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Entwicklungspolitische Empfehlungen an die Bundesregierung
Die Welthungerhilfe und Terre des Hommes formulieren entwicklungspolitische Empfehlungen an die deutsche Bundesregierung.
Dieser Artikel ist Teil des Berichts Kompass 2026, der von der Welthungerhilfe und Terre des Hommes herausgegeben wird.
Unsere Forderungen
1. Reformprozess systemischer und partnerschaftlicher gestalten
2. Demokratische Teilhabe auf allen Ebenen ermöglichen
3. Kooperationen mit der Wirtschaft an klaren Regeln und internationalen Vereinbarungen ausrichten
4. Mehr Verantwortung in der humanitären Hilfe übernehmen
5. Entwicklungsfinanzierung bedarfs- und wirkungsorientiert gestalten
1. Reformprozess systemischer und partnerschaftlicher gestalten
- Der Reformprozess in der deutschen Entwicklungspolitik sollte dazu führen, dass langfristige, systemtransformierende Ansätze in Strategien verankert werden, die gemeinsam mit Partnerländern und lokalen Akteuren entwickelt und umgesetzt werden. Diese Strategien sollten Ziele wie nachhaltige und resiliente Ernährungssysteme, den Schutz natürlicher Ressourcen, wirtschaftliche Entwicklung, funktionierende Governance-Strukturen und Teilhabe, Gesundheit, Wasser, Sanitärversorgung und Hygiene (WASH), soziale Sicherung und den Schutz zivilgesellschaftlicher Räume zusammendenken.
- Der Reformplan des BMZ sollte durch ein verbindliches Wirkungsmodell ergänzt werden, das die vier übergeordneten Ziele miteinander verknüpft, ihre Wechselwirkungen transparent macht und durch messbare Indikatoren, konkrete Finanzierungsziele sowie verbindliche Mittelzusagen unterlegt wird. Für die Umsetzung braucht es ressortübergreifende Steuerungs- und Entscheidungsstrukturen, flexible, mehrjährige Budgets sowie eine stärkere Berücksichtigung von lokalen Akteuren und von Konsortien.
- Die deutsche Entwicklungszusammenarbeit muss nationale und regionale Entwicklungsstrategien stärken, insbesondere dort, wo diese zum Erreichen der globalen Nachhaltigkeitsziele beitragen. Gleichzeitig muss die Bundesregierung die Entwicklung einer ambitionierten Post-2030-Agenda gezielt vorantreiben. Die Ausrichtung der Entwicklungszusammenarbeit an politischen und wirtschaftlichen Interessen Deutschlands darf diesen Bestrebungen nicht entgegenwirken.
2. Demokratische Teilhabe auf allen Ebenen ermöglichen
- Das BMZ sollte die im Wirtschafts-Aktionsplan vorgesehene frühzeitige Beteiligung wirtschaftlicher Akteure um verbindliche Beteiligungsformate für zivilgesellschaftliche sowie kinder- und jugendpolitische Akteure ergänzen. Ihre Perspektiven sollten systematisch in Regierungsverhandlungen, Ländergespräche und Reformprozesse einfließen. Die geplante Nord-Süd-Kommission muss mit einem sichtbaren zivilgesellschaftlichen und Kinder- und Jugend-Mandat ausgestattet sein.
- Angesichts politischer Umbrüche und autokratischer Tendenzen sollten Strategien zur Förderung demokratischer und zivilgesellschaftlicher Kräfte gestärkt werden, unter anderem durch den Schutz digitaler Räume und den Schutz vor Desinformation. Bildung, Empowerment und Beteiligung von Kindern und Jugendlichen sollten wesentliche Bestandteile von Strategien zum Schutz der Menschenrechte sowie zur Stärkung demokratischer und zivilgesellschaftlicher Handlungsräume durch Entwicklungszusammenarbeit sein.
- Der angekündigte Schwerpunkt des BMZ auf Kinder und Jugendliche muss ressortübergreifend und partnerschaftlich mit den Ländern des sogenannten globalen Südens umgesetzt werden.
3. Kooperationen mit der Wirtschaft an klaren Regeln und internationalen Vereinbarungen ausrichten
- Kooperationen mit der Wirtschaft in Deutschland und in den Partnerländern müssen entwicklungspolitischen Kriterien, verbindlichen umwelt- und menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten und den Entwicklungsstrategien der Partnerländer unterliegen. Sie sollten nachweislich zur nachhaltigen Entwicklung vor Ort beitragen – durch faire, sichere und formale Ausbildungs- und Beschäftigungsmöglichkeiten, insbesondere für junge Menschen, sowie durch eine Erhöhung der lokalen Wertschöpfung.
- Entwicklungspolitische Kooperationen mit Unternehmen müssen transparent, rechenschaftspflichtig und an verbindliche Wirkungskriterien gebunden sein. Durch Leistungskriterien sollte beispielsweise nachgewiesen werden, dass Jugendarbeitslosigkeit reduziert wird.
- Das BMZ sollte die Investitionen in multilaterale Initiativen wie „Global Partnership for Education“ und „Education Cannot Wait“ nach 2026 auf hohem Niveau fortführen und mit seiner wirtschaftlichen Zusammenarbeit verknüpfen.
4. Mehr Verantwortung in der humanitären Hilfe übernehmen
- Die Bundesregierung sollte diplomatische Kanäle nutzen, um die humanitären Prinzipien zu schützen und die politische Instrumentalisierung der humanitären Hilfe zu vermeiden. Zudem muss sie sich konsequenter für die Einhaltung des humanitären Völkerrechts einsetzen. Dazu zählt auch, Verstöße gegen das Völkerrecht in UN-Foren systematisch anzusprechen und den humanitären Zugang in Krisengebieten einzufordern.
- Deutschland sollte seinen Einfluss nutzen, um die Reformagenda für ein zukunftsfähiges humanitäres System aktiv mitzugestalten. Humanitäre Hilfe muss bedarfsorientiert, neutral und unabhängig sein und darf nicht sicherheits-, migrations- oder geopolitischen Interessen untergeordnet werden.
- Die Umstrukturierung im Auswärtigen Amt darf nicht dazu führen, dass die humanitäre Hilfe an Priorität verliert. Die neue Abteilung „Globale Ordnung“ muss die humanitäre Hilfe strukturell aufwerten. Zugleich sollte der Fokus wieder stärker auf vergessene Krisen gelegt werden.
- Die Bundesregierung muss humanitäre Hilfe bedarfsgerecht finanzieren und hierfür jährlich mindestens 2,8 Milliarden Euro bereitstellen. Das Auswärtige Amt sollte dabei zehn Prozent seines Budgets für vorausschauende humanitäre Hilfe vorsehen.
- Die Bundesregierung muss den HDP-Nexus stärken und darauf hinwirken, dass humanitäre, entwicklungs- und friedenspolitische Ansätze besser miteinander verzahnt werden. Dafür braucht es mehrjährige Finanzierung, eine ressortübergreifende Zielentwicklung und die konsequente Einbindung und Stärkung lokaler Akteure.
5. Entwicklungsfinanzierung bedarfs- und wirkungsorientiert gestalten
- Deutschland sollte an der Verpflichtung festhalten, 0,2 Prozent seines Bruttonationaleinkommens für die ökonomisch schwächsten Länder (LDCs) aufzuwenden. Darüber hinaus muss Deutschland eine konstruktive Rolle dabei spielen, finanzielle Verpflichtungen im Nachfolgeabkommen der Agenda 2030 zu verankern.
- Für mehr Wirksamkeit und Kosteneffizienz in der Entwicklungszusammenarbeit sollten zivilgesellschaftlichen Organisationen größere Gestaltungsmöglichkeiten erhalten. Hierfür werden trägeroffene Finanzierungsinstrumente benötigt, die eine Auswahl von Vorhaben unabhängig von der Art der Organisation, sondern auf Grundlage ihres Beitrags zur Zielerreichung und ihrer Wirtschaftlichkeit ermöglichen.
- Die Bundesregierung sollte Ernährungssicherheit und das Recht auf angemessene Nahrung als verbindliches und strategisches Ziel der deutschen Entwicklungspolitik festschreiben und finanziell untermauern. Die bilaterale Finanzierung für Ernährungssicherheit sollte auch außerhalb Afrikas, insbesondere in fragilen und von Krisen betroffenen Ländern, aufrechterhalten werden.
- Gerade bei knappen Haushaltsmitteln muss die Finanzierung transformativer Maßnahmen gesichert bleiben. Die „Sonderinitiative Transformation der Agrar- und Ernährungssysteme“ (SI AGER) sollte in ihrer verstetigten Form weiterhin neben bilateralen und multilateralen Trägern auch von zivilgesellschaftlichen Trägern umgesetzt und mindestens mit Mitteln auf bisherigem Niveau ausgestattet werden.