Zur Hauptnavigation springen Zur Suche springen Zum Seiteninhalt springen Zum Footer springen

Migrationspakt und Flüchtlingspakt erklärt

Die beiden Abkommen der Vereinten Nationen aus einer entwicklungspolitischen Perspektive.

Frauen mit Kinder gehen in einer Reihe.
Flüchtlinge der Rohingya aus Myanmar überqueren die Grenze nach Bangladesch. © Daniel Pilar
Fraser Patterson Landesbüro Myanmar

Am 19. September 2016 beschlossen Staats- und Regierungsvorsitzende bei einem Gipfeltreffen der Vereinten Nationen zu Flucht und Migration in New York, zwei Abkommen zu Migration und Flucht zu entwickeln. Diese sollen dazu dienen, auf die wachsende Zahl von Migrant*innen und Geflüchteten weltweit besser regieren zu können.

Flucht, Vertreibung und Migration sind Themen, die die tägliche Arbeit der Welthungerhilfe mitprägen und unsere Wertebasis unmittelbar berühren – und die gleichzeitig im eigenen Land emotional hoch aufgeladen und umstritten sind.

Die beiden Abkommen sollen einen sich gegenseitig ergänzenden internationalen Kooperationsrahmen bilden und die Vereinbarungen der New Yorker Erklärung für Flüchtlinge und Migranten erfüllen, in der anerkannt wird, dass sich Migrant*innen und Flüchtlinge vielen gemeinsamen Problemen gegenübersehen und ähnlichen Risiken ausgesetzt sind.

Die Arbeit der Welthungerhilfe unterstützen

1. Der globale Pakt für sichere, geordnete und reguläre Migration/ Global Compact for Migration (GCM)

Offizielles Ziel des Migrationspaktes ist es, die Zusammenarbeit zwischen Staaten im Bereich der internationalen Migration zu verbessern, diese multilateral zu regeln und die positiven Auswirkungen von Migration zu stärken. Die Erarbeitung und Verhandlung der Inhalte des Paktes erfolgte durch Generalversammlung der Vereinten Nationen. Nach Verhandlungen von über einem Jahr liegt seit Juni 2018 ein endgültiger Text vor.

2. Der globale Pakt für Flüchtlinge/ Global Compact for Refugees (GCR)

Der zweite globale Pakt, der sich mit offiziell anerkannten Flüchtlingen befasst, wurde am 17. Dezember 2018 in der UN-Generalversammlung offiziell angenommen. Er ist ebenso wenig verbindlich wie der Migrationspakt, aber dennoch ein – wenn auch schwacher – Fortschritt angesichts der emotional aufgeladenen Atmosphäre bei den beiden Themen. Der Weltflüchtlingspakt zielt darauf ab, eine besser vorhersehbare und gerechte Teilung von Verantwortung zwischen den UN-Mitgliedern und anderen wichtigen Akteuren zu schaffen. Andere wichtige Akteure sind z.B. internationale Organisationen, Zivilgesellschaft, Privatwirtschaft, Wissenschaft, aufnehmende Gesellschaft sowie Geflüchtete selbst. 

    Frau vor Zelt, Mali.
    Frau in einem Flüchtlingslager in Mali. © Jens Grossmann

    Die Rechte von Flüchtlingen sind bereits in der Genfer Flüchtlingskonvention international geregelt. Das Problem ist jedoch Folgendes: Bislang sind die Herausforderungen, die mit internationalen Flüchtlingsbewegungen für die Aufnahmestaaten einhergehen, international nicht gerecht verteilt. Weltweit sind rund 100 Millionen Menschen auf der Flucht (Stand Mitte 2022). Die Mehrheit der Menschen, circa 60 Millionen, sind innerhalb ihres eigenen Landes vertrieben, rund 40 Millionen sind in andere Länder geflohen, wo sie als Flüchtlinge anerkannt werden. Der globale Pakt für Flüchtlinge soll klären, wie Staaten die festgeschriebenen Vereinbarungen für Flüchtlinge besser zu Gunsten der Geflüchteten umsetzten können.

      Der Pakt für Flüchtlinge umfasst vier zentrale Ziele:

      1. Den Druck auf die Aufnahmeländer mindern;
      2. Die Eigenständigkeit und Widerstandsfähigkeit von Flüchtlingen fördern;
      3. Den Zugang zu Neuansiedlungen und anderen humanitären Aufnahmeprogrammen in Drittstaaten ausweiten;
      4. Bedingungen fördern, die eine Rückkehr in das Heimatland in Sicherheit und Würde ermöglichen.

      EU-Türkei-Abkommen

      Das im März 2016 von der Europäische Union und der Türkei getroffene Flüchtlingsabkommen zielt darauf ab, unregulierte Migration über die Türkei nach Europa zu stoppen und Einwanderung mithilfe von Schleppern zu verhindern. Alle unkontrolliert aus der Türkei auf den griechischen Ägäis-Inseln ankommenden Migrant*innen und Asylsuchenden, deren Asylanträge für unzulässig erklärt wurden, können demnach in die Türkei zurückgeschickt werden. Für jeden von den griechischen Inseln zurückgewiesenen Flüchtling nimmt die EU einen anderen Flüchtling aus der Türkei auf. 

      Das könnte Sie auch interessieren