Ihre Stiftung für den guten Zweck
Eine bessere Zukunft stiften und langfristig helfen – das ist der Antrieb unserer Stifter.
Egal, ob Sie bereits konkrete Vorstellungen in Bezug auf eine gemeinnützige Stiftung haben oder sich noch nicht sicher sind: Wir unterstützen Sie darin, Ihre ganz persönliche Idee zu verwirklichen. Seit 1998 begleiten wir Sie auf dem Weg zu Ihrem individuellen Engagement.
Für alle Stifter*innen aber stellt sich zunächst die Frage: Welche Rechtsform soll ihre Stiftung haben? Die einfachste Form des Stiftens ist die Zustiftung, weil hierbei keine Anerkennung von Behörden notwendig ist. Eine eigene Stiftung ohne großen Aufwand ist durch einen Stiftungsfonds möglich. Zwar ist dieser rechtlich gesehen eine Zustiftung, bietet aber mehr Möglichkeiten.
So können Sie Ihrem Fonds einen Namen geben und einen Förderzweck bestimmen.
Zustiftung: Die einfachste Form des Stiftens
Bei der Zustiftung ist keine behördliche Anerkennung nötig und ist die einfachste Form des Stiftens. Wenn Sie sich gemeinsam mit uns nachhaltig für den Kampf gegen Hunger einsetzen wollen, stärken Sie einfach das Vermögen der Stiftung Welthungerhilfe!
Der Stiftungsfonds: Eine "eigene Stiftung"
Der Stiftungsfonds ist rechtlich gesehen eine Zustiftung und ist in wenigen Tagen gegründet. Aber er bietet Ihnen mehr Möglichkeiten: Sie können Namen und Förderzweck bestimmen, und den Stiftungsfonds selbst oder mit anderen weiterwachsen lassen.
Sie sind bereits überzeugt?
So können Sie direkt stiften:
Stiftung Welthungerhilfe
Friedrich-Ebert-Straße 1
53173 Bonn
Commerzbank Bonn
IBAN: DE91 3804 0007 0255 5555 00
BIC: COBADEFFXXX
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Vereinbaren Sie einen Rückruf
Sie interessieren sich dafür, die Arbeit der Welthungerhilfe mit einem Teil Ihres Vermögens in Form einer Stiftung zu unterstützen? Nehmen Sie mit uns Kontakt auf, wir rufen Sie zu Ihrer Wunschzeit zurück.