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23.11.2020 | Meldung

Gewinnspielbedingungen

1 Teilnahmebedingungen und Veranstalter

Die Teilnahme am Adventskalender der Initiative „Reiten gegen den Hunger“ der Deutschen Welthungerhilfe e.V., Friedrich-Ebert-Str. 1, D-53173 Bonn (nachfolgend „Anbieter“), richtet sich ausschließlich nach diesen Teilnahmebedingungen. Die Zustimmung zu diesen Teilnahmebedingungen ist Voraussetzung für eine Teilnahme am Gewinnspiel. 

2 Teilnahmezeitraum

Der Teilnahmezeitraum läuft vom 01.12.2020 bis zum 24.12.2020. Die nach Ablauf dieses Zeitraums eingehenden Teilnahmen bleiben für den Adventskalender außer Betracht. 

3 Teilnahmevoraussetzungen

Eine Teilnahme am Adventskalender ist nur über den Instagram-Account der Welthungerhilfe @reitengegendenhunger möglich (01. bis einschließlich 24.12.2020) Für die Teilnahme am Gewinnspiel fällt kein Entgelt an.

4 Teilnahmeberechtigte

Teilnahmeberechtigt sind alle natürlichen Personen, die ihren Wohnsitz in Deutschland und das 14. Lebensjahr vollendet haben. Sollten Teilnehmer*innen in ihrer Geschäftsfähigkeit eingeschränkt sein, bedarf es der Einwilligung durch ihre gesetzlichen Vertreter*innen. 

Der Anbieter behält sich vor, einzelne Personen von einer Teilnahme auszuschließen, soweit diese im Verdacht stehen, den Ausgang des Gewinnspiels zu manipulieren, gegen die Teilnahmebedingungen zu verstoßen oder irreführende Angaben im Rahmen der Teilnahme zu machen. 

5 Gewinn und Gewinnermittlung

Es gewinnen die Teilnehmer*innen, die die kleinen Aufgaben an den Tagen der Verlosung erfüllt haben und im Anschluss ausgelost werden. Die Gewinner*innen werden von @reitengegendenhunger über Instagram angeschrieben und nach der Adresse gefragt, um den kleinen Preis per Post zu schicken zu können. Nehmen die Gewinner*innen den Gewinn an (siehe § 6), erhalten Sie diesen per Post. 

6 Gewinnbenachrichtigung und Gewinnausschüttung

Die Gewinner*innen werden spätestens nach Ablauf des Teilnahmezeitraums über Instagram informiert.  

Melden sich die Gewinner*innen innerhalb von einer Woche nach Zugang der Gewinnbenachrichtigung nicht oder lehnen sie den Gewinn ab, wird erneut ein*e Gewinner*in gelost und benachrichtigt. Die Ziehung wird so oft wiederholt, bis ein*e Gewinner*in den Gewinn akzeptiert. Die Ausschüttung des Gewinns erfolgt ausschließlich an die*den Gewinner*in. 

7 Unvorhergesehene Beendigung des Gewinnspiels

Der Anbieter behält sich ausdrücklich vor, den Adventskalender ohne vorherige Ankündigung und ohne Mitteilung von Gründen zu beenden. Dies gilt insbesondere für jegliche Gründe, die einen planmäßigen Ablauf des Gewinnspiels stören oder verhindern würden. 

8 Einwilligung in Namensveröffentlichung

Die Gewinner*innen müssen für den Versand ihres Gewinns persönliche Daten angeben. Mit Zusendung ihrer Kontaktdaten versichern die Gewinner*innen, dass die von ihnen gemachten Angaben zur Person, insbesondere Name und Anschrift, wahrheitsgemäß und richtig sind. 

Die persönlichen Daten werden ohne Einverständnis der Teilnehmenden weder an Dritte weitergegeben noch diesen zur Nutzung überlassen. 

Die Teilnehmenden erklären sich einverstanden, dass ihre Namen im Falle eines Gewinns in den vom Anbieter genutzten Werbemedien veröffentlicht werden, insbesondere auf dessen Website und Social-Media-Kanälen. 

Ein Widerruf dieser Erklärung ist jederzeit und formlos möglich. Er ist an den Anbieter, Deutsche Welthungerhilfe e.V., Friedrich-Ebert-Str. 1, 53173 Bonn, zu richten. Im Falle eines Widerrufs werden alle persönlichen Daten des Teilnehmers gelöscht. 

9 Anwendbares Recht

Das Gewinnspiel des Anbieters unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. 

10 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit dieser Teilnahmebedingungen im Übrigen nicht berührt. Statt der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige gesetzlich zulässige Regelung, die dem in der unwirksamen Bestimmung zum Ausdruck gekommenen Sinn und Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für den Fall des Vorliegens einer Regelungslücke in diesen Teilnahmebedingungen. 

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