Ihre Testamentsspende für eine Welt ohne Hunger
Vererben Sie Ihr Vermächtnis mit einer Testamentsspende für eine Welt ohne Hunger und Armut
Wo möchte ich Spuren hinterlassen und über mein Leben hinaus meine Werte weitergeben?
In der Frage nach unserem Vermächtnis für die Welt und darüber hinaus liegt die Möglichkeit, eine nachhaltige Zukunft zu gestalten. Unsere Lebensentscheidungen formen bereits heute die Welt von morgen. Selbst nach dem Tod können wir weiterhin Gutes bewirken, indem wir gemeinsam an Projekten arbeiten, die uns am Herzen liegen.
Die Gestaltung eines Testaments ermöglicht es, langfristig zu planen und sicherzustellen, dass unser Erbe sinnvoll weitergegeben wird. Die Entscheidung, wen wir in unserem Testament bedenken, ist persönlich und kann neben Familie und Freunden auch gemeinnützige Organisationen einschließen. So entsteht ein Vermächtnis, das nicht nur materielle Werte, sondern auch Hoffnung und Unterstützung für diejenigen bringt, die es am dringendsten benötigen.
Eine Spende oder Zustiftung an Organisationen wie den Verein der Welthungerhilfe ermöglicht es, auch noch nach dem Tod einen Beitrag zu leisten und Menschen dabei zu helfen, Hunger und Armut zu überwinden. Verschaffen Sie sich einen Überblick über Ihre Möglichkeiten!
Was bewegt Menschen, ihr Vermögen nachhaltig zu vererben?
- Die eigenen Werte weiterreichen
- Der Gesellschaft etwas zurückgeben
- Bleibendes schaffen
- Keine Angehörigen und der Wunsch, dass jemand etwas erbt
- Die eigene Familie ist bereits versorgt
Wir sind für Sie da
Wen Sie in Ihrem Testament bedenken, ist etwas sehr Persönliches. Mit uns können Sie vertrauensvoll über Ihre Ideen sprechen. Nehmen Sie sich die Zeit, die Sie brauchen, um Ihre Entscheidungen zu treffen. Alle von Ihnen zur Verfügung gestellten Informationen werden selbstverständlich streng vertraulich behandelt und stellen keine verbindliche Verpflichtung uns gegenüber dar.
Schreiben Sie uns oder rufen Sie uns an: Wir stehen Ihnen jederzeit für ein vertrauliches Gespräch zur Verfügung – denn wir möchten erstmal richtig zuhören.
Wenn Sie sich erst einmal grundlegend informieren möchten, dann besuchen Sie unsere Online-Seminare zum Thema Vererben und Testamente.
Online-Seminar: Gute Gründe, ein Testament zu errichten
Die Welthungerhilfe bietet seit vielen Jahren für ihre Unterstützer*innen und Interessierte kostenlose Informationsveranstaltungen zum Thema Vererben und Testamente an.
Wann und warum brauche ich ein Testament? Was muss ich beachten? Wie schreibe ich mein Testament richtig? Wen kann ich wie bedenken? Wie kann ich die Organisation, die mir am Herzen liegt, bedenken?
Antworten auf diese Fragen und praktische Tipps werden in einem 60-minütigen Online-Seminar behandelt. Die Vorträge werden von Rechtsanwält*innen gehalten und bieten einen Einstieg in das Thema Nachlassgestaltung, bei der jede*r Teilnehmer*in seine persönliche Situation überprüfen kann.
Sie sind interessiert an einer Teilnahme? Nehmen Sie über unser Formular Kontakt mit uns auf. Wir werden Sie über den nächstmöglichen Termin informieren.
In diesem Video erhalten Sie einen Einblick in ein vergangenes Online-Seminar:
Das sagen Teilnehmende an unseren Online-Seminaren
- „Alles war wohl strukturiert und formuliert vorgetragen worden. Besonders positiv vermerkt habe ich, dass keine Überredung- oder Überzeugungsversuche unternommen wurden, die Welthungerhilfe als erstes zu bedenken. Wer von der Veranstaltung überzeugt war, kommt von alleine darauf.“
- „Ich fand die Veranstaltung klar und informativ. Die Möglichkeit Fragen zu stellen, die auch beantwortet wurden finde ich sehr gut.“
- „Das Seminar hat mir einen guten Überblick gegeben und meine ersten Fragen zu der allgemeinen Erbproblematik zunächst beantwortet. Werde mich jetzt damit konkret auseinander setzen.“
Unser Versprechen an Sie
Was macht eine Testamentsspende an die Welthungerhilfe besonders?
Wir kümmern uns professionell, respektvoll und ganz nach Ihren Wünschen um Ihren Nachlass – das ist unser Versprechen an Sie.
- Schon ein kleiner Beitrag kann viel bewirken. Jeder Euro zählt. Bereits mit sieben Euro können wir eine Familie in Nepal mit Saatgut für ihren Küchengarten versorgen. Entdecken Sie hier, was Ihre Testamentsspende bewirkt.
- Wir bieten Flexibilität in Ihrer Entscheidung. Wir wissen, dass sich Umstände ändern können und so auch Ihre Entscheidung. Deshalb können Sie Ihre Testamentsspende an die Welthungerhilfe, abhängig von Ihrer testamentarischen Verfügung, in der Regel ändern und an Ihre persönliche Situation anpassen.
- Sie haben die Wahl – ob Sie den Verein der Welthungerhilfe oder die Stiftung Welthungerhilfe in Ihrem Testament berücksichtigen. Möchten Sie, dass Ihre Unterstützung einmalig und direkt wirkt, dann ist eine Testamentsspende an den Verein die richtige Wahl. Wenn Sie möchten, dass Ihre Unterstützung langfristig wirkt, ist eine Berücksichtigung der Stiftung Welthungerhilfe passend. Hier gibt es verschiedene Optionen, über die wir Sie gerne informieren.
Wir sind persönlich für Sie da. Falls Sie spezielle Fragen zu Ihrem Testament haben, stellen wir gerne den Kontakt zu einem Fachanwalt*in für Erbrecht her.
Informieren Sie sich unverbindlich bei uns
Ihre Testamentsspende für die Welthungerhilfe
Rita R. hat ihren passenden Weg gefunden
Rita R. aus Köln liegen die Menschen in den Ländern des globalen Südens sehr am Herzen. Um dort vor allem Kindern und Jugendlichen langfristige Perspektiven zu eröffnen, gründete Sie bei der Stiftung Welthungerhilfe eine eigene Stiftung, die sie auch in Ihrem Testament berücksichtigt hat.
Wer immer strebend sich bemüht...Alt bin ich zwar, aber ich bringe noch so manches ins Rollen. Zum Beispiel ermöglichen meine Stiftungserträge in diesem Jahr 20 jungen Leuten in Sierra Leone in Afrika, die Grundlagen eines Handwerks zu erlernen. Mein Wunsch ist es, mit den Erträgen meiner Lebensleistung viel Gutes zu bewirken und so ein erfülltes Leben zu haben. Dies ist mein Leitmotiv, das übrigens auch glücklich macht:
„Ich bin zu alt, um nur zu spielen,
zu jung, um ohne Wunsch zu sein.“
(J. W. v. Goethe)
Was muss ich beachten, wenn ich mein Testament erstelle?
Wenn Sie sich einen ersten Überblick über Ihre Möglichkeiten verschaffen möchten, hilft Ihnen unser kostenloser Testamentsratgeber weiter. Dort erfahren Sie Vieles zu den folgenden Themen:
- Vererben ohne Testament – gesetzliche Erbfolge
- Verschiedene Formen des Testaments
- Der Inhalt Ihres Testaments
- Steuerliche Vorteile
Schritt für Schritt zu Ihrem Testament
Laden Sie sich hier auch das Infoblatt herunter, das Ihnen bei der Erstellung des eigenen Testaments hilft. Es enthält wichtige Fragen und Themen, mit denen Sie sich bei der Nachlasserstellung auseinandersetzen müssen.
- Erb*innen und Vermächtnisnehmer*innen bestimmen
- Pflichtteilsberechtige bedenken
- Vermögen und Verbindlichkeiten auflisten
- Grabpflege regeln
- Digitalen Nachlass bedenken
- Testament selbst verfassen oder erstellen lassen
- Testament sicher verwahren
Nachdem Sie sich dann einen ersten Überblick verschafft haben, wenden Sie sich gerne mit all Ihren Fragen an Remi Jastram.
Was Ihre Testamentsspende erreicht
Ihr Wille kann Großes bewirken
Jeder Betrag zählt. Etwas Gutes zu tun ist so leicht. Wenn Sie zum Beispiel nur ein Prozent Ihres Erbes der Welthungerhilfe hinterlassen, übernehmen Sie eine wichtige Rolle für die Sicherung und Stärkung der Arbeit der Welthungerhilfe und für die Unterstützung der Menschen in unseren Projekten.
Nehmen Sie Kontakt mit uns auf!
Nachdem Sie das Formular ausgefüllt haben, erhalten Sie umgehend einen Link zu unserem Testamentratgeber, den Sie direkt als PDF herunterladen oder kostenlos ein Druckausgabe bestellen können. Wir werden Sie außerdem über anstehende Veranstaltungen und informieren und Ihnen hilfreiches Material zukommen lassen.
Wenn Sie die Arbeit der Welthungerhilfe testamentarisch unterstützen oder sich zu einer Informationsveranstaltung anmelden möchten, nehmen Sie gern Kontakt mit uns auf. Auch wenn Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich gerne mit Ihrer Anfrage an uns.
FAQs
Die Welthungerhilfe im Testament bedenken
Was leistet die Welthungerhilfe, wenn sie in einem Testament als Erbin bedacht wurde? Um welche Angelegenheiten kümmert sie sich?
Ist es sinnvoll, bereits jetzt ein Testament zu verfassen, auch wenn ich nicht weiß, wieviel Geld ich im Alter benötigen werde?
Grundsätzlich ist es notwendig, ein Testament zu erstellen. Denn nur so können Sie festlegen, wer Ihr Vermögen erhalten soll. Gibt es kein Testament erben Ihre Verwandten oder der Staat. Ein Testament sollte so formuliert sein, dass die Regelungen unabhängig von der Höhe des Vermögens Bestand haben.
Welche Möglichkeiten gibt es, die Welthungerhilfe zu bedenken?
Der Verein der Welthungerhilfe kämpft seit 1962 gegen den weltweiten Hunger und für nachhaltige Ernährungssicherheit. Seit der Gründung wurden 12.128 Auslandsprojekte in 72 Ländern mit 5,07 Milliarden Euro gefördert. Allein im Jahr 2023 hat die Welthungerhilfe in 36 Ländern mit 630 Auslandsprojekten rund 16,4 Millionen Menschen unterstützt. Wenn Sie möchten, dass Ihre Nachlassspende einmalig und direkt den Menschen vor Ort zugutekommt, dann können Sie Ihre Testamentspende dem Verein der Welthungerhilfe vermachen. Ihre Zuwendung wird wie eine Spende für die Umsetzung der Projekte verwendet.
Die Stiftung Welthungerhilfe wurde im Jahr 1998 gegründet, um Unterstützter*innen langfristige Stiftungslösungen anzubieten zu können. Das Vermögen der Stiftung bleibt dauerhaft erhalten und erhöht sich durch Zuwendungen wie Ihrem Nachlass. Lediglich die Erträge aus der Vermögensanlage dieses Vermögens, werden Jahr für Jahr für die Unterstützung der Projektarbeit des Vereins der Welthungerhilfe verwendet. Wenn Sie möchten, dass Ihr Vermächtnis Jahr für Jahr Gutes in den Projekten der Welthungerhilfe bewirkt, dann bestimmen Sie als Empfängerin Ihrer testamentarischen Zuwendung die Stiftung Welthungerhilfe. Dabei haben Sie verschiedene Möglichkeiten ihr langfristiges Engagement zu gestalten, zum Beispiel durch die Gründung eines Stiftungsfonds. Auf Wunsch trägt Ihr langfristiges Engagement sogar Ihren Namen.
Welche Adresse gebe ich im Testament an?
Wenn Sie sich dafür entschieden haben, dem Verein der Welthungerhilfe Ihre Testamentsspende zu vermachen, dann geben Sie in Ihrem Testament bitte folgende Adresse an: Deutsche Welthungerhilfe e. V., Friedrich-Ebert-Str. 1, 53173 Bonn (Amtsgericht Bonn Vereinsregisternummer VR 3810).
Wenn Sie sich dazu entschlossen haben, der Stiftung Welthungerhilfe einen Teil Ihres Vermögens zu vermachen, dann geben Sie bitte folgende Adresse in Ihrem letzten Willen an: Stiftung Welthungerhilfe, Friedrich-Ebert-Str. 1, 53173 Bonn.
Was kann ich der Welthungerhilfe zukommen lassen?
Sie können der Welthungerhilfe neben Geldbeträgen auch Schmuck, Sammlungen oder Immobilien vermachen. Die Welthungerhilfe kümmert sich professionell um deren Verwertung, wenn Sie dies wünschen.
Kann ich genau bestimmen, wie meine Zuwendung verwendet wird?
Die Welthungerhilfe arbeitet in Ländern, in denen die Menschen große Not erleiden. Sie unterstützt sie dort, wo Hilfe am dringendsten benötigt wird. In manchen Ländern verbessern sich die Lebensbedingungen der Menschen nachhaltig, sodass sie ohne die Unterstützung der Welthungerhilfe ein selbstbestimmtes Leben ohne Hunger und Armut leben können. In anderen Ländern benötigt die Bevölkerung nach einer Naturkatastrophe oder infolge eines kriegerischen Konflikts plötzlich Hilfe. Deswegen ist es sinnvoll, dass Sie sich in Ihrem Testament nicht auf ein bestimmtes Land beschränken. Bei weiteren Fragen können Sie sich gern an uns wenden.
Aber ich habe auch Angehörige. Die möchte ich ebenfalls bedenken.
Dass Sie zuerst Ihre Angehörigen, Ihre Kinder und Enkelkinder in Ihrem Testament bedenken, ist völlig in Ordnung. So machen es viele Unterstützer*innen. Auch zu Lebzeiten beschenken Unterstützer*innen einerseits ihre Familienangehörigen und unterstützen andererseits die Menschen in unseren Projekten. Häufig bestimmen Unterstützer*innen ihre Verwandten in ihrem Testament als Erb*innen und vermachen gleichzeitig der Welthungerhilfe einen gewissen Teil ihres Vermögens als Vermächtnis.
Wie ist das mit der Erbschaftssteuer für meine Angehörigen?
Wenn Sie Ihre Angehörigen und Ihre Freund*innen in ihrem Testament berücksichtigen, gilt für jene im Erbfall jeweils ein gesetzlich geregelter Steuerfreibetrag (§16 ErbStG). Näheres erfahren Sie in unserem Testamentsratgeber.
Wie verhält es sich mit der Erbschaftssteuer für die Welthungerhilfe?
Wenn Sie die Welthungerhilfe, sowohl den Verein als auch die Stiftung, in Ihrem Testament berücksichtigen, so sind diese im Erbfall von der Erbschaftssteuer befreit (§ 13 Abs. 1 Nr. 16 ErbStG). Somit kann der gesamte der Welthungerhilfe vermachte Betrag für die Zwecke der Welthungerhilfe verwendet werden.
Welche steuerlichen Regeln gelten, wenn meine Angehörigen die Welthungerhilfe unterstützen?
Ihre Erb*innen können als eine mögliche Alternative innerhalb von 24 Monaten nach dem Erbfall mit einem Teil ihres Erbes eine gemeinnützige Stiftung unterstützen oder eine eigene Stiftung gründen und so für den auf diese Weise verwendeten Betrag nachträglich von der Steuerlast befreit werden (§ 29 Abs. 1 Nr. 4 Erbschaftssteuergesetzt). Dieser Betrag kann nicht zusätzlich im Rahmen der Einkommenssteuer als Freibetrag geltend gemacht werden.
Als zweite Alternative ist es möglich, dass Ihre Angehörigen oder Freund*innen einen Teil ihres Erbes der Welthungerhilfe in Form einer Spende an den Verein oder in Form einer Zustiftung an die Stiftung zukommen lassen. So fällt für diesen Betrag zwar die Erbschaftssteuer wie gewohnt an; jedoch kann der gespendete oder gestiftete Betrag im Rahmen der Einkommenssteuer geltend gemacht werden (§10b ErbStG). Gern können Sie sich bei Fragen an uns wenden.
Was, wenn ich mehrere gemeinnützige Organisationen in meinem Testament bedenken möchte?
Wenn Sie mehrere gemeinnützige Organisationen in Ihrem letzten Willen berücksichtigen möchten und keine Verwandten haben, dann ist es hilfreich, nur eine Organisation oder wenige Organisationen als Erbende einzusetzen. Die weiteren Organisationen können Sie mit einem Vermächtnis bedenken. Auf diese Weise sind die Absprache und die Entscheidungsfindung unter den wenigen Erbenden einfacher und nicht so zeitaufwendig.
Wie erfährt die Welthungerhilfe, dass ich sie in meinem Testament bedacht habe?
Das Gesetz verpflichtet die Person, die ein Testament findet oder es in Verwahrung hatte, dieses beim Nachlassgericht abzugeben. Die Erblasserin bzw. der Erblasser kann das handschriftliche Testament zu Lebzeiten bei dem für ihren bzw. seinen Wohnort zuständigen Amtsgericht gegen eine geringe Gebühr hinterlegen. So wird es im zentralen Testamentsregister registriert. Notarielle Testamente werden vom Notar beim Amtsgericht hinterlegt und ebenfalls beim zentralen Testamentsregister registriert. Nach der Eröffnung des Testaments benachrichtigt das Nachlassgericht die Erb*innen und Vermächtnisnehmer*innen über den Nachlass. Haben Sie die Welthungerhilfe in Ihrem Testament bedacht, so wird sie vom Nachlassgericht angeschrieben.
Gerne können Sie uns auch zu Lebzeiten mitteilen, dass Sie eine Testamentspende planen. In einem Gespräch können wir Ihre Fragen hierzu gerne klären.
Was mache ich, wenn ich meine Testamentsspende ändern oder widerrufen will?
Sie können Ihr Testament jederzeit ohne Angabe von Gründen ergänzen, ändern oder durch ein neues Testament widerrufen. Wenn Sie einen Erbvertrag abgeschlossen haben, können Sie das Erbversprechen nicht mehr einseitig ändern, es sei denn, ein Rücktritt ist vertraglich vorbehalten. Ein gemeinschaftliches Testament können Sie nur gemeinsam widerrufen oder ändern, solange beide Ehe- oder Lebenspartner leben. Nach dem Tod des einen Partners ist der Überlebende an die gemeinschaftlichen Verfügungen gebunden. Außer, Sie haben im Testament festgelegt, dass der überlebende Partner neue testamentarische Verfügungen treffen kann.
Inwieweit kann die Welthungerhilfe bei der Erstellung eines Testaments beraten?
Für allgemeine Auskünfte über Erbschaften und Vermächtnisse, Informationen über unsere Arbeit und unseren Umgang mit einer Testamentspende helfen wir Ihnen gerne weiter. Wenn Sie wünschen, nennen wir Ihnen auch Fachanwältinnen und Fachanwälte für Erbrecht in Ihrer Nähe.
Was übernimmt die Welthungerhilfe im Falle meines Todes?
Wenn die Welthungerhilfe als Erbin eingesetzt wurde, kümmert sie sich um die Abwicklung des Nachlasses. So wird Ihr Haushalt aufgelöst und die von Ihnen bestimmten Vermächtnisse werden erfüllt. Gibt es Immobilien oder besondere Gegenstände wie Antiquitäten oder Schmuck im Nachlass, kümmert sich die Welthungerhilfe professionell um deren Veräußerung, wenn dies gewünscht ist. Zusätzlich werden Aufgaben übernommen, die Sie in Ihrem Testament festgelegt haben, wie zum Beispiel die Pflege Ihres Grabes oder die Suche nach einem Pflegeplatz für Ihre Haustiere.
Kann ich die Welthungerhilfe als Vorsorgebevollmächtigte oder Betreuerin bestimmen?
Die Erteilung einer Vorsorgevollmacht und die Bestimmung eines Betreuers ist eine sehr private Angelegenheit, die Sie nur einer befreundeten oder verwandten Person zutrauen sollten, die Sie sehr gut kennt und der Sie tiefes Vertrauen entgegenbringen. Die Welthungerhilfe kann diese Aufgabe nicht für Sie übernehmen. Wir versorgen Sie aber gerne mit Informationen zu Beratungsstellen, die Ihnen in diesen Punkten weiterhelfen können.
Wie erhalte ich weitere Informationen von der Welthungerhilfe?
Nutzen Sie unser Kontaktformular. Sie erhalten umgehend einen Link zu unserem Testamentsrategeber und werden über anstehende Veranstaltungen informiert. Sie können sich gerne auch mit Ihrem individuellen Anliegen an uns wenden, gerne auch per Telefon direkt an Ihre Ansprechpartnerin Remi Jastram. Weitere Informationen finden Sie auch im Infoblatt.