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Gesunde Nahrung ist ein Menschenrecht

Das Recht auf angemessene Nahrung ist ein Menschenrecht. Die Staaten der Welt stehen völkerrechtlich in der Pflicht, die notwendigen Rahmenbedingungen dafür zu schaffen. Die Welthungerhilfe stellt dieses Recht ins Zentrum ihrer Aktivitäten.

Frau bei der Ernte
Eine Frau bei der Ernte. © Henrik Wiards
Andrea Sonntag Policy and External Relations

Jeder Mensch hat das Recht auf angemessene, ausreichende und gesunde Nahrung – so steht es in Artikel 11 des Internationalen Paktes über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte. 162 Staaten haben sich völkerrechtlich verpflichtet, das Menschenrecht auf Nahrung zu achten, zu schützen und zu gewährleisten. Trotzdem hungern 733 Millionen Menschen. Die globale Landwirtschaft produziert genug Nahrung für alle, doch die ist extrem ungleich verteilt. Wer Geld hat, kann sich gesunde Lebensmittel leisten. Wer kein Geld hat, hungert oder ernährt sich schlecht. Das Nachhaltigkeitsziel Zero Hunger bis 2030 der Vereinten Nationen ist also keine Frage der Produktion, sondern der Gerechtigkeit.

+++ Factsheet zum 20. Jahrestag des Rechts auf Nahrung +++

Vor 20 Jahren wurden die Freiwilligen Leitlinien zum Recht auf Nahrung von 170 UN-Mitgliedstaaten verabschiedet. Wie ist die Situation heute?

Hungrig nach Gerechtigkeit: 20 Jahre Freiwillige Leitlinien zum Recht auf Nahrung im Schatten zunehmender Hungerkrisen

Vor 20 Jahren wurden die Freiwilligen Leitlinien zum Recht auf Nahrung von 170 UN-Mitgliedstaaten verabschiedet. Wie ist die Situation heute?

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Auf dem G20-Gipfel 2024 in Rio de Janeiro startet die sogenannte Globale Allianz gegen Hunger und Armut – eine Initiative, die sich dem Kampf gegen den Hunger beispielsweise durch Maßnahmen zur Steigerung der Lebensmittelproduktion und der Stärkung sozialer Sicherungssysteme verschreibt.

Marlehn Thieme, Präsidentin der Welthungerhilfe

Eine schlagkräftige Globale Allianz muss auch dem verbrieften Menschenrecht auf eine angemessene Nahrung mehr Nachdruck verleihen. Vor 20 Jahren hat die internationale Staatengemeinschaft die Freiwilligen Leitlinien zum Recht auf Nahrung verabschiedet, aber noch immer leidet jeder 11. Mensch an chronischem Hunger.

Marlehn Thieme Präsidentin der Welthungerhilfe

Gerechte Rahmenbedingungen schaffen – im Norden wie im Süden

Die Welthungerhilfe stellt das Menschenrecht auf Nahrung ins Zentrum aller Aktivitäten. Damit bezieht sie Position: Nothilfemaßnahmen und Programme der Entwicklungszusammenarbeit sind kein Ausdruck von Wohltätigkeit. Jeder Staat ist verpflichtet, die notwendigen Rahmenbedingungen für eine Welt ohne Hunger zu schaffen. Nicht nur ärmere Länder des Globalen Südens – auch Industriestaaten wie Deutschland tragen Verantwortung. Der Klimawandel verschärft die gewaltigen Probleme der Ernährungssicherheit, vor allem für die kleinbäuerlichen Familien auf dem Land.

Reisbauer bei der Ernte m Dorf Dharwa, Jharkand, Indien.
Kleinbäuerliche Landwirt*innen sind den Herausforderungen durch den Klimawandel im besonderen Maße ausgesetzt. © Welthungerhilfe

Wie die Welthungerhilfe und ihre Partner zusammenarbeiten, um das Menschenrecht auf Nahrung weltweit voranzubringen

Engagement für die Verwirklichung von Recht auf Nahrung

Die konkrete Projektarbeit der Welthungerhilfe und die politische Einflussnahme (Advocacy) zum Recht auf Nahrung gehen Hand in Hand. Ganzheitliche Ansätze wie LANN+ fördern die ländliche Entwicklung sowie den Aufbau der Zivilgesellschaft. In Basisgruppen und Trainings lernen Landwirtschaft-Betreibende ihre Rechte kennen. Sie identifizieren strukturelle Ungleichheiten, entwickeln Lösungen und nehmen die lokale Verwaltung in die Pflicht. Auf globaler Ebene engagiert sich die Welthungerhilfe in vielen Gremien und Netzwerken für die Verwirklichung des Rechts auf Nahrung.

Fokus der Advocacy-Arbeit

Bestehende Instrumente nutzen – internationalen Druck erhöhen

Wichtigstes Instrument für die Advocacy-Strategie der Welthungerhilfe sind die „Freiwilligen Leitlinien zur Unterstützung der schrittweisen Verwirklichung des Rechts auf angemessene Nahrung“. 2004 vereinbarten die Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen (UN), allen Menschen Zugang zu unverzichtbaren Ressourcen wie Land, Geld, Saatgut und Wissen für eine gesunde und kulturell angemessene Ernährung zu garantieren. Die Leitlinien entsprechen dem Kernmandat der Welthungerhilfe: eine Welt ohne Hunger – Zero Hunger.

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