Menschenrecht auf Nahrung - Instrument zur Bekämpfung von Hunger

Von Dr. Rafaël Schneider


Gemeinsam mit Partnern setzt sich die
Welthungerhilfe für das Recht auf Nahrung
aller Menschen ein. © Weische

Rund eine Milliarde Menschen hungern weltweit (FAO, Oktober 2009). Somit bleibt jedem siebten Menschen das Recht auf Nahrung verwehrt.

Kennen diese Hungernden ihre Rechte?

Wissen sie und ihre Mitmenschen weltweit, dass Hunger eine Verletzung der Menschenrechte darstellt?

Bemühen sich Regierungen ausreichend, das Recht auf Nahrung zu verwirklichen?

 

 

 

Nahrung gibt es genug

Jedem steht das Recht auf Nahrung bereits durch sein Menschsein zu. Weltweit können genügend Nahrungsmittel produziert werden, um alle Menschen angemessen zu ernähren. Das Problem liegt in der unzureichenden Verteilung von Nahrung. Und in der mangelnden Kaufkraft. Denn nicht nur in Europa, auch in Entwicklungsländern sind in jüngster Zeit die Preise für Nahrungsmittel erheblich gestiegen. Hunger ist ein politisches Problem, das an seinen sozialen, politischen und ökonomischen Ursachen bekämpft werden muss – die Betroffenen haben ein Recht darauf.  



Mais und Bohnen - für viele
Menschen oft nur die einzige
Mahlzeit des Tages. © Wernet

Staats-Pflichten

Menschenrechte sind nicht verhandelbar. Staaten müssen 

  • das Recht auf angemessene Ernährung für alle Menschen achten, schützen und verwirklichen.
  • dafür Sorge tragen, dass jeder Mensch regelmäßig und uneingeschränkt Zugang zu quantitativ, qualitativ und kulturell angemessener Nahrung hat, die ein gesundes Leben in Würde sicherstellt.
  • das Recht auf Nahrung vor der Verletzung durch Dritte schützen.
  • die Verletzung des Menschenrechts etwa durch Raub, Vertreibungen oder Enteignungen verhindern.
  • dort direkte Unterstützung leisten, wo eine Selbstversorgung aus physischen, psychischen oder materiellen Gründen vorübergehend oder dauerhaft unmöglich ist.

 

Mittagstisch in Kambodscha. © Wilde
Mittagstisch in Kambodscha.
© Wilde

Freiwillige Leitlinien der FAO

Im November 2004 wurden im Rat der Food and Agriculture Organization (FAO) der Vereinten Nationen (UN) die freiwilligen Leitlinien zum Recht auf angemessene Nahrung einstimmig von 187 Staaten angenommen. Dieser neue Rechtstext zum Recht auf Nahrung war in einem knapp zweijährigen Verhandlungsprozess in einer zwischenstaatlichen Arbeitsgruppe des FAO Committees on World Food Security (CFS) erarbeitet worden. Deutschland war treibender Motor in diesem Prozess. Die Bundesregierung wurde während des gesamten Prozesses von einer Kerngruppe aus Regierung und Zivilgesellschaft beraten. Die beiden zivilgesellschaftlichen Organisationen in der Kerngruppe waren die Deutsche Welthungerhilfe und FIAN International.

Durch die einstimmige Annahme haben die Freiwilligen Leitlinien ein hohes Gewicht für die zukünftige Interpretation des Rechts auf Nahrung.

Sie bilden eine Orientierung und Grundlage

  • in der Arbeit nationaler Menschenrechtskommissionen, die staatliche Politikmaßnahmen zum Recht auf Nahrung beobachten.
  • für entsprechende Gerichtsverfahren
  • für die Zivilgesellschaft, um zu überprüfen, ob Regierungen ihre Staatenpflichten beim Recht auf Nahrung ernst nehmen.

Der Text erlaubt es nun, einen menschenrechtsbasierten Ansatz zum Thema Hunger und Ernährungssicherheit international und national voranzubringen.

Für zivilgesellschaftliche Akteure wie die Welthungerhilfe ist es eine wichtige Aufgabe sicherzustellen, dass der Text der freiwilligen Leitlinien auch tatsächlich auf Länderebene genutzt wird. Sei es durch Regierungsinstitutionen oder durch die Zivilgesellschaft. Sollte dieses nicht gelingen, würde der Text auf Dauer an Bedeutung verlieren.

 

Monitoring-Leitfaden: Was tun Regierungen wirklich für das Recht auf Nahrung?

Screen state action against hunger!
Weitere Informationen zum Thema finden Sie auch in unserer Welternährung 3/2007.

 

Letzte Änderung an dieser Seite: 21.10.2009

Autor

Dr. Rafaël Schneider ist Mitarbeiter der Welthungerhilfe in Bonn.

Recht auf Nahrung: Gesetzliche Verankerung

Das Menschenrecht auf angemessene Ernährung ist Teil des geltenden Völkerrechts und im Artikel 11 des Internationalen Paktes über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte ("Sozialpakt") von 1966 niedergelegt. Das Menschenrecht auf Nahrung verpflichtet Regierungen dazu, alles in ihrer Macht stehende zu tun, damit ihre Bürgerinnen und Bürger sich und ihre Familien ernähren können. Sei es durch eigene Produktion oder durch Einkommen und Vermögen oder durch fremde Hilfe. Es verpflichtet die Regierungen auch, dieses Recht gegenüber einschränkenden Interventionen Dritter zu schützen. Die internationale Staatengemeinschaft ist in der Pflicht, nationale Regierungen bei der Umsetzung des Rechts auf Nahrung zu unterstützen.

Mit dem Recht auf Nahrung zu mehr Ernährungssicherheit

Freiwillige Leitlinien zum Recht auf Nahrung

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