Was bedeutet der Green Deal für den globalen Süden?
Das europäische Zukunftsprojekt kann Entwicklung auf nachhaltige Füße stellen. Es birgt aber auch Zündstoff.
Die Europäische Union kündigte bei der Weltklimakonferenz in Madrid 2019 ihren Europäischen „Green Deal” an, in dem sie das klare Ziel ausdrückt, Europa bis 2050 zum weltweit ersten klimaneutralen Kontinent zu machen. Bereits in der Vergangenheit hat sich die EU bei Klima- und Nachhaltigkeitsaspekten als global führend angesehen und sich kontinuierlich nach innen wie auch bei internationalen Verhandlungen für Fortschritte eingesetzt. Mit dem „Green Deal” erkennt die EU somit auch an, dass ihr Handeln im Binnenmarkt allein nicht reichen werden, um die Welt für den dringend notwendigen Übergang zu gelebter Nachhaltigkeit auf Kurs zu bringen. Vielmehr gibt sie das Signal, dass ihre Rolle der Welt als Vorbild dienen und auch nach außen gezielte Unterstützung leisten kann – etwa durch verbesserte Produktnormen, erweiterte Nachhaltigkeitspartnerschaften oder durch die Schaffung und den Transfer von Wissen und Technologien.
Hierfür identifiziert der „Green Deal” vielerlei potenzielle internationale Partner für ein gemeinsames Engagement für Klimaschutz und Anliegen der Nachhaltigkeit. So sieht die EU vor,
- Klima und Umwelt ins Zentrum ihrer Partnerschaft mit Afrika zu rücken,
- sich mit den G 20-Ländern für Emissionsreduzierungen einzusetzen,
- „grüne” Allianzen mit Partnerländern aus Lateinamerika, der Karibik, Asien und Pazifik zu schließen,
- sowie Umwelt-, Energie- und Klimapartnerschaften mit der Östlichen Partnerschaft und den Südlichen Nachbarschaftsländern einzugehen.
Die EU stellt derzeit bereits 40 Prozent der weltweiten Klimafinanzierung und will forthin beispielsweise 25 Prozent ihrer Finanzmittel für das Instrument der Nachbarschafts-, Entwicklungs- und internationaler Zusammenarbeit in den nächsten sieben Jahren für den Klimawandel bereitstellen. Wichtig ist auch anzumerken, dass alle EU-Politiken an die Ziele des „Green Deal” angepasst werden müssen.
Als global führender Akteur verpflichtet sich die EU, mit gutem Beispiel voranzugehen, und unter anderem Diplomatie, Handels- und Entwicklungskooperation für den Klima- und Umweltschutz zu nutzen sowie Nachhaltigkeitsstandards entlang der Wertschöpfungsketten zu setzen. Diese Absichten sind gut gemeint, und sie bieten Partnerländern sicher vielfache Möglichkeiten, bei der eigenen „grünen Transition” voranzukommen. Aber insbesondere für Entwicklungsländer dürfen potenzielle Herausforderungen und Zielkonflikte nicht übersehen werden.
Welches Potenzial bietet die Handelspolitik?
Entscheidungen des weltweit größten Binnenmarkts über Umweltstandards haben im Handel Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit von Produkten vieler Länder und beeinflussen damit Konsumentscheidungen und Produktionsmittel. Daher kann die EU ihre Handelsmacht nutzen, um Wertschöpfungsketten weltweit nachhaltiger zu gestalten – und der „Green Deal” ist ein Fingerzeig dafür, dass sie das tun will. Überlegungen gehen in Richtung Umweltstandards und einer CO2-Grenzsteuer, um eine Verlagerung von CO2-Emissionen zu vermeiden, wenn die übrige Welt sich nicht an strenge Klimaschutzauflagen hält. Ambitionierte EU-Handelsregularien würden zu einer Schwächung von ressourcen- und kohlenstoffintensiven Sektoren führen und zu einer globalen Transformation beitragen. Sektoren, die für einen nachhaltigen Übergang förderlich sind, (wie erneuerbare Energien), können gestärkt werden.
Um beispielsweise eine grüne Energiewende durch Handel zu fördern, könnte die EU nicht-tarifäre Handelshemmnisse für erneuerbare Technologien beseitigen und den Import von Kraftstoffen (wie Wasserstoff), die mit erneuerbaren Energien erzeugt wurden, stimulieren. Dies würde die EU bei ihrer eigenen grünen Wende unterstützen, weltweit den Ausbau von Erneuerbaren und grünes Wirtschaftswachstum fördern und einen reibungsloseren Ausstieg aus fossilen Brennstoffen begünstigen. Die EU arbeitet bereits an einem Plan für die verstärkte Nutzung von Wasserstoff auf dem Kontinent und weist in dem Zusammenhang auf die Bedeutung von internationaler Kooperation und Handel hin. Die im Juni zwischen Deutschland und Marokko geschlossene Vereinbarung für den Bau von Afrikas erster grüner Wasserstoffproduktionsanlage könnte das Land zum ersten afrikanischen Exportland machen.
Neben seiner zentralen Umweltdimension soll der „Green Deal” natürlich die Umsetzung der nachhaltigen Entwicklungsziele (SDG) allgemein unterstützen, was wiederum Spielraum für weitere Aktionsgebiete eröffnet. So könnte die EU durch ihren Einfluss auf den Welthandel zur nachhaltigen Gestaltung globaler Wertschöpfungsketten beitragen, indem sie versucht, branchenübergreifend gegen den Missbrauch von Arbeitnehmer*innen vorzugehen. Während technologische Innovation und Digitalisierung in der EU rasch voranschreiten, müssen offenkundige Menschenrechtsverstöße beim industriellen Abbau von Seltenen Erden, Kobalt oder Lithium in Entwicklungsländern adressiert werden. Durch angemessene Handelsmaßnahmen kann die EU menschenwürdige Arbeitsbedingungen in Entwicklungsländern fördern sowie nachhaltiges Wachstum und den Umweltschutz begünstigen. Die Ziele des „Green Deals”, gegen illegale Abholzung und illegale Fischerei vorzugehen, würden dies unterstützen.
Keine Revision bestehender Handelsverträge
Ein Abschnitt zum Schutz von Menschen- und Arbeitsrechten und von indigenen Völkern ist auch im Entwurf eines Mercosur-Abkommens enthalten. Er umfasst auch Umweltschutzziele, wie ein Vorgehen gegen illegale Abholzung. Zugleich muss gesagt werden, dass die EU die Einhaltung bestehender Regeln gegen die Beförderung illegaler Abholzung durch Handel nicht durchsetzen konnte. Ein Beitrag in der Zeitschrift "Science" legt nahe, dass rund 20 Prozent der Soja- und mindestens 17 Prozent der Rindfleischexporte aus den Gebieten des brasilianischen Amazons und Cerrado in die EU vermutlich zu Entwaldung beitragen. Der "Green Deal" will Umweltauflagen in allen zukünftigen Handelsverträgen stärken, einschließlich der Vorgaben des Pariser Klimaabkommens, und einen "Chief Trade Enforcement Officer" für verbesserte Überwachung einsetzen.
Trotz vielzähliger Chancen könnten sich ökologisch bedingte Handelsmaßnahmen auch negativ auf exportorientierte Entwicklungsländer auswirken. Einige sind möglicherweise nicht in der Lage, sich schnell genug an neue Regularien anzupassen. Sie können an Wettbewerbsfähigkeit verlieren, oder - je nach EU-Auflagen - ihre Produkte gar nicht mehr auf dem europäischen Markt anbieten können.
Bereits geltende umweltbezogene Importbeschränkungen etwa verbieten Produkte, die festgelegten Normen zu Energieeffizienz oder zu Emissionen von ozongefährdenden Substanzen nicht entsprechen. Neue oder verschärfte Normen können weitere Produkte aussperren, was besonders Entwicklungsländern mit nur wenigen Exportproduktenschaden kann. Eine Kohlenstoffgrenzsteuer könnte besonders Länder treffen, die überwiegend energie- (und damit meist kohlenstoff-) intensive Güter exportieren (z.B. Eisen, Stahl, Aluminium, Zement, Glas). Beispiele wären Mosambik und Tadschikistan, zwei arme Länder, deren Exporte in die EU 2004-2008 zu 85 und 71 Prozent aus energieintensiven Gütern bestanden.
Im Allgemeinen weisen Nicht-OECD-Länder eine höhere Kohlenstoffintensität der handelsbezogenen Sektoren auf als OECD-Länder. Darüber hinaus sind derzeit alle OECD-Länder Nettoimporteure von Kohlenstoff, während die meisten Entwicklungsländer, einschließlich der Schwellenländer wie China und Südafrika, Nettoexporteure von Kohlenstoff sind. Daher würde ein Grenzausgleich vor allem Entwicklungsländer treffen, was die Gefahr birgt, dass sich die Last des Klimaschutzes von den Industrieländern auf die Entwicklungsländer verlagert.
Um Bedenken frühzeitig anzugehen, könnte die EU bedrohte Partnerländer pro-aktiv unterstützen und schützen. Hierfür identifiziert Brandi (2019) mehrere Möglichkeiten gegen negative Folgen geplanter Handelsvorgaben: eine Steuerbefreiung für LDC-Länder; Hilfen für gefährdete, insbesondere einkommensschwache Länder (LIC), die aufgrund internationaler Handelsregeln nicht befreit werden können; die Nutzung von Einnahmen der Kohlenstoffsteuer, um betroffene LIC-Länder darin zu unterstützen, die Kohlenstoffintensität relevanter Sektoren oder des Energiesektors generell zu verringern (etwa durch Unterstützung für Erneuerbare).
Kreislaufwirtschaft zur Überbrückung von Zielkonflikten
Als einen zentralen Baustein, der handelsbezogene Nachteile abfedern und zu grüneren Produktionsmustern in Partnerländern beitragen kann, sieht der „Green Deal” die Unterstützung von örtlichen oder grenzüberschreitenden Systemen der Kreislaufwirtschaft vor. Er betont, dass "mehr als 90 Prozent des Biodiversitätsverlusts und der Wasserknappheit auf die Rohstoffgewinnung und die Verarbeitung von Materialien, Brennstoffen und Lebensmitteln zurückzuführen sind” (Seite 8). Um so bedeutender sei es, Wirtschaftsmodelle zu entwerfen, die den Wert von Produkten, Materialien und Ressourcen so lange wie möglich erhalten und Treibhausgasemissionen, Müll und die Nachfrage nach natürlichen Ressourcen, einschließlich Energie, reduzieren. Abzielen würden solche Systeme vor allem auf "ressourcen-intensive Sektoren wie Textil, Bau, Elektronik und Kunststoff".
Abgesehen von ihren ökologischen Vorteilen bietet die Kreislaufwirtschaft Geschäftsmodelle, die in vielerlei Hinsicht Nutzen ermöglichen, wie beispielsweise durch menschenwürdige Arbeitsplätze, wirtschaftliche Diversifizierung, materielle Nachhaltigkeit, und eine gesündere und saubere Umwelt – lokal und international. Der Ansatz kann SDG-übergreifend Zielkonflikte verringern und Synergien maximieren. Während Handel eine nachhaltige Produktion über den Markt und Regulierung stimuliert, kann die Kreislaufwirtschaft synergetisch wirken, um nötige Standards zu erfüllen und andererseits die Wirtschaft am laufen zu halten. In dem Sinn können Kreislaufsysteme Umweltschutz und Wohlstand vereinbaren, zwei Ziele, die bisher als höchst gegenläufig angesehen wurden.
Pläne für ein interkontinentales Modell
Um in einer höchst vernetzten Welt mit global verteilten Lieferketten effektiv zu sein, müssten ökonomische Kreislaufmodelle jedoch mehrere Länder umfassen. In einem neuen Aktionsplan möchte die EU-Kommission den Weg für einen "tiefgreifend transformativen Systemwechsel" weltweit ebnen. Modelle dafür könnte die EU indes nicht alleine entwickeln, weshalb sie versucht, eine globale Allianz zu schmieden, die Lücken in Wissen und Governance identifiziert und entsprechende Initiativen und Partnerschaften unterstützen könnte.
Pläne für ein interkontinentales Kreislaufwirtschaftsmodell sind beispielsweise bereits in die vorgeschlagene Agenda der Strategie mit Afrika integriert. Um sie zu verwirklichen, müssen jedoch die Kooperation verstärkt, gegenseitige Vorteile sichtbar und echtes Engagement der Partnerländer erkennbar werden. Während die Förderung der Kreislaufwirtschaft international als ein überzeugender Weg nach vorne erscheint, hänge breite Auswirkungen letztlich von der aktiven Beteiligung und den Interessen von Partnerländern ab.
Ein attraktiver „Green Deal” für die ganze Welt
Bei allen möglichen Vorteilen birgt der „Green Deal” mit Partnerländern der EU auch Konfliktpotenzial. Bei den internationalen Auswirkungen, die mit einer Umsetzung einhergehen, gilt es also, sehr achtsam und gewissenhaft zu sein. Die Bedürfnisse und Umstände der Partner müssen fallweise betrachtet und Strategien entsprechend maßgeschneidert werden. Förderung kann helfen, das nötige Vertrauen für ehrgeizige Schritte zu vermitteln, wie beispielsweise in den nationalen Beiträgen (Nationally Determined Contributions) zum Pariser Klimaabkommen. Alleine wird die EU die besten Lösungen nicht finden. Eine gute Kommunikation und gemeinsame Planung mit potenziell betroffenen Ländern ist daher unerlässlich.
Und da der weltweite Einfluss des „Green Deals” am Ende von den Reaktionen anderer Ländern abhängt, sollte die EU versuchen, ihn nach außen hin auch attraktiv zu gestalten. Warum sollten sich Partnerländer sonst zugunsten der Umwelt beteiligen? Was könnten sie gewinnen, und wie können sie Zielkonflikte handhaben? Klimaschutz wirkt sich nachweislich äußerst positiv auf die meisten anderen Nachhaltigkeitsziele aus. Wenn Partnerländer den Deal erfolgreich mit umsetzen, können sie von verbesserter Luftqualität, Energiesicherheit und -zugang, nachhaltigem Bau von Infrastruktur, wirtschaftlicher Diversifizierung und nachhaltiger Industrialisierung (mithilfe von Kreislaufsystemen). Hinzu kommen gute Arbeit, Schutz der Biodiversität, verbesserte Widerstandskraft gegen klimatischen Stress und weniger Wasserstress.
Darüber hinaus könnte so manches Entwicklungsland gewiss Unterstützung für einen fairen, stufenweisen Abbau fossiler Brennstoffe gebrauchen, wenn sich in der Welt das Streben nach einem schnelleren Kohleausstieg durchsetzt. Die EU könnte den Fokus stark auf diese gemeinsamen Vorteile legen und versuchen, die Synergien nachhaltiger Entwicklung innerhalb der EU und international herauszustellen. Während die EU selbst eine Transition zur Nachhaltigkeit durchläuft, ist die Zeit reif für die Schaffung von gemeinsamem Wissen und Innovation sowie für gegenseitiges Lernen, was wiederum Vertrauen und Kooperation fördert.
Der „Green Deal” ist für die EU eine großartige Möglichkeit, der Welt ein Vorbild zu geben, Klima- und Nachhaltigkeitspolitik von Partnerländern direkt zu unterstützen, und durch jeweils abgestimmte handelsbezogene Maßnahmen international zu fördern. Die Welt braucht einen globalen „Green Deal”, und die EU kann die Chance ergreifen und durch ihr Handeln zeigen, wie es geht, ohne dabei internationale Abhängigkeiten, positive globale Effekte und einen gerechten Übergang auf der lokalen Ebene aus dem Blick zu verlieren.