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  • Entwicklungspolitik & Agenda 2030
  • 12/2021
  • Mathias Mogge

Ampel-Koalition: Noch mehr Fortschritt wagen!

Globale Ernährungssicherheit geht alle Ressorts der neuen Regierung etwas an. Zu einer ganzheitlichen Bekämpfung von Hunger mahnt Mathias Mogge, Generalsekretär der Welthungerhilfe und Co-Vorsitzender von VENRO.

Collage: Vereidigungen des Kabinett der neuen Ampel-Koalition.
Das Kabinett der neuen Ampel-Koalition in einer Collage der Vereidigungen im Deutschen Bundestag am 8. Dezember 2021. © Deutscher Bundestag / Tobias Koch

Die Agenda 2030 und die mit ihr verbundenen nachhaltigen Entwicklungsziele (SDGs) sind laut Koalitionsvertrag der Ampelparteien wie bei der Vorgängerregierung „Richtschnur“ der Politik der Bundesregierung. Da nur noch acht Jahre bis 2030 verbleiben und die Welt bei der Erfüllung einiger SDGs weit zurück liegt, bedarf es erheblicher Anstrengungen der neuen Bundesregierung, ihren Teil zur Umsetzung beizutragen.

Zunächst einmal: Der Erhalt des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) ist eine wichtige und auch zukunftsweisende Entscheidung der neuen Koalition. Die Perspektive des Globalen Südens gehört auch an den Kabinettstisch der Bundesregierung, nicht nur die eigenen außenpolitischen und -wirtschaftlichen Interessen. Die Südperspektive kann ein deutlicher Verstärker zur Umsetzung der SDGs sein. 

Im Koalitionsvertrag werden die Bekämpfung von Hunger und die Erreichung von Ernährungssicherheit recht prominent genannt. Auch der Ansatz, den Kampf gegen Hunger und Armut mit dem Einsatz für Klimagerechtigkeit, Biodiversität und für eine sozial-ökologische Wende zu verbinden, ist der richtige. Der Hunger in der Welt kann nur dann nachhaltig beendet werden, wenn seine komplexen Ursachen angegangen werden: die Folgen der Klimakrise, bewaffnete Konflikte und die Auswirkungen der Coronapandemie als unmittelbare Ursachen und sich verschärfende ökonomische und soziale Ungleichheiten als strukturelle Ursachen.

Eine künftige Hungerbekämpfung würde mehr Fortschritt wagen, wenn sie der Komplexität von Ernährungssystemen Rechnung tragen und einen systemischen Ansatz verfolgen würde ­– das heißt, Ursachen nicht isoliert zu betrachten. Bisher werden Ernährungssysteme im Koalitionsvertrag „nur“ als Teil des Zentralen Forschungsfelds zwei – „Klima, Klimafolgen, Biodiversität, Nachhaltigkeit, Erdsystem und entsprechende Anpassungsstrategien, sowie nachhaltiges Landwirtschafts- und Ernährungssystem“ genannt (S. 19). Dabei darf es nicht bleiben.

Stärker als bisher muss die Politik des BMZ abgestimmt sein mit anderen Ressorts, um zu verhindern, dass sich Politiken in anderen Bereichen negativ auf Menschen im Globalen Süden auswirken, insbesondere auf ihre Ernährungssicherheit. Der Staatssekretärsausschusses für nachhaltige Entwicklung hat am 13. Juli 2020 bereits wichtige Beschlüsse für die Gestaltung nachhaltiger Ernährungssysteme vorgelegt. Diese sollten von der neuen Bundesregierung dringend umgesetzt werden.

Menschenrecht auf Nahrung wahren

Die notwendige Transformation muss von einem Menschenrechtsansatz untermauert sein. Das Menschenrecht auf Nahrung muss ins Zentrum der künftigen Politik für Ernährungssicherheit gerückt werden. Wir vermissen im Koalitionsvertrag den Bezug dazu. Wenn sich die Koalitionäre zu „Frieden, Freiheit, Menschenrechten […]“ (S. 9) bekennen, wäre es nur folgerichtig, sich ebenso dafür einzusetzen, dass völkerrechtliche Instrumente wie die UN-Leitlinien zum Recht auf Nahrung in nationale Gesetze, Politiken und Programme in Deutschland, global und in den Partnerländern der Entwicklungszusammenarbeit einfließen.

Ein klarer Akzent im Koalitionsvertrag ist die Passage zu sozialen Sicherungssystemen – nämlich durch das Ziel, einen Global Fund for Social Protection (S.151) zu schaffen. Das begrüßen wir ausdrücklich, denn spätestens im Zuge der Coronapandemie wurde deutlich, wie ausschlaggebend diese Systeme für die Bekämpfung von Hunger und Armut sind – gerade, wenn unverschuldet Einkommen wegfallen.

Unsere große Sorge gilt den Auswirkungen der Coronapandemie auf die bereits hohen Hungerzahlen in den letzten 20 Monaten. Laut dem Global Report on Food Crises (1) befinden sich aktuell 161 Millionen Menschen in einer Ernährungskrise (IPC3) (2). Davon sind 35 Millionen sogar in einer Notfallsituation (IPC 4); das Welternährungsprogramm WFP geht in seinem Update vom September 2021 sogar von 41 Millionen aus. Dazu befinden sich mehr als eine halbe Millionen Menschen in einer Hungersnot (IPC 5, Äthiopien, Madagaskar, Südsudan und Jemen). In dem diesjährigen SOFI Report der FAO (The State of Food Security and Nutrition in the World) wurde berichtet, dass aktuell bis zu 811 Millionen Menschen hungern – und der diesjährige Welthungerindex prognostiziert, dass 47 Länder bei aktuellem Kurs auch bis 2030 kein niedriges Hungerniveau erreichen werden.

Diese Zahlen zeigen, wie wichtig es ist, den Kampf gegen den Hunger effektiver fortzusetzen. Die neue Bundesregierung sollte sich insbesondere dafür einsetzen, dass auch andere Geber diese Dringlichkeit erkennen und entsprechende Beiträge leisten.

Finanzierung sichern

Im Koalitionsvertrag finden wir erneut das Bekenntnis zu den internationalen finanziellen Verpflichtungen zur Entwicklungsfinanzierung, d.h.  0,7 Prozent des BNE insgesamt und 0,2 Prozent für die am wenigsten entwickelten Länder (LDCs) für die Entwicklungszusammenarbeit zur Verfügung zu stellen. Im Unterschied zur letzten Regierung werden diese Werte diesmal als Mindestmarke gesetzt. Allerdings soll es laut Vertrag nicht gesetzlich verankert werden. Fraglich bleibt somit, ob das für eine Umsetzung der Verpflichtungen reicht. Auch in der Vergangenheit wurde diese Zielmarke immer wieder ausgegeben, aber zuletzt vor allem durch die Anrechnung von Kosten für die Unterbringung von Geflüchteten in Deutschland erreicht. Wir erwarten, dass sich dieses Bekenntnis auch bereits in der mittelfristigen Finanzplanung des Bundes niederschlägt, und nicht erst nach „Kassenschluss“.

Porträt Mathias Mogge, Generalsekretär der Welthungerhilfe.

Wir erwarten, dass sich das Bekenntnis bereits in der mittelfristigen Finanzplanung niederschlägt, und nicht erst nach „Kassenschluss“.

Mathias Mogge, Generalsekretär Deutsche Welthungerhilfe

Vergeblich sucht man zudem eine Erläuterung dazu, wie die Ziele zur Ernährungssicherung finanziert werden sollen: Bereits für die Dekade 2020 bis 2030 wurde in der CERES 2030 Studie (3) errechnet, dass die Industriestaaten ihre Entwicklungshilfe für den Bereich Landwirtschaft und ländliche Entwicklung um 14 Milliarden US-Dollar im Jahr erhöhen müssten, um das G7-Ziel vom Gipfel 2015 in Elmau, nämlich 500 Millionen Menschen aus dem Hunger zu befreien, zu erreichen. Weder das Ziel noch die entsprechende Finanzierung findet man im Vertrag. Die Erwartungen hier sind besonders im Vorfeld der deutschen G7-Präsidentschaft im Jahr 2022 klar: Das finanzielle Engagement muss weiter gesteigert werden, und andere G7-Länder müssen nachziehen, um gemeinsam das notwendige Ausgabenniveau zu erreichen.

Wie auch schon im Koalitionsvertrag 2017 findet sich im Ampel-Vertrag die Formulierung, dass der Etat für Krisenprävention, Humanitäre Hilfe, AKBP (Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik) und Entwicklungszusammenarbeit im Maßstab 1:1 zum Etat des Verteidigungsressorts steigen soll (S. 150). Angesichts der Zunahme von Konflikten (von 2010-2020 Anstieg von 39 auf 56) und des steigenden Bedarfs für Humanitäre Hilfe fällt es schwer, sich über eine dadurch gesetzte „Mindestmarke“ für die Entwicklungszusammenarbeit (EZ) zu freuen. Insgesamt sollen drei Prozent des BNE für internationales Handeln zur Verfügung stehen. Dass Diplomatie und EZ an erster Stelle stehen und erst danach das Militär (S.144) ist sicher eine gute Reihenfolge.

Ressortarbeit besser koordinieren

Die geplante verstärkte Koordination zwischen allen Ressorts, die Ausgaben in den Bereichen „Außen, Sicherheit, Verteidigung, Entwicklung, Menschenrechte“ tätigen, wäre eine überfällige Verbesserung (S. 143). Doch bleibt abzuwarten, wie diese Koordination erfolgen soll. Leider ist diese von der Zivilgesellschaft immer wieder angemahnte größere Kohärenz allzu oft nicht angegangen worden. Erforderlich ist deshalb, dass auch andere Bereiche wie Wirtschafts-, Handels-, Sicherheits- und Landwirtschaftspolitik zumindest nicht den Zielsetzungen der Entwicklungspolitik widersprechen – oder sie unterlaufen.

Aufbruchstimmung findet sich leider auch nicht zum Thema Afrika. Der nicht unumstrittene G20-Compact with Africa soll weitergeführt werden wie bisher. Neben dem Compact entstand zwischen 2017 und 2019 ein Bündel an afrikapolitischen Initiativen, die nicht speziell im Koalitionsvertrag genannt werden – aber sicherlich weiterexistieren werden: aus dem BMZ 2017 der Marshallplan mit Afrika (Ziel: nachhaltige Entwicklung des afrikanischen Kontinents im Sinne der Agenda 2030), 2019 der Entwicklungsinvestitionsfonds AfricaConnect (Finanzierung deutscher Unternehmen in Afrika) und AfricaGrow (Finanzierung afrikanischer Unternehmen). Ebenfalls 2019 lancierte das BMZ die Sonderinitiative „Arbeit und Beschäftigung“. Inzwischen ist die Fülle von Initiativen unübersichtlich geworden. Die neue Bundesregierung sollte ihre Instrumente auf Effizienz und Effektivität überprüfen.

Ungeachtet des fehlenden Erfolgs beim Engagement in der Sahel-Region, soll dieses weitergeführt werden (S.156). Allermindestens sollte das bisherige Engagement – auch vor dem Hintergrund des gescheiterten Afghanistan-Ansatzes – kritisch überprüft wird. Insgesamt überraschen die Passagen mit vielen warmen Worten, die ein erstaunlich traditionelles und wenig modernes Afrika-Bild für eine Bundesregierung wiedergeben. Eine lang erwartete Ankündigung im Bereich der Kulturpolitik hätten wir gerne in der Entwicklungszusammenarbeit gesehen – nämlich den Absatz zur Auseinandersetzung mit dem kolonialen Erbe Deutschlands und dem geplanten „Sonderprogramm Globaler Süden“ (S. 125).

Partnerschaft vereinfachen

Die Bedeutung der Zivilgesellschaft wird an vielen Stellen des Vertrages erfreulich deutlich. Seit langem fordert die Zivilgesellschaft, die Vergabe- und Förderrichtlinien von BMZ und Auswärtigem Amt zu vereinfachen. Nun gibt es einen entsprechenden Satz im Koalitionsvertrag. Tatsächlich sind in den letzten Jahren die administrativen Voraussetzungen für die Antragsstellung und die Berichtspflichten immer komplexer geworden. Die Hilfsorganisationen müssen immer mehr Ressourcen aufbringen, um mit den Anforderungen Schritt zu halten. Es braucht hier endlich einen mutigen Wurf, der die Beantragung und Durchführung von Programmen vereinfacht und an die Realitäten anpasst. Dazu zählt auch eine Überprüfung der Förderzeiträume.

Die Humanitäre Hilfe ist zu einem wichtigen Instrument der deutschen Außenpolitik geworden. Die globale Bedeutung der Mittelaufwüchse der letzten Jahre findet auch Niederschlag im Koalitionsvertrag. Die Verankerung des Humanitarian-Development-Peace Nexus, des Grand Bargain zur weiteren Reform der Humanitären Hilfe und das Bekenntnis, die Lokalisierung weiter auszubauen, sind wichtige Verpflichtungen. Auch die Aufwertung des Amtes des/der Beauftragten der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und Humanitäre Hilfe ist ein richtiger Schritt. Es fehlt jedoch die Erwähnung einer vorausschauenden Humanitären Hilfe, die einen echten Paradigmenwechsel bedeuten könnte. Die Welthungerhilfe hat gemeinsam mit dem Deutschen Roten Kreuz hier Pionierarbeit geleistet und kann auf Erfolge verweisen.

Insgesamt hätten wir uns gewünscht, dass die Koalitionäre im Bereich Entwicklungszusammenarbeit und Humanitäre Hilfe noch etwas mehr Fortschritt gewagt hätten, etwa so wie in den Politikfeldern Klima, Migration und Integration oder in der Landwirtschaft. Vielleicht kann an der einen oder anderen Stelle die Praxis den Koalitionsvertrag noch verbessern. Viel hängt nun vom Gestaltungsspielraum und von der Durchsetzungskraft der neuen Ministerin ab.

Ein Portrait von Mathias Mogge, Generalsekretär der Welthungerhilfe.
Mathias Mogge Generalsekretär

Referenzen: 

(1) FSIN and Global Network Against Food Crises. 2021. Global Report on Food Crises 2021. Rome.

(2) IPC : Integrated Food Security Phase Classification:  Integrierte Klassifizierung der akuten Mangelernährung von 1 bis 5.

(3) Von Braun, J., Chichaibelu, B.B., Torero, M., Laborde Debucquet, D., & Smaller, C. (2020): Ending hunger by 2030 - Policy actions and costs. Bonn, Germany: Center for Development Research (ZEF). www.zef.de/fileadmin/downloads/SDG2_policybrief.pdf 

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