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Eine Beschwerde einreichen

Über dieses Meldeverfahren können Menschen innerhalb und außerhalb der Welthungerhilfe (WHH) Verstöße gegen unseren Verhaltenskodex und jegliches Fehlverhalten der Welthungerhilfe weltweit melden.

...richten Sie bitte direkt an unseren Spendenservice.

Jeder, der über mögliche Verstöße besorgt ist, kann sich zu Wort melden und seine Bedenken anonym über unsere sicheren und vertraulichen Kanäle mitteilen. 

Wie kann man melden?

Sowohl schriftliche als auch mündliche Meldungen sind über die folgenden Kanäle möglich:

Wie funktioniert das Meldeverfahren?

Weitere Informationen zum Meldeverfahren können im "Leitfaden für die Meldung von Verstößen gegen den Verhaltenskodex" gefunden werden. 

Welthungerhilfe-Verhaltenskodex und zugehörige Richtlinien

Laden Sie hier den Verhaltenskodex der Welthungerhilfe herunter

Jede Aktion, jedes Projekt der Welthungerhilfe (WHH) wird von dem gemeinsamen Glauben an die Gleichheit aller Menschen, die Unantastbarkeit ihrer Rechte und das Recht jedes Einzelnen auf Selbstbestimmung geleitet. Im Geiste der Solidarität und Menschlichkeit ist es unser Ziel, das Leben der Menschen in den Ländern, in denen wir arbeiten, zu verbessern.

Die Säulen der Arbeit von Welthungerhilfe spiegeln sich in unseren Grundwerten wider: Verantwortlichkeit, Transparenz, Respekt, Selbstverpflichtung, Mut und Neugierde. 

Bei all unseren Aktivitäten legen wir höchste Maßstäbe an Integrität, Transparenz und Verantwortlichkeit an, weil wir glauben, dass dies die Kernelemente sind, um Hunger und Armut wirksam und nachhaltig zu bekämpfen.  

Mit dem Eintritt in die Organisation verpflichten sich alle Mitarbeiter, den Welthungerhilfe-Verhaltenskodex zu befolgen und die Verhaltensregeln einzuhalten. Darüber hinaus müssen sich auch alle Partner sowie andere beteiligte Personen und Gruppen, mit denen Welthungerhilfe zusammenarbeitet, diesem Kodex verpflichten. 

Infografik: Verhaltenskodex der Welthungerhilfe
Der Verhaltenskodex der Welthungerhilfe stellt sicher, dass die ethischen Standards ihrer Projektarbeit eingehalten werden. © Welthungerhilfe

Oberstes Ziel der Welthungerhilfe ist es, die Einhaltung der Verhaltensregeln zu jeder Zeit und auf jeder Arbeitsebene gewährleisten zu können. Eingehenden Verstößen oder Verdachtsmomenten wird unverzüglich nachgegangen.

Die Verhaltensregeln im Detail

Höchster Anspruch an persönliches und professionelles Verhalten

Die Mitarbeitenden und Mitwirkenden der Welthungerhilfe handeln im Sinne des Selbstverständnisses und der Ziele, die gemäß Leitbild und Strategie der Welthungerhilfe gelten. Die Welthungerhilfe erwartet von ihnen, dass sie mit ihrer Arbeit und ihrem Verhalten aktiv zur Stärkung der Organisation beitragen. Die Mitarbeitenden und Mitwirkenden stellen sicher, dass ihr Verhalten während und außerhalb der Arbeit für die Welthungerhilfe den guten Ruf der Organisation fördert und nicht beschädigt. Sie begegnen allen Menschen auf Augenhöhe, behandeln sie mit Respekt und achten ihre Würde.

Sie verhalten sich kultursensibel, verwenden eine angemessene Ausdrucksweise und achten auf eine respektvolle Darstellung von Personen in Publikationen der Welthungerhilfe. Während der Arbeitszeit kleiden sie sich ihrer Position und Situation entsprechend und tragen so zu einer seriösen und positiven Wahrnehmung der Welthungerhilfe bei. Die genannten Verhaltensregeln gelten in gleicher Weise bei Aktivitäten im Internet, wie beispielsweise bei der Nutzung von Social Media.

Keine religiösen und politischen Aktivitäten im Namen der Welthungerhilfe

Die Welthungerhilfe ist partei- und konfessionslos. Die Mitarbeitenden und Mitwirkenden haben sich während ihrer Arbeitszeit in diesem Sinne zu verhalten. Sie dürfen daher in ihrer Rolle als Mitarbeitende oder Mitwirkende der Welthungerhilfe weder an politischen noch an religiösen Aktivitäten teilnehmen - es sei denn, diese sind vom Vorstand der Welthungerhilfe genehmigt. Davon unberührt ist die private Teilnahme an diesen Aktivitäten. Bei privaten Teilnahmen sind die Mitarbeitenden und Mitwirkenden dafür verantwortlich, dass die Teilnahme auch von Dritten als privat wahrgenommen wird.

Keine Diskriminierung

Die Welthungerhilfe duldet keine Diskriminierung durch ihre Mitarbeitenden und Mitwirkenden, sei es aufgrund von Alter, körperlicher Beeinträchtigung, Herkunft, Hautfarbe, Geschlecht, politischer Anschauung, gewerkschaftlicher Betätigung, Religion, Kultur, Sprache, sexueller Orientierung oder aufgrund anderer Unterscheidungsmerkmale. Die Mitarbeitenden und Mitwirkenden enthalten sich daher jeglicher Form von Diskriminierung. Gleiches gilt für Mobbing und Bullying. Unangemessene, gewalttätige oder beleidigende Ausdrucksweise in mündlicher oder schriftlicher Form gegenüber anderen ist unzulässig. Dies gilt auch bei der Verwendung von Social Media.

Verantwortung für Gesundheit und Sicherheit

Die Mitarbeitenden und Mitwirkenden der Welthungerhilfe verpflichten sich, das lokale Sicherheitskonzept der Welthungerhilfe an ihrem Einsatzort einzuhalten und dementsprechend zu handeln. Sie gehen keine unnötigen Risiken für die Gesundheit, Sicherheit und den Schutz von sich selbst, Mitwirkenden bzw. Mitarbeitenden, Projektbeteiligten der Welthungerhilfe und Dritten ein.

Keine sexualisierte Gewalt

Die Mitarbeitenden und Mitwirkenden setzen sich für ein Umfeld ein, in dem Missbrauch von anvertrauter Macht effektiv vorgebeugt wird. Jegliche Form von sexualisierter Gewalt, d.h. sexuelle Ausbeutung, sexueller Missbrauch und sexuelle Belästigung ist den Mitarbeitenden und Mitwirkenden daher untersagt. Der Missbrauch von Macht oder Arbeitsbeziehungen zum Zweck von sexuellen Gefälligkeiten ist den Mitarbeitenden und Mitwirkenden untersagt. Die Welthungerhilfe spricht sich zudem gegen jeglichen Austausch von Geld, Waren, Dienstleistungen oder Gefälligkeiten gegen sexuelle Dienstleistungen aus. Handlungen oder Äußerungen mit sexuellem Bezug oder sexueller Anspielung, bei der sich die betroffene Person angegriffen oder beschämt fühlt, sind ebenfalls untersagt. Dazu zählen auch sexistische Unterhaltungen und Witze in verbaler, schriftlicher oder nonverbaler Form, das Zurschaustellen und Teilen von zweideutigem Material (u. a. über E-Mail oder Social Media), doppeldeutige Aufforderungen, unerwünschte körperliche Annäherungen und Berührungen.

Schutz von Kindern

Kinder bedürfen der besonderen Fürsorge und des Schutzes. Ihr Wohlergehen hat für die Welthungerhilfe in allen Projekten und Programmen höchste Priorität. Sie verbietet jedes Verhalten, das Kindern Schaden zufügen kann. Die Mitarbeitenden und Mitwirkenden haben jegliche Form von Kindesmissbrauch zu verurteilen. Sie haben dementsprechend zu handeln und sich für den Schutz von Kindern einzusetzen.

Verantwortungsvoller Umgang mit Daten und Informationen

Die Erhebung, Nutzung und Verarbeitung von Informationen, Daten und Fotos erfolgt nur in dem rechtlich erlaubten und für die Arbeit der Welthungerhilfe erforderlichen Rahmen (Datenminimierung). Die Verarbeitung erfolgt mit höchster Sorgfalt und bestem Schutz vor unbefugtem Zugriff. Bei der Erhebung von Daten müssen Mitarbeitende und Mitwirkende die betroffenen Personen über ihre Datenschutzrechte aufklären. Dies gilt auch bei der Erhebung von Daten von Projektbeteiligten. Personenbezogene Informationen sind streng vertraulich und entsprechend den gültigen Datenschutzgesetzen zu behandeln. Personenbezogene oder vertrauliche Informationen im Zusammenhang mit der Arbeit der Welthungerhilfe dürfen daher außerhalb der Organisation weder mündlich noch schriftlich weitergegeben werden, es sei denn, die Welthungerhilfe hat der Weitergabe schriftlich zugestimmt. Mögliche Ausnahmen bilden gesetzliche Vorschriften, die eine zwingende Weitergabe von Informationen vorschreiben. Jede Person hat das Recht auf Auskunft zu den über sie gespeicherten, personenbezogenen Daten. Auf Nachfrage ist ihr diese jederzeit zu geben. Information und Daten, die nicht mehr benötigt werden, sind entsprechend des Rechts auf Vergessenwerden umgehend zu löschen.

Verantwortungsvoller Umgang mit Ressourcen

Die Welthungerhilfe erwartet von ihren Mitarbeitenden und Mitwirkenden, dass sie die Ressourcen der Organisation in verantwortungsvoller Weise einsetzen, indem sie Kriterien wie Relevanz, Effektivität, Effizienz und Nachhaltigkeit bei der Verwendung von Ressourcen berücksichtigen. Die private Nutzung von Ressourcen, die die Welthungerhilfe ihren Mitarbeitenden und Mitwirkenden zur Verfügung stellt (z. B. Notebook, Diensthandy), ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung der Welthungerhilfe gestattet. Die von der Welthungerhilfe zur Verfügung gestellte Arbeitsausstattung darf nicht für rechtswidrige oder dem Code of Conduct widersprechende Aktivitäten verwendet werden. Darunter fallen auch jegliche Formen von Belästigung, Einschüchterung und Erniedrigung sowie das Anschauen, Speichern, Verarbeiten, Übermitteln und Vervielfältigen von obszönen, pornografischen oder diskriminierenden Daten. Die Mitarbeitenden und Mitwirkenden sind zu besonderer Fürsorge gegenüber den von der Welthungerhilfe zur Verfügung gestellten Ressourcen verpflichtet. Die Entwendung und vorsätzliche oder grob fahrlässige Beschädigung von Eigentum der Welthungerhilfe oder von Eigentum, das in direktem Zusammenhang mit der Arbeit der Welthungerhilfe steht, ist unzulässig.

Keine Unterstützung von Terrorismus und Geldwäsche

Alle Mitarbeitenden und Mitwirkenden stellen jederzeit sicher, dass keinerlei Ressourcen in Geldwäsche oder die direkte oder indirekte Unterstützung von terroristischen Aktivitäten fließen. Alle Mitarbeitenden und Mitwirkenden verpflichten sich zur Einhaltung der in der Anti-Terrorism Policy genannten Vorgaben.

Keine Korruption

Korruption verfolgt persönliche Interessen, verletzt Wettbewerbsregeln und begünstigt Entscheidungen, die nicht gemeinwohl- oder sachorientiert sind. Korruption steht im Widerspruch zum Selbstverständnis der Welthungerhilfe. Den Mitarbeitenden und Mitwirkenden der Welthungerhilfe ist daher die Beteiligung an jeglicher Form von Korruption untersagt. Die Welthungerhilfe lehnt das Anbieten oder Annehmen von Geschenken, Bewirtung oder Spesenvergütung ab, sofern diese den Anschein erwecken, die Entscheidungsfreiheit der Empfängerin oder des Empfängers im Rahmen ihrer*seiner Tätigkeit für die Welthungerhilfe unangemessen zu beeinflussen. Der Anschein eines solchen Einflusses wird insbesondere dann erweckt, wenn der Rahmen angemessener und vertretbarer Aufwendungen überschritten wird. Für Mitarbeitende der Welthungerhilfe liegt die Grenze der Angemessenheit und Vertretbarkeit bei einem Gesamtwert von bis zu 40 Euro pro Jahr. Strenger definierte ortsübliche Wertgrenzen sind einzuhalten.

Vermeidung von Interessenkonflikten

Die Mitarbeitenden und Mitwirkenden der Welthungerhilfe nutzen ihre Arbeitsstelle und die damit einhergehenden Befugnisse nicht zum persönlichen Vorteil oder der Begünstigung nahestehender Personen aus. Sie meiden jede Situation, in der persönliche Interessen im Widerspruch zu den Interessen der Welthungerhilfe stehen könnten. Mögliche persönliche Interessenkonflikte legen sie unaufgefordert offen.

Verbot von Alkohol und Drogen

Das Arbeiten unter Einfluss von Alkohol oder Drogen, einschließlich dem Führen eines Fahrzeuges oder einer Maschine, ist den Mitarbeitenden und Mitwirkenden der Welthungerhilfe nicht gestattet. Dies gilt auch für andere Betäubungsmittel, die die Fähigkeit der Mitarbeitenden oder Mitwirkenden beeinträchtigen, ihre Tätigkeiten für oder im Namen der Welthungerhilfe zu erfüllen. Der Besitz, die Verteilung oder der Konsum von illegalen Substanzen am Arbeitsplatz oder im Dienst ist nicht gestattet. Zum Arbeitsplatz gehören auch welthungerhilfeeigene oder gemietete Fahrzeuge sowie von der Welthungerhilfe genutzte Grundstücke, Gebäude und Einrichtungen.

Kein Mitführen von Waffen

Die Welthungerhilfe verfolgt ihre Ziele gewaltlos. Daher verbietet sie grundsätzlich das Mitführen von Waffen durch Mitarbeitende und Mitwirkende auf allen von der Welthungerhilfe genutzten Grundstücken und in Fahrzeugen, Gebäuden sowie sonstigen Einrichtungen. Bewaffnetes ziviles oder militärisches Personal ist in den Fahrzeugen, Gebäuden, Einrichtungen und auf Grundstücken der Organisation grundsätzlich nicht erlaubt. Hier muss der Einsatz von bewaffneten Wachen in Übereinstimmung mit der Welthungerhilfe-Security Policy vom Vorstand genehmigt werden.

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