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SDG-Halbzeit – Entwicklungszusammenarbeit noch richtig aufgestellt?

Mit der Agenda 2030 und ihren 17 Zielen für nachhaltige Entwicklung haben die Vereinten Nationen im Jahr 2015 ihre Vision für eine bessere und gerechtere Welt vorgelegt. Bei vielen der SDGs konnten in den folgenden Jahren vielversprechende Fortschritte erzielt werden. Doch heute, zur Halbzeit der Agenda, zeigt sich ein ernüchterndes Bild.

Porträt einer Frau in Äthiopien.
Team Policy & External Relations

Dieser Artikel ist Teil des Berichts Kompass 2023, der von der Welthungerhilfe und terre des hommes herausgegeben wird.

Mit der Agenda 2030 und ihren 17 Zielen für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals, SDGs) haben die Vereinten Nationen im Jahr 2015 ihre Vision für eine bessere und gerechtere Welt vorgelegt. Bei vielen der SDGs konnten in den folgenden Jahren vielversprechende Fortschritte erzielt werden. 

Doch heute, zur Halbzeit der Agenda, zeigt sich ein ernüchterndes Bild: Die Covid-19-Pandemie und die Folgen des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine haben eine Krise der Lebenshaltungskosten hervorgerufen, in deren Folge sich die aufgrund des Klimawandels und zahlreicher Kriege und Konflikte ohnehin angespannte globale Hunger- und Armutssituation rapide verschlechtert. Hinzu kommt, dass autokratische Regierungssysteme seit geraumer Zeit weltweit auf dem Vormarsch sind. Bürgerrechte und politische Rechte werden zunehmend eingeschränkt, was dazu führt, dass viele Menschen auch ihre wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte nicht mehr einfordern können. Ungleichheit und Marginalisierung nehmen zu.

Länder des Globalen Südens besonders betroffen

Die Auswirkungen dieser Entwicklungen zeigen sich auf der ganzen Welt, im globalen Süden aber besonders. Betroffen sind vor allem die verwundbarsten Gruppen: Frauen, Kinder und Jugendliche, Menschen mit Behinderung, Menschen auf der Flucht, LSBTIQ+ – also Menschen mit einer sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität, die nicht den gesellschaftlichen Mehrheitsnormen entspricht – sowie ethnische und religiöse Minderheiten.

Damit wachsen auch die Herausforderungen für die Entwicklungspolitik. So hat auch Bundesentwicklungsministerin Svenja Schulze kürzlich im Ressortbericht zur Umsetzung der deutschen Nachhaltigkeitsstrategie angemerkt: „Zur Halbzeit der Agenda 2030 kann die internationale Gemeinschaft nicht den Fortschritt verzeichnen, den sie sich bei ihrer Verabschiedung erhofft hatte. Daher gilt es, unsere Anstrengungen weiter zu verstärken und unser politisches Engagement weiter auszuweiten.“

Laden Sie hier den Kompass 2023 als PDF-Datei herunter.

Schwerpunkte der deutschen Entwicklungspolitik

Mit welchen Maßnahmen das Bundesentwicklungsministerium (BMZ) dazu beitragen will, bei der Agenda 2030 wieder „auf Zielkurs“ zu kommen, zeigen die Schwerpunkte der deutschen Entwicklungspolitik, die die Ministerin zu Beginn ihrer Amtszeit vorgelegt hat. 30 Mit ihnen verpflichtet sich das BMZ unter anderem,

Zudem will es sich für einen sozial gerechten Übergang zu einer klimagerechten Wirtschaft einsetzen, Ungleichheit zurückdrängen und eine feministische Entwicklungspolitik sowie Women Empowerment etablieren. Die entsprechenden Lösungen sollen in Zusammenarbeit mit den Partnerländern, der Zivilgesellschaft und multilateralen Institutionen erarbeitet werden. 31 Dahinter steht die berechtigte Annahme, dass nachhaltige Entwicklung nur dann gelingen kann, wenn die Entscheidungs- und Gestaltungskompetenz gerecht verteilt ist.

Wie steht es nun aber um die Umsetzung dieser Vorgaben? Spiegeln die jüngst aufgelegten Konzepte und relevanten Initiativen die Zusagen und die ihnen zugrunde liegenden Prinzipien wider und sind sie geeignet, zu den genannten Zielen beizutragen? Wo muss nachgebessert werden? 

Menschenrechtliche Prinzipien müssen handlungsleitend sein

Vor 75 Jahren, am 10. Dezember 1948, wurde in Paris die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte verkündet; vor 50 Jahren, am 23. Dezember 1973, hat Deutschland den Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte – kurz UN-Sozialpakt – ratifiziert; vor 25 Jahren wurde die UN-Erklärung zum Schutz von Menschenrechtsverteidiger*innen verabschiedet; und vor knapp einem Jahr, am 28. Juli 2022, hat die UN-Generalversammlung das Recht auf eine gesunde Umwelt als grundlegendes Menschenrecht anerkannt. Auch die Bundesregierung bekennt sich in ihrem Koalitionsvertrag und anderen internationalen Vereinbarungen eindeutig zu den Menschenrechten: „Menschenrechtspolitik umfasst alle Aspekte staatlichen Handelns auf internationaler wie auch innenpolitischer Ebene. In einem globalen Umfeld, in dem auch von zentralen Akteuren die universelle Gültigkeit der Menschenrechte regelmäßig in Frage gestellt wird, wollen wir sie gemeinsam mit unseren Partnern verteidigen und für sie werben.“ 32

Schutz und Förderung von Menschenrechten: Qualitätsmerkmal und Leitprinzip der deutschen Entwicklungspolitik 

Das BMZ hat den Schutz und die Förderung von Menschenrechten als ein Qualitätsmerkmal und Leitprinzip der deutschen Entwicklungspolitik definiert. Es steht also außer Frage, dass die Achtung und Durchsetzung der Menschenrechte handlungsleitendes Prinzip jeder Initiative der Bundesregierung sein sollte. Eine Evaluierung des Deutschen Evaluierungsinstituts der Entwicklungszusammenarbeit (DEval) kommt allerdings zu dem Schluss, dass in der Praxis erhebliche Lücken bestehen. 33 So werden menschenrechtliche Standards und Prinzipien (etwa Partizipation oder Nicht-Diskriminierung) bei Entwicklungsprojekten nur teilweise berücksichtigt, und der Menschenrechtsansatz ist trotz expliziter Vorgaben nur in wenigen Vorhaben der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit (EZ) umfänglich als Querschnittsthema verankert. Menschenrechtsvorhaben, die die Stärkung benachteiligter Gruppen als Hauptziel haben, werden kaum durchgeführt und teilweise auch nicht als sinnvoll erachtet. Und in Regierungsverhandlungen werden menschenrechtliche Themen nur in einzelnen Fällen explizit angesprochen. Außerdem fehlt ein übergreifendes und systematisches Monitoring für den Menschenrechtsansatz.

Diese Beispiele zeigen einmal mehr, dass Strategien und Konzepte nur Sinn ergeben, wenn sie konkrete Wirkungen in der Praxis entfalten. Mit dem derzeit in Arbeit befindlichen Leistungsprofil zur Umsetzung des neuen Qualitätsmerkmals Menschenrechte will das BMZ bestehende Umsetzungslücken schließen. Dies ist angesichts der Vielzahl menschenrechtlicher Herausforderungen so begrüßenswert wie notwendig.

GAFS – mehr als kurzfristige Krisenbewältigung?

Als Reaktion auf die sich verschärfende Ernährungskrise hat die Bundesregierung im Juni 2022 im Rahmen ihrer G7-Präsidentschaft gemeinsam mit der Weltbankgruppe und den G7-Staaten das Bündnis für globale Ernährungssicherheit (Global Alliance for Food Security, GAFS) ins Leben gerufen. Aus der Idee eines temporären Forums zur aktuellen Krisenkoordination entstanden, sieht sich die Initiative heute im Wesentlichen als Unterstützerin der Globalen Krisenreaktionsgruppe für Ernährung, Energie und Finanzen der Vereinten Nationen und als Koordinationsplattform für Hilfsmaßnahmen im Bereich der Ernährungssicherung – mit Ambitionen, zu einer langfristigen Transformation der Ernährungssysteme beizutragen. Im Kern versteht sie sich als eine Art „One Stop Shop“ für die kurzfristige Krisenreaktion im Bereich Ernährungssicherung. Finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen oder Projekte aufzulegen, gehört ausdrücklich nicht zu ihren Zielen. Das GAFS-Sekretariat ist am nahezu abkürzungsgleichen GAFSP (Global Agriculture and Food Security Program) angedockt – der multilateralen Finanzierungsplattform, die von der Gruppe der 20 als Reaktion auf die Nahrungsmittelpreiskrise 2007/2008 ins Leben gerufen wurde und bei der Weltbank angesiedelt ist.

Zentrale Elemente der GAFS sind das „Global Food and Nutrition Security Dashboard“ 34 – eine interaktive Datenbank – und die etwa quartalsweise stattfindenden Steuerungsgruppensitzungen. Im Dashboard werden aktuelle Daten zur weltweiten Ernährungssituation, zur laufenden Unterstützung und zu Finanzierungsbedarfen sowie Analysen zur Ernährungssicherheit auf globaler und Länderebene zusammengeführt; in den Steuerungsgruppensitzungen stellen die GAFS-Mitglieder unter anderem ihre entsprechenden Aktivitäten vor.

Rechtzeitig gemeinsam handeln, um Auswirkungen künftiger Krisen abzumildern

Die Einrichtung der GAFS ist grundsätzlich zu begrüßen. Nicht zuletzt durch das Prinzip der „Länderdialoge“ werden die Akteure der nationalen Ebene unmittelbar eingebunden. Positiv ist auch, dass (laut 5. Treffen der GAFS-Steuerungsgruppe am 14. Dezember 2022) die Dialoge zunächst mit den Ländern aufgesetzt wurden, die von der Ernährungskrise besonders betroffen sind. Die als Länderdialoge präsentierten Aktivitäten, namentlich die von der Weltbank initiierten „Food Security Crisis Preparedness Plans“ (FSCPPs), fokussieren, wie der Name bereits verdeutlicht, auf Krisenreaktion beziehungsweise die Vorbereitung auf Krisen (preparedness). In ihnen wird definiert, was eine größere Krise der Ernährungssicherheit (food and nutrition security) für ein Land darstellt und wie Krisengefahren aktiv überwacht und identifiziert werden. Zudem sind darin Schritte, Rollen und Zeitpläne für die Mobilisierung zusätzlicher Mittel und frühzeitige Maßnahmen festgelegt.

Die FSCPPs sollen ein rechtzeitiges gemeinsames Handeln von Regierung, humanitären Organisationen und Entwicklungspartnern fördern, um die Auswirkungen künftiger Krisen im Bereich der Ernährungssicherheit zu verhindern und abzumildern. Zunächst ist die Entwicklung solcher Pläne mit 26 Ländern geplant. Als schnelle Reaktion auf die aktuelle Ernährungskrise können die FSCPPs allerdings angesichts des Zeitplans nicht gelten, auch wenn die Ambitionen für die Zukunft begrüßenswert sind.

In ihrer aktuellen Zusammensetzung und Ausrichtung wird die Allianz nun zeigen müssen, ob sie es vermag, sich einerseits als Koordinierungsgruppe für Notfallmaßnahmen zu etablieren und andererseits ein sinnvolles Bindeglied zur mittelund langfristigen Transformation der Ernährungssysteme zu bilden.

GAFs: Bundesregierung sollte starke Führungsrolle einnehmen

Die anfänglich mangelhafte Qualität des Dashboards hat sich in den vergangenen Monaten verbessert. Schwachstellen bleiben dennoch bestehen. So ist beispielsweise weiterhin unklar, ob es sich bei den genannten Finanzmitteln um zugesagte oder umgesetzte Mittel handelt. Zudem werden die Ausgaben jeweils nur für das laufende Jahr angezeigt, was Analysen zu vorangegangenen Zeiträumen erschwert. Auch werden in den verschiedenen Datenquellen unterschiedliche Kategorien verwendet, sodass nicht klar ist, ob die eingesetzten Mittel tatsächlich im Zusammenhang mit Hungerkrisen stehen – etwa Ausgaben für Agrarforschung im Bereich „Landwirtschaft“. Es wäre wünschenswert, in die weitere Verbesserung des Dashboards zu investieren und die Berichterstattung auszuweiten und zu vereinheitlichen. Dadurch würde das Dashboard gegenüber bestehenden Datenbanken einen tatsächlichen Mehrwert erhalten. Zum aktuellen Zeitpunkt ist das Instrument für Laien zu undurchschaubar; für Expert*innen wiederum geht es nicht genug in die Tiefe.

Ihrem Selbstverständnis, als eine Art „Adrenalinschub“ für die Transformation des globalen Ernährungssystems zu dienen – mit den entsprechend hohen Erwartungen, eine schnellere Reaktion auf die Ernährungskrise und zugleich dauerhaft erhöhte globale Investitionen in die Ernährungssicherheit zu bewirken –, wird die GAFS ein Jahr nach ihrem Entstehen noch nicht gerecht. Um sie tatsächlich zum Erfolg zu führen und langfristige Veränderungen anzustoßen, sollte die Bundesregierung eine starke Führungsrolle einnehmen bzw. beibehalten und dafür Sorge tragen, dass die Initiative nicht von den Interessen einzelner Institutionen vereinnahmt wird. Eine stärkere Kohärenz mit bestehenden Strukturen wie dem UN-Ausschuss für Welternährungssicherheit (CFS) oder dem Ständigen interinstitutionelle Ausschuss (IASC) könnte dazu beitragen, dass die GAFS sich nicht zur Doppelstruktur entwickelt.

Priorität für das Recht auf angemessene Nahrung

Das Recht auf angemessene Nahrung ist von entscheidender Bedeutung für die Wahrnehmung nahezu aller anderen Rechte. In der UN-Erklärung der Menschenrechte von 1948 manifestiert, wurde es mit Inkrafttreten des UN-Sozialpakts 1976 als Teil des Rechts auf einen angemessenen Lebensstandard völkerrechtlich verankert. Um den Staaten bei der Verwirklichung des Rechts praktische Hilfestellung zu leisten, wurden 2004 von der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) die „Freiwilligen Leitlinien zur Unterstützung der schrittweisen Verwirklichung des Rechts auf angemessene Nahrung im Rahmen der nationalen Ernährungssicherheit“ 35 beschlossen. Maßgeblich daran beteiligt war unter anderem das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL). In diesem Zusammenhang ist sehr zu begrüßen, dass das BMEL jüngst ein eigenes Referat für das Menschenrecht auf angemessene Nahrung geschaffen hat.

Verwirklichung des Rechts auf angemessene Nahrung durch das Bundesentwicklungsministerium

Zu Beginn der Legislaturperiode hatte das Bundesentwicklungsministerium dem Thema zu wenig Priorität eingeräumt. Aufgrund der offensichtlichen Krise wurde dies korrigiert: „Das Entwicklungsministerium konnte in diesem Jahr das Thema Ernährungssicherheit ganz oben auf der Agenda platzieren“, vermeldet es in seiner Jahresbilanz für 2022. „Sowohl in der G7 als auch in der G20 wurden entscheidende entwicklungspolitische Themen wie die nachhaltige Transformation der Agrar- und Ernährungssysteme, gesunde Ernährung oder die Stärkung einer diversifizierten lokalen Produktion behandelt und sind in Abschlusserklärungen aufgenommen worden.“ 36 In der BMZ-Kernthemenstrategie „Leben ohne Hunger – Transformation der Agrar- und Ernährungssysteme 37 mit ihren drei Aktionsfeldern „Ernährungssicherung“, „Ländliche Entwicklung“ und „Landwirtschaft“ sind in der Tat wichtige Weichenstellungen in Richtung der Verwirklichung des Rechts auf angemessene Nahrung enthalten.

So heißt es dort, dass „die Verwirklichung des Menschenrechts auf angemessene Nahrung insbesondere für die benachteiligten und vulnerablen Bevölkerungsschichten“ im Mittelpunkt des Aktionsfeldes „Ernährungssicherung“ steht. Das ist positiv zu beurteilen. Allerdings müssen die in der Kernthemenstrategie festgelegten Prämissen noch mehr Gewicht erhalten – bei allen Strategien, vor allem aber in der Umsetzung. Negativ ist in diesem Zusammenhang anzumerken, dass in anderen Strategien des Ministeriums – etwa der Afrika-Strategie und auch der Strategie zur feministischen Entwicklungspolitik – die Verwirklichung des Rechts auf angemessene Nahrung nicht explizit erwähnt wird. Dies wird seiner – auch in der Kernthemenstrategie betonten – Bedeutung für das Erreichen von Ernährungssicherheit für alle Menschen nicht gerecht.

Ernährungssicherheit als Grundvoraussetzung für nachhaltige Lieferketten anerkennen

2021 hat die Bundesregierung das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) beschlossen, das am 1. Januar 2023 in Kraft getreten ist. Es regelt die Verantwortung der Unternehmen für die Einhaltung ausgewählter Menschenrechte in globalen Lieferketten. Die Einführung des Gesetzes ist ein politischer Meilenstein – werden damit doch nach der Etablierung der Welthandelsorganisation (WTO) im Jahre 1995, die zum Ziel hatte, Handel so frei wie möglich zu gestalten, global tätigen Unternehmen wieder gewisse Pflichten auferlegt. Die Umsetzung des Gesetzes beziehungsweise seine Weiterentwicklung wird auch im Koalitionsvertrag bestätigt. Das ist grundsätzlich zu begrüßen.

Allerdings verfolgt das Gesetz keinen ganzheitlichen menschenrechtsbasierten Ansatz und fällt in seiner aktuellen Form hinter internationale Abkommen und Leitlinien zurück. Dies schmälert seine Aussichten, einen effektiven Beitrag zum Einhalten der Menschenrechte durch Unternehmen zu leisten. So werden in einem Katalog in der Anlage zum Gesetz elf internationale Übereinkommen – vorwiegend solche der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) – zum Schutz der Menschenrechte genannt, aus denen sich geschützte Rechtspositionen im Sinne des LkSG ergeben. Aus diesen geschützten Rechtspositionen werden Verbote für unternehmerisches Handeln abgeleitet. Diese sollen menschenrechtliche Risiken durch die Verletzung der Rechtspositionen verhindern.

Gerechte Gestaltung von Agrarlieferketten im globalen Süden entscheidend

Verbote gelten zum Beispiel für Kinderarbeit, Sklaverei und Zwangsarbeit oder die Missachtung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes. Der Umweltschutz kommt zum Tragen, sofern Umweltschädigungen auch zu Menschenrechtsverletzungen führen können. 38 Das Eintreten der menschenrechtlichen Risiken soll durch unternehmerische Sorgfaltspflichten verhindert werden. Rechtspositionen, die nicht im Katalog erwähnt sind – zu denen das Recht auf angemessene Nahrung zählt – erhebt das Gesetz nur zu Risiken, wenn deren Verletzung besonders schwer wiegt und eine Rechtswidrigkeit offensichtlich ist. Menschenrechte wie das Recht auf angemessene Nahrung werden also von Unternehmen in der Regel nur als „Risiken“ in den Wirkungskreis der Sorgfaltspflichten einbezogen, wenn die Verletzung des Rechts schon eingetreten und damit offensichtlich ist. Auch bezieht sich die reguläre Risikoanalyse, zu der die Unternehmen verpflichtet sind, nur auf unmittelbare Zulieferer; mittelbare werden nur betrachtet, wenn Verletzungen der Sorgfaltspflicht bekannt sind, also ein Schaden bereits entstanden ist.

In den Ländern des globalen Südens spielt die Landwirtschaft eine große Rolle für Beschäftigung und Einkommenssicherung; so arbeiten laut der ILO in Ländern mit geringem Einkommen rund 60 Prozent der Bevölkerung in der Landwirtschaft. Die gerechte Ausgestaltung von Agrarlieferketten ist für diese Länder daher besonders entscheidend. In Agrarlieferketten für den Export aus Ländern, in denen laut FAO mehr als fünf Prozent der Erwachsenen unterernährt sind 39, sollte es verpflichtend werden, die Wahrung des Rechts auf angemessene Nahrung zu berücksichtigen und nachzuweisen. Hier kann der Food Security Standard, den die Welthungerhilfe und das Beratungsunternehmen Meo Carbon Solutions im Auftrag des BMEL umsetzen, einen wichtigen Beitrag leisten. Er ermöglicht es, Ernährungsunsicherheit als Risiko zu erkennen und die Einhaltung des Rechts auf angemessene Nahrung in Agrarlieferketten zu überprüfen und zu schützen. Dadurch stellt der Standard sicher, dass Bäuerinnen und Bauern, Landarbeiter*innen und umliegende Gemeinden ernährungssicher sind (siehe Kasten zu den Food Security Standards).

LkSG: BMZ sollte Beratungsprogramm für (Agrar-)Unternehmen im globalen Süden aufbauen

Das LkSG sieht vor, dass Anforderungen an Lieferketten entlang der Wertschöpfungskette weitergereicht werden. Im Falle von Agrarlieferketten bedeutet dies, dass sie am Ende oft auf kleinbäuerliche Betriebe und damit auf die Schwächsten mit den größten Risiken treffen. Gerade für Agrarproduzent*innen im globalen Süden ist es schwer, die Kosten für die Einhaltung von Menschen-/Arbeitsrechten und umweltbezogene Nachhaltigkeitsmaßnahmen vollständig zu tragen, da sie diese über bestehende Marktpreise oft nicht decken können. Dies könnte zur Folge haben, dass sie die Anforderungen des Gesetzes nicht erfüllen können und so vom deutschen und künftig vom europäischen Markt ausgegrenzt werden. Zudem besteht die Gefahr, dass Unternehmen sich aus risikoreichen Beschaffungsregionen zurückziehen.

Damit deutsche Unternehmen den menschenrechtlichen Ansprüchen gerecht werden können, hat das BMZ den Aufbau des „Helpdesk Wirtschaft und Menschenrechte“ unterstützt. 40 Parallel dazu sollte das BMZ ein umfassendes Beratungs- und Begleitprogramm für (Agrar-)Unternehmen im globalen Süden aufbauen und so helfen, die Produktionsbedingungen sukzessive mit den Ansprüchen des LkSG in Einklang zu bringen.

Sowohl in der Politik als auch bei den Unternehmen mangelt es an Bewusstsein dafür, dass Ernährungssicherheit eine Grundvoraussetzung für den Aufbau nachhaltiger Lieferketten ist. Die Bundesregierung sollte sich daher dafür einsetzen, dass Menschenrechte wie das Recht auf angemessene Nahrung in die EU-Due-Diligence-Richtlinie und bei der entsprechenden Anpassung des LkSG explizit in den Risikokatalog aufgenommen werden. Nicht nur in Deutschland sind Verpflichtungen für Unternehmen vonnöten. Die Bundesregierung sollte eine Vorreiterrolle für die Einhaltung menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten weltweit einnehmen und sich hierfür aktiv an entsprechenden Prozessen auf EU- und UN-Ebene beteiligen.

Food Security Standard

Der Food Security Standard (FSS) wird in bestehende Nachhaltigkeitsstandards im Agrarsektor integriert und kann für alle landwirtschaftlichen Produkte, Betriebsgrößen und Betriebstypen angewendet werden. Ein Abgleich mit dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) durch die Kanzlei Graf von Westphalen hat gezeigt, dass der FSS die menschenrechtlichen Risiken des LkSG abdeckt und darüber hinaus eine sektorspezifische Risikoanalyse für die landwirtschaftliche Produktion liefert.

Diese Risikoanalyse ist ein entscheidender Faktor, denn wenn Unternehmen sich des Risikos ihrer Aktivitäten nicht bewusst sind, werden sie auch keine entsprechenden Maßnahmen einleiten; und wenn nicht explizit auf die Ernährungsunsicherheit geschaut wird, wird man die Anzeichen hierfür auch nicht – oder erst in einem sehr gravierenden Stadium – finden.

Zwei Beispiele für die positiven Wirkungen des Standards: Ein FSS-auditiertes Unternehmen hat als Maßnahme gegen saisonale Arbeitslosigkeit und Hunger ein Jobvermittlungsportal aufgesetzt, um lokale Arbeitschancen zu erhöhen. Ein anderes Unternehmen hat gemeinsam mit Mitarbeitenden und Behörden entschieden, keine eigene Krankenstation auf dem Betrieb aufzubauen, sondern das lokale Gesundheitszentrum zu unterstützen, sodass die Investition auch den lokalen Gemeinden zugutekommt. Wenn Risiken erkannt und Problemlagen mit dem FSS erfasst werden, liegen praktikable Lösungen oft auf der Hand.

Afrikapolitik: Jetzt mehr Gemeinsamkeit leben

Am 24. Januar 2023 hat Bundesministerin Svenja Schulze die neue Afrika-Strategie des BMZ mit dem Titel „Gemeinsam mit Afrika Zukunft gestalten“ vorgestellt. 41 Mit dem Ziel, die „globale Transformation hin zu einem würdevollen, sicheren Leben für alle in intakter Umwelt“ zu gestalten, ist die Strategie inhaltlich der Agenda 2030 verpflichtet. Kern der Afrika-Strategie ist laut Ministerin Schulze, Rahmenbedingungen für neue Jobs zu schaffen – vor allem für die jungen Menschen. Die Jobs sollen zudem sozial und ökologisch wirken und zugleich Frauen stärken.

Mit Blick auf die Notwendigkeit, für die junge Bevölkerung des Kontinents jährlich 25 Millionen zusätzliche Jobs zu schaffen, ist dieser Schwerpunkt durchaus angemessen. Allerdings werden hierfür in der Strategie vorrangig „Zukunftssektoren“ und spezielle Förder-Programme angeführt, für die bereits eine hohe Qualifikation nötig ist oder die für viele Jugendliche gar nicht zugänglich sind. Zwar gibt es Hinweise auf die Tatsache, dass bestimmte Bildungsvoraussetzungen erst geschaffen werden müssen; wie das geschehen soll, wird aber nicht konkretisiert. Für die Förderung der Grundbildung wird vor allem auf die Unterstützung multilateraler Entwicklungsprogramme wie „Education Cannot Wait“ und „Global Partnership on Education“ sowie auf Unicef und Partner*innen der Zivilgesellschaft verwiesen.

Ernährungssicherung in der Afrika-Strategie

Das Thema „Ernährungssicherung“ bildet in der Afrika-Strategie kein eigenes Aktionsfeld, sondern wird unter dem thematischen Schwerpunkt „Überwindung von Armut und Hunger und Aufbau sozialer Sicherung“ subsumiert. Hier finden sich die im entsprechenden BMZ-Schwerpunkt formulierten Maßnahmen wie die Entwicklung nachhaltiger, widerstandsfähiger Agrar- und Ernährungssysteme, die Stärkung nachhaltiger Lieferketten und der Ausbau sozialer Sicherungssysteme wieder. Das Menschenrecht auf angemessene Nahrung wird im Dokument nicht erwähnt.

Grafik aus dem Kompass2023: Bevölkerungsentwicklung in Subsahara-Afrika

Nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung, Beschäftigung und Wohlstand 

Weitaus umfassender als das Kapitel zur Überwindung von Armut und Hunger ist das Kapitel „Nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung, Beschäftigung und Wohlstand“ mit dem Unterkapitel „Just Transition“. Viele der Maßnahmen in diesem Arbeitsschwerpunkt konzentrieren sich – vor dem Hintergrund der erwarteten fortschreitenden Urbanisierung – auf die städtischen Räume. Förderprogramme dürfen aber die ländlichen Räume und auch die besonders verwundbaren Gruppen nicht vernachlässigen. Gerade auf dem Land ist der Zugang zu sozialen Dienstleistungen und guter Bildung schlecht. Der ländliche Raum darf hier nicht den Anschluss verlieren.

Wie in der Strategie dargestellt, wird sich allein in Subsahara-Afrika die urbane Bevölkerung zwischen 2020 und 2050 nahezu verdreifachen (Zunahme um ca. 280 Prozent). Für den ländlichen Raum der Region weisen UN-Projektionen auf eine Zunahme der Bevölkerung um etwa 40 Prozent hin. 42 Eine im Verhältnis immer langsamer zunehmende Landbevölkerung muss somit eine immer schneller wachsende Stadtbevölkerung ernähren. Die Transformation hin zu resilienten Ernährungssystemen – also solchen, die nicht primär von Lebensmittelimporten abhängig und die wenig anfällig gegenüber Preisschocks und zudem klimaresilient sind – wird vor diesem Hintergrund umso bedeutender.

Zusammenarbeit mit zivilgesellschaftlichen Akteur*innen begrüßenswert

Die Pro-Kopf-Produktion im afrikanischen Agrarsektor ist mit weitem Abstand das Schlusslicht im Vergleich zu allen anderen Regionen der Welt. Gleichzeitig treffen die Folgen des Klimawandels keinen anderen Kontinent so stark. Neben Bereichen wie Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT), erneuerbaren Energien, der Kultur- und Kreativwirtschaft und dem Start-up-Sektor müssen Landwirtschaft und ländliche Entwicklung ebenfalls als Zukunftssektoren begriffen und behandelt werden, um SDG 2 („kein Hunger“) ernsthaft als Ziel weiterzuverfolgen.

Der feministische Ansatz durchzieht kohärent alle Schwerpunktbereiche der Strategie. Positiv zu bewerten ist auch die wiederholte Betonung der Jugendbeteiligung. Sie wird im Dokument als ein „für das BMZ wichtiges Querschnittsthema“ genannt, das „im Einklang mit der African Youth Charter in allen Sektoren umgesetzt werden soll“. Auch die starke Betonung der Zusammenarbeit mit zivilgesellschaftlichen Akteur*innen ist begrüßenswert. Deren Beteiligung bei der Erarbeitung der Strategie ließ allerdings zu wünschen übrig. Zwar wurde die deutsche Zivilgesellschaft in die Konsultation zur Afrika-Strategie einbezogen, allerdings ist dies insgesamt nicht in der wünschenswerten Struktur und Tiefe erfolgt.

Beim künftigen Umsetzungsprozess sollte die Zivilgesellschaft früher und transparenter einbezogen und umfassender informiert werden. Für ein aussagekräftiges Gesamtbild wären zudem gemeinsame Konsultationen mit Partner*innen aus staatlichen und wissenschaftlichen Institutionen sowie der afrikanischen und deutschen Zivilgesellschaft sinnvoll und wünschenswert. Die Aufhebung der häufig getrennten Einbindung dieser Akteur*innen hätte auch Vorbildcharakter für andere Konsultationen. Sie könnte in den jeweiligen Ländern zudem zu einem stärkeren Interesse bei Medien und Politik führen – an dem es beispielsweise bezüglich der Afrikastrategie vor Ort noch mangelt. Nun gilt es, die Zusammenarbeit mit afrikanischen Ländern und Regionen, wie in der Strategie postuliert, auf Augenhöhe zu planen und umzusetzen.

Soziale Sicherungssysteme nicht nur für Notsituationen

Ebenso wie das Recht auf angemessene Nahrung wurde auch das Recht auf soziale Sicherheit bereits 1948 in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte niedergeschrieben. Nahezu alle Staaten haben es mit der Ratifizierung des Internationalen Pakts über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Menschenrechte als völkerrechtlich verbindlich anerkannt. Die Vereinten Nationen haben zudem 2015 verdeutlicht, dass soziale Sicherung nötig ist, um mehrere der in der Agenda 2030 festgelegten Nachhaltigkeitsziele zu erreichen, unter anderem SDG 1 („keine Armut“), SDG 3 („Gesundheit für alle“) und SDG 10 („Verringerung von Ungleichheit“). Auch trägt soziale Sicherheit wesentlich dazu bei, Geschlechtergerechtigkeit herzustellen (SDG 5) und menschenwürdige Arbeit (SDG 8) zu erreichen.

Ausbau sozialer Sicherungssysteme durch das BMZ

Entsprechend den Verpflichtungen im Koalitionsvertrag hat auch das BMZ angekündigt, sein Engagement für den Ausbau sozialer Sicherungssysteme auszuweiten. Gemeinsam mit der Weltbank und der Internationalen Arbeitsorganisation will es beispielsweise Pionierländer unterstützen. Dabei sollen Finanzierungsmechanismen abgestimmt und verstärkt soziale Sicherheit in fragilen, Flucht- und Krisenkontexten berücksichtigt werden. Auch eine bessere Verknüpfung mit Maßnahmen zur Bewältigung von Klimaschäden ist geplant. 43 Auf seiner Website verweist das BMZ zudem auf den Menschenrechtsaspekt von sozialer Sicherung und auf die Verankerung in den SDGs. Auch unterstützt es die Initiative „Global Accelerator on Jobs and Social Protection for Just Transitions“, die UN-Generalsekretär António Guterres im September 2021 gestartet hat. Mit ihrer Hilfe sollen bis zum Jahr 2030 rund 400 Millionen menschenwürdige Arbeitsplätze geschaffen und soziale Sicherung auf die über vier Milliarden Menschen ausgeweitet werden, die dazu bislang keinen Zugang haben. Der Accelerator setzt wie kaum ein Programm zuvor auf die Zusammenarbeit zwischen UN- und Finanzinstitutionen. Auf der Grundlage internationaler Menschenrechts-, Arbeits- und Sozialstandards und unter Einbeziehung und Förderung von sozialem Dialog und Teilhabe soll er helfen, über koordinierte multilaterale Zusammenarbeit relevante politische Lösungen und die erforderlichen Investitionen zusammenzuführen. Das ist grundsätzlich zu begrüßen.

Allerdings geht es beim Global Accelerator vorrangig um formale Jobs, die eher der Stadtbevölkerung oder wirtschaftlichen Gunsträumen zugutekommen. Dieses Dilemma sieht auch das BMZ: Einerseits misst es dem Programm große Bedeutung bei, andererseits ist es sich im Klaren darüber, dass dieses eher etwas für fortschrittliche, „willige“ Länder ist, die bereits soziale Sicherungssysteme etabliert haben. Und die Bundesregierung gibt zu bedenken: „Beitragsfinanzierte Sozialversicherungen sind in vielen Entwicklungsländern als ein Instrument für soziale Sicherung vorhanden. Sie decken jedoch aufgrund der vorherrschenden Informalität von Beschäftigungsverhältnissen insbesondere in Niedrigeinkommensländern nur einen kleinen Teil der dortigen Bevölkerung ab.“

Wirtschaftswissenschaftler*innen haben jahrelang vorhergesagt, dass der Umfang der informellen Wirtschaft im Zuge des Wirtschaftswachstums schrumpfen würde. Dies hat sich allerdings nicht bewahrheitet.

Kompass 2023

Soziale Sicherung im ländlichen Raum un der informellen Wirtschaft benachteiligt

In der Tat muss kritisch gefragt werden, wie die Pläne des BMZ zu sozialer Sicherung die Menschen im ländlichen Raum und vor allem diejenigen erreichen sollen, die keinen formellen Arbeitsvertrag haben, die (gegebenenfalls temporär) in der Landwirtschaft beschäftigt sind oder selbstständig arbeiten. Wirtschaftswissenschaftler* innen haben jahrelang vorhergesagt, dass der Umfang der informellen Wirtschaft im Zuge des Wirtschaftswachstums schrumpfen würde. Dies hat sich allerdings nicht bewahrheitet. Heute arbeiten zwei Milliarden Menschen und damit 61 Prozent aller Erwerbstätigen in der informellen Wirtschaft; in Ländern mit niedrigem Einkommen liegt der Anteil bei 90 Prozent, wobei die Anteile im ländlichen Raum noch höher sind als im städtischen Raum. 44

Informelle Arbeiter*innen haben jedoch im Allgemeinen keinen Zugang zur sozialen Sicherung. Sie bilden das, was oft als die „fehlende Mitte“ von sozialen Sicherungssystemen bezeichnet wird. Ihr Ausschluss aus diesen Systemen verstößt gegen internationale Menschenrechtsvorschriften. Zudem ist soziale Sicherung eine wesentliche Voraussetzung für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen am sozialen, politischen und wirtschaftlichen Leben. Denn in allen Weltregionen sind es vorrangig Frauen, die in Haushalten, als mithelfende Familienangehörige oder in Heimarbeit arbeiten – informelle Beschäftigung ist also auch geschlechtsspezifisch geprägt. 45 Im Abschluss-Kommuniqué der diesjährigen G7-Konferenz in Hiroshima wird soziale Sicherung primär unter dem Thema „Arbeit“ und in Verbindung mit arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen angesprochen. 46 Ansätze zum Erreichen des großen informellen Arbeitssektors fehlen jedoch.

Deutschland verfügt über eine Fülle von Fachkenntnissen im Bereich der Sozialversicherung und sollte daher weltweit eine führende Rolle bei der Unterstützung der Bemühungen der Länder spielen, ihre Sozialversicherungssysteme fit für die Zukunft zu machen. Dabei ist es wichtig, allen relevanten zivilgesellschaftlichen Akteur*innen angemessene Möglichkeiten zur Beteiligung zu geben. Dies gilt beispielsweise auch für Gewerkschaften und die Organisationen der informell Beschäftigten.

BMZ will soziale Sicherung voranbringen

Das BMZ misst sozialer Sicherung große Bedeutung bei und will diese voranbringen. Positiv zu bewerten ist in diesem Rahmen unter anderem die Unterstützung der Länder beim Aufbau transparenter und effizienter sozialer Sicherungssysteme durch digitale Anwendungslösungen. So entwickelt das BMZ gemeinsam mit der ILO, dem Welternährungsprogramm der Vereinten Nationen (WFP) und weiteren Partnern die Open-Source-Software „openIMIS“ und stellt diese den Ländern zur Verfügung. Sie wird in Partnerländern für das Management von Systemen zur sozialen Absicherung zum Beispiel im Krankheitsfall oder nach einem Arbeitsunfall verwendet. Auch im Rahmen von Bargeldtransfers während der Covid-19-Pandemie kam „openIMIS“ zum Einsatz.

Insgesamt sind die Ambitionen der Bundesregierung in Bezug auf soziale Sicherung sehr zu begrüßen. Dabei darf nicht vergessen werden, dass soziale Sicherung, wie bereits angemerkt, ein Menschenrecht und Teil der SDGs ist; sie darf nicht nur als Reaktion auf akute Notlagen verstanden werden und dadurch ausschließlich im Bereich der Katastrophenhilfe oder humanitären Hilfe greifen, sondern muss für alle Menschen in allen Lebenslagen verfügbar sein. Wichtig ist, eine Verknüpfung zwischen kurzfristigen Sozialtransfers und langfristigen Sozialschutzprogrammen anzustreben. Um zu zeigen, wie sie Länder entsprechend beim Aufbau eigener sozialer Sicherungssysteme unterstützen kann, sollte die Bundesregierung ein Finanzkonzept vorlegen, das auf der Ownership der Länder, demokratischer Governance vor Ort, zivilgesellschaftlicher Beteiligung und dem Primat der feministischen Entwicklungspolitik beruht. Dabei ist es ausdrücklich nicht Aufgabe der EZ, alles zu finanzieren; vielmehr muss sie die Menschen befähigen, ihre entsprechenden Rechte zu kennen, einzufordern und – wenn nötig – einzuklagen.

Feministische Entwicklungspolitik entscheiden und kontextsensibel umsetzen

Armut ist nicht nur ländlich, sondern auch weiblich. Die Folgen der Covid-19-Pandemie, des Klimawandels und der steigenden Zahl an Konflikten haben dieses Phänomen noch einmal verstärkt. 47 Auch Ernährungsunsicherheit und Geschlechterungleichheit sind eng miteinander verwoben: In allen Weltregionen leiden Frauen und Mädchen überdurchschnittlich häufig an Hunger, und nach aktuellen Angaben der Welternährungsorganisation (FAO) verstärkt sich diese Tendenz weiter. 48 So weisen landwirtschaftliche Flächen, die von Frauen bewirtschaftet werden, bei vergleichbarer Größe eine um 24 Prozent geringere Produktivität auf als von Männern bewirtschaftete Flächen. Zurückzuführen ist dieser Unterschied auf geschlechterspezifische Unterschiede in der (Aus-)Bildung und im Zugang zu Ressourcen, insbesondere zu Technologie. Diese Tatsache, gepaart mit der Erkenntnis, dass 38 Prozent aller in der Landwirtschaft tätigen Personen Frauen sind, birgt eine enormes Potenzial für die Entwicklung der Länder.

So hat die FAO berechnet, dass die Auflösung der geschlechterspezifischen Unterschiede in der landwirtschaftlichen Produktivität und eine Angleichung der Gehaltsunterschiede in der Landwirtschaft das globale Bruttoinlandsprodukt um ein Prozent (nahezu 1 Billion US-Dollar) steigern könnten. Dies wiederum würde die weltweite Ernährungsunsicherheit um 2 Prozent und die Zahl der Menschen, die unter Ernährungsunsicherheit leiden, um 45 Millionen Menschen reduzieren. 49 Zudem ist seit langem bekannt, dass die Stärkung der Rolle von Frauen positiv mit Ernährungssicherheit korreliert ist; sie drückt sich laut Studien des International Food Policy Research Institute (IFPRI) unter anderem in einem besseren Zugang zu Nahrungsmitteln, mehr Vielfalt und einer geringeren Unterernährungsrate bei Kindern aus. 50 Eine feministische Entwicklungspolitik kann also auch einen wichtigen Beitrag zur Verwirklichung des Menschenrechts auf angemessene Nahrung leisten.

Klimawandel verstärkt Ungleichheit und Diskriminierung

Auch der Klimawandel hat geschlechterspezifische Auswirkungen, denn er verstärkt Ungleichheit und Diskriminierung – etwa, wenn Mädchen die Schule verlassen müssen, um beim Bestreiten des Lebensunterhalts zu helfen, wenn landwirtschaftliche Erträge sinken; wenn sie früher verheiratet werden, um ökonomischen Schocks zu begegnen; 51 oder wenn Mädchen und Frauen auf immer weiteren Wegen zum Wasserholen der Gefahr sexueller Übergriffe ausgesetzt sind. Zudem schätzt die Umweltorganisation der Vereinten Nationen (UNEP), dass 80 Prozent der aufgrund des Klimawandels Vertriebenen Frauen sind. 52

BMZ stellt feministische Entwicklungspolitik vor

Vor diesem Hintergrund ist es gut und richtig, dass das BMZ mit seiner im März 2023 vorgestellten feministischen Entwicklungspolitik einen Perspektivwechsel einläuten und die Rolle von Frauen, Mädchen und marginalisierten Gruppen stärken will. Dass der bestehende Ansatz des Gender-Mainstreamings („die (Re)organisation, Verbesserung, Entwicklung und Evaluierung grundsatzpolitischer Prozesse mit dem Ziel, eine geschlechterbezogene Sichtweise in alle politischen Konzepte auf allen Ebenen und in allen Phasen durch alle normalerweise an politischen Entscheidungsprozessen beteiligten Akteure einzubringen“ 53) nun sehr viel transformativer gestaltet werden soll als bisher, zeigen der Fokus auf marginalisierte Gruppen und die kritische Auseinandersetzung mit den strukturellen Ursachen von Ungerechtigkeit und Diskriminierung.

Die Strategie soll dazu beitragen, dass Mädchen und Frauen nicht wie bisher „zumeist im Rahmen bestehender Strukturen unterstützt werden“, wie das Ministerium auf seiner Website schreibt. 54 Vielmehr sollen mit der Neuausrichtung der Entwicklungspolitik „ungerechte Machtstrukturen verändert“ werden. Dies soll entlang der „3 R“ – Rechte, Ressourcen und Repräsentanz – geschehen, so Ministerin Schulze bei der Vorstellung des Konzepts. Erfreulich sind in der Strategie unter anderem das klare Bekenntnis zu einem menschenrechtsbasierten Ansatz und zur gleichberechtigten Teilhabe sowie der Schwerpunkt auf der Stärkung, Förderung und Einbeziehung lokaler zivilgesellschaftlicher Akteur*innen. Zudem werden im Papier eine Bandbreite an Rechten – beispielsweise Landrechte – und auch die Aufgaben der Pflichtentragenden konkret benannt. In diesem Zusammenhang werden auch „nonformale Bildungsangebote“ (etwa Erwachsenenbildung) aufgeführt, um sich „Wissen über Menschenrechte anzueignen und diese gegenüber dem Staat einzufordern“.

BMZ-Papier bietet viel Potenzial, doch mehr messbare Ziele und Umsetzungspläne fehlen noch

Mit der Betonung, dass feministische Entwicklungspolitik auch positive Effekte auf andere marginalisierte Gruppen hat, wird in der Strategie ein starker Akzent gesetzt, der in dieser Art neu ist. Begrüßenswert ist auch, dass konkrete Aussagen zur Quantität und zu den Ausgaben der frauenfördernden Projekte getroffen werden. 2021 flossen 48 Prozent der bilateralen deutschen EZ in Projekte und Programme, die Geschlechtergerechtigkeit als Hauptoder Nebenziel verfolgten (Hauptziel: 2,5 Prozent; Nebenziel: 45,5 Prozent). Das BMZ hat angekündigt, bis 2025 93 Prozent der vorhabenbezogenen Mittel der Entwicklungszusammenarbeit dafür einzusetzen, die Gleichberechtigung der Geschlechter zu fördern. Dabei soll der Anteil der Projekte mit Geschlechtergerechtigkeit als Hauptziel verdoppelt werden, das wäre also ein Anstieg von 2,5 auf 5 Prozent der Projekte.

Das BMZ-Papier bietet gute Ansätze und viel Potenzial. Weitere messbare Ziele und konkrete Umsetzungspläne fehlen allerdings noch. So lässt sich beispielsweise aus der Strategie nicht schließen, wie etwa zivilgesellschaftliche Maßnahmen zur Interessenvertretung oder zur Rechenschaftslegung unterstützt werden können. Auch konkrete Zusagen zur Finanzierung stehen aus. Lokale zivilgesellschaftliche Organisationen müssen aber angemessen finanziert werden und ohne aufwendige Verfahren an Mittel gelangen, wenn die Ziele der Strategie erreicht werden sollen. Wie das geschehen soll, bleibt offen. Konkrete Angaben hierzu sollen im zweiten Halbjahr 2023 folgen.

Vereinbarkeit feministischer und diskriminierungsfreier Ansätze im globalen Süden

Während sich die Diskussion in Deutschland aktuell eher um den Feminismus-Begriff dreht als um den Inhalt der Strategie, dürfte sich in Kontexten im globalen Süden ein anderes Problem in den Vordergrund drängen, nämlich die Vereinbarkeit feministischer und diskriminierungsfreier Ansätze mit Kontexten, in denen die Rechte von Frauen, Mädchen und LSBTIQ+- Personen aktiv unterdrückt werden. Ein Blick nach Afghanistan oder Uganda zeigt, wie konkret die Herausforderungen bei der Umsetzung einer feministischen Entwicklungspolitik sein können. In bestimmten politischen oder kulturellen Kontexten rüttelt ein solcher Ansatz schnell an bestehenden Werte- und Machtstrukturen und birgt daher hohes Konfliktpotenzial.

In der Umsetzung wird es viel Gesprächs- und Erläuterungsbedarf geben, und klar ist, dass es keinen One-size-fits-all-Ansatz geben kann. Lokales Wissen und lokale Arbeitsansätze müssen hier stets die Grundlage bilden. Die konkrete Ausgestaltung eines feministischen Ansatzes wird deswegen jeweils neu ausgehandelt werden müssen – sensibel, partnerschaftlich und auf Augenhöhe mit lokalen Partner*innen. Dies wird sich auch auf die Arbeit der Umsetzungsorganisationen der deutschen EZ auswirken. Kontextspezifische, risikosensible und Do-no-harm-orientierte Ansätze gelten mehr denn je. Wie nachhaltig das Konzept der feministischen Entwicklungspolitik ist und ob es das liefert, was es verspricht, wird sich zeigen. Wichtig sind effektive Ansätze, die in der Lage sind, Verbesserungen für Frauen und Mädchen über alle Themenbereiche hinweg zu bewirken. Ebenso wichtig ist ein gutes Wirkungsmonitoring, um Erfolge zu messen. Hierfür sollten die Empfehlungen der DEval-Evaluierung zur Umsetzung des Menschenrechtsansatzes in der deutschen EZ herangezogen werden. 55

Autoritäre Regime, shrinking spaces – Bedrohung für die Zivilgesellschaft, Herausforderungen für die EZ

Autokratische Regierungen sind weltweit auf dem Vormarsch. So verzeichnete der Transformationsindex der Bertelsmann-Stiftung im Jahr 2022 erstmals mehr autokratische als demokratische Staaten. Laut dem „Regimes of the World“- Schema lassen sich Regierungen in vier Kategorien einteilen – zwei der Autokratie und zwei der Demokratie. Dabei werden „geschlossene Autokratien“ („klassische“ Diktaturen) von „elektoralen Autokratien“ unterschieden. Letztere weisen teilweise demokratische Elemente auf, beispielsweise gibt es laut Gesetz Wahlen, doch sind diese weder frei noch fair. Im Gegensatz zu „liberalen Demokratien“ wiederum gibt es in „elektoralen Demokratien“ zwar auch freie und faire Wahlen, aber die Gewaltenteilung ist beispielsweise nicht vollständig ausgeprägt. 56

Seit dem Ende des Kalten Krieges hat sich die Anzahl der elektoralen Autokratien und der elektoralen Demokratien permanent erhöht. So haben nur 14,5 Prozent aller Menschen auf der Welt die Möglichkeit, weitgehend ungehindert ihre Meinung zu sagen, sich zu versammeln und gegen Missstände anzukämpfen. 57 Laut der Einstufung der Bürgerrechtsorganisation Civicus setzt sich diese Zahl aus 3,2 Prozent der Bevölkerung zusammen, die in Staaten mit „offener“ Zivilgesellschaft“ leben, und 11,3 Prozent der Bevölkerung, die in Ländern leben, in denen die Handlungsfreiheit der Zivilgesellschaft „beeinträchtigt“ ist. In diesen Ländern gibt es beispielsweise Fälle, in denen als regierungskritisch geltende Vereinigungen juristisch verfolgt oder anderweitig schikaniert werden oder die völlig freie Entfaltung der Presse verhindert wird – entweder durch strikte Regulierung oder Ausübung von politischem Druck auf Medienschaffende. 58

Civic Space – Raum für zivilgesellschaftliches Handeln 

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Grafik aus dem Kompass2023: Civic Space – Raum für zivilgesellschaftliches Handeln

Damit leben im Umkehrschluss 85,5 Prozent aller Menschen in Ländern, in denen Bürgerrechte und die Zivilgesellschaft eingeschränkt oder unterdrückt werden. Diese zunehmende Beschränkung der Handlungsspielräume – auch shrinking spaces genannt – stellt auch nationale und internationale zivilgesellschaftliche Organisationen vor große Herausforderungen. Sie können beispielsweise keine Studien mehr zu kritischen Themen erarbeiten, Kritik an Missständen äußern oder Forderungen öffentlich benennen. Häufig werden sie durch willkürliche bürokratische Verfahren, Drohungen und falsche Anschuldigungen eingeschüchtert und durch Schließungen, den Entzug von Arbeitserlaubnissen oder Verhaftungen mundtot gemacht – und schlimmstenfalls getötet.

Das BMZ unterstützt zehn „Nexus- und Friedenspartner“ dabei, die strukturellen Ursachen von Konflikten, Gewalt und Flucht zu beseitigen, und fördert die sogenannten Reformpartner 59auf ihrem Weg zu mehr Demokratie. Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit zu fördern, bedeutet für die Entwicklungszusammenarbeit oft schwierige Balanceakte und ein Handeln im permanenten Widerspruch. Was für die Reformpartner gilt, stellt das BMZ bei den sogenannten Globalen Partnern – das sind Brasilien, China, Indien, Indonesien, Mexiko, Peru, Südafrika und Vietnam – vor noch größere Herausforderungen. Diese Schwellenländer stellen insgesamt 45 Prozent der Weltbevölkerung und sind wichtige Partner für das Erreichen der SDGs und der globalen Klimaziele. Keines dieser Länder garantiert Bürgerrechte in vollem Umfang oder ermöglicht der Zivilgesellschaft ein freies und sicheres Agieren.

Gerade in den genannten Kontexten ist ressortübergreifende Kohärenz unabdingbar. Die Interessen anderer Politikbereiche dürfen nicht dazu führen, dass Entwicklungszusammenarbeit instrumentalisiert, aufgeweicht oder sogar konterkariert wird. Dilemmata bestehen besonders bei der Zusammenarbeit mit Partnern der EZ wie Brasilien und Indien, die bedeutende Wirtschaftspartner und zugleich Empfänger von Waffenexporten aus Deutschland sind. Generell sollte sich die Bundesregierung auf internationaler Ebene für gute Regierungsführung einsetzen und dies mit Vorhaben der EZ umsetzen beziehungsweise begleiten. Hierzu zählt auch, Mechanismen der UN zu nutzen – und damit zu stärken, wie etwa die UPR-Verfahren des UN-Menschenrechtsrates (Universal Periodic Review, ein Verfahren, mit dem geprüft wird, ob Staaten ihren menschenrechtlichen Verpflichtungen nachkommen) sowie weitere menschenrechtliche Berichtsverfahren. Die Bundesregierung sollte sich weiterhin gegen Straffreiheit bei massiven Menschenrechtsverletzungen (inklusive Kriegsverbrechen) engagieren und dies auch in Regierungsverhandlungen thematisieren. Zudem sollte sie sich für den Schutz von Menschenrechtsverteidiger* innen und Journalist* innen und für Pressefreiheit einsetzen.

Generell sollten Kinder und Jugendliche als besonders verwundbare Gruppe und als Akteur*innen in der Entwicklungszusammenarbeit mitgedacht und einbezogen werden.

Kompass 2023

Stärkung von Zivilgesellschaftliche Akteur*innen

Zivilgesellschaftliche Akteur*innen müssen gerade auch in autoritären Staaten gestärkt werden; hier kann das BMZ beispielsweise unterstützen, indem es die Organisationsentwicklung und Netzwerkbildung der Zivilgesellschaft in Vorhaben gezielt fördert. Eine wichtige Rolle spielt auch „sanfte Diplomatie“. So können Botschaften ein Signal setzen, indem sie Projekte besuchen, Menschenrechtler* innen zu Tagungen/Gesprächen einladen oder bei Inhaftierungen oder Einschränkungen der Arbeitserlaubnis nachhaken. Vor diesem Hintergrund ist es erfreulich, dass das BMZ die Förderung von Rechtsstaatlichkeit, Demokratie, Menschenrechten und guter Regierungsführung in seiner neuen Afrika-Strategie als Schwerpunkt der Zusammenarbeit betont hat. Und dass es darin ankündigt, „mit jenen Ländern, die sich von dieser Agenda entfernen, in Abstimmung mit dem Auswärtigen Amt einen kritischen Dialog zu führen und verstärkt mit nicht-staatlichen Akteur*innen zusammenzuarbeiten“.

Wie zwiespältig Konsequenzen sein können, wird am Aussetzen der Zusammenarbeit mit Afghanistan deutlich: So richtig es ist, das Verbot der Arbeit von Frauen in humanitären Organisationen und Projekten nicht zu akzeptieren, so bitter ist es, Entwicklungszusammenarbeit und damit Hilfe für die Betroffenen einzustellen. Das BMZ hat die bilaterale Zusammenarbeit mit Afghanistan ausgesetzt, aber angekündigt, „regierungsfern und bevölkerungsnah” (über die Weltbank, UN-Organisationen und die Zivilgesellschaft) Hilfe zu leisten. 60 Die afghanische Bevölkerung ist auf lebenserhaltende Hilfe angewiesen. Gleichzeitig verhindert die Aussetzung der Entwicklungsgelder, dass die Menschen vor Ort sich selbst aus der Krise befreien. Internationale und nationale Hilfs- und Nichtregierungsorganisationen (NROs) gehen im Moment sehr hohe Risiken ein, um weiter vor Ort arbeiten zu können. Deutsche NROs fordern daher von der Bundesregierung seit längerem flexiblere Bedingungen bei der Umsetzung von Hilfsgeldern und eine stärkere Einbeziehung bei der Planung von Maßnahmen. Berücksichtigt werden diese Forderungen bisher aber nur ungenügend.

Kinderrechte stärker achten und umsetzen – auch in autoritären Kontexten

Ein Drittel der Weltbevölkerung ist jünger als 18 Jahre. In den Ländern, mit denen Deutschland entwicklungspolitisch zusammenarbeitet, stellen Kinder und junge Menschen die große Mehrheit der Bevölkerung. Generell werden die Belange von Kindern in der Entwicklungszusammenarbeit und humanitären Hilfe nicht ausreichend berücksichtigt und anerkannt. Das gilt auch für die Situation von Kindern in autoritär regierten Staaten.

In Regimen, in denen die Handlungsfreiheit zivilgesellschaftlicher Organisation eingeschränkt ist, können die Menschen ihre politischen, sozialen und wirtschaftlichen Rechte nur noch unter hohen Risiken oder gar nicht mehr einfordern; arme und verwundbare Gruppen werden damit noch unsichtbarer. Damit verschlechtert sich auch die Lebenssituation von Kindern. Sie werden von entsprechenden Maßnahmen – Einschüchterung, Verbot und Inhaftierung zivilgesellschaftlicher Gruppen und Akteur*innen, Hetze gegen bestimmte Bevölkerungsgruppen, „Krieg gegen Drogen“, massive Polizeigewalt, bewaffnete Konflikte, Vertreibung ganzer Bevölkerungsgruppen – direkt oder indirekt getroffen. Einige Beispiele: 61

Kinder und ihre Organisationen stärken 

Auch in autoritären Kontexten hat Entwicklungspolitik vielfältige Möglichkeiten, Kinder und ihre Organisationen zu stärken. Häufig gibt es hier sogar etwas größere Handlungsspielräume. Entwicklungspolitik kann etwa die Partizipation von Kindern auf lokaler Ebene fördern; den Schutz der Kinder vor Gewalt und Ausbeutung verbessern, indem lokale Schutzmechanismen und Hilfsangebote aufgebaut und gestärkt werden; die Geburtenregistrierung fördern, um damit auch Kinder von Minderheiten und bedrohten Gruppen besser zu schützen; die Justiz in den Partnerländern bei der Entwicklung kinderfreundlicher Verfahren unterstützen und dazu etwa die Fort- und Ausbildung von Richter*innen fördern.

Schutzkonzepte für Menschenrechtsverteidiger*innen sollten Kinder ausdrücklich einbeziehen, wie es zum Beispiel das „LSBTI-Inklusionskonzept für Auswärtige Politik und Entwicklungszusammenarbeit“ tut. 62 Das Konzept verankert die Menschenrechte von LSBTIQ+-Personen – Kindern wie Erwachsenen – in der Außenpolitik und Entwicklungszusammenarbeit und sieht die Stärkung und Unterstützung zivilgesellschaftlicher Organisationen vor, die sich gegen Diskriminierung aufgrund von sexueller Orientierung und Geschlechtsidentität einsetzen.

Generell sollten Kinder und Jugendliche als besonders verwundbare Gruppe und als Akteur*innen in der Entwicklungszusammenarbeit mitgedacht und einbezogen werden. Im Leistungsprofil zum Qualitätsmerkmal Menschenrechte, das vom BMZ derzeit erarbeitet wird (bis zum Redaktionsschluss lag der Entwurf noch nicht vor), sollten Kinderrechte explizit verankert werden. Damit würde ein wichtiger Schritt hin zur systematischen Berücksichtigung von Kindern gegangen. Auch scheint die Bereitschaft gewachsen, eine systematische Kindesschutz-Policy für das BMZ und alle Durchführungsorganisationen einzuführen. Eine solche verbindliche Policy des BMZ ist ebenso begrüßenswert wie überfällig.

Klimapolitik inklusiv und zielgruppenorientiert gestalten

Die Bundesregierung setzt sich auf internationaler Ebene stark für klimapolitische Ziele ein und bekennt sich auch im Koalitionsvertrag zu den Zielen des Pariser Klimaabkommens. Auch das BMZ gibt in seiner Kernthemenstrategie „Verantwortung für unseren Planeten – Klima und Energie“ aus dem Jahr 2021 an, sein gesamtes finanzielles Engagement so auszugestalten, „dass es mit den Zielen des Pariser Abkommens kongruent ist und deren Erreichung aktiv unterstützt.“ 63 Dies soll über die drei Aktionsfelder „Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel“, „Erneuerbare Energien und Energieeffizienz“ sowie „Nachhaltige Stadtentwicklung“ geschehen.

Mit seiner Afrikastrategie und seiner Strategie zur feministischen Entwicklungspolitik will das BMZ ebenfalls explizit zur Umsetzung der Agenda 2030 und des Pariser Klimaabkommens beitragen. Generell hat es sich zum Ziel gesetzt, mit seinen Programmen und Projekten benachteiligte und vulnerable Bevölkerungsgruppen besonders zu erreichen. In der internationalen Klimapolitik ist dies allerdings nicht immer der Fall. So zielen Infrastruktur- und Energieprojekte häufig nicht auf die verwundbarsten Gruppen ab. Ein Beispiel hierfür sind großflächige Projekte zur Erzeugung von Wind oder Solarenergie, bei denen kommunal genutztes Land verwendet wird. Nicht immer wird dabei das Prinzip der freien, vorherigen und informierten Zustimmung (FPIC) indigener Völker umgesetzt; und nicht immer enthalten die Nutzenden Entschädigungen oder werden an den Gewinnen aus der Energieproduktion beteiligt. Betroffen sind in vielen Fällen Gruppen, die ohnehin marginalisiert sind, etwa Pastoralisten. 64

Die Kernstücke der deutschen Entwicklungspolitik für den Übergang zu einer klimagerechten Wirtschafts- und Lebensweise, die bilateralen Klima- und Entwicklungspartnerschaften und die multilateralen Just Energy Transition Partnerships, sind in erster Linie auf Schwellenländer und Entwicklungsländer, die klimapolitisch besonders aktiv sind, ausgerichtet. Um der genannten Zielsetzung gerecht zu werden, ist es umso wichtiger, dass die querschnittliche Verankerung des Menschenrechtsansatzes gerade in diesem Schwerpunktfeld deutscher EZ gelingt. Benachteilige und bisher unterrepräsentierte Akteur*innen sollten an der Planung und Umsetzung von Klimaschutz- und -anpassungsmaßnahmen aktiv beteiligt werden (etwa über lokale Nichtregierungsorganisationen), insbesondere wenn sie von den Maßnahmen direkt betroffen sind. Frauen sollte dabei besondere Aufmerksamkeit zukommen, da die Folgen des Klimawandels sie, wie zuvor beschrieben, ungleich stärker treffen als Männer. Zudem sollte ihr enormes Potenzial als Wissensträgerinnen und Agentinnen des Wandels genutzt werden.

Belange von Kindern und Jugendlichen in der Klimapolitik stärker berücksichtigen

Auch die Belange von Kindern und Jugendlichen sollten in der Klimapolitik explizit stärker berücksichtigt werden – etwa durch ihre Beteiligung an lokalen und nationalen Mitwirkungsplattformen zu Klimafragen oder die Stärkung ihrer Anpassungsfähigkeit an die Folgen des Klimawandels. Hierfür ist es wichtig, ihre spezifischen Risiken zu identifizieren und diese durch entsprechende Maßnahmen zu minimieren. Das BMZ nennt Jugendpartizipation beispielsweise als einen Schwerpunkt der Klima- und Energieinitiative mit Pakistan. Auch im Bereich „Schäden und Verluste“ (loss & damage) müssen die Belange von Kindern gesondert berücksichtigt werden, da beispielsweise durch den Klimawandel viele Bildungseinrichtungen beschädigt werden.

In den Prozessen zu den nationalen Klimaanpassungsplänen (NAPs), die über die Internationale Klima-Initiative (IKI) durchgeführt werden, wird ausdrücklich gefordert, die lokale Bevölkerung einzubeziehen. Der NAP-Prozess wurde 2010 im Rahmen des Cancún Adaptation Framework ins Leben gerufen, um Entwicklungsländer und vor allem die am wenigsten entwickelten Länder (LDCs) darin zu unterstützen, ihre mittel- und langfristigen Anpassungsbedarfe in bestehende Planungsprozesse zu integrieren. Während bei den Beratungen zu den NAPs die Einbindung der lokalen Bevölkerung tatsächlich erfolgt, ist selten erkennbar, dass Anpassungsmaßnahmen wirklich inklusiv identifiziert, priorisiert und umgesetzt werden. Nur über die Einbeziehung und Mitwirkung der lokalen Bevölkerung oder ihrer Interessenvertretungen kann sichergestellt werden, dass die Maßnahmen auf die Bedürfnisse der besonders vulnerablen Bevölkerungsgruppen ausgerichtet sind und ihre Umsetzung nachhaltig ist. Auch sollte ein Großteil der finanziellen Mittel lokalen Gemeinschaften direkt zur Verfügung gestellt werden. Dies gilt vor allem für Mittel zur Klimaanpassung.

Insgesamt sollte der Fokus von Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen auf die Verletzlichsten gerichtet sein und langfristig zu einer klimaresilienten Entwicklung beitragen. Auf keinen Fall dürfen die Maßnahmen bestehende Ungleichheiten und Armut verstärken oder die Ernährungssicherheit gefährden.

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Fußnoten

30 BMZ (2023): Die Schwerpunkte unserer Entwicklungspolitik. Verfügbar unter: www.bmz.de/resource/blob/121224/schwerpunkte-unserer-entwicklungspolitikde.pdf

31 BMZ (2023): Die Schwerpunkte unserer Entwicklungspolitik. Verfügbar unter: www.bmz.de/resource/blob/121224/schwerpunkte-unserer-entwicklungspolitik-de.pdf.

32 Die Bundesregierung (2021): Mehr Fortschritt wagen. Bündnis für Freiheit, Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit. Koalitionsvertrag zwischen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP. Verfügbar unter: www.bundeskanzler.de/resource/blob/1830100/1990812/1f422c60505b6a88f8f3b3b5b8720bd4/2021-12-10-koav2021-data.pdf

33 DEval (2021 + 2022): Menschenrechte in der deutschen Entwicklungspolitik. Verfügbar unter: www.deval.org/de/evaluierungen/laufende-und-abgeschlossene-evaluierungen/menschenrechte-in-der-deutschen-entwicklungspolitik (letzter Zugriff: 30.05.2023).

34 GAFS: Global Food and Nutrition Security Dashboard. Verfügbar unter: www.gafs.info/home (letzter Zugriff: 30.05.2023).

35 BMEL: Das Menschenrecht auf Nahrung und die Freiwilligen Leitlinien der FAO. Verfügbar unter: www.bmel.de/DE/themen/internationales/agenda-2030/recht-auf-nahrungleitlinien-fao.html (letzter Zugriff: 30.05.2023).

36 BMZ (2022): Das erste Jahr Entwicklungspolitik in der 20. Legislaturperiode. Verfügbar unter: www.bmz.de/resource/blob/132878/bmz-jahresbilanz-2022-final.pdf

37 BMZ (2022). BMZ-Kernthemenstrategie: „Leben ohne Hunger – Transformation der Agrar- und Ernährungssysteme“. Verfügbar unter: www.bmz.de/resource/blob/97338/bmzkernthemenstrategie-leben-ohne-hunger.pdf

38 GTAI (2021): Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz im Überblick. Verfügbar unter: www.gtai.de/de/trade/deutschland/recht/das-lieferkettensorgfaltspflichtengesetz-im-ueberblick-726540 (letzter Zugriff: 30.05.2023).

39 FAO (2022): The State of Food Security and Nutrition in the World 2022. Verfügbar unter: doi.org/10.4060/cc0639en

40 Agentur für Wirtschaft & Entwicklung: Helpdesk Wirtschaft & Menschenrechte. Verfügbar unter: wirtschaft-entwicklung.de/wirtschaft-menschenrechte (letzter Zugriff: 30.05.2023).

41 BMZ (2023): Gemeinsam mit Afrika Zukunft gestalten. Die Afrika-Strategie des BMZ. Verfügbar unter: www.bmz.de/resource/blob/137600/bmz-afrika-strategie-de.pdf

42 United Nations (2018): Population Dynamics. World Urbanization Prospects 2018. Verfügbar unter: population.un.org/wup/DataQuery (letzter Zugriff: 30.05.2023).

43 BMZ (2022): COP 27. Globaler Schutzschirm wird konkret: Deutschland und Pakistan vereinbaren enge Zusammenarbeit. Pressemitteilung vom 16. November 2022. Verfügbar unter: www.bmz.de/de/aktuelles/aktuelle-meldungen/globaler-schutzschirm-de-undpakistan-vereinbaren-zusammenarbeit-128502 (letzter Zugriff: 30.05.2023).

44 Deutscher Bundestag (2023): Öffentliche Anhörung des Ausschusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung des Deutschen Bundestages zum Thema „Auswirkungen und Finanzierung der sozialen Sicherungssysteme in den Ländern des Globalen Südens“ vom 29. März 2023. Verfügbar unter: www.bundestag.de/resource/blob/940162/48fa-8f997870a92ccc855e3ec95520c4/Stellungnahme-SV-Juergens-Grant-data.pdf

45 Deutscher Bundestag (2023): Öffentliche Anhörung des Ausschusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung des Deutschen Bundestages zum Thema „Auswirkungen und Finanzierung der sozialen Sicherungssysteme in den Ländern des Globalen Südens“ vom 29. März 2023. Verfügbar unter: www.bundestag.de/resource/blob/940162/48fa-8f997870a92ccc855e3ec95520c4/Stellungnahme-SV-Juergens-Grant-data.pdf

46 G7 (2023): G7 Hiroshima Leaders’ Communiqué, S. 25 f. Verfügbar unter: www.g7hiroshima.go.jp/documents/pdf/Leaders_Communique_01_en.pdf

47 FAO (2023): The status of women in agrifood systems. Verfügbar unter: www.fao.org/documents/card/en/c/cc5060en

48 FAO (2023): The status of women in agrifood systems. Verfügbar unter: www.fao.org/documents/card/en/c/cc5060en

49 FAO (2023): The status of women in agrifood systems. Verfügbar unter: www.fao.org/documents/card/en/c/cc5060en

50 Akhter Ahmed et al. (2017): Agriculture, Nutrition, and Gender Linkages (ANGeL). Baseline Study. IFPRI. Verfügbar unter: ebrary.ifpri.org/utils/getfile/collection/p15738coll2/id/131316/filename/131448.pdf

51 OHCHR (2022): Climate change exacerbates violence against women and girls. Available at: www.ohchr.org/en/stories/2022/07/climate-change-exacerbates-violence-againstwomen-and-girls (letzter Zugriff: 30.05.2023).

52 United Nations (2021): Women bear the brunt of the climate crisis, COP26 highlights. Verfügbar unter: news.un.org/en/story/2021/11/1105322 (letzter Zugriff: 30.05.2023).

53 Europarat (1998): Gender Mainstreaming. Konzeptueller Rahmen, Methodologie und Beschreibung bewährter Praktiken, GR-EG(98) 1. Strasbourg.

54 BMZ (2023): Geschlechtergerechtigkeit: Entwicklungsministerin Schulze stellt feministische Strategie vor. Pressemitteilung vom 01.03.2023. Verfügbar unter: www.bmz.de/de/aktuelles/aktuelle-meldungen/ministerin-schulze-stellt-feministische-strategievor-146202 (letzter Zugriff: 30.05.2023).

55 DEval (2021): Menschenrechte in der deutschen Entwicklungspolitik. Verfügbar unter: www.deval.org/de/evaluierungen/laufende-und-abgeschlossene-evaluierungen/menschenrechte-in-der-deutschen-entwicklungspolitik (letzter Zugriff: 30.05.2023).

56 Lührmann, Anna/ Tannenberg, Marcus/ Lindberg, Staffan I. (2018): Regimes of the World (RoW): Opening New Avenues for the Comparative Study of Political Regimes. In: Politics and Governance 1/2018.

57 Brot für die Welt (2023): Atlas der Zivilgesellschaft. Gefährlicher Beistand. Schwerpunkt Migration. Verfügbar unter: www.brot-fuer-die-welt.de/fileadmin/mediapool/Atlas_der_Zivilgesellschaft/2023/AtlasderZivilgesellschaft_2023.pdf

58 CIVICUS (2023): Monitor. Tracking Civic Space. Verfügbar unter: monitor.civicus.org (letzter Zugriff: 30.05.2023).

59 BMZ: Länder. Verfügbar unter: www.bmz.de/de/laender (letzter Zugriff: 30.05.2023).

60 BMZ: Afghanistan. Verfügbar unter: www.bmz.de/de/laender/afghanistan (letzter Zugriff: 30.05.2023).

61 HAQ Centre for Child Rights: Brutalising Innocence. Detention torture & Criminalization of Minors by UP Police to quell anti-CAA protests. // Child Rights NGO in India. Working to Promote and Protect the Rights of All Children. // Joint Stakeholder’s Report on the Universal Periodic Review IV of India. // Child Rights in Jammu and Kashmir, Special Report 2022, The forum for human rights in Jammu & Kashmir // Children deprived of liberty, what does it mean in the indian context. // Fracturing Childhoods, Wounding Children’s Futures – Impacts of the NRC on Children in Assam. Alle verfügbar unter: www.haqcrc.org. // Terre des hommes (2021): Hört auf, uns zu töten! Polizeigewalt gegen Kinder und Jugendliche in Brasilien und Waffenhandel. Verfügbar unter: www.tdh.de/fileadmin/user_upload/inhalte/04_Was_wir_tun/Themen/Weitere_Themen/Polizeigewalt/Polizeigewalt_Brasilien_D_210602_FINAL.pdf

62 Auswärtiges Amt (2021): Gleiche Rechte für alle – Bundesregierung verabschiedet LSBTIInklusionskonzept. Verfügbar unter: www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/menschenrechte/07-lgbti/lsbti-inklusionskonzept/ 2444666 (letzter Zugriff: 30.05.2023).

63 BMZ (2021): BMZ-Kernthemenstrategie: „Verantwortung für unseren Planeten – Klima und Energie“. Verfügbar unter: www.bmz.de/resource/blob/93596/bmz-kernthemenstrategie-klima-energie.pdf

64 Waters-Bayer, Ann und Tadicha Wario, Hussein (2022): Pastoralism and large-scale renewable energy and green hydrogen projects. Potential & threats. Verfügbar unter: www.boell.de/sites/default/files/2022-05/Pastoralism-and-large-scale-REnewable-energy-andgreen-hydrogen-projects.pdf

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