Zur Hauptnavigation springen Zur Suche springen Zum Seiteninhalt springen Zum Footer springen

  • Entwicklungspolitik & Agenda 2030
  • 09/2019
  • Marion Aberle
Schwerpunkt

Nachhaltigkeit als Staatsziel würde alle stärken, die für die Agenda 2030 arbeiten

Bald hat die Bundesregierung Halbzeitbilanz. Im Koalitionsvertrag ist die Agenda 2030 prominent verankert. Aber wie steht es um die Umsetzung der UN-Nachhaltigkeitsziele? Marlehn Thieme, Vorsitzende des Rates für Nachhaltige Entwicklung und seit diesem Jahr Präsidentin der Welthungerhilfe findet deutliche Worte.

Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Vorsitzende des Rats für Nachhaltige Entwicklung (RNE), Marlehn Thieme.
Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Vorsitzende des Rats für Nachhaltige Entwicklung (RNE), Marlehn Thieme, bei der Jahreskonferenz des RNE im Juni in Berlin. Merkel sagte eine Umsetzungsstrategie zur Agenda 2030 als Schwerpunkt der EU-Ratspräsidentschaft zu. © RNE

Frau Thieme, die Große Koalition hat die Agenda 2030 im Koalitionsvertrag als Maßstab ihres Regierungshandelns verankert. Wie schneidet sie bei der Umsetzung der Ziele von 2015 nach Ihrer Meinung bisher ab?

Die 17 Ziele für eine nachhaltige globale Entwicklung sind ein umfassender Auftrag, den die einzelnen Staaten der Weltgemeinschaft in ihrem Land aber auch in ihren bilateralen und internationalen Beziehungen umzusetzen haben. Im Unterschied zu den Millenniumsentwicklungszielen der Vereinten Nationen aus dem Jahr 2000 benennt die Agenda 2030 klare Zielvorgaben und Indikatoren für deren Zielerreichung bis zum Jahr 2030, und – was wesentlich ist – sie setzt auf Kohärenz und betont die Interdependenz der einzelnen Ziele.

In der Koalition haben wir im vergangenen Jahr zwei spannende Prozesse beobachtet, diese Kohärenz herzustellen: Die „Kohlekommission“ und das „Klimakabinett“. Beide Prozesse sind vorbildlich im Ansatz der gemeinsamen Lösungsfindung, über Parteien, Ministerien und Interessen hinweg. Aus beiden Prozessen haben sich noch keine Umsetzungsmaßnahmen oder konkrete Gesetze ergeben. Hier ist die Koalition trotz der Dringlichkeit zu zögerlich. Klimaschutz und Nachhaltigkeit müssen zusammen gedacht werden und ressortübergreifend angegangen werden. Ein erster Schritt muss daher die Verankerung von Nachhaltigkeit als Staatsziel im Grundgesetz sein.

Was gilt es bis zum Ende der Legislaturperiode zu erledigen?

Die oben benannten Prozesse müssten sich in Gesetzen und Umsetzungsmaßnahmen wiederspiegeln. Auch wenn gute Klimapolitik einer Vielzahl von Nachhaltigkeitszielen zuträglich ist, müssten neben der Energiewende und einer weiteren Reduzierung vom Kohlenstoffverbrauch noch zentrale Weichen gestellt werden. Diese sind: nachhaltiger Konsum, Bekämpfung von Ungleichheit, Flächen- und Artenschutz - und nicht zuletzt die Landwirtschaft. Angesichts des Zeitdrucks, müssen hier konkrete Maßnahmen beschlossen und das Erreichen einer Veränderung mit einem klaren Zieldatum versehen werden. Nur so können sich alle Interessensgruppen auf eine gemeinsame Anstrengung zur Transformation verpflichten.

Sie sind seit acht Monaten Präsidentin der Deutschen Welthungerhilfe und bereits seit 2012 Vorsitzende des Rates für Nachhaltige Entwicklung (RNE). Der Rat ist doch so etwas wie das Gewissen der Regierung, wo hat er denn nachgehalten?

Der Rat hat sich stark engagiert bei Themen wie Energiewende, Energieeffizienz, Nachhaltigkeit in der öffentlichen Beschaffung aber auch Themen wie Subventionspolitik und Recycling. Themen, die alle nicht nur eine Bedeutung im Inland haben, sondern der globalen Verantwortung der Agenda 2030 Rechnung tragen. Ihre Herausforderung besteht vor allem in einem vernetzten Denken und Handeln. Wir müssen unsere Denkweise ändern: Wir müssen raus aus dem Silo-Denken und wir müssen das Motto „lokal handeln und global denken“ in die Praxis umsetzen.

Unsere Flächen reichen nicht aus, um unseren Essens- und Güterkonsum zu decken. Um den deutschen und auch den europäischen ökologischen Fußabdruck zu reduzieren, müssen wir unser Konsumverhalten hinsichtlich Quantität und Qualität verändern. Gleichzeitig müssen wir auch mehr Mittel in Forschung und Entwicklung investieren, um fehlende Daten zu „Spillover“-Effekten besser einschätzen zu können, also wie sich unser Verhalten global auswirkt. Auch in der Produktion müssen wir geeignete Steuerungsinstrumente entwickeln, um Effizienz und Qualität auch in globalen Wertschöpfungsketten positiv zu verändern. Unternehmen sind Partner in der Transformation hin zu nachhaltigen Konsum- und Produktionsmustern, wir sollten sie vermehrt so wahrnehmen und auch darauf verpflichten, ihren Beitrag zu leisten und nachvollziehbar zu dokumentieren.

Wie weit gelingt uns dieses vernetzte Denken – und das Handeln?

Bereits 2018 hat der Peer Review – ein unabhängiger Blick auf die deutsche Nachhaltigkeitsstrategie – Deutschland ein negatives Zeugnis in der Klimapolitik ausgestellt. Gerade als Welthungerhilfe betonen wir stets den Zusammenhang zwischen Klimawandel und Hunger beziehungsweise Entwicklungschancen. Erst die Fridays-for-Future-Demonstrationen der Schülerinnen und Schüler haben erneut Druck erzeugt und die Politik wachgerüttelt. Nicht zuletzt haben die Wahlen zum Europaparlament gezeigt, dass die Bürgerinnen und Bürger eine ernsthaftere Klimapolitik wollen.

Poster zu den UN-Nachhaltigkeitszielen
Vor vier Jahren verabschiedete die Staatengemeinschaft die Agenda 2030 mit 17 Zielen für eine nachhaltige Entwicklung (SDG). Seitdem redet sie viel darüber aber investiert zu wenig in ihre Umsetzung. © UN / SDG Poster

Wie spielt das mit der Entwicklungspolitik und Außenwirtschaftspolitik zusammen?

Es bedeutet, wir brauchen klare Standards: Die Bundesregierung sollte beispielsweise keine Hermes-Kreditgarantien für Investitionen erteilen, die negative Klimafolgen haben. Und auch entwicklungspolitische Projekte müssen auf Klimafolgen hin abgeklopft werden. Gleichzeitig muss die Widerstandsfähigkeit der Partnerländer gegenüber Klimafolgen gestärkt werden. Außerdem sollte die Bundesregierung in ihren bilateralen und internationalen Beziehungen wo immer notwendig und möglich die Nachhaltigkeitsziele stärker verankern.

Eine effektive Architektur zur nachhaltigen Entwicklung könnte hier beispielsweise zum Standard für bi- und multilaterale Kooperation sein. Entwicklungsfinanzierung sollte konsequent an Nachhaltigkeit ausgerichtet werden. Die Bundesregierung sollte sich bei internationalen Organisationen wie Weltbank, Internationaler Währungsfonds (IWF), Asian Development Bank (ADB) etc. für die Emission von SDG Bonds einsetzen, die in punkto Transparenz, Korruptionsvorsorge sowie ökologischen und sozialen Standards Maßstäbe setzen.

Die staatliche Entwicklungszusammenarbeit sollte transparent hinsichtlich ihrer Wirkungen auf die Entwicklungsziele bewertet werden. Die ökologischen und sozialen Standards von Unternehmen und die Entwicklungsziele müssen in Einklang gebracht werden, um zügig Finanzierungsschübe für eine nachhaltige Entwicklung auszulösen, die wir dringend brauchen.

Gerade wurde nach vier Jahren die erste globale Berichterstattung vor dem Hochrangigen Politischen Forum für Nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen abgeschlossen. Auch hier könnte Deutschland Bilanz ziehen und ein ambitioniertes Arbeitsprogramm mit konkreten Maßnahmen und terminierten Zielen vorlegen, um ein Signal für eine ambitionierte Umsetzung der Entwicklungsziele in den nächsten vier Jahren zu legen. Immerhin verbleiben nur noch elf Jahre bis 2030, da muss mehr geschehen als die Ankündigung des nächsten freiwilligen Berichts in 2021.

Marlehn Thieme bei ihrer ersten Pressekonferenz als Präsidentin der Deutschen Welthungerhilfe zur Vorstellung des Jahresberichts 2018 in Berlin.
Marlehn Thieme bei ihrer ersten Pressekonferenz als Präsidentin der Deutschen Welthungerhilfe zur Vorstellung des Jahresberichts 2018 in Berlin. © Welthungerhilfe

Inwiefern kann die Bundesregierung als Mitglied im UN-Sicherheitsrat 2019 und 2020 etwas bewirken?

Sie sollte diese Chance nicht verstreichen lassen. Wir als Welthungerhilfe begrüßen sehr den Einsatz für die Resolution 1325 zur Stärkung und zum Schutz von Frauen in Konfliktregionen. Wir wünschen uns aber auch mehr Engagement für Konfliktprävention. Das ist Teil einer Politik gegen Hunger. Denn gerade fragile Staaten und die am wenigsten entwickelten Länder sind sehr häufig von Konflikten betroffen. Und die setzen wiederum die Hungerspirale in Gang. Ein entschiedeneres Eintreten für Konfliktprävention ist kosteneffektiver als jeglicher Militäreinsatz. Zugleich ermöglicht es wieder ein stärkeres Engagement in der Hungerbekämpfung.

Hunger soll weltweit bis 2030 überwunden werden. Stattdessen sehen wir eine gegenläufige Entwicklung. Leistet Deutschland hier genug?

Durch ihr Engagement vor Ort kennt die Welthungerhilfe die Probleme und Auswirkungen einer Politik, die noch immer die Armen und Hungernden unzureichend in den Blick nimmt. Wir sehen, dass Deutschland der Hungerbekämpfung einen hohen Stellenwert einräumt. Aber der Anteil der Entwicklungshilfe am Bruttonationaleinkommen geht zurück. Wir entfernen uns vom 0,7 Prozent-Ziel – dem sich die Staatengemeinschaft übrigens schon in den 1970er Jahren verschrieben hat! Und wir erleben auch, dass staatliche Entwicklungshilfe oft nicht ankommt, wo sie zur Hungerbekämpfung nötig ist: in den ärmsten Ländern und bei den am meisten Benachteiligten, darunter Kleinbauern und Frauen im ländlichen Raum. Also müssen die eigenen Programme dahingehend überdacht werden, dass sie die Schwächsten ins Zentrum rückt.

Marlehn Thieme bei einem Projektbesuch in Sierra Leone.
Marlehn Thieme bei einem Projektbesuch in Sierra Leone. Vor acht Monaten wurde sie von der Mitgliederversammlung der Welthungerhilfe zur Präsidentin gewählt. © Welthungerhilfe

Welche Handlungslücken sehen Sie konkret?

Als Welthungerhilfe ermahnen wir regelmäßig, entsprechend umzusteuern und auch auf internationaler Ebene diesen Fokus einzufordern. Überdies sind Konzepte der Bundesregierung, private Investoren für die Entwicklungszusammenarbeit zu gewinnen, kein geeignetes Mittel zur Hungerbekämpfung. Denn private Investitionen erreichen in der Regel nicht die Kleinbauern oder von Hunger Betroffenen. Diese sind nicht in der Lage, Kooperationen mit deutschen Unternehmen einzugehen. Außerdem ist es häufig nicht attraktiv, in den ärmsten oder fragilen Staaten zu investieren. Wirtschaftsunternehmen wollen am Ende des Tages Gewinne machen. Sie benötigen eine entsprechende Infrastruktur und eine solide Regierungsführung. Für die verwundbarsten Menschen und die ärmsten Länder muss mehr getan werden, und zwar mit öffentlicher Entwicklungshilfe.

Sie haben sich in Ihrer Rede bei der Jahreskonferenz des RNE für mehr Verbindlichkeit in der Umsetzung der Nachhaltigkeitsziele ausgesprochen. Unterschreiben Sie das auch in ihrer neuen Rolle?

Deutschland muss auch da nachbessern, wo es um Fragen von Wirtschaft und Menschenrechten geht. Für ländliche Regionen ist es ein zentrales Thema, wie die Rechte der Kleinbauern und Kleinbäuerinnen am Anfang der Lieferkette geschützt werden – also bei den am meisten von Hunger Betroffenen. Ob der Nationale Aktionsplan für Wirtschaft und Menschenrechte zur Umsetzung der UN-Richtlinien wirklich ausreichend ist, wird von der Zivilgesellschaft bezweifelt. Zahlreiche Organisationen fordern hier eine gesetzliche Regelung. Der RNE fordert die Aufnahme der Nachhaltigkeit als Staatsziel in das Grundgesetz und hat dies mehrfach öffentlich vertreten. Die rechtspolitische Stärkung des Nachhaltigkeitsgedankens würde die Arbeit aller Organisationen stärken, die sich für die Agenda 2030 einsetzen.

Die Bundesregierung will diese Debatte auch in Europa führen. Was die Agenda 2030 angeht, so hat Kanzlerin Angela Merkel angekündigt, eine europäische Umsetzungsstrategie zum Schwerpunkt der Ratspräsidentschaft 2020 zu machen. Welche Gemeinschaftspolitiken müssen hier neu positioniert werden?

Die Bundesregierung sollte diese Chance nutzen. Als Welthungerhilfe erwarten wir einen starken Einsatz dafür, dass eine europäische Nachhaltigkeitsstrategie prioritär und beschleunigt umgesetzt wird. Ähnlich wie auf bundesdeutscher Ebene erwarten wir, dass sich Deutschland in den Verhandlungen um die Reform des „mehrjährigen Finanzrahmens“ – also der Haushaltsplanung der nächsten Jahre – für die Hungerbekämpfung und die Unterstützung der ärmsten Länder einsetzt. Ebenso sollten Klimapolitik, die UN-Richtlinien für Wirtschaft und Menschenrechte, Konfliktprävention und eine an den Nachhaltigkeitszielen orientierte europäische Außen- und Wirtschaftspolitik erste Prioritäten Deutschlands in Europa sein.

Die Gemeinsame Agrarpolitik der EU muss dazu beitragen, die sozialen und persönlichen Möglichkeiten für die Menschen im ländlichen Raum in Übereinstimmung zu bringen mit dem Wirtschaften in globalen Zusammenhängen und der Beachtung der ökologischen Grenzen des Planeten. Die Gemeinsame Agrarpolitik sollte der Ansicht des Nachhaltigkeitsrates nach zu einer auf das Gemeinwohl ausgerichteten Politik des Europäischen Projektes umgebaut werden, und in eine europäische Nachhaltigkeitsagenda eingebettet sein. Diese könnte der Orientierung und Steuerung für Maßnahmen von EU-Mitgliedsstaaten dienen, um wichtige Herausforderungen wie die Bewahrung von Artenvielfalt und große Projekte wie die Agrarwende zu begleiten. Die Bundesregierung sollte zügig und entschlossen all diese Aufgaben anpacken, um unseren Enkeln einen ebenso schönen Planeten zu hinterlassen, wie wir ihn vorgefunden haben.

Was sagt der Koalitionsvertrag?

Porträt: Marion Aberle, Team Policy & External Relations.
Marion Aberle Team Policy & External Relations

Das könnte Sie auch interessieren