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Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) definiert die Leitlinien der deutschen Entwicklungspolitik. Es fördert Projekte entwicklungspolitisch tätiger Organisationen im Ausland und formuliert langfristige Strategien zur Zusammenarbeit.

Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) hat seinen Dienstsitz in Bonn (66 Prozent) und Berlin (34 Prozent). Ein Teil der Belegschaft verlässt zudem regelmäßig für einige Jahre das Ministerium, um für die Entwicklungspolitik weltweit tätig zu sein. Gegründet wurde das Ministerium im November 1961. Das Ministerium fördert Projekte entwicklungspolitisch tätiger Organisationen im Ausland und formuliert langfristige Strategien der Zusammenarbeit.

Das BMZ fördert verschiedene Projekte der Welthungerhilfe in den Bereichen Nothilfe, nachhaltige Entwicklungszusammenarbeit durch Partnerorganisationen, politische Informationsarbeit und Bildung.

Ein Bestandteil der deutschen Entwicklungszusammenarbeit ist die Förderung von Aktivitäten, die von nichtstaatlichen Organisationen initiiert und in Kooperationsländern umgesetzt werden – zum Beispiel von den Kirchen, von politischen Stiftungen und von einer großen Zahl anderer Nichtregierungsorganisationen, unter anderem der Welthungerhilfe. Diese Form der deutschen Entwicklungszusammenarbeit wird vom BMZ mit 75% der Gesamtprojektkosten bezuschusst. Für ausgewählte Länder, die im vorausgegangenen Jahren eine besonders schwere humanitäre Krise zu bewältigen hatten, finanziert das BMZ im Rahmen der Not- und Übergangshilfe Projektvorschläge von NROs zu 100%. Die Verantwortung für die Durchführung der Projekte bleibt dabei bei den nichtstaatlichen Trägerorganisationen. Sie behalten trotz der staatlichen Zuschüsse ihre volle Eigenständigkeit. Im Auftrag des BMZ unterstützt und berät die Beratungsstelle für private Träger in der Entwicklungszusammenarbeit (bengo) innerhalb der Engagement Global gGmbH NGOs bei der Antragstellung für Förderung aus dem Titel „Private Träger“. Zur Website

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