Flüchtlinge
Die Genfer Flüchtlingskonvention definiert einen Flüchtling, als „Person, die sich außerhalb des Landes befindet, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzt oder in dem sie ihren ständigen Wohnsitz hat, und die wegen ihrer […] Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Überzeugung eine wohlbegründete Furcht vor Verfolgung hat und den Schutz dieses Landes nicht in Anspruch nehmen kann oder wegen dieser Furcht vor Verfolgung nicht dorthin zurückkehren kann.“
- Geflüchtete
Die Genfer Flüchtlingskonvention definiert einen Flüchtling, als „Person, die sich außerhalb des Landes befindet, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzt oder in dem sie ihren ständigen Wohnsitz hat, und die wegen ihrer […] Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Überzeugung eine wohlbegründete Furcht vor Verfolgung hat und den Schutz dieses Landes nicht in Anspruch nehmen kann oder wegen dieser Furcht vor Verfolgung nicht dorthin zurückkehren kann.“
Sogenannte Klima- oder Binnenflüchtlinge fallen beispielsweise nicht unter diese Definition, weshalb ihnen grundsätzlich auch keine entsprechenden Rechte zugesprochen werden. Als Abgrenzung zum strengen Flüchtlingsbegriff wird daher häufig der Begriff „Geflüchtete“ verwendet, der auch diese völkerrechtlich „undefinierten“ Formen von Flucht miteinschließen soll.