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30.11.2015 | Pressemitteilung

HISTORISCHER SCHRITT: DAS KLIMAABKOMMEN VON PARIS

Die Welt hat nun einen Klimavertrag. Paris ist aber erst der Anfang einer langen Reise. Die Zusagen der Staatengemeinschaft müssen auch eingehalten und umgesetzt werden.

Simone Pott Team Communications

Vom 30. November bis zum 11. Dezember 2015 verhandelte die Weltgemeinschaft in Paris über ein neues Klimaschutzabkommen. Mit einem historischen Ergebnis: Die Welt hat nun einen Klimavertrag, das Paris Agreement.

Pressemitteilung zum Download

Bei der 21. Vertragsstaatenkonferenz der UN-Klimarahmenkonvention (COP) in Paris haben 195 Mitgliedsstaaten einen globalen und rechtsverbindlichen Vertrag unterzeichnet. Die Weltgemeinschaft hat sich in Paris auf ein Paket für ernsthaften Klimaschutz verpflichtet. Besonders der Koalition der ambitionierten Staaten ist es zu verdanken, dass in dem Vertrag nicht mehr von zwei, sondern 1,5 Grad Celsius Erderwärmung die Rede ist.

Die wichtigsten Ergebnisse von Paris

Weltrisikobericht 2015, Studie Klimawandel, Positionspapier klimagerechte Zukunft

Jetzt kommt es auf Umsetzung und Nachbesserung an

Der Begriff Dekarbonisierung, also eine vollständige Abkehr von Kohle, Öl und Gas, kommt in dem Vertrag nicht vor. Die eigentliche Arbeit fängt jetzt erst an: Wie konkret mit bereits entstandenen und nicht mehr vermeidbaren Klimaschäden umgegangen wird, wie die Aufstockung der Finanzmittel für Anpassungsmaßnahmen im Detail aussieht, wie Klimaschutz und Armutsbekämpfung Hand in Hand gehen, wird die Umsetzung zeigen.

Die Zivilgesellschaft weltweit, die konstruktiv und kritisch den Prozess begleitet hat, wird sich nicht von dem Erfolg in Paris blenden lassen, sondern ab sofort auf seine Umsetzung pochen.

Für Deutschland heißt das: Ausstieg aus der Kohle und zwar sofort.

Die Welthungerhilfe fordert von der Bundesregierung

  1. Ausstiegs aus Kohle, Öl und Gas sowie den Ausbau von erneuerbaren Energien.
  2. Die Erhöhung des Reduktionszieles für Treibhausgase auf EU-Ebene auf 30% bis 2020 und auf 55% bis 2030 (im Vergleich zum Jahr 1990).
  3. Nachhaltige Ressourcennutzung, Ernährungssicherheit und Armutsreduzierung müssen zentrale Kriterien bei der Vergabe von Klimafinanzierung in der Landwirtschaft sein.
  4. Eine Verpflichtung von Industrie- und Schwellenländern ihre Emissionen aus der Landwirtschaft umfassend offenzulegen und Maßnahmen zu ihrer Verminderung einzuleiten.
  5. Arme Länder müssen bei der Bekämpfung von Hunger und Armut die Priorität auf die Anpassung der Landwirtschaft an den Klimawandel legen.
  6. Eine verursacherbasierte Finanzierung zur Bewältigung von Klimaschäden.
  7. Die Aufstellung eines Plans, wie bis 2020 die von Industrieländern versprochenen 100 Mrd. USD pro Jahr für Klimafinanzierung sichergestellt werden – als Soforthilfe für Länder, die besonders vom Klimawandel betroffen sind. Diese Gelder müssen zusätzlich zur öffentlichen Entwicklungsfinanzierung (ODA) gezahlt werden.
  8. Wenn der Grüne Klimafond sich zum wichtigsten Fonds entwickelt, dürfen sich andere Klimafonds, wie der Anpassungsfonds oder der Fonds für die am wenigsten entwickelten Länder nicht vernachlässigt werden.

Die Welthungerhilfe ist eine der größten privaten Hilfsorganisationen in Deutschland; politisch und konfessionell unabhängig. Sie kämpft für "Zero Hunger bis 2030". Seit der Gründung im Jahr 1962 wurden mehr als 8.500 Auslandsprojekte in 70 Ländern mit 3,27 Milliarden Euro gefördert. Die Welthungerhilfe arbeitet nach dem Grundprinzip der Hilfe zur Selbsthilfe: von der schnellen Katastrophenhilfe über den Wiederaufbau bis zu langfristigen Projekten der Entwicklungszusammenarbeit mit nationalen und internationalen Partnerorganisationen.

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