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Quo vadis, Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe?

Globale Machtverschiebungen, öffentliche Kritik, sinkende Budgets: Die Entwicklungszusammenarbeit steht unter Druck. Wie kann sie neu ausgerichtet werden? Welche Rolle kommt Deutschland dabei zu?

Team Policy & External Relations

Dieser Artikel ist Teil des Berichts Kompass 2025, der von der Welthungerhilfe und Terre des Hommes herausgegeben wird.

Zeitenwende für die Entwicklungszusammenarbeit

Ein wesentlicher Grund für die Umbrüche in Entwicklungspolitik und humanitärer Hilfe sind die beschleunigten geopolitischen Verschiebungen: Staatenverbünde wie die BRICS-Gruppe und die G20 gewinnen an wirtschaftlicher und politischer Bedeutung, während die Rolle der USA als globale Ordnungsmacht zunehmend schwindet. Zahlreiche Länder des globalen Südens gestalten die internationale Ordnung aktiv mit und setzen eigene Prioritäten. Gleichzeitig ist die internationale Zusammenarbeit durch die Zunahme gewaltsamer Konflikte, autokratischer Systeme und fragiler Staatlichkeit herausgefordert. Und nicht zuletzt haben dieAuswirkungen von Klimawandel, Covid-19-Pandemieund russischem Angriffskrieg gegen die Ukraine die wirtschaftlichen Bedingungen in vielen Ländern verschlechtert – vor allem im globalen Süden, aber auch im globalen Norden. Damit sind auch die politischen Debatten um die Verwendung knapper öffentlicher Mittel rauer und die Verteilungskämpfe stärker geworden. Auch die Entwicklungsziele sind zunehmend unterfinanziert – in einer Zeit, in der die Entwicklungszusammenarbeit ohnehin unter einem hohen Rechtfertigungsdruck steht.

So hat die Anfang 2024 initiierte Debatte zur deutschen Finanzierung von Infrastruktur- und Gleichstellungsprojekten im Ausland dafür gesorgt, dass sich eine breite öffentliche Diskussion über die Legitimität und Wirksamkeit der Entwicklungszusammenarbeit insgesamt entspinnt. Genutzt wurde sie zunehmend für partei- und finanzpolitische Zwecke, etwa um die in einigen Lagern seit Längerem geschürte „Deutschland zuerst“-Stimmung weiter zu befeuern. Trotz Richtigstellung der Daten- und Faktenlage ist es dem verantwortlichen Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) nicht ausreichend gelungen, gegenüber der Öffentlichkeit die Verteidigungshaltung zu überwinden und die Bedeutung der Entwicklungszusammenarbeit einschließlich ihrer Erfolge überzeugend darzustellen. Zugleich gibt es (alte und neue) kritische Stimmen aus dem globalen Süden, die der Entwicklungszusammenarbeit vorwerfen, koloniale Strukturen zu reproduzieren und in der Zusammenarbeit mit den Partnerländern Doppelmoral an den Tag zu legen.

Auch die Entwicklungsziele sind zunehmend unterfinanziert – in einer Zeit, in der die Entwicklungszusammenarbeit ohnehin unter einem hohen Rechtfertigungsdruck steht.

Aus: Kompass 2025. Zur Wirklichkeit der deutschen Entwicklungspolitik. Welthungerhilfe & terre des hommes, S. 19

Die genannte Kritik ist in Teilen verständlich und muss ernst genommen werden. Sie zeigt, dass die Entwicklungszusammenarbeit dringend reformiert werden muss. Dies gilt für die staatlichen und die nichtstaatlichen Organisationen gleichermaßen. Die herausfordernde Lage sollte zum Anlass genommen werden, die internationale Zusammenarbeit neu auszurichten und nachhaltige Lösungen für eine gerechtere Welt in gleichberechtigter Partnerschaft mit den Ländern des globalen Südens zu entwickeln. Für die Bundesregierung bedeutet dies, dass sie in einem schwierigen Umfeld weitreichende Entscheidungen treffen muss, etwa zur Fortführung der Agenda 2030 oder zu ihrer entwicklungspolitischen Prioritätensetzung.

Ziel muss es sein, die Entwicklungszusammenarbeit und die humanitäre Hilfe neu aufzustellen und dabei den Ländern des globalen Südens ein verlässliches Signal der Kontinuität und Solidarität zu geben. Dazu gehört auch, Lehren aus der vergangenen Legislaturperiode zu ziehen und die Erwartungen an die neue Bundesregierung aus Sicht der internationalen Partner deutlich zu machen.
 

Ampelkoalition: eine gemischte Bilanz

Die entwicklungspolitische Bilanz der im November 2024 zerbrochenen Ampelkoalition fällt gemischt aus. Das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL/heute BMLEH) hat mit der Schaffung eines eigenen Referats zum Recht auf Nahrung ein starkes Signal gesetzt und auch seine Projektfinanzierung im Bereich der Welternährung gezielt auf die Förderung dieses Rechts ausgerichtet. So wurden in der vergangenen Legislatur verstärkt Vorhaben angeschoben, die auf die Umsetzung der Politikempfehlungen des Welternährungsausschusses der Vereinten Nationen(Committee on World Food Security, CFS) in Ländern des globalen Südens abzielen und einen Menschenrechtsansatz verfolgen. Zudem haben sich BMZ, BMEL (heute BMLEH) und Auswärtiges Amt in internationalen Gremien für die Stärkung des Rechts auf Nahrung und generell für menschenrechtsbasierte Ansätze eingesetzt, neben dem CFS unter anderem in der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) und in der von Brasilien initiierten Globalen Allianz gegen Hunger und Armut (GAHP) (siehe Seite 27).

Laden Sie hier den Kompass 2025 als PDF-Datei herunter.

Insgesamt war das Engagement für einen rechtebasierten Ansatz in entwicklungspolitisch relevanten Bereichen jedoch nicht stark genug. Beispielsweise hat sich die alte Bundesregierung in der Gesetzgebung zu menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten in Lieferketten nicht klar genug positioniert – obwohl Analysen eindeutig die Wirksamkeit dieser Sorgfaltspflichten belegen.23,24

Trotz ihres Bekenntnisses, Menschenrechtsverletzungen in Wertschöpfungsketten nicht zu akzeptieren, und ihrer Forderung, Unternehmen bei Nichtachtung entsprechender Verpflichtungen zu sanktionieren, setzte sich die Bundesregierung beispielsweise nicht ausreichend für eine wirksame Umsetzung der EU-Lieferkettenrichtlinie (Corporate Sustainability Due Diligence Directive, CSDDD) ein. Sie hat Abschwächungen und Verschiebungen sowohl mit Blick auf die EU-Richtlinie als auch auf das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) befürwortet und damit für Verunsicherung bei Unternehmen und Investoren gesorgt. Und sie hat sich nicht ausreichend dafür eingesetzt, dass das Recht auf Nahrung Eingang in die Regulierungen findet.

Erfreulich ist, dass Deutschland in den vergangenen Jahren eine gewichtige Rolle in der internationalen Klimafinanzierung eingenommen hat und im globalen Süden vermehrt Projekte zu Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel unterstützt. Deutschland ist zum Beispiel langjähriger und größter Gesamtgeber des Klimaanpassungsfonds. Auch hat sich die Bundesregierung auf der UN-Klimakonferenz Ende 2022 für die Einrichtung des Fonds zur Bewältigung von Schäden und Verlusten durch den Klimawandel (Loss and Damage) eingesetzt. Das in Baku 2024 beschlossene neue globale Klimafinanzierungsziel kann allerdings nur mit einem deutlichen Anstieg der deutschen Klimafinanzierung erreicht werden.

Mit ihrem Konzept einer feministischen Außen- und Entwicklungspolitik hat die Ampelregierung wichtige Impulse für die gerechte Einbeziehung von Frauen, Mädchen und marginalisierten Gruppen in die soziale, politische und wirtschaftliche Entwicklung ihrer Länder gesetzt. Aus entwicklungspolitischer Sicht ist dieser Ansatz sehr zu begrüßen. Allerdings hat das Konzept in der Öffentlichkeit – nicht zuletzt aufgrund der Begrifflichkeit – auch die Debatte um die Akzeptanz der Entwicklungszusammenarbeit befeuert und für eine stärkere Polarisierung gesorgt, wie eine Studie des Deutschen Evaluierungsinstituts der Entwicklungszusammenarbeit (DEval) belegt.25 Dies sollte die aktuelle Bundesregierung jedoch nicht entmutigen, in der Entwicklungszusammenarbeit ihr Engagement für eine gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen auf Basis menschenrechtsbasierter Ansätze fortzusetzen. 

Der Anteil der deutschen ODA-Ausgaben für Wasser, Sanitärversorgung und Hygiene (WASH) ist von 2022 auf 2023 leicht gestiegen – von 885 Millionen US-Dollar auf 985 Millionen US-Dollar.26 Doch floss ein erheblicher Teil der Mittel in Länder mit bereits hohem Versorgungsgrad, während die ärmsten und fragilsten Länder weitgehend unberücksichtigt blieben. So erhielt Jordanien im Jahr 2023 allein 158 Millionen US-Dollar, während die 38 sogenannten am wenigsten entwickelten Länder (LDCs) zusammen lediglich 170 Millionen US-Dollar bekamen. Das widerspricht den Zielen und Prinzipien der Agenda 2030, Ungleichheiten zwischen Ländern und Bevölkerungsgruppen abzubauen und niemanden zurückzulassen. Offen bleibt zudem, wie viele unversorgte Menschen mit deutscher Unterstützung erreicht wurden. Denn nur 146 Millionen US-Dollar wurden für eine Basisversorgung bereitgestellt, während 354 Millionen US-Dollar in die Finanzierung großer zentraler Wasser- und Sanitärsysteme investiert wurden, die häufig in urbanen Zentren zu finden sind.

Die größte Vulnerabilität und die geringste Resilienz mit Blick auf die Folgen des Klimawandels weisen jedoch unversorgte Bevölkerungsgruppen auf. Diese würden von dezentralen Ansätzen und einer Basisversorgung erheblich profitieren. Das deutsche WASH-Netzwerk kommt zu der Schlussfolgerung, dass eine konsequente Verankerung des Themas als prioritäres Handlungsfeld im entwicklungspolitischen Portfolio der Bundesregierung nach wie vor fehlt.

Zu wenig wurde in der vergangenen Legislaturperiode in die Überwindung des Hungers und in die ländliche Entwicklung investiert (siehe Seite 17) – obwohl eine gesicherte Ernährung zentrale Voraussetzung für die erfolgreiche Umsetzung von Entwicklungsmaßnahmen ist. Denn nur wer ausgewogen ernährt ist, kann in der Schule konzentriert lernen, eine Ausbildung erfolgreich absolvieren, auf seine Gesundheit achten und produktiv arbeiten. Hier kommt der Entwicklungszusammenarbeiteine Schlüsselrolle zu: Durch Programme, Trainings, Anschubfinanzierungen und politischen Dialog unterstützt sie den notwendigen strukturellen Wandel hin zu nachhaltigen Ernährungssystemen. Dabei ist entscheidend, dass Strategien zur Transformation der Ernährungssysteme sich am Recht auf Nahrung orientieren und damit die Bedürfnisse der Menschen in den Fokus rücken, die am stärksten von Armut und Unterernährung betroffen sind. Deshalb begrüßen wir die ressortübergreifende Initiative von BMLEH, BMZ und AA, eine gemeinsame Vision zur Umsetzung menschenrechtsbasierter Ansätze für nachhaltige Agrar- und Ernährungssysteme zu erarbeiten. In ihr sollten Ziele und Schritte formuliert sein, die klar aufzeigen, wie sich die Bundesregierung in den kommenden Jahren durch kohärentes Handeln auf nationaler Ebene und im Rahmen der internationalen Zusammenarbeit für die Umsetzung des Rechts auf Nahrung einsetzen wird. 

Zu wenig wurde in der vergangenen Legislaturperiode in die Überwindung des Hungers und in die ländliche Entwicklung investiert – obwohl eine gesicherte Ernährung zentrale Voraussetzung für die erfolgreiche Umsetzung von Entwicklungsmaßnahmen ist.

Aus: Kompass 2025. Zur Wirklichkeit der deutschen Entwicklungspolitik. Welthungerhilfe & terre des hommes, S. 21.

In der humanitären Hilfe hat die Bundesregierung in der vergangenen Legislaturperiode wichtige Weichenstellungen vorgenommen. Als international zweitgrößter Geber in absoluten Zahlen (und fünftgrößter nach Wirtschaftsleistung) hat Deutschland sich konsequent dafür eingesetzt, die vorausschauende humanitäre Hilfe als wichtiges Instrument zur Verminderung der Auswirkungen von Katastrophen und damit auch zur Steigerung der Effizienz der eingesetzten Mittel zu etablieren. Deutschlands Unterstützung für den „Grand Bargain“-Prozess als zentralem Reformprozess des internationalen humanitären Systems (siehe Seite 25) ist positiv zu bewerten, auch wenn etwas mehr Gestaltungswille seiner Bedeutung als Geber angemessen gewesen wäre.27 Die 2024 verabschiedete neue Strategie des Auswärtigen Amts zur humanitären Hilfe im Ausland ist insgesamt positiv zu bewerten. Bei der humanitären Diplomatie sind trotz regelmäßiger Absichtsbekundungen, sich für die Einhaltung des Völkerrechts einzusetzen, und einer regen Reisediplomatie der damaligen Außenministerin leider nicht die erhofften Ergebnisse erzielt worden. In vertrackten Konflikten wie dem zwischen Israel und der Hamas oder auch der Krise im Sudan konnte zum Beispiel nicht verhindert werden, dass der Zugang für humanitäre Hilfsleistungen beschränkt und Hunger als Waffe gegen die Zivilbevölkerung eingesetzt wird. 

Die Halbzeitbilanz der Agenda 2030 mit ihren globalen Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDGs) fällt ernüchternd aus.29 Nach Berechnungen der Vereinten Nationen ist die Welt bei 85 Prozent der untersuchten Unterziele nicht auf Kurs. So ist die Anzahl der chronisch hungernden Menschen seit 2015 permanent gestiegen, und wenn der derzeitige Trend anhält, werden im Jahr 2030 weiterhin 582 Millionen Menschen Hunger leiden.30

Nach Bekanntgabe der Halbzeitbilanz hat Deutschland ein verstärktes Engagement zur Umsetzung der Agenda 2030 angekündigt. So hat das BMZ gemeinsam mit dem Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen (UNDP) im Oktober 2024 die Hamburg Sustainability Conference ins Leben gerufen, um neue Allianzen für die Umsetzung der SDGs zu schmieden. Auch wird die deutsche Nachhaltigkeitsstrategie als Fahrplan für eine nachhaltige Entwicklung in und durch Deutschland ambitioniert fortgeschrieben, zuletzt im Januar 2025. In diesem Juli wird beim 13. High Level Political Forum on Sustainable Development (HLPF) der 3. Freiwillige Staatenbericht Deutschlands vorgestellt. Der deutsche Beitrag zur Umsetzung der Agenda 2030 sollte in erster Linie an substanziellen Fortschritten gemessen werden, die weltweit bei der Überwindung von Hunger und Armut, im klimapolitischen Handeln und in der friedlichen Konfliktbewältigung erreicht werden. Insgesamt rückt allerdings regelmäßig in den Hintergrund, dass es (mit Blick auf Deutschland) nicht alleinige Aufgabe des BMZ beziehungsweise der öffentlichen Entwicklungsfinanzierung ist, zu diesen Fortschritten beizutragen, sondern eine gesamtpolitische Aufgabe

Graph zur Entwicklung des prozentualen Anteils und der absoluten Zahl der Menschen mit Unterernährung, 2005 bis 2023 plus Prognose bis 2030
SDG 2 „Zero Hunger“ ist in Gefahr – Unterernährung: Prozentualer Anteil und absolute Zahl der Menschen (in Millionen, weltweit), deren Kalorienbedarf nicht gedeckt ist; Quelle: SOFI Report 2024; Our World in Data 2025. © Welthungerhilfe

Wie positioniert sich die neue Bundesregierung?

„Verantwortung für Deutschland“: Unter diesem Titel präsentierten CDU, CSU und SPD am 9. April 2025 ihren neuen Koalitionsvertrag. Darin wird in der Entwicklungspolitik unter anderem ein expliziter Fokus auf „deutsche Eigeninteressen“ angekündigt. Sehr positiv zu bewerten ist, dass das BMZ als eigenständiges Ressort bestehen bleibt und somit weiterhin gleichberechtigt am Kabinettstisch sitzt. Denn Entwicklungszusammenarbeit schützt globale Ressourcen, bekämpft Ungleichheiten und stärkt den Frieden durch Völkerverständigung. Damit erfüllt sie eine wichtige Rolle in der internationalen Zusammenarbeit.

Zwar bekennt sich die Koalition weiterhin zur Bekämpfung von Armut, Hunger und globaler Ungleichheit; gleichzeitig wird derinstrumentelle Charakter der Entwicklungspolitik mit einem klaren Fokus auf Deutschlands Wirtschafts- und Sicherheitsinteressen deutlich, wenn hier neben der wirtschaftlichen Kooperation etwa Rohstoffsicherung, Fluchtursachenbekämpfung und Energiepartnerschaften als Ziele genannt werden. Insbesondere im Kontext sinkender Mittel muss aber gewährleistet sein, dass soziale, entwicklungspolitische und klimapolitische Kernanliegen Priorität behalten. Der Schutz demokratischer Prinzipien, Rechtsstaatlichkeit und die Achtung der Grund- und Menschenrechte sind ein inhärenter Bestandteil des Wertefundaments der Bundesrepublik. Sie bilden auch das normative Fundament deutscher Außen- und Entwicklungspolitik, untermauert durch die Tatsache, dass sich Deutschland als internationaler Partner zur Einhaltung verschiedener internationaler Abmachungen – etwa der Genfer Flüchtlingskonvention – und humanitärer Prinzipien verpflichtet. Letztlich lassen sich auch wirtschaftliche und sicherheitspolitische Interessen Deutschlands nur in einem globalen Rahmen erreichen, der nicht auf kurzfristiger Nutzenmaximierung, sondern auf Solidarität, Kooperation und Rechtsverbindlichkeit basiert.

Positiv ist zu vermerken, dass sich die Bundesregierung für ein ambitioniertes Post-Agenda-2030-Rahmenwerk einsetzen will. Im Koalitionsvertrag hätte der Bekämpfung von Armut und Hunger – als erstem und zweitem Ziel der Agenda 2030 – allerdings eine höhere politische Priorität eingeräumt werden müssen. Konsequent wäre, die verbleibende Zeit effektiv zu nutzen, um Fortschritte beim Erreichen der globalen Nachhaltigkeitsziele bis zum Ende der gesetzten Frist zu erzielen.

Zudem nimmt der Koalitionsvertrag keinen Bezug auf die dringendnotwendige Transformation der Ernährungssysteme und die Förderung ländlicher Räume als einem zentralen Hebel zur Armutsminderung und Ernährungssicherheit im globalen Süden. Dazu würde auch der Zugang zu sauberem Trinkwasser und sanitären Einrichtungen und ein klares Bekenntnis zur Unterstützung der Länder bei der Anpassung an den Klimawandel gehören. 

Bedenklich ist, dass weder die am wenigsten entwickelten Länder (LDCs) selbst im Koalitionsvertrag erwähnt werden noch die bisherige Selbstverpflichtung Deutschlands, mindestens 0,2 Prozent des Bruttonationaleinkommens für diese Länder aufzuwenden. Wie bereits in Kapitel I erwähnt, dürfen deutsche Interessen, etwa beim Zugang zu Rohstoffen, vor allem mit Blick auf diese besonders vulnerablen Länder nicht zu Lasten entwicklungspolitischer Zielsetzungen gehen, und die Verringerung von Armut und Ungleichheit muss weiterhin im Vordergrund stehen. Hier wäre ein klares Bekenntnis mindestens zur Aufrechterhaltung des bisherigen Niveaus der Entwicklungsfinanzierung wünschenswert gewesen, um internationale Verpflichtungen einzuhalten. Die Absicht, die humanitäre Hilfe zu stärken und verlässlich, gezielt und vorausschauend zu leisten, bewerten wir als sehr positiv, denn humanitäre Akteure verweisen schon seit Längerem darauf, das Verlässlichkeit (und damit Planungssicherheit) und vorausschauendes Handeln essenziell sind, um die Wirkungen und die Effizienz der humanitären Hilfe zu erhöhen. Hoffnungsvoll stimmen auch die Verweise der Koalitionspartner auf eine Stärkung des Völkerrechts sowie die Aussage, die Möglichkeit zu prüfen, den teilweisen Rückzug anderer Geber in humanitären Kernbereichen abzufedern.

Bei der Gestaltung internationaler Handelsbeziehungen müssen die Menschenrechte, insbesondere das Recht auf Nahrung sowie der Schutz von Kindern vor Ausbeutung, in den Lieferketten gewahrt werden. Daher gilt es für die nächste Bundesregierung, an Instrumenten wie der EU-Lieferkettenrichtlinie festzuhalten und deren Wirksamkeit konstruktiv mitzugestalten. Positiv bewerten wir das Bekenntnis der Koalitionspartner zum Schutz und zur Förderung von zivilgesellschaftlichen Akteurenund ihrer Handlungsspielräume in Ländern des globalen Südens. In Zeiten zunehmender autoritärer Tendenzen und schrumpfender zivilgesellschaftlicher Freiräume ist dies ein wichtiges Signal. Auch die geplante weitere Förderung entwicklungspolitischen Engagements in Deutschland durch Nichtregierungsorganisationen, Kirchen, Stiftungen etc. begrüßen wir. Sowohl in Deutschland als auch in den Partnerländern sollte die Zivilgesellschaft in wichtige Entscheidungsprozesse eingebunden und mit einer ausreichenden und flexiblen Finanzierung bedacht werden.

Im Hinblick auf die angestrebte stärkere Verzahnung der Entwicklungszusammenarbeit mit der Außenwirtschaftsförderung muss sichergestellt werden, dass auch die Interessen der Partnerländer gewahrt werden. Das Ziel, private Investitionen zu fördern und die finanzielle Entwicklungszusammenarbeit dabei überwiegend von Unternehmen aus Deutschland und der EU durchführen zu lassen, lässt befürchten, dass nicht das beste Angebot entscheidet oder dasjenige, das der lokalen Wirtschaft am besten dient (etwa durch die Schaffung von Arbeitsplätzen oder Steuereinnahmen), sondern allein die Herkunft des Auftragnehmers. Dies steht nicht im Einklang mit dem Aufbau gerechter Partnerschaften, die auf Wachstum und Entwicklungsmöglichkeiten für beide Seiten abzielen. Deutschland sollte seine Außenwirtschaftsförderung im globalen Süden außerdem so ausrichten, dass vor allem in wirtschaftlich benachteiligten ländlichen Regionen Arbeitsplätze entstehen und lokale Wertschöpfung geschaffen wird, um den Ländern so langfristige Entwicklungsperspektiven zu eröffnen.

Im neuen Koalitionsvertrag wird „Fluchtursachenbekämpfung“ als einer der strategischen Schwerpunkte der Entwicklungspolitik genannt. Dies steht in der Kontinuität der Entwicklungspolitik der letzten zehn Jahre, in der der EZ immer eine große Bedeutung bei der Bekämpfung von Fluchtursachen zugesprochen wurde. Es ist richtig, dass Entwicklungspolitik mittel- und langfristig einen gewichtigen Beitrag zur Verringerung von Hunger und Armut und zur Konfliktpräventionleisten kann (siehe hierzu auch Seiten 31– 35), was langfristig wiederum Flucht oder auch Migration reduzieren kann. Allerdings dürfen hier keine unrealistischen, kurzfristigen und unverhältnismäßigen Erwartungen an die Entwicklungszusammenarbeit gestellt werden. Um Fluchtgründen entgegenzuwirken, braucht es eine aktive Politik, die darauf abzielt, Konflikte friedlich zu beenden, sowie eine adäquate Versorgung der Geflüchteten an ihren Aufenthaltsorten und die Erarbeitung nachhaltiger Lösungen für ihre Integration, ihr Resettlement oder ihre Rückkehr in das Herkunftsland. Bei diesem Thema sieht sich die Entwicklungszusammenarbeit bereits mit öffentlichem Gegenwind konfrontiert, unter anderem wegen überambitionierter Narrative (siehe Kasten). Daher ist es wichtig, dass beim Thema Fluchtursachenbekämpfung sowohl die Bundesregierung als auch entwicklungspolitische Akteure klar darstellen, was geleistet werden kann und was nicht.

Die Öffentlichkeit mitnehmen

Die Mehrheit der Bevölkerung in Deutschland steht nach wie vor hinter dem Bestreben, einen fairen Beitrag zur Unterstützung notleidender Menschen im globalen Süden zu leisten. So hat sich in einer aktuellen Untersuchung des Deutschen Evaluierungsinstituts der Entwicklungszusammenarbeit (DEval) gezeigt, dass 63 Prozent der Befragten (8 % weniger als 2023) es befürworten, Maßnahmen der Entwicklungszusammenarbeit umzusetzen. Vor allem die Bereiche Bildung, Gesundheit und Ernährung sowie Wasser, Sanitärversorgung und Hygiene (WASH) erfahren dabei große Unterstützung. 72 Prozent der Befragten (4 % weniger als 2023) sind dafür, dass Deutschland humanitäre Hilfe leistet.31 Eine besonders hohe Priorität in der Bevölkerung genießt der Schutz von Kindern in Not, wie eine repräsentative Umfrage gezeigt hat.32 Zudem werden Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe von der Bevölkerung als gemeinsame Aufgabe und Verantwortung der internationalen Gemeinschaft verstanden, wobei lokale und kleinräumige Kooperationen mit zivilgesellschaftlichen Akteuren als besonders vertrauenswürdig gelten.33
 

Flucht und Migration in der öffentlichen Debatte

Die gegenwärtigen Debatten in der Öffentlichkeit zu Flucht und Migration werden vielfach nur aus deutscher Perspektive geführt; warum die Menschen ihre Heimat verlassen und die Situation in den Staaten des globalen Südens bleiben dabei weitgehend unberücksichtigt. Zudem wird zu wenig differenziert: Während es für Menschen, die Schutz im Rahmen der Genfer Flüchtlingskonvention suchen, klare rechtliche Rahmenbedingungen und Garantien gibt (verankert unter anderem im deutschen Grundgesetz), gilt dies für Menschen in Migrationsprozessen nur bedingt. Dabei sind Flucht und Migration häufig nicht klar voneinander zu trennen. Zudem flüchten beziehungsweise migrieren die meisten Menschen im Umfeld ihrer Herkunftsländer. Das heißt, nur ein kleiner Teil kommt in der Europäischen Union an und beantragt hier beispielsweise Asyl. Dies wird in der Debatte oftmals unzureichend dargestellt, was zu einer verzerrten öffentlichen Meinung beiträgt.

In den Erhebungen wird aber auch deutlich, dass es an Transparenz mangelt und dass es klare Zweifel an der Wirksamkeit der Maßnahmen gibt. Zudem zeigt sich, dass das Argument der „moralischen Verpflichtung“ gegenüber Ländern des globalen Südens keine so starke Zustimmung mehr findet wie noch in den vergangenen Jahren. Auch ist der Anteil der Bevölkerung, der die Ausgaben für die Entwicklungszusammenarbeit beibehalten oder sogar erhöhen will, zwischen 2022 und 2024 um 20 Prozentpunkte gesunken. Gleichzeitig wird die Höhe der Entwicklungsausgaben von der Bevölkerung deutlich überschätzt: Die Befragten sind der Meinung, dass in Deutschland ein Anteil von 9 bis 10 Prozent des BNE in die Entwicklungszusammenarbeit fließt – tatsächlich sind es aber, wie in Kapitel I aufgezeigt, nur 0,67 Prozent.

Diese grundsätzlich hohe Unterstützung für EZ und humanitäre Hilfe in der Bevölkerung, aber auch das Wissen um die Eindrücke zu mangelnder Wirksamkeit und Transparenz, sollte die neue Bundesregierung nutzen, um ihre Kommunikationsarbeit zu diesem Thema zu verbessern. Dabei sollte sie die tatsächlichen (weit überschätzten) Kosten der Entwicklungszusammenarbeitoffen und nachvollziehbar darlegen und ebenso klar benennen, was diese leisten kann – und was nicht. Denn weder ist Entwicklungszusammenarbeit, wie zuvor genannt, allein in der Lage, Fluchtursachen zu bekämpfen, noch kann sie allein Konflikte lösen oder den weltweiten Hunger beenden. Auch NGOs müssen hier selbstkritisch sein – nicht selten werden im Wettbewerb um Fördermittel überambitionierte Narrative bedient.

Reformen für mehr Wirksamkeit, Effizienz und Kohärenz

Unabhängig von dieser Debatte ist der Ruf nach einer besseren Wirksamkeit, ressortübergreifender Koordination und Kohärenz der EZ und humanitären Hilfe (der den Sektor im Übrigen seit Jahrzehnten begleitet) gerechtfertigt. Die Bemühungen der vorigen Bundesregierung um eine stärkere Fokussierung der Entwicklungspolitik haben allerdings nicht dazu geführt, dass – nach einer gebotenen sorgsamen Bedarfs- und Wirkungsanalyse – die Zahl der Partnerländer oder der thematischen Schwerpunkte reduziert wird.34 Derzeit gibt es beispielsweise in Deutschland 118 Partnerschaften mit mehr als 80 Ländern, wovon allein das BMZ Partnerschaften mit 65 Ländern unterhält.35 Als Beispiel für einen erfolgreich umgesetzten Themenschwerpunkt in der Entwicklungszusammenarbeit kann Norwegen dienen. Als „kleinerer” Geber hat es das Land geschafft, die verfügbaren Ressourcen zu bündeln und beispielsweise beim Waldschutz international eine Führungsrolle einzunehmen.36,37 In Deutschland wurden entsprechende Ansätze im Kontext der Sonderinitiative „Eine Welt ohne Hunger“ (SEWOH) getestet, welche erst kürzlich umfangreich evaluiert wurde und von deren Erfolgen und Fehlern gelernt werden kann.38 Generell gilt es, bei einer Neuorientierung bestehende Strukturen nicht kurzerhand abzuschaffen, sondern vielmehr bestmöglich zu nutzen. So sollten neue thematische Schwerpunkte beispielsweise auch in Verhandlungen zu geplanten bilateralen Länderabkommen einfließen. Auf diese Weise wird insgesamt mehr Kohärenz erreicht.39 Dies muss innerhalb einer mittel- und langfristigen Strategie geschehen – auch wenn es selbstverständlich die Möglichkeit geben muss, kurzfristig auf aktuelle Entwicklungen zu reagieren.

Die neue Bundesregierung signalisiert im Koalitionsvertrag, dass sie angesichts der Krise, vor der das System der humanitären Hilfe steht, versuchen will, Kernreformprozesse des UN-Systems gezielt zu unterstützen. Deutschland engagiert sich bereits seit geraumer Zeit beim „Grand Bargain“-Prozess, der 2016 auf dem humanitären Weltgipfel in Istanbul ins Leben gerufen wurde und vorsieht, die humanitäre Hilfe effizienter, effektiver, flexibler, lokaler, unbürokratischer und präziser zu gestalten und stärker an die Bedürfnisse der Menschen vor Ort anzupassen. Durch sein Engagement in diesem Prozess und seine Reputation als einer der größten humanitären Geber41 ist Deutschland insgesamt sehr gut positioniert, einen wichtigen Beitrag zur Neuaufstellung des internationalen humanitären Systems zu leisten. Eine solche Neuaufstellung wird nicht erst seit der Kehrtwende in der US-Politik eingefordert: Mit Blick auf den drohenden Kollaps des Systems hatte UN-Nothilfe-Koordinator Tom Fletcher bereits im November vergangenen Jahres Empfehlungen für Reformen erarbeiten lassen, die er dem Ständigen interinstitutionellen Ausschuss der UN im Februar vorstellte. Das Papier mit dem Titel „The Humanitarian Reset“ enthält zahlreiche Vorschläge zur Effizienzsteigerung und Kostenreduktion auf globaler und auf Landesebene, unter anderem durch den Rückbau von Strukturen und Personal und eine Verlagerung von globalen zu nationalen und lokalen Koordinierungsinstanzen.42,43 

Ein solcher Schritt in Richtung Lokalisierung der humanitären Hilfe wird auch im Rahmen des Grand Bargain gefordert. Denn gerade in Krisensituationen können Vertreter*innen von lokalen Organisationen und auch von lokalen und nationalen Regierungsbehörden, die mit den Gegebenheiten vor Ort vertraut sind und die Bedarfe der Bevölkerung kennen, in vielen Fällen schnell und effektiv Hilfe leisten. Hierfür ist es wichtig, lokale Akteure von Anfang an in die Planung humanitärer Maßnahmen einzubinden, ihre Kompetenzen zu stärken und ihnen vor allem einen besseren und dauerhaften Zugang zu Finanzierung zu ermöglichen. 

Zivilgesellschaft wichtiger denn je

Zudem sollte die wichtige Rolle, die die Zivilgesellschaft beispielsweise in der Konfliktprävention spielt, stärker berücksichtigt werden. Vielerorts fungieren NGOs als Vermittlerinnen zwischen Konfliktparteien, bauen Kapazitäten zur friedlichen Konfliktlösung auf und arbeiten daran, zuvor marginalisierte Gruppen in Entscheidungen einzubeziehen. Auch kann eine organisierte, vielfältige und inklusive Gemeinschaft Konflikte, beispielsweise um Ressourcen, besser bewältigen. Zusammenschlüsse wie (klein-)bäuerliche Genossenschaften, Jugend- oder Frauennetzwerke leisten einen wichtigen Beitrag zum gesellschaftlichen Zusammenhalt. Ihre Organisationen sollten daher gestärkt werden. Lokale Initiativen zur Bewältigung von Armut oder Hunger sind zudem ein wichtiger Pfeiler einer nachhaltigen wirtschaftlichen Entwicklung, welche wiederum die Stabilität fördert. Dies ist besonders in wirtschaftsschwachen, verarmten ländlichen Räumen wichtig, in denen andere Akteure oft wenig präsent sind. Lokale zivilgesellschaftliche Organisationen fördern hier die Einkommensgenerierung (etwa über die Weiterverarbeitung und Vermarktung von Agrarprodukten), unterstützen die Entwicklung und Verbreitung von Innovationen und setzen mit Basis-Infrastrukturprojekten und lokalen sozialen Sicherungsmaßnahmen (Cash-Systeme, Spargruppen etc.) den Grundstein für den Aufbau staatlich getragener, umfassender sozialer Sicherungssysteme.

Darüber hinaus kann Zivilgesellschaft eine wichtige Watchdog-Rolle gegenüber Regierungen wahrnehmen, indem sie zum Beispiel Governance-Prozesse kritisch begleitet, grundsätzliche Rechte verteidigt und Transparenz und Rechenschaft einfordert. Dies ist umso wichtiger, als die zivilgesellschaftlichen Handlungsspielräume im Zuge der zunehmenden Autokratisierungstendenzen (siehe auch Kompass 2024, Seite 18) zunehmend eingeschränkt werden. So leben laut dem Civicus-Monitor heute nur zwei Prozent der Weltbevölkerung in (37) Staaten, in denen zivilgesellschaftliche Grundfreiheiten wie Meinungs- und Versammlungsfreiheit garantiert sind.44

Der im Koalitionsvertrag vorgesehene Wettbewerb in der technischen Zusammenarbeit sollte dazu führen, die Rolle der Zivilgesellschaft in fragilen Kontexten zu stärken, denn gerade dort hemmen Armut, Hunger und Ungleichheit die Entwicklung. Zielsetzungen, die dazu beitragen, diese Hemmnisse zu überwinden, sollten zu den Wettbewerbskriterien gehören und so den Grundsatz der Agenda 2030, „niemanden zurückzulassen“, einbinden.

Für eine engagierte entwicklungspolitische und humanitäre Agenda

Sowohl in der Entwicklungszusammenarbeit als auch in der humanitären Hilfe ist Deutschland in der Welt ein verlässlicher und anerkannter Partner. Und gemessen in absoluten Zahlen bisher der zweitgrößte ODA-Geber. Dieses entwicklungspolitische Gewicht sollte die Bundesregierung nutzen, um sich weiterhin unvermindert für eine gerechte und nachhaltige globale Entwicklung und eine friedliche Welt ohne Hunger und Armut zu engagieren. Dazu gehört auch eine angemessene Finanzierung von EZ und humanitärer Hilfe. Die Stoßrichtung für die kommenden Jahre hat die Bundesregierung mit ihrem Koalitionsvertrag vorgegeben. Dabei sollte sie sich – unabhängig davon, welche Gewichtung wirtschaftliche Eigeninteressen bei der Umsetzung haben – an den genannten Prioritäten orientieren und ihre Arbeit thematisch (auf Ernährungssicherung, Landwirtschaft und die Entwicklung ländlicher Räume) und geografisch (auf die besonders fragilen und ärmsten Regionen/LDCs) konzentrieren. Vulnerable Gruppen wie Frauen und vor allem auch Kinder und Jugendliche sollte sie dabei besonders im Blick haben. Denn die Bewältigung der heutigen und künftigen globalen Herausforderungen wird entscheidend davon abhängen, ob es gelingt, den jungen Menschen in diesen Ländern durch Bildungs- und Einkommenschancen und durch gesellschaftliche und politische Teilhabe Zukunftsperspektiven zu eröffnen.

Die aktuellen Herausforderungen sollte die neue Bundesregierung nutzen, um sich entwicklungspolitisch klar zu positionieren und die Effizienz von Entwicklungszusammenarbeit und humanitärer Hilfe zu erhöhen. Hierzu gehört es auch, die genannten Reformen beherzt anzugehen. Handlungsleitend bei allen Aktivitäten müssen immer die Ziele der Agenda 2030, das Pariser Klimaabkommen und internationale Menschenrechtsverpflichtungen sein. Zudem müssen sich alle Aktivitäten an nationalen oder regionalen Entwicklungsstrategien der Partnerländer im globalen Süden orientieren und die Zusammenarbeit mit den Menschen vor Ort in den Vordergrund stellen. Dazu zählt auch, die Beteiligung betroffener Gruppen und die Mittelvergabe an lokale Akteure zu fördern. Für die Regierungen der Partnerländer bedeutet dies aber auch, in größerem Umfang Eigenverantwortung für die Finanzierung und Umsetzung einer demokratischen, sozial tragfähigen und nachhaltigen Entwicklung zu übernehmen.

Die G20 und die Globale Allianz gegen Hunger und Armut (GAHP)

In einer multipolaren Welt sollte die Bundesregierung auch die Kooperation mit globalen Playern, die sich für die Verringerung von Armut und Ungleichheit einsetzen, ausbauen. Dabei sollte sie darauf drängen, dass wederEffizienz und Kohärenzaus dem Blick geraten noch die Rolle der internationalen Institutionen wie die der Vereinten Nationen untergraben wird. Dies gilt auch für Deutschlands Mitgliedschaft in der Gruppe der 20 (G20), in der neben 19 Ländern mit mittlerem und hohem Einkommen auch die EU und die Afrikanische Union (AU) vertreten sind. Das Forum hat in den vergangenen Jahren an Relevanz gewonnen, wenngleich es deutlich weniger repräsentativ ist als die Generalversammlung der Vereinten Nationen, in der jedes Land eine Stimme hat. Mit der Gründung der Globalen Allianz gegen Hunger und Armut (Global Alliance against Hunger and Poverty, GAHP) hat die brasilianische G-20-Präsidentschaft im vergangenen Jahr ein wichtiges Zeichen gesetzt. Die GAHP, die voraussichtlich ab Mitte 2025 einsatzbereit ist, soll die weltweiten Bemühungen zum Erreichen von SDG 1 (keine Armut) und SDG 2 (kein Hunger) verstärken. Am 1. Dezember 2024 hat Südafrika – das einzige afrikanische Land der Gruppe – die G20-Präsidentschaft übernommen und bereits zugesagt, die Initiative weiter voranbringen zu wollen. 

Die Initiative ist begrüßenswert. Mit Blick auf mehr Kohärenz in derinternationalen Zusammenarbeit ist es aber vor allem wichtig, dass die GAHP keine Doppelstrukturen zu bestehenden Foren schafft. Laut brasilianischer Regierung soll sie anders als der UN-Welternährungsausschuss – die wichtigste internationale und zwischenstaatliche Plattform zu globalen Ernährungsfragen – keine übergeordneten politischen Leitlinien entwickeln. Die Idee ist vielmehr, mehr Mittel zu mobilisieren und Unterstützung bereitzustellen, damit Länder auf nationaler Ebene umfangreiche Programme zur Überwindung von Hunger und Armut umsetzen können. Hierfür wurde als erster Schritt ein Wiki auf der G20-Internetseite erstellt, in dem geeignete Politikinstrumente vorgestellt werden (Policy Basket).45

Die GAHP könnte die zentrale Arbeit des CFS ergänzen, indem sie dessen Politikleitlinien als Richtschnur für ihren Policy Basket nutzt (was in ihren Gründungsdokumenten auch vorgesehen ist46). Wichtig ist zudem eine Abgrenzung zur Arbeit des UN Food Systems Coordination Hub, den UN-Generalsekretär António Guterres 2021 im Nachgang des Welternährungsgipfels (UN Food Systems Summit, UNFSS) ins Leben gerufen hat. Auf dem Gipfel hatten sich Länder verpflichtet, nationale Pläne zur Transformation der Ernährungssysteme zu entwickeln. Die Arbeit der GAHP und der Koordinierungsstelle sollten stärker miteinander verbunden werden – insbesondere, da die GAHP einen eigenen Gipfel im November 2025 in Doha plant. Dieser würde wenige Wochen nach dem CFS-Treffen stattfinden und im selben Monat wie die Klimakonferenz in Brasilien und der G20-Gipfel. Ein guter Zeitpunkt, um eine Konsolidierung anzugehen, wäre die nächste Konferenz zur Bestandsaufnahme der Fortschritte vier Jahre nach dem UN-Gipfel für Ernährungssysteme (UNFSS+4 Stocktaking), die für Ende Juli in Addis Abeba/Äthiopien geplant ist.

Mit Blick auf mehr Kohärenz ist es zu begrüßen, dass die Bundesregierung entschieden hat, das 2022 unter der deutschen G7-Präsidentschaft gegründete Globale Bündnis für Ernährungssicherheit (Global Alliance for Food Security, GAFS) – das ihrem Selbstverständnis, als eine Art „Adrenalinschub“ für die Transformation des globalen Ernährungssystems zu dienen, nicht gerecht geworden ist47 – in der GAHP aufgehen zu lassen. Das zentrale Element der GAFS, das „Global Food and Nutrition Security Dashboard“, findet sich nun auf der Internetseite der GAHP wieder.48 Es bleibt abzuwarten, inwieweit das Dashboard tatsächlich genutzt wird. Wichtig ist aber vor allem, dass die internationale Gemeinschaft einschließlich der Bundesregierung das Ziel, SDG 2 bis 2030 zu erreichen, vor lauter neuen Initiativen nicht aus den Augen verliert. In diesem Zusammenhang sollte die Bundesregierung prüfen, ob die GAHP und der UNFSS zusammengelegt werden können, und sich dafür einsetzen, dass die daraus entstehende Struktur dauerhaft ist und mindestens bis 2030 (bzw. bis SDG 1 und SDG 2 erreicht sind) bestehen bleibt.

Stilisiertes Flussdiagramm zur Arbeit der GAHP
Die Globale Allianz gegen Hunger und Armut (GAHP) auf Länderebene. Partnerschaften für maßgeschneiderte, Länder-geführte Umsetzungspläne anwenden – Quelle: GAHP. © Welthungerhilfe

Bisher bleibt offen, ob Regierungen die Zivilgesellschaft bei der Umsetzung der Programme, die durch Vermittlung der Globalen Allianz gegen Hunger und Armut entstanden sind, auf nationaler Ebene einbinden werden. NGOs können beispielsweise nicht Teil des Board of Champions – des höchsten Gremiums der Allianz – werden. Es besteht aus Vertreter*innen der wichtigsten Mitgliedsorganisationen der Allianz, trifft alle wichtigen strategischen Entscheidungen und überwacht die Umsetzung der Programme. Beschweren sich Mitgliedstaaten beispielsweise beim Board of Champions über die geplante Aufnahme einer bestimmten NGO, kann es sein, dass diese nicht in die GAHP aufgenommen werden kann.50 Die Bundesregierung sollte daher im Rahmen ihrer G20-Mitgliedschaft darauf hinwirken, dass die GAHP-Mitgliedsländer ausreichend Beteiligungsmöglichkeiten für die Zivilgesellschaft und Bauernorganisationen bereitstellen und diese direkt auf der Steuerungsebene an der Entwicklung und Umsetzung von Politikinstrumenten beteiligen. Generell sollte die Zivilgesellschaft, insbesondere aus dem globalen Süden, im Vorfeld stärker in die G20-Prozesse eingebunden werden.

Wichtig ist aber vor allem, dass die internationale Gemeinschaft einschließlich der Bundesregierung das Ziel, SDG 2 bis 2030 zu erreichen, vor lauter neuen Initiativen nicht aus den Augen verliert.

Aus: Kompass 2025. Zur Wirklichkeit der deutschen Entwicklungspolitik. Welthungerhilfe & terre des hommes, S. 27.

CAADP – Afrikas Agenda für die Transformation der Agrar- und Ernährungssysteme

Anfang Januar 2025 haben die Staats- und Regierungschefs der 55 Mitgliedstaaten der Afrikanischen Union (AU) in Kampala, Uganda, die „Kampala-Erklärung“ verabschiedet. Sie zielt darauf ab, die afrikanischen Agrar- und Ernährungssysteme bis 2035 neu auszurichten und zukunftssicher zu machen. Ernährungssicherheit auf dem Nachbarkontinent zu erreichen ist auch geopolitisch von höchstem Interesse – für unsere gemeinsame Sicherheit, für Frieden und auch für funktionierende Wirtschaftsbeziehungen. Die Kampala-Agenda soll im Rahmen des Comprehensive Africa Agriculture Development Programme (CAADP) umgesetzt werden, das 2003 von der AU ins Leben gerufen wurde. Kernstück ist dabei die Selbstverpflichtung der afrikanischen Regierungen, mindestens zehn Prozent ihres Budgets in die Landwirtschaft zu investieren. Allerdings wurde dieses Ziel zwischen 2014 und 2023 lediglich von Äthiopien, Malawi, Sierra Leone und Benin erreicht (am weitesten davon entfernt sind der Südsudan und Äquatorialguinea).51 Und trotz erheblicher Fortschritte ist das Potenzial für eine nachhaltige Entwicklung des Sektors auf dem Kontinent längst nicht ausgeschöpft. 

Mit ihrem Fokus auf Ernährungssysteme trägt die CAADP-Kampala-Agendader Tatsache Rechnung, dass Ernährungssicherheit und nachhaltige Wirtschaftsentwicklung nur durch ganzheitliche Ansätze erreicht werden können. Daher sollen auch Ziele wie die Anpassung an den Klimawandel, die Stärkung von Frauen durch die Überwindung von Einkommensunterschieden und eine bessere politische Repräsentation von Jugendlichen erreicht werden. Enttäuschend ist, dass das Recht auf Nahrung nicht als übergreifendes Ziel in die Erklärung aufgenommen wurde. Es wird – ebenso wie die Freiwilligen Leitlinien zu dessen Umsetzung (UN Right to Food Guidelines) – nur im Kontext von Infrastruktur und dem Zugang zu sozialen Leistungen wie Bildung, Gesundheit, Wasser und Sanitärversorgung erwähnt. Dabei bieten gerade die Freiwilligen Leitlinien die notwendige Orientierung zu den Verantwortlichkeiten für die Erfüllung des Rechts, die das SDG 2 so klar nicht aufweist. Der Zugang zu angemessener Nahrung ist ein grundlegendes Menschenrecht. Für dessen Verwirklichung tragen in erster Linie die betroffenen Staaten selbst Verantwortung. Deutschland steht hier dennoch in der Pflicht, seine Aktivitäten – etwa bei Handelspolitik und Ressourcennutzung – kritisch zu hinterfragen und entsprechend zu handeln. Ein Ausdruck dieser Verantwortung sollte auch die aktive Unterstützung der CAADP-Kampala-Agenda sein.

Die hohe Relevanz, die dem Agrar- und Ernährungsbereich von der AU eingeräumt wird, sollte sich auch in den Entwicklungs- und Afrikastrategien der neuen Bundesregierung widerspiegeln. In ihrer Arbeit zu Ernährungssystemen in Afrika sollten insbesondere das BMZ und das BMLEH ihre Prioritäten mit der Kampala-Agenda in Einklang bringen, die Regierungen bei der Entwicklung und Umsetzung der entsprechenden Investitionspläne unterstützen und die konkreten Maßnahmen dann in Konsultation mit afrikanischen Interessengruppen ausarbeiten. Der Deutsche Bundestag sollte mit afrikanischen Parlamentarier*innen (beispielsweise dem African Food System Parliamentary Network) in Kontakt treten und sie in ihren Bemühungen bestärken, andere Entwicklungsbereiche (wie Wirtschaft oder Energie) mit der Kampala-Erklärung in Einklang zu bringen. Zudem sollte er sie dabei unterstützen, von ihren Regierungen im Hinblick auf die Umsetzung Rechenschaft einzufordern. Ein erster Schritt, dies zu tun, wäre die Einladung von Parlamentarier*innen und die Organisation eines regelmäßigen Austauschs, ähnlich wie er bereits vom ehemaligen MdB Karamba Diaby unter dem Titel „Gesprächskreis Afrika“ organisiert wurde.

Grafik zu den Zielen der Kampala-Agenda
Die Ziele der Kampala-Agenda – Darstellung in Anlehnung an AKADEMIYA2063 (2025): The Kampala CAADP Declaration at a glance. © Welthungerhilfe

Bei der Erörterung von Entwicklungs- und Finanzierungsprioritätenmit afrikanischen Regierungen, anderen Gebern und multilateralen Institutionen – einschließlich Entwicklungsbanken – sollte Deutschland nachdrücklich das Ziel der afrikanischen Staaten unterstützen, zehn Prozent ihrer öffentlichen Ausgaben in die Landwirtschaft fließen zu lassen. Dabei muss es zwei Dinge berücksichtigen: Zum einen können verstärkte Investitionen in den Sektor nicht die gewünschten Ergebnisse bringen, wenn nicht auch andere wichtigere Bereiche zur Umsetzung der CAADP-Agenda (Ernährung, WASH, Verarbeitung, Gender usw.) einbezogen werden. Zum anderen muss sichergestellt werden, dass öffentliche und private Investitionen den Prinzipien des Welternährungsausschusses für verantwortungsvolle Investitionen in die Landwirtschaft und Ernährungssysteme (Principles for Responsible Investments in Agriculture and Food Systems, CFS-RAI) entsprechen. Zudem sollte die Bundesregierung die afrikanische Zivilgesellschaft darin stärken, bei ihren Regierungen Rechenschaft für die Umsetzung der Kampala-Erklärung einzufordern. Wichtig wäre, dass Bauern und insbesondere auch Bäuerinnen, Jugendliche, von Armut betroffene Menschen und Angehörige indigener Völker bei allen Maßnahmen repräsentiert sind. Die Bundesregierung muss sich dafür einsetzen, dass die sogenannten am wenigsten entwickelten Länder und Regionen nicht zurückgelassen werden. Dies ist ein direkter Beitrag zu den Zielen von Kampala in Bezug auf Gerechtigkeit, Armut und Rechenschaftspflicht sowie ein Beitrag zur Umsetzung des Rechts auf Nahrung.

Krisen und Konflikte: Friedensbildung fördern, Resilienz stärken, Kinderrechte schützen

Die Zahl der bewaffneten Konflikte mit staatlicher Beteiligung ist heute so hoch wie seit dem Zweiten Weltkrieg nicht mehr;52 mit verheerenden Folgen für die Menschen in den betroffenen Regionen. So ist die Zahl der zivilen Opfer bewaffneter Konflikte in den letzten Jahren, getrieben durch die Kriege in Gaza und der Ukraine, stark angestiegen. Nach Angaben der Vereinten Nationen53 hat sie im Jahr 2024 mit mehr als 36.000 gezählten Todesopfern wieder das Niveau von 2015 erreicht – dem Jahr, in dem sich die Weltgemeinschaft verpflichtet hat, alle Formen von Gewalt und die damit verbundenen Todesfälle deutlich zu reduzieren (SDG 16).

In Ländern, die von bewaffneten Konflikten betroffen sind,54 ist laut dem Index der multidimensionalen Armut im Durchschnitt mehr als ein Drittel der Bevölkerung (34,8 %) arm; in nicht von Kriegen oder kleineren Konflikten betroffenen Ländern sind es knapp 11 Prozent der Bevölkerung.55 Gleichzeitig macht Armut Gesellschaften konfliktanfälliger, indem sie horizontale Ungleichheiten, Ausgrenzung und ein Gefühl der Ungerechtigkeit hervorruft. Konflikte und bewaffnete Gewalt sind in zahlreichen Krisengebieten weiterhin die Hauptursachen für den Hunger, da sie Ernährungssysteme unterbrechen, die Bevölkerung vertreiben und den Zugang zu humanitärer Hilfe behindern. Fortschritte in der Hunger- und Armutsminderung sind daher in Konfliktkontexten ungleich schwerer zu erreichen. 

Rechte von Kindern und Jugendlichen massiv verletzt

Die Auswirkungen von Kriegen und Konflikten treffen die ohnehin verwundbarsten Bevölkerungsgruppen am härtesten. 2023 lebten nach Angaben des Peace Research Institute Oslo (PRIO) 76 Prozent aller Kinder weltweit in einem von einem Konflikt betroffenen Land, und knapp 19 Prozent aller Kinder lebten in einer Konfliktzone, also in einem Umkreis von 50 Kilometer um ein oder mehrere Konfliktereignisse. Im selben Jahr waren drei von zehn in bewaffneten Konflikten getöteten Zivilisten Kinder.56 85 Millionen Kinder in den Krisen- und Konfliktgebieten der Welt gehen nicht zur Schule, allein im Sudan sind es 17 Millionen.57 Die Unterernährung von Kindern in Konfliktgebieten hat ebenfalls alarmierende Ausmaße angenommen.

Zudem unterbinden Konflikte den Zugang von Kindern zu wichtiger medizinischer Versorgung. Sie führen zu schwerer Traumatisierung, reißen die jungen Menschen aus ihrem Zuhause und setzen sie den Gefahren des Lebens auf der Flucht aus. Für die betroffenen Kinder hat dies oft lebenslange Folgen.

In fragilen Regionen ohne ausreichende staatliche Unterstützungsstrukturen steigt das Risiko sogenannter negativer Bewältigungsstrategien wie Kinderarbeit und Kinderheirat, aber auch die Rekrutierung durch kriminelle Organisationen oder bewaffnete Gruppen. In Kontexten mit hoher Fragilität ist auch das Bevölkerungswachstum am höchsten, insbesondere in Afrika. Die Jugend in diesen Kontexten ist politisch aktiv und fordert Zukunftsperspektiven,58 wie beispielsweise die landesweiten Proteste nach den Wahlen in Mosambik Ende 2024 gezeigt haben.59 In vielen Fällen werden ihre Erwartungen durch mangelnde Teilhabe wie den fehlenden Zugang zu Bildung, aber auch durch Ungleichheit enttäuscht. Obwohl zwei Drittel der jungen Afrikaner*innen die Demokratie als Regierungsform bevorzugen, sind sie mit deren konkreter Funktionsweise oft unzufrieden. Wird demokratische Macht missbraucht, sind die jungen Menschen nicht selten offen für radikalere Alternativen wie Militärregierungen.60 Um Entwicklung und Konfliktprävention dort voranzutreiben, wo sich die Risiken von Armut, Gewalt, Entrechtung und Ungleichheit überlagern, muss die intensive Förderung junger Menschen – etwa durch Berufsausbildung, Einkommen schaffende Maßnahmen und Friedensbildung – Priorität haben, schreibt etwa die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) in ihrem Bericht „States of Fragility 2025“.61

Schwere Verstöße gegen Kinderrechte in bewaffneten Konflikten

Im Jahr 2023 registrierten die Vereinten Nationen mit 32.990 Fällen die höchste Zahl schwerer Menschenrechtsverletzungen an Kindern und Jugendlichen seit Beginn der Datenerhebung durch den UN-Sonderbeauftragten für Kinder und bewaffnete Konflikte. Die meisten betroffenen Kinder gab es in Israel und den besetzten palästinensischen Gebieten, in der Demokratischen Republik Kongo, in Myanmar, Somalia, Nigeria und im Sudan.62 Angesichts des allgemeinen Aufwärtstrends bei schweren Kinderrechtsverletzungen – so wurden beispielsweise im Gazastreifen Tausende Kinder getötet und verletzt, und in der Ukraine haben die Vereinten Nationen in den ersten neun Monaten des Jahres 2024 mehr Opfer im Kindesalter verzeichnet als im gesamten Jahr 2023 – ist mit einem weiteren Anstieg zu rechnen.

Friedensbildung braucht ganzheitlichen Ansatz

Die Antwort auf die steigende Zahl von Kriegen und bewaffneten Konflikten darf sich nicht auf Verteidigungsausgaben beschränken. Dies wäre eine äußerst kurzsichtige Schlussfolgerung, die der Komplexität eines lösungsorientierten Ansatzes nicht gerecht wird. Nötig sind vor allem umfangreiche Investitionen in Diplomatie, Friedensförderung, humanitäre Hilfe und Entwicklungszusammenarbeit, deren komplementäre Aufgaben besonders in fragilen Kontexten deutlich werden.

Dabei sollte die Stärkung menschlicher und gesellschaftlicher Resilienz als grundlegendes Element der Konfliktverhütung und Konfliktbewältigung in den Mittelpunkt gerückt werden. Gerade hier kann die Entwicklungszusammenarbeit mit langfristigen Partnerschaften und Zielen, die vor allem die strukturellen Ursachen und Triebkräfte von Konflikten in den Blick nehmen, ihren Wert als wichtiges Instrument internationaler Politik unter Beweis stellen. Ein stärkerer Fokus der EZ auf zivile Konfliktprävention und Friedensförderung kann Vertreibung und dem Verlust von Lebensgrundlagen entgegenwirken. Dies kann dazu beitragen, dass humanitäre Bedarfe gar nicht erst entstehen. Das aktuelle Auseinanderdriften der Investitionen für Verteidigung und Entwicklung unterstreicht die Notwendigkeit, ausgewogene strategische Ansätze in der Entwicklungs-, Außen- und Sicherheitspolitik zu finden. Die weltweiten Militärausgaben übersteigen inzwischen das Zehnfache der gesamten öffentlichen Mittel für Entwicklungszusammenarbeit.63 Auch spiegelt die internationale Entwicklungsfinanzierung weder die friedenssichernde Relevanz der EZ noch den wachsenden Bedarf an Konfliktbearbeitung wider. So fielen die ODA-Mittel für die Friedensförderung und Konfliktprävention in besonders fragilen Regionen zuletzt (2023) auf den zweitniedrigsten Stand seit zwei Jahrzehnten bzw. verharrten, wenn ausschließlich Konfliktprävention betrachtet wird, auf einem rekordverdächtig niedrigen Niveau.64 

Flächendiagramm zur Entwicklung der Häufigkeit sechs schwerer Kinderrechtsverletzungen in bewaffneten Konflikten
Sechs schwere Kinderrechtsverletzungen in bewaffneten Konflikten – Quelle: Jahresberichte des UN Office of the SRSG for Children and Armed Conflict, 2020-2024. © Welthungerhilfe

Deutschland hat sich in den vergangenen Jahren sowohl finanziell als auch strategisch im Bereich „Friedensengagement“ gut positioniert und hat sogar das Potenzial, international eine Führungsrolle zu übernehmen. Bislang gehört es mit Abstand zu den größten Gebern für Friedensfinanzierung im OECD-Entwicklungsausschuss.65 Der allgemeine Rückgang der Mittel für Frieden und Entwicklung in besonders fragilen Ländern führt dazu, dass die Finanzierung wichtiger Aktivitäten zur Stärkung der Resilienz von wenigen Akteuren abhängt, was zusätzliche Risiken für eine langfristige und vorhersehbare Finanzierung mit sich bringt. Deutschland sollte daher prüfen, ob es Kernprozesse, Finanzierungslinien oder (geografische) Kontexte gibt, in denen es sich mit größtmöglicher Wirkung engagieren kann und kurzfristig einspringt, um weitere Kürzungen etwa durch den Rückzug der USA abzufedern. Mittelfristig sollte Deutschland im Kreis der alten und neuen Geberländer für eine ausgewogenere Aufteilung der Mittel zwischen humanitärer Hilfe, Entwicklungszusammenarbeit und Friedensförderung in Krisenkontexten werben.

Trotz des Bekenntnisses zu einer integrativen Friedenspolitik mangelt es in der deutschen Politik häufig an Kohärenz zwischen friedensbildender, konfliktpräventiver Politik und anderen Regierungsmaßnahmen. Ein Beispiel hierfür sind deutsche Rüstungsexporte an Staaten, die direkt an bewaffneten Konflikten beteiligt sind und schwere Menschenrechtsverletzungen begehen. Solche Waffenexporte verschärfen nicht nur Konflikte, sondern verletzen auch rechtsverbindliche völkerrechtliche Verträge wie den Waffenhandelsvertrag (Artikel 6 und 7) sowie den Gemeinsamen Standpunkt der EU zu Rüstungsexporten (Artikel 2).70,71 

Für die internationale Zusammenarbeitim Bereich des Friedensengagements gibt es inzwischen eine Vielzahl relevanter Strategien, die stärker auf Kohärenz, Wirksamkeit und effiziente Mittelverwendung achten und konsequent umgesetzt werden sollten. So heißt es in der übergreifenden Nationalen Sicherheitsstrategie 2023: „Die Bundesregierung wird ihr Engagement in einem integrierten Ansatz der internationalen Krisenprävention, Stabilisierung, Friedensförderung, humanitären Hilfe und Entwicklungszusammenarbeit weiter verstärken“.66 Die Strategie des Auswärtigen Amts zur humanitären Hilfe im Ausland (2024)67 knüpft hier an und enthält eine Reihe von wichtigen Impulsen, die der Resilienzstärkung und Konfliktprävention dienen können. Dazu gehört die enge Verzahnung von Entwicklungszusammenarbeit, humanitärer Hilfe und Friedensförderung durch gemeinsame Analysen, abgestimmte Planung und koordinierte Umsetzung (Humanitarian-Development-Peace-Nexus). Humanitäre Hilfe soll, wie zuvor beschrieben, zudem vorausschauend sein, Menschen in Not und vulnerable Gruppen erreichen, möglichst lokal geleistet werden und die Beteiligung der betroffenen Bevölkerung ermöglichen.

Ebenfalls vom Auswärtigen Amt stammen das außen- und sicherheitspolitische Konzept für ein integriertes Friedensengagement („Stabilisierung gestalten“) von 202268 und die Leitlinien zur zivilen Konfliktbearbeitung („Krisen verhindern, Konflikte bewältigen, Frieden fördern“) von 201769 (siehe auch Kompass 2024, Seite 15). Leider hat die Ampelregierung den begonnenen Überarbeitungsprozess der Leitlinien nicht abgeschlossen, sodass ihr Status aktuell unklar ist. Die Leitlinien stellen jedoch eine wichtige Richtschnur für das Handeln der Bundesregierung dar und sind heute bedeutsamer denn je. Das BMZ wiederum hat mit der Strategie der strukturbildenden Übergangshilfe (2020) einen Rahmen geschaffen, um auf zunehmende Krisen wie gewaltsame Konflikte besser reagieren zu können und Menschen zu befähigen, solche Krisen eigenständig zu bewältigen und wiederkehrende Belastungen durch strukturelle Veränderungen nachhaltig zu überwinden.

Obwohl offensichtlich ist, welche Bedeutung die Stärkung von Resilienz und die Konfliktprävention gerade für Kinder und Jugendliche haben, ist diese Bevölkerungsgruppe in vielen der oben genannten Strategien deutlich unterrepräsentiert. Hier sollte die neue Bundesregierung nachfassen und ein ressortübergreifendes Konzept für kinder- und jugendrelevante Maßnahmen der internationalen Zusammenarbeit erarbeiten, das insbesondere die Sensibilität für die Belange von Kindern und Jugendliche im Konfliktkontext erhöht. Darüber hinaus sollte sie ihr politisches Gewicht einbringen, um eine dringend notwendige internationale Initiative zum Schutz der Rechte von Kindern in bewaffneten Konflikten auf den Weg zu bringen, und dabei auf nationaler Ebene selbst mit gutem Beispiel vorangehen. Zentrale Anliegen wären hierbei die Stärkung des humanitären Schutzes von Kindern, insbesondere durch umfassende Programme zur frühkindlichen Entwicklung inklusive Gesundheitsversorgung und Ernährung, die Umsetzung der zwischenstaatlichen Vereinbarung zum Schutz von Bildungseinrichtungen in bewaffneten Konflikten („Safe Schools Declaration“), die Ausweitung der Investitionen für Bildung in Krisensituationen und für Friedenserziehung, die Schaffung von (beruflichen) Zukunftsperspektiven, Beteiligungsmöglichkeiten von Kindern und Jugendlichen an friedensbildenden Maßnahmen sowie die Bekämpfung der Straflosigkeit von Kinderrechtsverletzungen in bewaffneten Konflikten. 

Ein positives Beispiel, wie Deutschland konkret Wege schaffen kann, um die von Konflikten betroffenen Kinder zu unterstützen, sind die Beiträge zum Globalen Fonds für Bildung in Notsituationen und Langzeitkrisen („Education Cannot Wait“). Bis April 2024 hat Deutschland 366 Millionen US-Dollar zu dem Fonds beigetragen und ist damit der größte Geber. Angesichts der Zunahme gewaltsamer Konfliktewerden in Zukunft deutlich mehr Investitionen in die Stärkung der Resilienz von Menschen in fragilen Kontexten notwendig sein. Genauso wichtig sind Investitionen in Konfliktprävention und Friedensförderung – auch, damit sich gefährdete Gebiete nicht zu fragilen Kontexten entwickeln. Hier stimmen jedoch weder die strategischen Schwerpunktsetzungen im Koalitionsvertrag optimistisch noch die Aussichten auf längerfristige finanzielle Planungssicherheit, wenn der Haushaltsentwurf 2025 der alten Bundesregierung zugrunde gelegt wird. Letzterer sah neben massiven Einschnitten bei der humanitären Hilfe auch tiefgreifende Kürzungen bei den Titeln „Krisenprävention, Stabilisierung und Friedensförderung“ und „Krisenbewältigung und Wiederaufbau, Infrastruktur“ vor – also bei den Töpfen, die maßgeblich zur Umsetzung der oben genannten Strategien beitragen. Wenn die neue Bundesregierung nun einerseits verspricht, „auch in Zukunft eine ausreichende Finanzierung der humanitären Hilfe und der Krisenprävention sicherzustellen“, gleichzeitig aber die ODA-Quote senkt, ist die Gefahr groß, dass sie den Negativtrend in der langfristigen Entwicklungszusammenarbeit für den Frieden weiter vorantreibt.

Im Koalitionsvertrag wird hervorgehoben, dass ein ambitioniertes Post-Agenda-2030-Rahmenwerk notwendig ist. Es ist richtig und wichtig, die Weichen für die Zeit nach 2030 zu stellen. Menschen in Kriegs- und Konfliktsituationen brauchen aber schon heute eine stärkere und gezielte Unterstützung durch die internationale Gemeinschaft. Das Nachhaltigkeitsziel 16 („Friedliche und inklusive Gesellschaften für eine nachhaltige Entwicklung fördern“) ist grundlegend für eine nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung – in den fragilen Staaten selbst, aber auch für Deutschland in der Welt.

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Endnoten 23-30

23 IntegrityNext (2025): Zwei Jahre deutsches Lieferkettengesetz. Erkenntnisse, Fazit und Ausblick. Verfügbar unter: https://www.integritynext.com/files/content/Resources/White%20 Paper/pdf/whitepaper-lksg-studie-2025.pdf.

24 Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (2023): Ein Jahr LkSG: BAFA zieht positive Bilanz. Verfügbar unter: https://www.bafa.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/Lieferketten/2023_21_1_jahr_lksg_-_bafa_zieht_positive_bilanz.html.

25 Sassenhagen, N. et al. (2023): Feministische Entwicklungspolitik: Was denkt die Bevölkerung? Ergebnisse einer repräsentativen Umfrage. DEval Policy Brief 2/2023. Verfügbar unter: https://www.deval.org/de/publikationen/policy-brief-feministische-entwicklungspolitik-was-denkt-die-bevoelkerung.

26 OECD (2025): States of Fragility Report 2025. Verfügbar unter: https://doi.org/10.1787/81982370-en.

27 Hövelmann, Sonja und Südhoff, Ralf (2023): Principled payer, but purposeful player? Internationale Wahrnehmungen deutscher humanitärer Hilfe und die Folgen für Deutschlands Strategiefähigkeit. Centre for Humanitarian Action. Verfügbar unter: https://www.chaberlin.org/publications/principled-payer-but-purpose-fulplayer.

28 Auswärtiges Amt (2024): Strategie des Auswärtigen Amts zur humanitären Hilfe im Ausland. Verfügbar unter: https://www.auswaertiges-amt.de/resource/blob/2672932/fef4c5f5a3e45433d68287e91e67f582/2024-strategie-huhi-data.pdf.

29 United Nations (2023): The Sustainable Development Goals Report. Special edition. Verfügbar unter: https://unstats.un.org/sdgs/report/2023/The-Sustainable-Development-Goals-Report-2023.pdf.

30 FAO, IFAD, UNICEF, WFP und WHO (2024): The state of food security and nutrition in the world 2024: financing to end hunger, food insecurity and malnutrition in all its forms. Verfügbar unter: https://openknowledge.fao.org/server/api/core/bitstreams/d5be2ffc-f191-411c-9fee-bb737411576d/content.

Endnoten 31-39

31 Schneider, Sebastian H. et al. (2024): Meinungsmonitor Entwicklungspolitik 2024. Öffentliche Unterstützung und Kritik im Kontext multipler Krisen und neuer Leitbilder. Deutsches Evaluierungsinstitut der Entwicklungszusammenarbeit (DEval). Verfügbar unter: https://www.deval.org/fileadmin/Redaktion/PDF/05-Publikationen/Berichte/2024_Memo_4/DE-val_Memo2024_Web.pdf.

32 Repräsentative Studie von Pollytix für Terre des Hommes (im Druck).

33 Repräsentative Studie von Pollytix für Terre des Hommes (im Druck).

34 Wencker, Thomas (2022): Die Verteilung von Mitteln für die deutsche öffentliche Entwicklungszusammenarbeit: Allokationsstudie zur bilateralen staatlichen Entwicklungszusammenarbeit aus Haushaltsmitteln. Deutsches Evaluierungsinstitut der Entwicklungszusammenarbeit (DEval). Verfügbar unter: https://www.deval.org/fileadmin/Redaktion/PDF/05-Publikatio-nen/Berichte/2022_Allokation/2022_DEval_Al-lokationsstudie_web.pdf.

35 Brozus, Lars et al. (2025): Verlässliche Partnerschaften in der internationalen Politik. Deutschlands Partner, Partner Deutschland. SWP-Studie 8. Verfügbar unter: https://www.swp-berlin.org/publications/products/studien/2025S08_verlaesslichkeit_partnerschaften.pdf.

36 Paulo, Sebastian et al. (2017): Thematische Allokation von Entwicklungszusammenarbeit: Wo liegen die Vor- und die Nachteile? Analysen und Stellungnahmen, 14/2017. Deutsches Institut für Entwicklungspolitik (DIE). Verfügbar unter: www.idos-research.de/uploads/media/AuS_14.2017.pdf.

37 OECD (2019): OECD Development Co-operation Peer Reviews: Norway 2019. Verfügbar unter: https://www.oecd.org/en/publications/oecd-development-co-operation-peer-reviews-norway-2019_75084277-en.html.

38 Hoffmann, Harry Konrad und Schindler, Jörg (2024): Die politische Steuerung der Sonderinitiative „Eine Welt ohne Hunger“ – und was wir daraus lernen können. Fachjournal Welternährung 04/2024. Deutsche Welthungerhilfe. Verfügbar unter: https://www.welthungerhilfe.de/welternaehrung/rubriken/agrarernaehrungs-politik/studie-prueft-sonderinitiative-welt-ohne-hunger.

39 Paulo, Sebastian et al. (2017): Thematische Allokation von Entwicklungszusammenarbeit: Wo liegen die Vor- und die Nachteile? Analysen und Stellungnahmen, 14/2017. Deutsches Institut für Entwicklungspolitik (DIE). Verfügbar unter: https://www.idos-research.de/uploads/media/AuS_14.2017.pdf.

Endnoten 40-49

40 Lay, Jann (2025): Kein Rückbau, kein „Weiter so“: eine neue starke Entwicklungspolitik. GIGA Focus Afrika, Nummer 2/2025. German Institute for Global and Area Studies. Verfügbar unter: https://www.giga-hamburg.de/de/publikationen/giga-focus/kein-rueckbau-kein-weiter-so-eine-neue-starke-entwicklungspolitik.

41 Südhoff, Ralf (2025): Die Mär vom Topgeber Deutschland. Centre for Humanitarian Action (CHA). Verfügbar unter: https://www.chaberlin.org/blog/die-maer-vom-topgeber-deutschland.

42 Egeland, Jan und Msuya, Joyce (2024): A simplified and more efficient humanitarian system. OCHA. Verfügbar unter: https://www.unocha.org/publications/report/world/simplified-and-more-efficient-humanitarian-system.

43 OCHA (2025): The humanitarian reset. Message from Emergency Relief Coordinator Tom Fletcher to the humanitarian community. Verfügbar unter: https://www.unocha.org/news/humanitarian-reset-0.

44 Civicus (2024): Global findings 2024 – Civicus Monitor. People power under attack 2024. Verfügbar unter: https://monitor.civicus.org/globalfindings_2024.

45 GAHP: Policy Basket. Verfügbar unter: https://globalallianceagainsthungerandpoverty.org/policy-basket (letzter Zugriff: 28.05.2025).

46 GAHP: Foundational documents. Verfügbar unter: https://globalallianceagainsthungerandpoverty.org/wp-content/uploads/2024/10/Global-Alliance-Foundational-Documents.pdf

47 Deutsche Welthungerhilfe und Terre des Hommes (2024): Kompass 2024 – Zur Wirklichkeit der deutschen Entwicklungszusammenarbeit. Verfügbar unter: https://www.welthungerhilfe.de/unsere-arbeit/themen/globale-gerechtigkeit/kompass.

48 GAHP: Global Food and Nutrition Security Dashboard. Verfügbar unter: https://globalallianceagainsthungerandpoverty.org/resources/#Global_hunger_and_poverty_dashboard (letzter Zugriff: 28.05.2025).

49 Hilbrich, Sören und Schwab, Jakob (2018): Towards a more accountable G20? Accountability mechanisms of the G20 and the new challenges posed to them by the 2030 Agenda. DIE Discussion Paper 13/2018. Verfügbar unter: https://www.idos-research.de/discussion-paper/article/towards-a-more-accountable-g20-accountability-mechanisms-of-the-g20-and-the-new-challenges-posed-to-them-by-the-2030-agenda.

Endnoten 50-63

51 Tadesse, Getaw et al (2024): Advancing the climate and bioeconomy agenda in Africa for resilient and sustainable agrifood systems. ReSAKSS 2024 Annual Trends and Outlook Report. AKADEMIYA2063 and International Food Policy Research Institute (IFPRI). Verfügbar unter: https://www.resakss.org/sites/default/files/ReSAKSS_AW_ATOR_2024_Full%20Report_web.pdf.

52 Vision of Humanity (2024): Global Peace Index. Highest number of countries engaged in conflict since World War II. Verfügbar unter: https://www.visionofhumanity.org/highest-number-of-countries-engaged-in-conflict-since-world-war-ii.

53 Mishra, Vibhu (2025): Civilians „trapped and terrorised“: UN sounds alarm over collapse of critical protections. UN News. Verfügbar unter: https://news.un.org/en/story/2025/05/1163601

54 Nach Definition des Uppsala Conflict Data Program, UCDP; siehe: https://ucdp.uu.se.

55 UNDP und OPHI (2024): Global Multidimensional Poverty Index 2024. Poverty and Conflict. Verfügbar unter: https://hdr.undp.org/system/files/documents/hdp-document/mpire-port2024en.pdf.

56 Rustad, Siri Aas (2024): Conflict Trends: A Global Overview, 1946–2023. PRIO Paper. Peace Research Institute Oslo. Verfügbar unter: https://www.prio.org/publications/14006.

57 OCHA (2025): Key facts and figures for the Sudan crisis (as of 7 March 2025). ReliefWeb. Verfügbar unter: https://reliefweb.int/report/sudan/key-facts-and-figures-sudan-crisis-7-march-2025.

58 Maihack, Henrick (2024): Wut im Bauch. IPG-Journal, Friedrich-Ebert-Stiftung. Verfügbar unter: https://www.ipg-journal.de/regionen/afrika/artikel/wut-im-bauch-7701.

59 Chavisso, Estêvão (2025): A bloody earthquake in Mozambique is another sign of the crumbling of the old order in Africa. The Guardian, 6. Februar 2025. Verfügbar unter: https://www.theguardian.com/commentisfree/2025/feb/06/mozambique-africa-protests-violence-young-voters.

60 Afrobarometer (2024): African insigths 2024: Democracy at risk – the people’s perspective. Verfügbar unter: https://www.afrobarometer.org/feature/flagship-report.

61 OECD (2025): States of Fragility Report 2025. Verfügbar unter: https://doi.org/10.1787/81982370-en.

62 United Nations General Assembly (2025): Report of the Special Representative of the Secretary-General for Children and Armed Conflict. Verfügbar unter: https://docs.un.org/en/A/HRC/58/18. Jahresbericht des UN Office of the SRSG for Children and Armed Conflict von 2024.

63 Stockholm International Peace Research Institute (2025): Unprecedented rise in global military expenditure as European and Middle East spending surges. Verfügbar unter: https://www.sipri.org/media/press-release/2025/unprecedented-rise-global-military-expenditure-european-and-middle-east-spending-surges.

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