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Kreuzworträtsel-Gewinnspiel: Teilnahmebedingungen

vom Magazin „WAS TUN?!“ in der Zeitung „DIE ZEIT“:

§1 Teilnahmebedingungen und Anbieter

Die Teilnahme am Kreuzworträtsel-Gewinnspiel der Stiftung Welthungerhilfe, Friedrich-Ebert-Str. 1, 53173 Bonn (nachfolgend „Anbieter“), das am 5.12.2019 in oben aufgeführten Medien publiziert wurde, richtet sich ausschließlich nach diesen Teilnahmebedingungen. Die Zustimmung zu diesen Teilnahmebedingungen ist Voraussetzung für eine Teilnahme am Kreuzworträtsel-Gewinnspiel.

§2 Teilnahmezeitraum

Der Teilnahmezeitraum läuft vom 5.12.2019 bis zum 31.01.2020. Die nach Ablauf dieses Zeitraums eingehenden Einsendungen bleiben für das Gewinnspiel außer Betracht.

§3 Teilnahmevoraussetzungen

Eine Teilnahme am Gewinnspiel ist nur möglich durch eine erfolgreiche Zusendung des korrekten Lösungsworts des Kreuzworträtsels an info(at)stiftung-welthungerhilfe.de oder an Stiftung Welthungerhilfe, Katharina Brosch, Stichwort „Rätsel“, Friedrich-Ebert-Str. 1, 53173 Bonn. Alle richtigen Einsendungen bis zum 31.01.2020 nehmen am Gewinnspiel teil.

Teilnahmeberechtigte
Teilnahmeberechtigt sind alle natürlichen Personen, die ihren Wohnsitz in Deutschland und das 14. Lebensjahr vollendet haben. Sollten Teilnehmer/innen in ihrer Geschäftsfähigkeit eingeschränkt sein, bedarf es der Einwilligung durch ihre gesetzlichen Vertreter.

Der Anbieter behält sich vor, einzelne Personen von einer Teilnahme auszuschließen, soweit diese im Verdacht stehen, den Ausgang des Gewinnspiels zu manipulieren, gegen die Teilnahmebedingungen zu verstoßen oder irreführende Angaben im Rahmen der Teilnahme zu machen.

§4 Gewinn und Gewinnermittlung

Die drei Gewinner/innen der jeweils einen hochwertigen Stofftasche - die in unserem „Skill up!“-Projekt in Uganda produziert wurden - sowie die zehn Gewinner/innen des jeweils einen praktischen Welthungerhilfe-Notizbuchs werden ermittelt durch Auslosung unter all den Teilnehmenden, die das korrekte Lösungswort des Kreuzworträtsel-Gewinnspiels bis zum 31.01.2020 wie in § 3 dieser Teilnahmebedingungen beschrieben erfolgreich an den Anbieter gesendet haben.

Die Gewinner/innen werden innerhalb von vier Wochen nach Ablauf des Teilnahmezeitraums per Email oder Post informiert. Die Ausschüttung des Gewinns erfolgt ausschließlich an die/den Gewinner/in.

§5 Unvorhergesehene Beendigung des Gewinnspiels

Der Anbieter behält sich ausdrücklich vor, das Gewinnspiel ohne vorherige Ankündigung und ohne Mitteilung von Gründen zu beenden. Dies gilt insbesondere für jegliche Gründe, die einen planmäßigen Ablauf des Gewinnspiels stören oder verhindern würden.

§6 Richtigkeit der angegebenen persönlichen Daten

Mit Teilnahme am Kreuzworträtsel-Gewinnspiel mit Erscheinungstermin am 5.12.2019 in oben genannten Medien versichern die Teilnehmenden, dass die von ihnen gemachten Angaben zur Person, insbesondere Name, E-Mailadresse und/oder Postanschrift wahrheitsgemäß und richtig sind.

Die persönlichen Daten werden ohne Einverständnis der Teilnehmer/innen weder an Dritte weitergegeben noch diesen zur Nutzung überlassen.

Die Teilnehmenden erklären sich einverstanden, dass ihre Namen im Falle eines Gewinns in den vom Anbieter genutzten Werbemedien veröffentlicht werden, insbesondere auf dessen Website und Social Media-Kanälen.

Ein Widerruf dieser Erklärung ist jederzeit und formlos möglich. Er ist an den Anbieter, Stiftung Welthungerhilfe, Friedrich-Ebert-Str. 1, 53173 Bonn, zu richten. Im Falle eines Widerrufs werden alle persönlichen Daten des Teilnehmenden gelöscht.

§7 Anwendbares Recht

Das Gewinnspiel des Anbieters unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

§8 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit dieser Teilnahmebedingungen im Übrigen nicht berührt. Statt der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige gesetzlich zulässige Regelung, die dem in der unwirksamen Bestimmung zum Ausdruck gekommenen Sinn und Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für den Fall des Vorliegens einer Regelungslücke in diesen Teilnahmebedingungen.

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