Wie der EU-Rechnungshof den Kampf gegen Hunger bewertet
Die Europäische Union hat den rechten Weg eingeschlagen, aber weicht zu häufig davon ab.
Der Europäische Rechnungshof (ECA) hat im November 2025 einen Sonderbericht veröffentlicht, wie die Europäische Union in Afrika Bemühungen zur Beendigung des Hungers fördert(1). Seine offizielle Zusammenfassung könnte diesen Artikel schon beenden, bevor er beginnt: „Die Unterstützung der EU-Kommission im Kampf gegen den Hunger in Subsahara-Afrika war lobenswert, legte jedoch zu wenig Wert auf Nachhaltigkeit und Wirkung“, heißt es da.
In Deutschland machen Berichte des Bundesrechnungshofs vor allem dann Schlagzeilen, wenn ihre Schlussfolgerung darauf hindeutet, dass die Regierung versagt und Steuergelder verschwendet hat. Aber so lässt sich dieser ECA-Bericht nicht einordnen – auch wenn das Fazit darauf hindeuten mag, und selbst wenn die Vertreter der These, dass Entwicklungszusammenarbeit eine Verschwendung von Steuergeldern sei, ihn so interpretieren wollten. Denn der Bericht zeigt recht klar, wo der richtige Weg eingeschlagen wurde. Und er fordert die EU-Kommission auf, nicht davon abzuweichen – sondern ihn mit noch größerer Konzentration weiterzuverfolgen.
Warum jetzt?
Die EU ist zusammen mit ihren Mitgliedstaaten der weltweit größte Geber für Entwicklungszusammenarbeit. Zumindest bis jetzt galt die EU stets als engagierter Partner bei den Bemühungen zur Erreichung des Ziels 2 der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung: „Kein Hunger“. Die Konferenz der Ausschussvorsitzenden des Europäischen Parlaments (CCC) hat einen solchen Bericht vorgeschlagen, u.a. da der letzte seiner Art im Jahr 2012 erschien. Es war an der Zeit, eine Bestandsaufnahme der Maßnahmen der EU zur Bekämpfung des Hungers vorzunehmen.
Doch nicht nur die lange Zeitspanne seither spielte eine Rolle, sondern wohl auch die aktuellen Verhandlungen über den EU-Haushalt, den sogenannten mehrjährigen Finanzrahmen (MFF/Multiannual Financial Framework) für den Zeitraum 2028-2034. So bestand die Notwendigkeit, die bisherigen Ausgaben in diesem Bereich zu überprüfen.
Rahmenbedingungen
Der Bericht stellt fest, dass Hunger nach wie vor eine kritische globale Herausforderung darstellt: Im Jahr 2024 waren 295 Millionen Menschen in 53 Ländern von akuter Ernährungsunsicherheit betroffen, wobei 13,7 Millionen Menschen mehr als im Jahr davor dringend Hilfe benötigten.
Weltweit summierten sich EU-Vereinbarungen für Initiativen zur Linderung des Hungers zwischen 2014 und 2020 auf 17 Mrd. Euro – und zwischen 2021 und 2024 auf 6,2 Mrd. Euro. Subsahara-Afrika erhielt mit über 11 Mrd. Euro den größten Teil dieser Mittel, was 48 Prozent der Gesamtsumme entspricht (verteilt auf mehrere Finanzinstrumente).
Die übergeordnete Frage, die beantwortet werden musste, lautete: Setzt die EU-Kommission wirksame Maßnahmen zur Bekämpfung des Hungers in Subsahara-Afrika um? Es wurden Projekte in sechs Ländern geprüft – Sambia, Kenia und Äthiopien durch Besuche vor Ort; Niger, Tschad und Südsudan durch Dokumentenprüfungen –, wobei ein besonderer Schwerpunkt auf dem Zusammenhang zwischen humanitärer Hilfe und Entwicklungszusammenarbeit lag.
Was zeigt die Prüfung ?
Der Bericht enthält Empfehlungen und Anmerkungen zu zwei wesentlichen Ergebnissen.
- Die Maßnahmen der Kommission gingen nicht immer auf die dringendsten Bedürfnisse ein, und
- die Maßnahmen der Kommission waren wertvoll und zufriedenstellend koordiniert, aber es fehlte eine ausreichende Fokussierung auf Wirkung und Nachhaltigkeit.
Die Feststellung, dass die größten Bedürfnisse nicht berücksichtigt wurden, bezieht sich nicht nur auf die Auswahl der Projektländer, sondern auch auf die unzureichende Priorisierung der jeweils relevantesten Gebiete oder Bevölkerungsgruppen.
Damit spricht der Bericht einen wunden Punkt der Entwicklungszusammenarbeit an: Wissen ist verfügbar, wird umfassend gesammelt und ausgetauscht. Allerdings werden bei der Konzeption und Umsetzung von Projekten immer wieder die gleichen Fehler gemacht, die angesichts der enormen Fortschritte im Wissensbereich in den letzten Jahrzehnten nicht mehr auftreten dürften. Entsprechend würdigt der Bericht, dass die EU-Kommission eine Vielzahl von Initiativen zur Verbesserung der Koordinierung und des Wissensaustauschs im Kampf gegen den Hunger sowohl finanziell als auch durch Fachwissen unterstützt. Dazu gehören das Globale Netzwerk gegen Ernährungskrisen, der Ausschuss für Welternährungssicherheit, das Wissenszentrum der Kommission für globale Ernährungssicherheit und Ernährung, die DeSIRA-Initiative, der Globale Ernährungsbericht und die Plattform „Scaling Up Nutrition“.
Dieses Engagement bietet ideale Voraussetzungen für die Konzeption und Durchführung erfolgreicher Projekte und damit für eine langfristige, nachhaltige Wirkung. Dennoch besteht eindeutig eine Kluft zwischen guten Voraussetzungen und dauerhaft erfolgreicher Ausführung. Die im Bericht negativ hervorgehobenen Aspekte erinnern an Kritik, die bereits vor 30 Jahren an Entwicklungsprojekten geäußert wurde, und die regelmäßig von vielen Akteuren, darunter der Welthungerhilfe (WHH), angesprochen wurde und werden.
Erwartbare Mängel
Da hinlänglich bekannt ist, dass Projekte zur Ernährungssicherheit erfolgreicher und nachhaltiger sind, wenn die lokale Bevölkerung in die Projektgestaltung einbezogen wird, mussten die Prüfer monieren, dass dies bei den meisten geprüften Projekten nicht der Fall war. Der Bericht nennt zudem konkrete Beispiele für andere bekannte Mängel bei der Projektgestaltung. Projekte in Kenia und Sambia etwa trugen zum gleichen Gesamtziel bei – wurden jedoch isoliert voneinander durchgeführt, ohne dass Komplementaritäten oder Synergien erzielt wurden.
In denselben Ländern wurden Projekte ins Leben gerufen, die Kleinbauern günstige Kredite für die Erweiterung oder Diversifizierung ihrer Betriebe gewähren sollten – doch diese Kredite standen erst zwei Jahre nach Projektstart zur Verfügung und verfehlten somit ihr eigentliches Ziel. Es werden auch „klassische” Beispiele aufgeführt, wie die mangelnde Zugänglichkeit zu klimaresistenten Saatgutsorten aufgrund der abgelegenen geografischen Lage, obwohl die Ergebnisse der zweijährigen Projektlaufzeit vielversprechend waren. Der Mangel an Finanzmitteln und Ersatzteilen für Wassertanks, Bewässerungsrohre und Solarpumpen für eine Gemeinde nach dem Ende eines innovativen Bewässerungsprojekts gehört ebenfalls zu den klassischen Fehlern bei der Projektkonzeption.
Wissen nicht genutzt
Der Bericht hebt hervor, dass die EU-Kommission „bei der Konzeption von Projekten das verfügbare Wissen über die Ursachen von Ernährungsunsicherheit und Unterernährung in Subsahara-Afrika (Klimawandel, Konflikte, Wirtschaftskrise, geringe nationale Kapazitäten und Finanzmittel, hohes Maß an Armut und Ungleichheit) nicht ausreichend genutzt hat“. Mit anderen Worten: Die Projekte konzentrierten sich hauptsächlich auf die Symptome und nicht auf die Ursachen von Ernährungsunsicherheit und Unterernährung.
Ein weiterer Kritikpunkt ist die mangelnde Flexibilität und Anpassungsfähigkeit der Entwicklungsprojekte. Keines der Projekte sah sogenannte Krisenmodifikatoren vor (d.h. die Möglichkeit vorübergehender finanzieller oder operativer Anpassungen aufgrund außergewöhnlicher Situationen). Die in einigen der geprüften Vorhaben verfügbaren Rücklagen für unvorhergesehene Ausgaben von maximal fünf Prozent des Budgets werden von den Prüfern als grundsätzlich zu gering angesehen, um etwa bedeutende unvorhergesehene Ereignisse wie Dürren, Überschwemmungen oder Konflikte wirksam zu bewältigen.
Angewandt auf den grundlegenden Wunsch Brüssels, den Ansatz der Verknüpfung von humanitärer Hilfe, Entwicklung und Frieden zu stärken, heißt das: Soll er ernst genommen werden, muss eine viel größere Bereitschaft bestehen, flexibel zu sein und die Projektgestaltung an sich schnell ändernde Bedingungen anzupassen. Andernfalls wird die Vision, dass eine gemeinsame Betrachtung von Entwicklungszusammenarbeit, humanitärer Hilfe und dem Weg zu Frieden zu einer besseren Krisenreaktion und größeren Resilienz führt, nicht verwirklicht werden können.
Für eine wirksame Umsetzung des Nexus-Ansatzes sind dem Bericht zufolge auch größere Anstrengungen bei der Umsetzung auf Länderebene erforderlich, sowie die Beseitigung von Unterschieden in Programmzyklen, Mandaten und Ansätzen zwischen der für Entwicklungsprojekte zuständigen Generaldirektion für internationale Partnerschaften (GD INTPA) und der für humanitäre Hilfsprojekte zuständigen Generaldirektion für europäische Zivilschutz- und humanitäre Hilfsmaßnahmen (GD Echo). Solche Änderungen müssten jedoch durch einen ausreichenden Einsatz von Kommissionspersonal ergänzt werden, heißt es, um eine enge Koordinierung der Maßnahmen im Bereich der Ernährungssysteme zu gewährleisten und zu verhindern, dass diese nicht nachhaltig sind.
Die Prüfer untersuchten auch den Erfolg der 2022 beschlossenen Reaktion von "Team Europe" auf die globale Ernährungsunsicherheit infolge des Ukrainekriegs. Es ist kein Geheimnis, dass Brüssel gerne Initiativen mit ansprechenden oder vielversprechenden Namen ins Leben ruft. Bei genauerer Betrachtung bleiben diese jedoch hinter den Erwartungen zurück. So auch dieses Mal. Die sogenannte Team-Europe-Initiative (TEI) gilt derzeit nur als theoretisches Konzept mit begrenzter praktischer Wirkung auf die Hungerbekämpfung – es mangele an einer effektiven Zusammenarbeit und Koordinierung zwischen der EU, ihren Mitgliedstaaten, deren Durchführungsstellen und den Entwicklungsfinanzierungsinstitutionen.
Wohin steuert die Europäische Kommission?
Betrachtet man die Ergebnisse des Berichts, so erregt Besorgnis, dass die in der EU verbreiteten Narrative zunehmend von Schlagworten wie „Transaktionalität” geprägt sind – die Beseitigung des Hungers wird offenbar nicht mehr als Wert an sich gesehen. Geht man diesen Gedanken weiter, schwindet die Aussicht noch mehr, dass der Fokus in Zukunft stärker auf den größten Bedürfnissen und nachhaltigen Auswirkungen liegen wird, statt auf kurzfristigen Projektergebnissen. Wenn die EU-Kommission ihre Entwicklungszusammenarbeit vor allem transaktional ausrichtet, geraten ausgerechnet Bereiche wie die Bekämpfung von Hunger und Armut – ins Abseits, weil sie. gerade dort wo Hunger und Armut am größten sind, kaum Potenzial bieten für Gegenleistungen in den aktuellen EU Prioritäten wie Migration, Sicherheit, Wettbewerbsfähigkeit oder geopolitische Einflussnahme.
Der Bericht gibt ebenso zu bedenken, dass die Zurückstufung der Ernährungssicherheit und gesunden Ernährung seit einiger Zeit offensichtlich ist und sich fortsetzt. Waren diese beiden Sektoren in der vorangegangenen Programmperiode noch Schwerpunktbereiche, so habe sich der Fokus nun auf nachhaltige aquatische und landwirtschaftliche Ernährungssysteme (SAAFS) verlagert.
Was sich weiter zum Nachteil von Ernährungssicherheit und gesunder Ernährung (Nutrition) auswirkt, ist die Ausweitung der INTPA-Schwerpunktbereiche: Sie sind mit „Grüne Transformation“, „grüne und resiliente Wirtschaft“, „Green Deal“ und „inklusives und nachhaltiges Wachstum“ so weit gefasst, dass sie sich kaum noch für eine echte strategische Ausrichtung eignen und dazu neigen, Ressourcen und Risiken zu sehr zu streuen, wodurch ihre Wirkung verringert wird.
Auch wenn die ursprüngliche Idee eine andere war, wird die Zurückstufung durch Global Gateway beschleunigt, da weder Ernährungssicherheit noch gesunde Ernährung (Nutrition) als direkte Politikbereiche für seine Projekte angesehen werden. Stattdessen liegt der Schwerpunkt stark auf Bereichen wie Klima und Energie, Digitalisierung, Verkehr, Gesundheit, Bildung und Forschung.
Global Gateway wurde 2021 von der Europäischen Kommission und dem Hohen Vertreter der EU (~EU‑Außenminister/in) ins Leben gerufen, als Reaktion auf den wachsenden globalen Bedarf an Infrastruktur sowie auf zunehmende geopolitische Konkurrenz. Die Initiative wurde als Antwort der EU auf große internationale Vorhaben wie Chinas “Belt and Road Initiative” (neue Seidenstraße) konzipiert und soll eine werteorientierte, nachhaltige und transparente Alternative bieten.
Global Gateway fungiert als strategischer Rahmen und nicht als einzelnes Finanzierungsinstrument. Es koordiniert EU‑Institutionen, Mitgliedstaaten, Entwicklungsbanken und private Investoren, um groß angelegte Infrastrukturprojekte zu realisieren.
Das Positive des Rechnungshofberichts
Zum Ausgleich des eher negativen Gesamteindrucks, den der Bericht hinterlässt, sollte hinzugefügt werden, dass die Bemühungen um Koordinierung und Wissensaustausch im Kampf gegen den Hunger als lobenswert gewürdigt werden, und als gute Grundlage für erfolgreiche Interventionen. Auch das Engagement und die Rahmenbedingungen für den Zusammenhang zwischen humanitärer Hilfe, Entwicklung und Frieden bieten aus Sicht der Prüfer großes Potenzial.
So muss trotz aller Kritik gesagt werden, dass an Menschen, die unter Hunger leiden, kurzfristig sinnvolle Hilfe geleistet wurde, und dass die identifizierten Hindernisse für langfristige Wirkung und Nachhaltigkeit nicht neu sind. Der Bericht leugnet nicht die Vorteile der Unterstützung, sondern befasst sich mit den Mängeln des derzeitigen Systems, die auch regelmäßig von NGOs wie der WHH angesprochen werden. Unflexible Projekte mit zu kurzer Laufzeit, die die lokalen Gemeinschaften nicht ausreichend einbeziehen und vorhandenes Wissen über die Ursachen von Hunger und Armut nicht ausreichend berücksichtigen, verspielen leichtfertig Chancen für langfristige Wirkung und Nachhaltigkeit.
Es mag ein Zufall sein, aber der Bericht bewertet in seinem Anhang III das einzige der geprüften Projekte, mit einer internationalen Nichtregierungsorganisation als Durchführungspartner, als das insgesamt positivste. Es handelt sich um ein Projekt in Sambia („Wirtschaftliche, ernährungsbezogene und technische Unterstützung zur Erreichung höherer wirtschaftlicher Erträge und Gewinne in der nachhaltigen Agrarwirtschaft in Sambia„) Es hat auch als einziges die beste Bewertung für Überwachung (Monitoring) und Nachhaltigkeit erhalten.
Um wieder auf Kurs zu kommen und den positiven Weg noch besser fortzusetzen, hat der Rechnungshof folgende Empfehlungen formuliert:
- Die Zielausrichtung stärken und die Kriterien dokumentieren, die für die Priorisierung der Entwicklungszusammenarbeit zur Bekämpfung des Hungers angewendet werden,
- die Konzeption von Entwicklungsprojekten verbessern,
- die Umsetzung des Zusammenhangs zwischen humanitärer Hilfe, Entwicklung und Frieden stärken,
- die Überwachungs- und Berichterstattungsrahmen der Kommission stärken, und
- die Nachhaltigkeit von Projekten verbessern.
Diese Empfehlungen stehen im Zusammenhang mit der Ankündigung einer Folgeprüfung in drei Jahren.
Es bleibt zu hoffen, dass die EU bis dahin begonnen hat, ihre Position zu überdenken und nicht mehr – wie derzeit propagiert – ihre eigenen kurz- und mittelfristigen (wirtschaftlichen) Interessen über alles andere stellt. Im Einklang mit den SDGs wäre stattdessen eine langfristige und nachhaltige Verbesserung der Lebensbedingungen für alle zum Wohle aller anzustreben. Der Bericht zeigt: Es sind alle positiven Grundlagen dafür vorhanden.
Fußnote:
1) European Court of Auditors, special report 20/2025: “Commission support to fight hunger in sub-Saharan Africa – Commendable but insufficient focus on sustainability and impact”, Publications Office of the European Union, 2025.


