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Gewinnspielbedingungen #ZeroHungerRun

§ 1 Teilnahmebedingungen und Veranstalter

Die Teilnahme am Gewinnspiel der Deutschen Welthungerhilfe e.V., Friedrich-Ebert-Str. 1, D-53173 Bonn und runamics GmbH, Kleine Fuhren 10, D-27308 Kirchlinteln (nachfolgend „Anbieter“), im Rahmen der #ZeroHungerRun Challenge 2022, richtet sich ausschließlich nach diesen Teilnahmebedingungen. Die Zustimmung zu diesen Teilnahmebedingungen ist Voraussetzung für eine Teilnahme am Gewinnspiel.

§ 2 Teilnahmezeitraum

Der Teilnahmezeitraum läuft vom 16.03.2022 bis zum 15.05.2022. Die nach Ablauf dieses Zeitraums eingehenden Anmeldungen bleiben für das Gewinnspiel außer Betracht.

§ 3 Teilnahmevoraussetzungen

Eine Teilnahme am Gewinnspiel ist nur durch eine erfolgreiche Anmeldung zur #ZeroHunger-Run Challenge 2022 in dem Teilnahmezeitraum (16.03.2022 bis einschließlich 15.05.2022) möglich. Alle Anmeldungen bis zu diesem Zeitraum nehmen am Gewinnspiel teil. Für die Teilnahme am Gewinnspiel fällt kein zusätzliches Entgelt an.

§ 4 Teilnahmeberechtigte

Teilnahmeberechtigt sind alle natürlichen Personen, die ihren Wohnsitz in Deutschland und das 14. Lebensjahr vollendet haben. Die Teilnahme ist von einer Anmeldung zur #ZeroHun-gerRun Challenge 2022 abhängig und kann nicht isoliert erfolgen. Sollten Teilnehmer*innen in ihrer Geschäftsfähigkeit eingeschränkt sein, bedarf es der Einwilligung durch ihre gesetzli-chen Vertreter*innen.

Die Anbieter behalten sich vor, einzelne Personen von einer Teilnahme auszuschließen, soweit diese im Verdacht stehen, den Ausgang des Gewinnspiels zu manipulieren, gegen die Teilnah-mebedingungen zu verstoßen oder irreführende Angaben im Rahmen der Teilnahme zu ma-chen.

§ 5 Gewinn und Gewinnermittlung

Der*die Gewinner*in wird durch Auslosung unter allen Teilnehmenden der #ZeroHungerRun Challenge 2022 ermittelt. Der*die Gewinner*in erhält ein zweiteiliges Sportoutfit von runa-mics. Eine Anmeldung zur #ZeroHungerRun Challenge 2022 führt nicht automatisch zu einem Gewinn des Gewinnspiels.

Nimmt der*die Gewinner*in den Gewinn an (siehe § 6), erhält er*sie diesen per Post von runamics.

§ 6 Gewinnbenachrichtigung und Gewinnausschüttung

Der*die Gewinner*in wird am 20.5. per E-Mail informiert und aufgefordert, Name und Ad-resse von sich zu nennen.

Meldet sich der*die Gewinner*in innerhalb von einer Woche nach Zugang der Gewinnbenach-richtigung nicht oder lehnt den Gewinn ab, wird erneut ein*e Gewinner*in gelost und benach-richtigt. Die Ziehung wird so oft wiederholt, bis ein*e Gewinner*in den Gewinn akzeptiert. Die Ausschüttung des Gewinns erfolgt ausschließlich an die*den Gewinner*in.

§ 7 Unvorhergesehene Beendigung des Gewinnspiels

Die Anbieter behalten sich ausdrücklich vor, das Gewinnspiel ohne vorherige Ankündigung und ohne Mitteilung von Gründen zu beenden. Dies gilt insbesondere für jegliche Gründe, die einen planmäßigen Ablauf des Gewinnspiels stören oder verhindern würden.

§ 8 Einwilligung in Namensveröffentlichung

Alle Teilnehmenden müssen im Rahmen der Anmeldung zur #ZeroHungerRun Challenge 2022 damit für die Teilnahme am Gewinnspiel persönliche Daten angeben. Mit Anmeldung zur #Ze-roHungerRun Challenge 2022 versichern die Teilnehmer*innen, dass die von ihnen gemachten Angaben zur Person, insbesondere Name und E-Mailadresse, wahrheitsgemäß und richtig sind.

Die persönlichen Daten werden ohne Einverständnis der Teilnehmenden weder an Dritte wei-tergegeben noch diesen zur Nutzung überlassen.

Ein Widerruf dieser Erklärung ist jederzeit und formlos möglich. Er ist an den Anbieter, Deut-sche Welthungerhilfe e.V., Friedrich-Ebert-Str. 1, 53173 Bonn, zu richten. Im Falle eines Wi-derrufs werden alle persönlichen Daten des Teilnehmers gelöscht.

§ 9 Anwendbares Recht

Das Gewinnspiel der Anbieter unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

§ 10 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit dieser Teilnahmebedingungen im Übrigen nicht berührt. Statt der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige gesetzlich zulässige Regelung, die dem in der unwirksamen Bestimmung zum Ausdruck gekommenen Sinn und Zweck wirt-schaftlich am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für den Fall des Vorliegens einer Rege-lungslücke in diesen Teilnahmebedingungen.

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