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  • Wirtschaft & Menschenrechte
  • 10/2020
  • Friedel Hütz-Adams

Lieferkettengesetz: Werden Kleinbauern zu Verlierern?

Mit Szenarien von einem möglichen Rückzug aus Risikogebieten bauen Unternehmen leere Drohkulissen auf.

Pfefferfabrik in Madagaskar. In der Verarbeitung haben die Frauen sieben Monate im Jahr ein hinreichendes Einkommen. © Thiesbrummel / Welthungerhilfe

Die EU hat für das Frühjahr 2021 den Entwurf eines Gesetzes angekündigt, mit dem die menschenrechtliche Verantwortung von Unternehmen für ihre Lieferkette juristisch reglementiert werden soll. Ähnliche Überlegungen gibt es in vielen Staaten, darunter in Deutschland. Hintergrund der Bemühungen sind seit dem Jahr 2011 bestehende Vorgaben der Vereinten Nationen (UN) und der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD). Die UN verabschiedete die „Leitlinien für Wirtschaft und Menschenrechte“, die Industrieländer der OECD ihre „OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen“.                 

Von Gegnern einer Regulierung der menschenrechtlichen Verantwortung in den Lieferketten wird teilweise suggeriert, man wolle ihnen plötzlich etwas aufbürden. Dabei ist schon seit 1919 in Vereinbarungen der Internationalen Arbeitsorganisation sowie in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte aus dem Jahr 1948 eindeutig festgehalten, dass alle Menschen unveräußerliche Rechte haben.

Permanente Rechtsverletzungen

Trotz dieser Vorgaben werden auch oder gerade in der Landwirtschaft die Menschenrechte von vielen Millionen Beschäftigten und vielen Millionen selbständigen Bäuerinnen und Bauern, die in globalen Wertschöpfungsketten eingebunden sind, permanent verletzt. Im Kakaosektor ist beispielsweise seit mehr als 20 Jahren bekannt, dass in Westafrika rund 2 Millionen Kinder auf Kakaoplantagen arbeiten und unzählige Familien sich zumindest in Teilen des Jahres keine drei Mahlzeiten am Tag leisten können.

Wenn die derzeit angedachte Gesetzgebung tatsächlich umgesetzt wird, dann müsste sich daran etwas ändern. Die OECD hat eine eigene Leitlinie darüber, wie menschenrechtliche Aspekte in agrarischen Lieferketten umgesetzt werden können. Darin fordert sie als oberste Voraussetzung eine transparente und rückverfolgbare Lieferkette.

Diese Rückverfolgung ist eine große Herausforderung für viele Unternehmen. Doch sie könnten darin längst weiter sein. Denn in den vergangenen Jahrzehnten wurden erhebliche Mittel für Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität von Produkten ausgegeben, nicht jedoch für solche zur Einhaltung der Menschenrechte.

Kakaoschoten in Sierra Leone. In einem Projekt fördert die Welthungerhilfe den Anbau von Kakao und gibt Wissen an die lokalen Bauern weiter. © Justfilms / Welthungerhilfe

Noch vor wenigen Jahren wurde im Kakaosektor pauschal behauptet, kein Unternehmen könne herausfinden, von welcher Plantage die eingekauften Kakaobohnen kommen. Mittlerweile sind laut Aussage der großen Unternehmen der Branche alleine in Westafrika mindestens eine Million Betriebe von Kleinbäuerinnen und Kleinbauern per GPS lokalisiert und vermessen worden.

Das Motiv dieser Unternehmung war allerdings weniger die Sorge um Menschenrechte, als vielmehr der Nachweis einer entwaldungsfreien Lieferkette. Eben diese wird zunehmend von Verbraucher*innen, Nichtregierungsorganisationen, Finanzinvestoren und vermutlich in Kürze auch durch eine EU-Gesetzgebung eingefordert. Die Entwaldung verschärft den Klimawandel in vielen Regionen und gefährdet den Nachschub vieler Unternehmen.

Ketten sind identifiziert

Der nächste Schritt muss jetzt sein, in diesen bis zur Plantage hin eindeutig identifizierten Ketten die Einhaltung der Menschenrechte zu gewährleisten. Unternehmen sollten langfristig angelegte Lieferbeziehungen mit Bäuerinnen und Bauern aufbauen und so Vertrauen und ökonomische Sicherheit schaffen. Aufbauend auf die genauen Kenntnisse der ökonomischen, sozialen und ökologischen Situation der Bäuerinnen und Bauern muss dann gehandelt werden.

Im Zweifelsfall könnte dies bedeuten, dass der Preis, der an die Produzent*innen gezahlt wird, erhöht werden muss. Schließlich sind steigende Einkommen die Grundvoraussetzung für die Abschaffung der Kinderarbeit, eine ausreichende Ernährung der Familien, etc. Die Steigerung der Produktivität alleine, so die Prognose vieler Marktbeobachter*innen, wird im Kakaosektor nicht ausreichen, um einen Wandel herbeizuführen.

Ähnliche Aussagen gibt es auch in vielen anderen Lieferketten. Der Kaffeepreis ist beispielsweise im Jahr 2016, ähnlich wie der Kakaopreis, massiv gefallen und hat sich von diesem Fall noch nicht wieder erholt. Für Kakao, Kaffee, Bananen, Mangos, Baumwolle – die Liste ließe sich beliebig fortsetzen – gilt zudem, dass die inflationsbereinigten Preise über Jahrzehnte immer weiter gefallen sind.

Möglich wurde dieser Preisdruck auf die Bäuerinnen und Bauern ebenso wie auf die Betreiber von Plantagen durch die Marktmacht der Unternehmen am anderen Ende der Wertschöpfungskette. Und eben dieser Preisdruck ist eine der Hauptursachen dafür, dass Beschäftigte auf den Plantagen keine existenzsichernden Löhne erhalten und Bäuerinnen und Bauern keine existenzsichernden Einkommen.

Höhere Preise für Menschenrechte unerlässlich

Zwar tragen auch die Regierungen der Anbauländer eine Mitverantwortung. Sie müssen Infrastruktur ausbauen, ausreichend Schulen zur Verfügung stellen, Sozial- und Gesundheitssysteme aufbauen und vieles mehr. Doch in vielen Wertschöpfungsketten sind für die Einhaltung der Menschenrechte höhere Preise für Produkte unerlässlich. Vielen verarbeitenden Unternehmen ist dies bewusst – und auch die Tatsache, dass Veränderungen in einem allein vom Wettbewerb gesteuerten Markt derzeit schwer umsetzbar sind.

Große Unternehmen des Kakaosektors haben beispielsweise daraus ihre Konsequenzen gezogen. Sie forderten Ende 2019 eine Regulierung des Sektors durch die EU. Viele weitere Unternehmen aus dem Nahrungsmittelsektor haben diese Forderung unterstützt. Andere dagegen verweisen weiterhin auf die Verantwortung von Regierungen für die Einhaltung von Menschenrechten. Damit ignorieren sie die Vorgaben der Vereinten Nationen, die in den „Leitlinien für Wirtschaft und Menschenrechte“ unmissverständlich festhalten, dass zwar Regierungen die Verantwortung für die Einhaltung von Menschenrechten tragen, Unternehmen jedoch nicht davon profitieren dürfen, wenn Regierungen dieser Aufgabe nicht nachkommen.

Kaffeebohnen aus peruanischer Ernte aus dem Ort Piura. © Welthungerhilfe

Kritiker*innen einer Gesetzgebung, darunter der Afrika-Verein der deutschen Wirtschaft, äußern hingegen die Befürchtung, Unternehmen könnten sich aus Gebieten mit bekannt hohen Risiken zurückziehen – zum Schaden der dortigen Bauern und Bäuerinnen und Plantagenarbeiter. Dies mag in Einzelfällen der Fall sein, doch häufig ist das gar nicht möglich. So kommen beispielsweise mehr als 70 Prozent des weltweit produzierten Kakaos aus Westafrika, wo es die größten Probleme gibt. Dieser Kakao kann nicht ohne weiteres durch Importe aus anderen Ländern ersetzt werden, selbst wenn es dort weniger Probleme mit dem Respekt der Menschenrechte gäbe.

Noch eher könnten Kaffeeimporteure auf Hochrisikoländer verzichten. Insbesondere die Liefermengen afrikanischer Bäuerinnen und Bauern sind auf dem Weltmarkt relativ unbedeutend. Andererseits kommen heute rund 60 Prozent des weltweit angebauten Kaffees aus Brasilien und Vietnam. Schon ein später Frost in Brasilien kann den Preis für Arabica-Bohnen jedoch durch die Decke gehen lassen. Das wissen Unternehmen. Und selbst, wenn es kurzfristig einfacher wäre, sich vom Einkauf aus Afrika zurückzuziehen, würde ein solcher Schritt unkalkulierbare Risiken für die Zukunft beinhalten. 

Überspitzte Drohungen

Ähnliches lässt sich für viele andere Agrarprodukte sagen. Hiesige Importeur*innen werden schon zum Zwecke der Abfederung der Beschaffungsrisiken lange darüber nachdenken, bevor sie sich aus Anbaugebieten zurückziehen.

Darüber hinaus ist überhaupt nicht erwiesen, ob ein Ausweichen, beispielsweise beim Kaffeebezug von äthiopischen Kleinbäuerinnen und Kleinbauern hin zu teilweise mechanisierten Großplantagen in Brasilien, tatsächlich zu einer Risikominderung bei Menschenrechtsfragen führen würde. Auch in Brasilien gibt es massive Missstände, und ein großer Teil der Beschäftigten, insbesondere die Wanderarbeiter*innen für die eigentliche Ernte, verdienen auch kein existenzsicherndes Einkommen. Dort müssten Preise ebenfalls steigen, um die Löhne auf ein existenzsicherndes Niveau anzuheben – was wiederum Spielräume für die Zahlung höherer Preise an Bäuerinnen und Bauern in Äthiopien eröffnet.

 

Portrait Friedel Hütz-Adams.
Friedel Hütz-Adams SÜDWIND e.V. - Institut für Ökonomie und Ökumene

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