterer Punkte des Datenschutzes gelten die Datenschutzbestimmungen der  Welthungerhilfe: https://www.welthungerhilfe.de/datenschutz/

 § 7 Zeitmessung

1. Bei Veranstaltungen mit Zeitmessung wird von Welthungerhilfe e.V. ein Zeiterfassungssystem vorgegeben (z.B. Chronotrack). Teilnehmenden ohne das von Welthungerhilfe e.V. vorgegebene Zeiterfassungssystem werden vom Streckenpersonal aus dem Rennen genommen und disqualifiziert.

2. Die Ergebnisdarstellung erfolgt gemäß den Richtlinien des Deutschen Leichtathletik Verbandes, wenn die Veranstaltung beim DLV angemeldet wurde. Bei allen anderen Veranstaltungen ist die gesonderte Ausschreibung maßgeblich für die Ergebnisdarstellung. Sollten Zwischenzeiten fehlen oder gemessene Zwischenzeiten nicht plausibel erscheinen, behält sich der Veranstalter vor, den Teilnehmenden zu disqualifizieren.

 § 8 Ausschluss und Disqualifikation

1. Eine Teilnahme ohne den gem. § 7 für die Zeitmessung vorgesehenen Chip/Transponder oder der begründete Verdacht von Manipulationen an Chip oder Zeitmessung (z. B. Abkürzen auf der Strecke) führen zur sofortigen Disqualifikation.  

2. Die offiziell zugeteilte Startnummer ist auf der Brust deutlich sichtbar zu tragen. Ausnahmen sind möglich, wenn diese in den jeweiligen Ausschreibungen angegeben sind.

3. Sollte die Startnummer in irgendeiner Weise verändert, insbesondere auch der Werbeaufdruck unsichtbar, unkenntlich gemacht, entfernt oder auf dem Rücken getragen werden, so wird der*die Teilnehmer*in von der Zeitwertung ausgeschlossen (Disqualifikation).

4. Welthungerhilfe e.V. behält sich vor, eine*n Teilnehmer*in jederzeit zu disqualifizieren und/oder von der Veranstaltung auszuschließen. Ausschlussgründe sind insbesondere falsche Angaben zu personenbezogenen Daten im Rahmen der Anmeldung, eine gegen den Teilnehmenden verhängte Sperre durch den DLV oder der IAAF, fehlende Zwischenzeiten bei der Zeitmessung, der Verdacht der Einnahme nicht zugelassener Substanzen (Doping) oder bei begründeter Annahme des Veranstalters oder des beauftragten medizinischen Dienstes, dass der*die Teilnehmer*in aus gesundheitlichen Gründen nicht am Lauf teilnehmen oder diesen nicht fortsetzen kann.

5. Auch soweit Teilnehmer*innen die Veranstaltung als Plattform für unerlaubte Aktivitäten o. ä. nutzen sollten, die das Ansehen des Veranstalters und/oder der einzelnen Sponsoren schädigen, behält sich der Veranstalter vor, besagte Personen nicht an den Start zu lassen bzw. diese Teilnehmer(-gruppe) durch das Streckenpersonal von der Strecke zu nehmen. Dies gilt insbesondere für unerlaubte oder nicht genehmigte Werbung auf den Lauftrikots/-shirts für Unternehmen, Institute, Verbände o. ä., insbesondere wenn diese in Widerspruch zu den ethischen Grundsätzen des Veranstalters oder in  Konkurrenz zu den Sponsoren des Veranstalters stehen.

6. Bei Disqualifikation aus den o. g. Gründen besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Startgeldes.

§ 9 Haftungsausschluss und Haftungsbegrenzung

 1. Für gesundheitliche Risiken in der Person des*der Teilnehmer*s*in im Zusammenhang mit der Veranstaltung übernimmt Welthungerhilfe e.V. keine Haftung. Auf § 3 wird verwiesen.

 2. Ist Welthungerhilfe e.V. in Fällen höherer Gewalt berechtigt oder aufgrund behördlicher Anordnung oder aus Sicherheitsgründen verpflichtet, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder diese abzusagen, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung des Startgeldes oder weitergehende Schadenersatzansprüche. Dies gilt auch bei einer Absage oder Änderung kurz vor oder während der Veranstaltung.

 3. Welthungerhilfe e.V. übernimmt für Unfälle, Diebstahl und sonstige Schäden keinerlei Haftung und haftet nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.

 4. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch für die Haftung Welthungerhilfe e.V. für Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen sowie für die persönliche Haftung von Angestellten, Vertretern, Erfüllungsgehilfen und Dritten, derer sich Welthungerhilfe e.V. im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung bedient bzw. mit denen er zu diesem Zweck vertraglich verbunden ist.

  5. Welthungerhilfe e.V. übernimmt keine Haftung für unentgeltlich verwahrte Gegenstände. Dies gilt insbesondere für Veranstaltungen bei denen eine Kleiderabgabe eingerichtet ist.

§ 10 Sachpreise

1. Ausgeschriebene Sachpreise für Siegerehrungen (z. B. Altersklassenehrungen) werden nicht nachgesandt. Ein Anspruch der teilnehmenden Person auf diese Preise besteht nicht.

2. Nach dem Erscheinen der offiziellen Ergebnisliste aller Wettbewerbe erfolgen keine Änderungen in den Platzierungen und in den Sachpreisausstellungen mehr.

§ 11 Schlussbestimmungen

1. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Bonn.

2. Für alle entstehenden Streitigkeiten sind ausschließlich deutsche Gerichte zuständig und es ist ausschließlich das deutsche Recht anwendbar.

3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden Lücken im Regelwerk auftauchen wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht berührt. Es gilt dann eine wirksame Regelung, die dem Ziel und wirtschaftlichen Zweck der betroffenen Regelung am nächsten kommt.

 Stand 11. Juni 2018

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