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Die globale Hungerkrise aufhalten – was können die G7-Staaten tun?

Die Weltgemeinschaft erlebt derzeit ein Déjà-vu: Ähnlich wie 2007/08 schnellen die Preise für Grundnahrungsmittel in die Höhe, und die ohnehin gefährdete Ernährungssicherheit von Millionen von Menschen ist zunehmend bedroht. Was muss auf dem diesjährigen G7-Treffen entschieden werden, um die aktuelle Krise zu überwinden und gleichzeitig künftigen Krisen vorzubeugen?

Eine Frau füllt eine Schüssel mit Reis. Oben rechts im Bild ist das Logo des Kompass 2022
Eine Frau füllt eine Schüssel mit Reis. In Rubkona, Unity State, Südsudan, arbeitet die Welthungerhilfe mit den Bewohner*innen daran, die Ernährungssicherheit zu verbessern und die Lebensgrundlagen von Binnenvertriebenen (IDPs) und Kleinbauernfamilien aus konfliktbetroffenen (Aufnahme-)Gemeinden zu stabilisieren. © Welthungerhilfe

Dieser Artikel ist Teil des Berichts Kompass 2022, der von der Welthungerhilfe und terre des hommes herausgegeben wird.

Team Policy & External Relations

Wenn in wenigen Wochen die Staats- und Regierungschefs der sieben führenden Industrienationen (G7) unter deutscher Präsidentschaft zu ihrem traditionellen Gipfeltreffen im bayerischen Schloss Elmau zusammenkommen, um sich zu Weltwirtschaft, Außen-, Sicherheits- und Entwicklungspolitik auszutauschen, werden der Krieg in der Ukraine und seine Auswirkungen das bestimmende Thema sein.

Das schließt auch die – durch den Krieg befeuerte – Gefahr einer weltweiten Hungerkrise ein. Denn die Weltgemeinschaft erlebt derzeit ein Déjà-vu: Ähnlich wie 2007/08 schnellen die Preise für Grundnahrungsmittel in die Höhe, und die ohnehin gefährdete Ernährungssicherheit von Millionen von Menschen ist zunehmend bedroht. Wie kann es sein, dass sich die Ernährungskrise von 2007/08 zu wiederholen scheint? Welche Anstrengungen wurden damals unternommen, um der Krise zu begegnen, und wie effektiv waren diese? Und was muss auf dem diesjährigen G7-Treffen entschieden werden, um vergangene Fehler nicht zu wiederholen, sondern Beschlusse zu fassen, die tatsächlich geeignet sind, die aktuelle Krise zu überwinden und gleichzeitig künftigen Krisen vorzubeugen?

Die G7-Beschlüsse zur Ernährungssicherung

Die Nahrungsmittelpreiskrise von 2007/08 und der damals befürchtete Anstieg der Zahl der Hungernden auf über eine Milliarde Menschen fungierten als globaler Weckruf. 47 Die Erkenntnis, dass die jahrzehntelange Vernachlässigung vor allem der kleinbäuerlichen Landwirtschaft in vielen Ländern des globalen Südens einen hohen Preis hat, schien bei den zentralen politischen Entscheidungsträger*innen angekommen zu sein. Als Reaktion auf die Krise versprachen die Staats- und Regierungschef*innen der Gruppe der Acht (die heutige Gruppe der sieben führenden Industrienationen – G7 – war vor der Krim-Annexion 2014 noch um Russland ergänzt) auf ihrem Gipfeltreffen 2009 im italienischen L’Aquila, im Rahmen ihrer Entwicklungszusammenarbeit in den kommenden drei Jahren 20 Milliarden US-Dollar in die Förderung von Landwirtschaft und Kleinbäuerinnen und Kleinbauern zu investieren. 48 Die daraus folgende Gründung der L’Aquila-Initiative für Ernährungssicherheit (AFSI) markiert eine konzeptionelle Trendwende, denn erstmals formulierten die Staaten die langfristige (!) Sicherung der Ernährung bedrohter Gruppen und die Unterstützung von Kleinbäuerinnen und Kleinbauern als gemeinsames Ziel. Dies ist als wesentlicher politischer Fortschritt zu werten, folgte die internationale Staatengemeinschaft bis dato doch dem Paradigma einer Ernährungssicherungspolitik, die – vom Welthandel getragen – in der Hungerbekämpfung primär auf Lebensmittelimporte und Nahrungsmittelhilfe setzt. Auf die ambitionierten Ankündigungen der Initiative folgte jedoch schnell Ernüchterung.

Grafik aus dem Kompass 2022: Unterernährung weltweit

Drei Jahre nach dem G8-Gipfel in L’Aquila waren entgegen der Planungen erst 20 bis 30 Prozent 49 der angekündigten Gelder tatsächlich ausgezahlt worden, und häufig wurden der neuen Initiative Etatposten als Beiträge zugerechnet, die ohnehin bereits für die Hungerbekämpfung zugesagt waren. Nachhaltige Wirkung haben die Beschlüsse auf globaler Ebene leider nicht gezeigt: Zwar ging die Zahl der Hungernden in den folgenden Jahren zunächst zurück, doch steigt sie seit 2015 wieder kontinuierlich an.

Die Krise von damals – wie auch die politische Reaktion hierauf – hat in aller Deutlichkeit die Schwächen unseres globalen Ernährungssystems aufgezeigt: Es ist weder gerecht noch nachhaltig noch krisenfest. Dass die Verwirklichung des Menschenrechts auf Nahrung bis heute für über 800 Millionen Menschen in weiter Ferne liegt, offenbart, dass trotz eines Bewusstseins sowohl für die Herausforderungen der globalen Ernährungssicherung als auch für die dafür benötigten Lösungen bisher hauptsächlich Symptome behandelt wurden, nicht aber Ursachen.

Seit L’Aquila wurden im Rahmen von G7-Treffen zahlreiche weitere Initiativen auf den Weg gebracht, die mit ambitionierten Versprechen für Ernährungssicherheit einhergehen. An erster Stelle ist hier die „Elmau-Verpflichtung“ von 2015 zu nennen. Damals beschlossen die G7-Staaten auf ihrem Gipfeltreffen, bis zum Jahr 2030 insgesamt 500 Millionen Menschen von Hunger und Mangelernährung zu befreien. 50 Diese Verpflichtung sollte der Beitrag der G7 zur Agenda 2030 sein, die von den Vereinten Nationen im selben Jahr verabschiedet wurde. Mit ihren 17 Zielen für nachhaltige Entwicklung (SDGs) hat die Agenda zum Ziel, die Welt bis 2030 zu einem besseren Ort zu machen – unter anderem, indem der Hunger komplett abgeschafft wird (SDG 2 – „Zero Hunger“).

Auf dem G7-Treffen im britischen Cornwall im vergangenen Jahr wurde als Antwort auf die zunehmenden humanitären Krisen und Hungersnöte der „Famine Prevention and Humanitarian Crisis Compact“ verabschiedet. Dieser beinhaltet neben Soforthilfe zur Linderung akuter Hungerkrisen in Höhe von 8,5 Milliarden US-Dollar auch ein starkes Plädoyer für die Einhaltung und Stärkung internationaler humanitärer Prinzipien. Auch sieht er vor, der vorausschauenden humanitären Hilfe mehr Gewicht zu geben. Dieser Fokus ist begrüßenswert, denn durch einen antizipativen Ansatz können unnötiges Leid verhindert und Folgekosten von Krisen verringert werden. Doch weist der Pakt einige Leerstellen auf. Unter anderem ist darin nicht geregelt, wie der Zugang humanitärer Hilfskräfte zu Betroffenen gesichert werden soll. Auch fehlen konkrete Angaben zur Finanzierung humanitärer Maßnahmen sowie politische Lösungen, um die Ursachen von Hunger und Mangelernährung zu bekämpfen. Leider findet sich die Fortführung des „Compact“ im G7-Programm dieses Jahres nicht wieder. Damit wird eine wichtige Chance vertan, der Zunahme von humanitären Krisen und Hungersnöten entgegenzuwirken.

Grafik aus dem Kompass 2022: Ausgaben der G7-Staaten für Landwirtschaft/Fischerei und Ernährungssicherheit (prozentual)

Die Elmau-Verpflichtung ist zweifellos der mit Blick auf die Hungerbekämpfung ambitionierteste Beschluss im Rahmen eines G7-Gipfels. Im Anhang des Abschlusskommuniqués von 2015 heißt es: „Wir streben an, einen integrierten, sektorübergreifenden Ansatz zu verfolgen, um ländliche Gebiete bei der Entwicklung ihres Potenzials zu unterstützen, wobei ein besonderer Schwerpunkt auf der armen Landbevölkerung, Kleinbäuerinnen und Kleinbauern und landwirtschaftlichen Familienbetrieben liegt.“ 51 Dieser Passus klingt durchaus nach einem holistischen Vorgehen. Genau dieses fehlt allerdings in der Umsetzung des Beschlusses – wie auch bereits bei der Umsetzung der Beschlüsse von L’Aquila.

Die aktuelle Bedrohung ohnehin vulnerabler Gruppen durch die starken Nahrungsmittelpreisanstiege unterstreicht eindrücklich, dass ernährungsunsichere Staaten und Regionen ihren Selbstversorgungsgrad im Vergleich zur Krise von 2007/08 nur wenig erhöhen konnten und ihre Nahrungsmittelimporte nur sehr begrenzt diversifiziert haben. Der Grund hierfür liegt natürlich nicht alleine bei den politischen Entscheidungen der G7-Staaten. Dennoch ist deren entwicklungspolitisches Engagement – auch wenn es sich in vielen Fällen an Leitlinien wie denen von L’Aquila und Elmau oder auch den UN-Zielen für nachhaltige Entwicklung orientiert – verbesserungswürdig. Dies ist einer der Gründe dafür, dass wir, wie der Staatssekretär im BMZ, Jochen Flasbarth, es unlängst treffend formulierte, „gerade beim Thema Hunger frustrierenderweise hinterherlaufen.“ 52

Die Elmau-Verpflichtung auf dem Prüfstand

In der Gipfelerklärung von 2015 verpflichten sich die Staaten zum „Aufbau einer neuen globalen Partnerschaft auf der Grundlage […] gegenseitiger Rechenschaftspflicht, effizienter und effektiver Überwachung und Überprüfung sowie eines von vielen Akteuren getragenen Ansatzes bezüglich unserer gemeinsamen Ziele […]“. 53 Die lobenswerten gemeinsamen Überprüfungsmechanismen zur Messung der Erfolge sind allerdings hochkomplex und teilweise schwer nachvollziehbar. Sie beruhen auf verschiedenen Berechnungsmethoden auf nationalstaatlicher Ebene sowie auf Selbsteinschätzungen der Staaten. Die Ergebnisse werden unter anderem von der Food Security Working Group der G7 (G7 FSWG) jährlich in einem „Financial Report on Food Security and Nutrition“ zusammengefasst. In den Berichten werden neben der Zahl der Hungernden (Indikator 1) die Ausgaben der G7-Staaten für Landwirtschaft/Fischerei und Ernährungssicherheit (Indikator 3) sowie weitere G7-Ausgaben mit explizitem Fokus auf der Verbesserung der Ernährungssicherheit (Indikator 2) dargestellt. 54

In der folgenden Grafik sind die Daten zum Indikator 3 für die Jahre 2015 bis 2020 aufgelistet (die Berichterstattung erfolgt jeweils rückwirkend für eine Zeitspanne von zwei Jahren). Sie zeigt, dass sich die Beiträge der einzelnen Länder erheblich unterscheiden. Dies gilt auch für den Anteil der Ausgaben gemessen am jeweiligen Bruttonationaleinkommen (BNE). So zahlen Deutschland und das Vereinigte Königreich einen vergleichsweise hohen Prozentsatz ihres BNE, während die USA mit rund der Hälfte der Mittel den höchsten absoluten Anteil beisteuern. Insgesamt wird deutlich, dass die Gesamtbeiträge der G7 (in konstanten Preisen) für Landwirtschaft/Fischerei und Ernährungssicherheit seit 2015 relativ stabil sind.

Grafik aus dem Kompass 2022: Ausgaben der G7-Staaten für Landwirtschaft/Fischerei und Ernährungssicherheit (absolut)

Eine konkrete Vorgabe für die finanzielle Ausstattung des Elmau-Ziels hat es nie gegeben. Mit der Frage, wie viele Mittel nötig wären, um das Ziel zu erreichen, haben sich unter anderem die Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) und das Zentrum für Entwicklungsforschung der Universität Bonn (ZEF) 2020 in einer gemeinsamen Studie beschäftigt. Darin kommen sie zu dem Schluss, dass die Ausgaben der G7-Länder für Ernährungssicherung um etwa 14 Milliarden US-Dollar jährlich erhöht werden müssten, um die Elmau-Verpflichtung umzusetzen. 55, 56 Dabei muss berücksichtigt werden, dass die Studie Beträge der G7-Staaten für Forstwirtschaft und Umweltschutz mit einbezieht und somit einen ganzheitlicheren Blick auf die Hintergründe von Ernährungssicherheit einnimmt. Daher beziffert sie die aktuellen Zahlungen der G7-Staaten für Ernährungssicherung auf rund 17 Milliarden US-Dollar jährlich und damit um 7 Milliarden US-Dollar höher als die Summe, die von der FSWG genannt wird.

Was muss jetzt geschehen?

Seit der Nahrungsmittelpreiskrise von 2007/08 sind Hunger und extreme Armut in vielen Ländern sukzessive zurückgegangen. Leider verlangsamen sich die Fortschritte jedoch seit einigen Jahren. So ist laut dem Welthunger-Index 2021 nur ein Viertel der Länder im globalen Süden auf einem guten Weg, die Zahl der Kinder mit Wachstumsverzögerungen bis 2030 zu halbieren, und nur knapp 30 Prozent der Länder werden voraussichtlich in der Lage sein, den Anteil von Kindern, die unter Auszehrung leiden, in diesem Zeitraum auf unter drei Prozent zu senken. Auch nimmt die Zahl der unterernährten Menschen seit 2018 wieder zu. 57 Zudem ist davon auszugehen, dass der russische Krieg gegen die Ukraine zu einer globalen Hungerkrise führen wird, für deren Überwindung oder zumindest Abmilderung noch einmal deutlich mehr Gelder benötigt werden als bisher kalkuliert.

Mit konkreten Zusagen für den notwendigen Mittelaufwuchs können die G7-Staaten die zentralen Weichen stellen, um die globale Hungerkrise und den chronischen Hunger zu überwinden – und ihr Versprechen von 2015, 500 Millionen Menschen bis 2030 aus dem Hunger zu befreien, einzulösen. Der deutschen Bundesregierung kommt dabei eine besondere Verantwortung zu. Sie sollte den G7-Vorsitz und ihr Gewicht als größter Geber gemessen am Anteil des Bruttonationaleinkommens und als zweitgrößter Geber in absoluten Zahlen nutzen, um höhere finanzielle Beiträge und mehr internationales Engagement der anderen G7-Staaten zum Erreichen des Elmau-Ziels und von SDG 2 einzufordern. Dabei sollten sich die Staaten verpflichten, jährlich mindestens 14 Milliarden US-Dollar mehr als bisher für die Ernährungssicherung zur Verfügung zu stellen. Der Anteil Deutschlands sollte dabei mindestens 1,4 Milliarden US-Dollar (rund 1,35 Milliarden Euro) betragen.

Um Hunger und Mangelernährung in Konfliktsituationen zu begegnen, muss zudem der „Famine Prevention and Humanitarian Crisis Compact“ erfüllt und weiter ausgestaltet werden. Neben dem Ausbau von antizipativer Hilfe muss der Zugang humanitärer Hilfskräfte zu Betroffenen gesichert werden. Auch müssen humanitäre Maßnahmen ausreichend finanziert werden. Außerdem sollte eine ständige G7-Agenda mit Schwerpunkt auf Konfliktverhütung und humanitärer Hilfe für die Zeit nach 2022 aufgestellt werden.

Trotz aller Kritik an der Umsetzung der Elmau-Verpflichtung und der Umsetzung vergangener G7-Initiativen sind durchaus positive Entwicklungen festzustellen. So tauchte das Thema „globale Ernährungssicherung“ im Programm der diesjährigen deutschen G7-Präsidentschaft zunächst nur am Rande auf. 58 Durch den Krieg in der Ukraine hat sich die Situation jedoch noch einmal verändert. Es zeichnet sich ab, dass die Initiative der Bundesregierung „Bündnis für Ernährungssicherung“ (GAFS) ein fester Bestandteil der G7-Agenda werden wird. Positiv hervorzuheben ist zudem, dass das Thema Ernährungssicherheit auf Arbeitsebene der G7 durch eine eigene Arbeitsgruppe – die bereits genannte Food Security Working Group – und eigene Berichts-Mechanismen strukturell gut verankert ist. Außerdem wurde das Elmau-Ziel, wenn auch in den verschiedenen Ländern unterschiedlich gewichtet, als Ganzes finanziell bedeutsam untermauert.

Es liegt nun an den G7-Staaten, nicht nur die finanziellen Mittel entsprechend weiter aufzustocken, sondern auch ihre Ansätze zur Überwindung von chronischem Hunger und Ernährungsunsicherheit bis 2030 weiter auszubauen und gemeinsam umzusetzen. Denn fest steht: Sämtliche Instrumente zur Überwindung der aktuellen Nahrungsmittel- und Verteilungskrise können und dürfen nur komplementär fungieren; sie müssen diejenigen Strategien flankieren, die zum Ziel haben, den Hunger in der Welt zu eliminieren und damit SDG 2 zu erreichen Hierfür ist ein holistischer Ansatz vonnöten, in dessen Zentrum die Transformation unserer Ernährungssysteme steht (mehr dazu in Kapitel II).

Alle G7-Staaten, aber auch alle weiteren beteiligten Akteure, müssen Landwirtschaft, Ernährungssicherung und die ländliche Entwicklung zu einem ihrer prioritären Themen im Entwicklungskontext erklären. Um nachhaltig zu wirken, müssen die bestehenden Initiativen über einen Zeitraum von mindestens zehn Jahren in enger und gleichberechtigter Partnerschaft mit den betroffenen Ländern konsequent weitergeführt werden – auch bei wechselnden politischen Mehrheiten oder Rückschlägen vor Ort.

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Fußnoten

47 Welthungerhilfe/ Concern Worldwide (2009). Welthunger-Index 2009: Herausforderung Hunger: Wie die Finanzkrise den Hunger verschärft und warum es auf die Frauen ankommt. In: https://www.globalhungerindex.org/pdf/de/2009.pdf (letzter Zugriff: 19.04.2022).

48 G8 (2008). G8 joint statement on global food security – L’Aquila Food Security Initiative (AFSI).

49 Bonn Sustainability Portal (2012). Welthungerhilfe: Gipfelversprechen einhalten – Vereinbarungen vom G8-Treffen 2009 in L‘Aquila noch nicht erfüllt. In: https://bonnsustainabilityportal.de/de/2012/05/welthungerhilfe-gipfelversprechen-einhalten-vereinbarungen-vom-g8-treffen-2009-inlaquila-noch-nicht-erfullt/ (letzter Zugriff: 19.04.2022).

50 G7 Germany (2015). Think Ahead. Act Together. An morgen denken. Gemeinsam handeln. Annex zur Abschlusserklärung G7-Gipfel, 7.– 8. Juni 2015. In: https://www.bundesregierung.de/resource/blob/998440/436684/
b2a8d4e26f0198195f810c572510733f/2015-06-08-g7-abschluss-deu-data.pdf?download=1
 (letzter Zugriff: 26.04.2022).

51 G7 Germany (2015). Think Ahead. Act Together. An morgen denken. Gemeinsam handeln. Abschlusserklärung G7-Gipfel, 7.– 8.Juni 2015. In: https://www.bundesregierung.de/resource/blob/998440/
436684/b2a8d4e26f0198195f810c572510733f/2015-06-08-g7-abschluss-deu-data.pdf?download=1
 (letzter Zugriff: 19.04.2022).

52 Heinrich Böll Stiftung (2022). Böll.Global 11 | Krieg in der Ukraine – Hunger weltweit? In: https://www.youtube.com/watch?v=kDjfM9hUxkQ (letzter Zugriff: 19.04.2022).

53 G7 Germany (2015). Think Ahead. Act Together. An morgen denken. Gemeinsam handeln. Abschlusserklärung G7-Gipfel, 7.– 8.Juni 2015. In: https://www.bundesregierung.de/resource/blob/998440/436684/
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 (letzter Zugriff: 19.04.2022).

54 G7 France (2019). Biarritz Progress Report – G7 Development and Development-Related Commitments. In: http://www.g8.utoronto.ca/summit/2019biarritz/rapport-g7-v8.pdf (letzter Zugriff: 19.04.2022).

55 ZEF and FAO (2020). Investment Costs and Policy Action Opportunities for reaching a world without hunger (SDG 2).

56 Chichaibelu, Bezawit Beyene/ Bekchanov, Maksud/ von Braun, Joachim/ Torero, Maximo (2021). The global cost of reaching a world without hunger: Investment costs and policy action opportunities. In: Food Policy. Volume 104, October 2021, 102151.

57 Welthungerhilfe/ Concern Worldwide (2021). Welthunger-Index 2021: Hunger und Konflikte: Ernährungssysteme ändern, Frieden fördern. In: https://www.globalhungerindex.org/pdf/de/2021.pdf (letzter Zugriff: 19.04.2022).

58 G7 Germany (2015). Think Ahead. Act Together. An morgen denken. Gemeinsam handeln. Abschlusserklärung G7-Gipfel, 7.– 8.Juni 2015. In: https://www.bundesregierung.de/resource/blob/998440/436684/
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 (letzter Zugriff: 19.04.2022).

Autor*innen dieses Artikels

Lisa Hücking

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