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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (Teilnahmebedingungen) für Veranstaltungen der Welthungerhilfe e.V.

Mit der verbindlichen Anmeldung zu Veranstaltungen von Welthungerhilfe e.V. erkennt die*der Teilnehmende neben den Bedingungen und Bestimmungen der einzelnen Ausschreibungen die nachfolgenden Teilnahmebedingungen für uneingeschränkt an:  

§ 1 Anwendungsbereich  

  1. Diese Teilnahmebedingungen regeln das zwischen den Teilnehmer*innen und dem Veranstalter (namentlich Welthungerhilfe e.V.) zustande kommende Rechtsverhältnis (Organisationsvertrag). Sie sind gelegentlichen inhaltlichen Änderungen unterworfen. Sie sind in ihrer bei Anmeldung jeweils gültigen Fassung Bestandteil des Vertrages zwischen Veranstalter und Teilnehmer*in. Änderungen, die unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen der Teilnehmer*innen erfolgen und die vom Veranstalter im Internet oder in Schriftform bekanntgegeben werden, werden ohne weiteres Vertragsbestandteil übernommen.  
  2. Vertragspartner für die Teilnehmer*innen ist Welthungerhilfe e.V., Friedrich-Ebert-Str. 1, 53173 Bonn.  
  3. Sämtliche Erklärungen eine/r/s Teilnehmer/s/in gegenüber dem Veranstalter sind an Welthungerhilfe e.V. zu richten.  

§ 2 Teilnahmebedingungen  

  1. Startberechtigt ist jede/r, der/die das in der jeweiligen Veranstaltungsausschreibung vorgeschriebene Lebensalter für die ausgewählte Disziplin erreicht hat.  
  2. Das Mitführen von Babyjoggern, Hunden, und das Tragen von Ohrhörern beziehungsweise das Hören von Musik ist während des Laufes nicht gestattet.  
  3. Sportgeräte wie Handbikes, Inline-Skates, Walking-Stöcke etc. sind nur dann zugelassen, wenn dies in der Veranstaltungsausschreibung angegeben ist oder Welthungerhilfe e.V. dies ausdrücklich genehmigt.  
  4. Organisatorische Maßnahmen gibt der Veranstalter den Teilnehmer*innen vor Beginn der Veranstaltung bekannt. Den Anweisungen des Veranstalters und seines Personals ist unbedingt Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlungen, die den ordnungsgemäßen Verlauf der Veranstaltung stören oder die Sicherheit der übrigen Teilnehmer*innengefährden können, ist der Veranstalter berechtigt, den jederzeitigen Ausschluss des*der Betreffenden von der Veranstaltung und/oder die Disqualifizierung auszusprechen. Ein Anspruch auf Erstattung der Teilnahmegebühr besteht in diesen Fällen nicht. Rechtlich bindende Erklärungen können gegenüber den Teilnehmer*innen nur von dem hierfür befugten Personenkreis des Veranstalters, der Polizei und den Ordnungsbehörden abgegeben werden. Zu diesem Personenkreis zählen auch die Angehörigen der die Veranstaltung betreuenden medizinischen Dienste, die bei entsprechenden gesundheitlichen Anzeichen zum Schutz des*der Teilnehmer*in diesem auch die Teilnahme bzw. Fortsetzung der Teilnahme an der Veranstaltung untersagen können.  

§ 3 Gesundheit  

  1. Der*die Teilnehmer*in bestätigt mit seiner Anmeldung zu den jeweiligen Veranstaltungen von Welthungerhilfe e.V. seine gesundheitlichen Voraussetzungen zur Teilnahme eigenverantwortlich, gegebenenfalls unter Hinzuziehung eines Arztes, geprüft zu haben und die gesundheitlichen Risiken aus seiner*ihrer Teilnahme zu übernehmen.  
  2. Der Veranstalter behält sich vor, Teilnehmer*innen durch ärztliches Fachpersonal aus dem Rennen zu nehmen, wenn die Gesundheit des*der Teilnehmer*in gefährdet erscheint.  

§ 4 Anmeldung

  1. Eine Anmeldung ist bis zu den jeweilig ausgeschriebenen Meldeschlüssen möglich, sofern etwaige Teilnehmerlimits nicht vorher erreicht werden. Nachmeldungen sind zu den veröffentlichen  Nachmeldefristengemäß der einzelnen Ausschreibungsbedingungen möglich.  
  2. Der Veranstalter behält sich vor, zu jeder Zeit ein Teilnehmerlimit festzusetzen. Anmeldungen, die das Limit überschreiten, werden nicht angenommen. Soweit bei Limitsetzung mehr Anmeldungen als Startplätze vorliegen, entscheidet das Datum der Anmeldung.  
  3. Die verbindlichen Anmeldungen erfolgen nach der Meldung beim Veranstalter online über die entsprechenden Internetseiten der jeweiligen. Eine Anmeldung auf anderem als dem oben genannten Weg (Telefon, Fax, E-Mail etc.) ist nicht möglich, es sei denn dies wird von Welthungerhilfe e.V. ausdrücklich zugelassen.  
  4. Die ergänzende Möglichkeit der Vor-Ort-Anmeldung besteht entsprechend den einzelnen Ausschreibungsunterlagen – sofern das Teilnehmerlimit noch nicht erreicht wurde.  
  5. Für Sammelanmeldungen und Anmeldungen von Staffeln und Mannschaften gilt: Der/die Anmelder/in der Sammelanmeldung beziehungsweise der*die Anmelder*in einer Staffel oder Mannschaft erklärt ausdrücklich, dass die Teilnahmebedingungen allen von ihm*ihr angemeldeten Teilnehmer*innen bekannt sind und sie diese uneingeschränkt anerkennen.  
  6. Sollte bei der Anmeldung eine Spende geleistet worden sein, wird diese unabhängig von einer tatsächlichen Teilnahmeabgebucht.  
  7. Die Anmeldung ist verbindlich, wenn der Online-Anmeldeprozess durchgeführt wurde und die Bestätigungsmail eingegangen ist. 
  8. Das Teilnahmerecht ist ein höchstpersönliches Recht. Ummeldungen auf andere Personen können nur persönlich im Rahmen der Startnummernausgabe der jeweiligen Veranstaltung vorgenommen werden.  
  9. Welthungerhilfe e.V. kann ohne Angabe von Gründen die Anmeldung eine*r Teilnehmer*in ablehnen. Sollte die Anmeldung online erfolgt sein und die Startspende bereits entrichtet sein, wird dieser an den*die Teilnehmer* ohne Abzüge zurückerstattet. Die Nicht-Annahme der Anmeldung wird dem*der Teilnehmer*in mitgeteilt.  

§ 5 Zahlungsbedingungen für Spenden  

  1. Jede Spende wird durch den vom Veranstalter beauftragten Dienstleister für Zeitmessung, Anmeldeabwicklung und Ergebniserfassung per Lastschriftverfahren oder per PayPal eingezogen und von diesem anschließend auf das Konto Welthungerhilfe e.V. überwiesen.  
  2. Kosten, die aufgrund fehlerhafter Bankangaben oder Rücklastschriften entstehen, gehen zu Lasten des Anmeldenden und werden dem Teilnehmer in Rechnung gestellt. 
  3. Bei Abmeldung des*der Teilnehmer*in oder Nichtantreten erfolgt keine Erstattung der Spende. Dies gilt auch bei Vorlage eines ärztlichen Attests.  
  4. Sollte die Veranstaltung aufgrund von höherer Gewalt, behördlicher Anordnung, Unwetter (Sturm, Hochwasser etc.), Attentats- bzw. Terrordrohungen, Feuer oder anderen Gründen, die der Veranstalter nicht zu vertreten hat, abgesagt werden oder in ihrer Durchführungsform verändert werden müssen, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung oder Minderung der Spende.  

§ 6 Datenschutz für Live- und virtuelle #Events   

PERSONENBEZOGENE DATEN, DIE WIR VERARBEITEN 

Zusätzlich erheben wir Ihre personenbezogenen Daten, wenn Sie unsere Website besuchen.  

Bitte lesen Sie hier unsere Datenschutzerklärung. 

ZWECK UND RECHTSGRUNDLAGE DER VERARBEITUNG IHRER PERSONENBEZOGENEN DATEN 

IHRE DATENSCHUTZRECHTE 

Nach Datenschutzgrundverordnung stehen Ihnen die folgende Rechte zu: 

Die Landesbeauftragte für den Datenschutz in Nordrein-Westfalen (LDI) 

Kavelleriestraße 2 – 4, 40213 Düsseldorf 

Für die Ausübung Ihrer Rechte sind Sie nicht verpflichtet eine Gebühr zu zahlen. Wenn Sie einen Antrag stellen, wir haben einen Monat zurückzumelden.   

EXTERNER DIENSTLEISTER 

Wir setzen externe Dienstleister ein, um dieses Event zu ermöglichen. Dabei beachten wir die Vorgaben von Art. 28 DSGVO. Mit den externen Dienstleistern haben wir jeweils einen Vertrag, um sicherzustellen, dass Ihre personenbezogenen Daten zweckgebunden verarbeitet und mit Ausnahme der Vertragsbedingungen nicht weitergegeben werden.  

Dies betrifft folgende Unternehmen: 

INTERNATIONALE DATENÜBERTRAGUNG  

Sofern im Rahmen dieser Datenschutzerklärung Inhalte, Werkzeuge oder sonstige Mittel von anderen Anbietern eingesetzt werden und deren genannter Sitz sich in einem Drittland befindet, ist davon auszugehen, dass ein Datentransfer in die Sitzstaaten der Drittanbieter stattfindet. Als Drittstaaten sind Länder zu verstehen, in denen die DSGVO kein unmittelbar geltendes Recht ist, d.h. grundsätzlich Länder außerhalb der EU, bzw. des Europäischen Wirtschaftsraum. Die Übermittlung von Daten in Drittstaaten erfolgt entweder, wenn ein angemessenes Datenschutzniveau, eine Einwilligung der Nutzer oder sonst eine gesetzliche Erlaubnis vorliegt.

SCHUTZ UND AUFBEWAHRUNG IHRER PERSONENBEZOGENEN DATEN 

Wir verwenden geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um Ihre personenbezogenen Daten zu schützen. 

AUFBEWAHRUNG UND LÖSCHUNG IHRER PERSONENBEZOGENE DATEN 

Die bei uns gespeicherten Daten werden gelöscht, sobald sie für ihre Zweckbindung nicht mehr erforderlich sind und der Löschung keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Sofern die Daten der Nutzer nicht gelöscht werden, weil sie für andere und gesetzlich zulässige Zwecke erforderlich sind, wird deren Verarbeitung eingeschränkt. D.h. die Daten werden gesperrt und nicht für andere Zwecke verarbeitet. Das gilt z.B. für Daten der Nutzer, die aus handels- oder steuerrechtlichen Gründen aufbewahrt werden müssen.  

Nach gesetzlichen Vorgaben erfolgt die Aufbewahrung für 6 Jahre gemäß § 257 Abs. 1 HGB (Jahresabschlüsse, Buchungsbelege, etc.) sowie für 10 Jahre gemäß § 147 Abs. 1 AO (Bücher, Aufzeichnungen, Lageberichte, Buchungsbelege, für Besteuerung relevante Unterlagen, etc.).  

Sollten Sie Fragen über die Nutzung Ihrer persönlichen Daten haben, kontaktieren Sie unseren Datenschutzbeauftragten unter datenschutz(at)welthungerhilfe.de 

 § 7 Zeitmessung  

  1. Bei Veranstaltungen mit Zeitmessung wird von Welthungerhilfe e.V. ein Zeiterfassungssystem vorgegeben (z.B. Chronotrack). Teilnehmer ohne das von Welthungerhilfe e.V. vorgegebene Zeiterfassungssystem werden vom Streckenpersonal aus dem Rennen genommen und disqualifiziert.  
  2. Die Ergebnisdarstellung erfolgt gemäß den Richtlinien des Deutschen Leichtathletik Verbandes, wenn die Veranstaltung beim DLV angemeldet wurde. Bei allen anderen Veranstaltungen ist die gesonderte Ausschreibung maßgeblich für die Ergebnisdarstellung. Sollten Zwischenzeiten fehlen oder gemessene Zwischenzeiten nicht plausibel erscheinen, behält sich der Veranstalter vor, den Teilnehmer zu disqualifizieren.  

 § 8 Ausschluss und Disqualifikation  

  1. Eine Teilnahme ohne den gem. § 7 für die Zeitmessung vorgesehenen Chip/Transponder oder der begründete Verdacht von Manipulationen an Chip oder Zeitmessung (z. B. Abkürzen auf der Strecke) führen zur sofortigen Disqualifikation.    
  2. Die offiziell zugeteilte Startnummer ist auf der Brust deutlich sichtbar zu tragen. Ausnahmen sind möglich, wenn diese in den jeweiligen Ausschreibungen angegeben sind.  
  3. Sollte die Startnummer in irgendeiner Weise verändert, insbesondere auch der Werbeaufdruck unsichtbar, unkenntlich gemacht, entfernt oder auf dem Rücken getragen werden, so wird Der*die Teilnehmer*in von der Zeitwertung ausgeschlossen (Disqualifikation).  
  4. Welthungerhilfe e.V. behält sich vor, eine*n Teilnehmer*in jederzeit zu disqualifizieren und/oder von der Veranstaltung auszuschließen. Ausschlussgründe sind insbesondere falsche Angaben zu personenbezogenen Daten im Rahmen der Anmeldung, eine gegen den Teilnehmer verhängte Sperre durch den DLV oder der IAAF, fehlende Zwischenzeiten bei der Zeitmessung, der Verdacht der Einnahme nicht zugelassener Substanzen (Doping) oder bei begründeter Annahme des Veranstalters oder des beauftragten medizinischen Dienstes, dass Der*die Teilnehmer*in aus gesundheitlichen Gründen nicht am Lauf teilnehmen oder diesen nicht fortsetzen kann.  
  5. Auch soweit Teilnehmer*innen die Veranstaltung als Plattform für unerlaubte Aktivitäten o. ä. nutzen sollten, die das Ansehen des Veranstalters und/oder der einzelnen Sponsoren schädigen, behält sich der Veranstalter vor, besagte Personen nicht an den Start zu lassen bzw. diese Teilnehmer(-gruppe) durch das Streckenpersonal von der Strecke zu nehmen. Dies gilt insbesondere für unerlaubte oder nicht genehmigte Werbung auf den Lauftrikots/-shirts für Unternehmen, Institute, Verbände o. ä., insbesondere wenn diese in Widerspruch zu den ethischen Grundsätzen des Veranstalters oder in Konkurrenz zu den Sponsoren des Veranstalters stehen.  
  6. Bei Disqualifikation aus den o. g. Gründen besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Startgeldes.  

§ 9 Haftungsausschluss und Haftungsbegrenzung  

  1. Für gesundheitliche Risiken in der Person des*der Teilnehmer*in im Zusammenhang mit der Veranstaltung übernimmt Welthungerhilfe e.V. keine Haftung. Auf § 3 wird verwiesen.  
  2. Ist Welthungerhilfe e.V. in Fällen höherer Gewalt berechtigt oder aufgrund behördlicher Anordnung oder aus Sicherheitsgründen verpflichtet, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder diese abzusagen, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung des Startgeldes oder weitergehende Schadenersatzansprüche. Dies gilt auch bei einer Absage oder Änderung kurz vor oder während der Veranstaltung.  
  3. Welthungerhilfe e.V. übernimmt für Unfälle, Diebstahl und sonstige Schäden keinerlei Haftung und haftet nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.  
  4. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch für die Haftung Welthungerhilfe e.V. für Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen, sowie für die persönliche Haftung von Angestellten, Vertretern, Erfüllungsgehilfen und Dritten, derer sich Welthungerhilfe e.V. im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung bedient bzw. mit denen er zu diesem Zweck vertraglich verbunden ist.  
  5. Welthungerhilfe e.V. übernimmt keine Haftung für unentgeltlich verwahrte Gegenstände. Dies gilt insbesondere für Veranstaltungen, bei denen eine Kleiderabgabe eingerichtet ist.

§ 10 Sachpreise 

  1. Ausgeschriebene Sachpreise für Siegerehrungen (z. B. Altersklassenehrungen) werden nicht nachgesandt. Ein Anspruch des*der Teilnehmer*in auf diese Preise besteht nicht.  
  2. Nach dem Erscheinen der offiziellen Ergebnisliste aller Wettbewerbe erfolgen keine Änderungen in den Platzierungen und in den Sachpreisausstellungen mehr.  

§ 11 Schlussbestimmungen  

  1. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Bonn.  
  2. Für alle entstehenden Streitigkeiten sind ausschließlich deutsche Gerichte zuständig und es ist ausschließlich das deutsche Recht anwendbar.  
  3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden Lücken im Regelwerk auftauchen wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht berührt. Es gilt dann eine wirksame Regelung, die dem Ziel und wirtschaftlichen Zweck der betroffenen Regelung am nächsten kommt.  

 

Stand: März 2024