Zur Hauptnavigation springen Zur Suche springen Zum Seiteninhalt springen Zum Footer springen

loading
WHH_tdh_Kompass2020_Mockup.jpg

Kompass 2020

Bericht zur Wirklichkeit der deutschen Entwicklungspolitik

Hat die Bundesregierung in der Entwicklungspolitik und -zusammenarbeit gehalten, was sie versprach? Erreicht die deutsche Entwicklungszusammenarbeit die richtigen Zielgruppen? Stehen ihr genügend finanzielle Ressourcen zur Verfügung, verteilt sie diese nach transparenten Kriterien und orientiert sie sich dabei an den 17 nachhaltigen Entwicklungszielen? Und schließlich: Welche Motive treiben die deutsche Entwicklungspolitik: Solidarität? Wirtschaftsinteressen? Innenpolitische Belange?

Bericht zur Wirklichkeit der deutschen Entwicklungszusammenarbeit

Diesen Fragen geht der „Kompass“ auch in diesem Jahr nach. Er ist das Ergebnis einer langjährigen Kooperation zwischen Welthungerhilfe und terre des hommes und die Weiterentwicklung des seit 1993 jährlich erscheinenden „Berichts zur Wirklichkeit der Entwicklungshilfe“. Der „Kompass“ ist eine Art Schattenbericht zur staatlichen Entwicklungspolitik. Er skizziert quantitative und qualitative Aspekte deutscher Leistungen vor dem Hintergrund der entwicklungspolitischen Ansprüche und Zielsetzungen der Bundesregierung – und bezieht dabei auch den internationalen Rahmen deutscher Politik ein. Kurz: Politischen Absichtserklärungen werden tatsächliche Zahlen und Fakten gegenüber gestellt. Zudem enthält der „Kompass“ in diesem Jahr Kommentare zu zwei Schwerpunktthemen, die zu den Mandaten der beiden Herausgeber passen: „Hunger als Waffe in Kriegen“ sowie „Kinderrechte“.

Analyse der deutschen ODA in Daten und Trends

Die Mittel für die staatliche Entwicklungszusammenarbeit halten nicht mit der Ambition der Agenda 2030 Schritt. Eine Analyse der Welthungerhilfe aus…

Mehr erfahren
Blauer Brief in Sachen Kinderrechte

Das BMZ möchte Kinder- und Jugendrechte in der Entwicklungszusammenarbeit stärken, doch genaue Zahlen fehlen. Ein Kommentar von terre des hommes aus…

Mehr erfahren
Wenn Hunger zur Kriegswaffe wird

Die grausame Methode der Kriegsführung schien allmählich der Vergangenheit anzugehören. Doch seit einigen Jahren kommt sie wieder vermehrt zum…

Mehr erfahren

Quo vadis, deutsche Entwicklungshilfe?

Die offiziellen Entwicklungsleistungen der 30 Mitglieder im Entwicklungsausschuss der OECD betrugen 2019 fast 153 Mrd. Dollar. Das erscheint gewaltig, relativiert sich aber angesichts von fast 2000 Mrd. Dollar weltweiter Verteidigungsausgaben pro Jahr, oder 60 Mrd. Euro Fördergelder für die europäische Landwirtschaft. Von der Summe erhielten die ärmsten Entwicklungsländer, in denen der Bedarf besonders hoch ist, etwa 20 Prozent. Die viel zitierte Verpflichtung für die reichen Länder, 0,7 Prozent des Bruttonationaleinkommens für Entwicklungshilfe auszugeben, haben nur eine Handvoll Länder auch umgesetzt; Deutschland erreichte 0,6 Prozent. Dennoch ist die Bundesrepublik in absoluten Zahlen der zweitgrößte Geber hinter den USA.

Mit 153 Mrd. Dollar kann gewiss viel Sinnvolles geleistet werden; sie reichen aber bei weitem nicht für die Finanzierung der nachhaltigen Entwicklungsziele. Hier setzte man viel Hoffnung darauf, dass  Entwicklungsländer selbst mehr leisten und dass private Mittel mobilisiert werden. Letztere hat sich aber bislang nicht erfüllt.

Die deutschen Ausgaben für Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe sind in den letzten Jahren deutlich gestiegen. Viele befürchten aber, dass dies nicht so weiter geht. Zum einen sieht die Finanzplanung des Bundes in den nächsten Jahren Einschnitte in diesen Bereichen vor. Zum anderen gerät der Bundeshaushalt durch die Corona-Pandemie gewaltig unter Druck.

Generalsekretär und Vorstandsvorsitzender Mathias Mogge

Die Finanzierung für Hungerbekämpfung und die ländliche Entwicklung darf nicht reduziert werden.

Mathias Mogge Generalsekretär Welthungerhilfe

Vor diesem Hintergrund stellte das zuständige Ministerium kürzlich ein neues Reform-Konzept „BMZ 2030“ vor. Es soll thematische Prioritäten setzen und zu einer stärkeren Fokussierung auf unterschiedliche Kategorien von – insgesamt weniger – Partnerländern führen. Zivilgesellschaftliche Organisationen hegen den Verdacht, dass außen-, innen- und wirtschaftspolitische Interessen stärker in den Vordergrund rücken – ein nicht nur in Deutschland zu beobachtender Prozess.

Länder, die für deutsche Unternehmen interessant, oder Herkunfts- und Transitländer von Migranten sind, spielen jedenfalls in dem neuen Konzept eine besondere Rolle. Inhaltlich will sich das Ministerium künftig auf vier größere Blöcke beschränken: Ernährungssicherung, Gesundheit und Familienplanung, Ausbildung sowie Energie und Klima. Ob sich das Konzept wirklich durchsetzen lässt, darf nach den Erfahrungen mit BMZ-Konzepten der vergangenen Jahre und Jahrzehnte bezweifelt werden.

Nicht nur die längerfristige Entwicklungszusammenarbeit, auch die deutsche humanitäre Hilfe hatte in den letzten Jahren –  angesichts der Vielzahl von Konflikten – deutlich mehr Mittel zur Verfügung. Auch hier ist Deutschland einer der weltweit größten Geber. Gleichwohl vermerkt der „Kompass“, dass vorausschauendes Handeln, also etwa Krisenprävention oder Katastrophenvorsorge zu kurz kommen. Zu kurz kommt auch die Debatte über die Wirksamkeit von Entwicklungszusammenarbeit. Noch immer gibt es Lieferbindungen (bei 11 Prozent der deutschen Hilfe), zu viel Orientierung an eigenen Interessen und zu wenig an den Interessen und Schwerpunkten der Partnerländer. Keine gute Voraussetzung für wirklich gelingende Hilfe.

Hunger als Kriegswaffe

Das Aushungern von Zivilisten ist eine besonders grausame Kriegswaffe, die in den letzten Jahren vermehrt zum Einsatz gekommen ist. 2018 erklärten die Vereinten Nationen dies in einer Resolution zum Kriegsverbrechen. Bewaffnete Konflikte sind die wichtigste Ursache von Hunger – siehe Jemen, Syrien, Südsudan, Nigeria oder die Zentralafrikanische Republik. Methoden eines völkerrechtswidrigen Aushungerns sind beispielsweise Massenvertreibungen (Syrien, Myanmar, Südsudan) oder die Umleitung, Behinderung oder Zerstörung von humanitären Hilfsleistungen. Oft genug standen in Syrien belagerte Zivilpersonen vor der Alternative „aufgeben oder verhungern“. Ein genauerer Blick auf den Südsudan und Mali gibt beredte Auskunft über das Ausmaß und die Methoden des Aushungerns.

Die Bundesregierung ist in dem Kampf gegen diese Grausamkeiten ein wichtiger Verbündeter; die Mitgliedschaft im UN-Sicherheitsrat und die EU-Ratspräsidentschaft sollten von ihr deshalb genutzt werden, politischen Druck zu erzeugen und sich einzusetzen für Sanktionen gegen die Verantwortlichen des Aushungerns.

Einsatz für Kinderrechte

Der „Kompass“ stellt der deutschen Entwicklungspolitik in Sachen Kinderrechte ein schlechtes Zeugnis aus. Es ist nicht einmal klar, wie viel von den 21,3 Mrd. Euro an staatlicher deutscher Entwicklungshilfe (ODA) 2018 überhaupt für Kinder und Jugendliche ausgegeben wurde. Dabei sind fast die Hälfte aller Einwohner Afrikas und ein Drittel der Weltbevölkerung unter 18 Jahren.

Aber Entwicklungspolitik und -zusammenarbeit können durchaus dazu beitragen, dass mehr Kinder überleben, gesund aufwachsen und Jugendliche Jobchancen erhalten. Dazu müsste sie in Bereiche investieren, die für die Entwicklung von Kindern besonders wichtig sind und andererseits die Situation von armen und besonders benachteiligten Kindern verbessern könnten: grundlegende Infrastruktur, Gesundheitsversorgung, Grundbildung sowie Schutz vor Gewalt, ausreichend Nahrungsmittel und eine gesunde Umwelt.

Birte Kötter, Terre des hommes.

Die Rechte von Kindern müssen deutlich stärker entwicklungspolitisch verankert werden.

Birte Kötter Vorstandssprecherin terre des hommes

Leider kommen Kinderrechte im Konzept „BMZ 2030“ gar nicht vor. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sollen keine Zielgruppe zukünftiger deutscher Entwicklungspolitik sein. Das in der BMZ-Kommunikation oft hochgehaltene Thema der Bekämpfung von Kinderarbeit erlaubt auch keine Hinweise, wie wirksam deutsche Entwicklungshilfe in diesem Bereich war. Dabei gilt gute Bildung als ein besonders wirksamer Hebel gegen ausbeuterische Kinderarbeit. Hier muss das BMZ nacharbeiten. Es braucht zudem eine systematische Kinderschutz-Policy für das eigene Haus und für deutsche Durchführungsorganisationen wie GIZ und KfW. Die Rechte von Kindern und Jugendlichen müssen in der deutschen Entwicklungspolitik durchgängig besser verankert werden.

Versprechen gehalten?

Nein, die Bundesregierung und die zuständigen Ministerien, allen voran das BMZ, haben bei weitem nicht alles gehalten, was sie versprochen haben. Etwas weniger Sprunghaftigkeit, etwas weniger Konzepte, etwas mehr Orientierung an den nachhaltigen Entwicklungszielen und ein stärkerer Fokus auf die langfristige Wirksamkeit der Entwicklungszusammenarbeit könnten hier schon weiterhelfen. Gleichwohl gilt es, die Entwicklungspolitik weiterhin konstruktiv-kritisch zu begleiten und ihr in der Konkurrenz der Ressorts den Rücken zu stärken.

Hier geht es zu den einzelnen Kapiteln:

Analyse der deutschen ODA in Daten und Trends

Die Mittel für die staatliche Entwicklungszusammenarbeit halten nicht mit der Ambition der Agenda 2030 Schritt. Eine Analyse der Welthungerhilfe aus…

Mehr erfahren
Blauer Brief in Sachen Kinderrechte

Das BMZ möchte Kinder- und Jugendrechte in der Entwicklungszusammenarbeit stärken, doch genaue Zahlen fehlen. Ein Kommentar von terre des hommes aus…

Mehr erfahren
Wenn Hunger zur Kriegswaffe wird

Die grausame Methode der Kriegsführung schien allmählich der Vergangenheit anzugehören. Doch seit einigen Jahren kommt sie wieder vermehrt zum…

Mehr erfahren
2020-teaserbild-kompass-2020.jpg
Bericht "Kompass 2020"

Zum 27. Mal veröffentlichen Welthungerhilfe und terre des hommes Deutschland einen Bericht „Zur Wirklichkeit der deutschen Entwicklungspolitik“.

Mehr erfahren

COVID-19: Gesundheitsschutz, Ernährungssicherung und Armutsbekämpfung gehören zusammen

Die COVID-19-Pandemie trifft die Ärmsten am härtesten und verschärft Hunger und Armut. Sie hat gravierende Auswirkungen auf die am wenigsten entwickelten Länder (LDC), die ohnehin schon mit Armut, Hunger, Krieg, Flucht und den Folgen des Klimawandels konfrontiert sind. Über finanzielle Ressourcen, um einen „Rettungsschirm“ aufzuspannen, verfügen die Regierungen dieser Länder nicht. In der Folge können soziale Unruhen und politische Instabilität weitere Krisen hervorrufen.

Es gilt, die Eigenleistung der betroffenen Länder anzuerkennen. Die Afrikanische Union koordiniert und unterstützt die Hilfe ihrer Mitgliedstaaten. Einige Regierungen haben in der Ebolakrise 2014 bis 2016 Erfahrungen gemacht, die ihnen heute helfen. Sierra Leone und Liberia etwa haben sehr schnell reagiert, und die Menschen sind mit Kontaktbeschränkungen und verstärkten Hygieneregeln vertraut. In Äthiopien hat die Regierung ein COVID-Notprogramm beschlossen, um bis zu 15 Millionen Menschen mit Nahrungsmitteln zu versorgen und die medizinische Versorgung in den ländlichen Gebieten zu verbessern.

Trotz großer Bemühungen werden viele Länder auf Unterstützung angewiesen sein, um Hunger und Armut zu vermeiden. Dafür sind zusätzliche finanzielle Programme unerlässlich, auch um die Entwicklungsfortschritte nicht zu gefährden. Die Solidarität der Weltgemeinschaft wird sich auch im Umgang mit COVID-19 und seinen Folgen auf die Länder des globalen Südens messen lassen müssen. Es ist ein erstes positives Zeichen, dass die Schuldendienste für die ärmsten Länder sowohl durch den IWF als auch von den G20-Ländern ausgesetzt wurden. Der von den Vereinten Nationen koordinierte globale humanitäre Hilfsplan beläuft sich inzwischen auf 6,69 Milliarden US-Dollar, es sind bislang nur etwa 12 Prozent von dieser Summe eingegangen[i]*.

Das Auswärtige Amt hat 300 Millionen Euro für den Kampf gegen die COVID-19-Pandemie bereitgestellt, insbesondere um Gesundheits-, Wasser- und Sanitärversorgung in Krisenkontexten zu ermöglichen. Auch das BMZ hat ein Corona-Sofortprogramm aufgelegt, um die Entwicklungsländer bei der Bekämpfung der Pandemie-Folgen zu unterstützen. Eine Milliarde Euro soll innerhalb des Etats des Ministeriums für diesen Zweck umgewidmet werden, weitere 3,15 Milliarden Euro sind aus dem Nachtragshaushalt beantragt. Angesichts des Bedarfs ist diese Aufstockung unabdingbar. Gleichzeitig braucht es flexible Umsetzungsbedingungen, um die notwendigen Maßnahmen schnellstmöglich auf den Weg zu bringen.

Bei der Länderauswahl sollte der Schwerpunkt der Unterstützung auf die LDC gelegt werden: Die internationale Verpflichtung, mindestens 0,15 Prozent der ODA für LDCs bereitzustellen, sollte auch jetzt angewandt werden. Das Programm darf sich nicht nur auf die Partnerländer bilateraler Entwicklungszusammenarbeit beschränken, sondern muss bedarfsorientiert insbesondere auch Nicht-Partnerländer und fragile Staaten in den Blick nehmen. Gerade in diesen Ländern können Nichtregierungsorganisationen, die bereits vor Ort agieren, eine situationsgerechte Unterstützung für besonders betroffene Menschen anbieten.

Es ist richtig, dass neben Gesundheit auch Ernährungssicherung sowie die Stabilisierung von Flüchtlings- und Krisenregionen zu Schwerpunkten des Programms gehören. Die Belange von Kindern und Jugendlichen müssen dabei systematisch beachtetet werden. An kurzfristigen Maßnahmen sind in diesen Bereichen vor allem Aufklärungsmaßnahmen, Wasser- und Sanitärversorgung, Nahrungsmittelhilfe, finanzielle Überbrückungshilfen und die Sicherstellung von Schul- und Bildungsangeboten für Kinder inklusive kostenloser Schulspeisungen sinnvoll.

Damit das BMZ-Sofortprogramm nicht zu einem Dauer-Hilfsprogramm wird, dürfen gerade jetzt langfristige und strukturbildende Entwicklungsmaßnahmen nicht zurückgefahren werden. Soziale Sicherungssysteme und Bildungssysteme müssen gestärkt werden und es muss dafür gesorgt werden, dass die Nahrungsmittelproduktion und -versorgung durchgehend erhalten bleibt. Insbesondere die Stärkung der ländlichen Räume schafft die Grundlage für Widerstandsfähigkeit gegen weitere Krisen. Die ländliche Entwicklung sollte daher gerade angesichts der COVID-19-Krise mehr denn je durch die Entwicklungszusammenarbeit gefördert werden.


[i] Angabe nach Financial Tracking Service; alle Angaben zu Finanzierung und Umsetzung der Programme entsprechen dem Stand bei Drucklegung dieser Publikation.

Prträt: Ulrich Post, Leiter Team Grundsatzfragen.
Ulrich Post Mitglied im Redaktionsbeirat